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Versand von Salut/Altdeko-Waffen ins EU-Ausland - Gibt es was zu beachten?
PetMan antwortete auf mako's Thema in Waffenrecht
Es gab hier im Board, glaube 2 , max 3 Jahre her, einen Thread zu diesem Thema. Deutscher verkauft Dekowaffen via egun nach Frankreich. Die entsprachen nicht den französischen Deaktivierungsvorschriften, galten dort als scharfe Waffen . Amtshilfeersuchen nach Deutschland aus Frankreich. Überlassen an einen Unberechtigten blieb glaub ich hängen. Also schon schauen wohin ich was Verkaufe. Bei Salut wäre ich noch vorsichtiger......... -
Das wurde in Brüssel extra ausgeklammert, war ironischer weise eine Forderung der Engländer. Vicky Ford hat das durchgesetzt .Und nun gehen sie..............
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Aufbewahrung Kurzwaffe mit Munition ? Stand Aug 2019
PetMan antwortete auf Sarastro69's Thema in Waffenrecht
Ich brauch keine Magazine zu füllen, da liegen volle im Tresor. Und soweit das ich aus meinem eigenen Haus flüchten muss sind wir Gott sei dank noch nicht. -
Aufbewahrung Kurzwaffe mit Munition ? Stand Aug 2019
PetMan antwortete auf Sarastro69's Thema in Waffenrecht
Na dann.................irgendwo hier muss noch ein Skalpell liegen. Ich hole dir das, damit kann man noch besser Haare spalten -
Aufbewahrung Kurzwaffe mit Munition ? Stand Aug 2019
PetMan antwortete auf Sarastro69's Thema in Waffenrecht
Im Fall der Fälle darf ich sehr wohl auch berechtigte Notwehr mit meinen Sportwaffen ausüben. Wenn mir die Zeit bleibt die, gesetzeskonform Weggeschlossen, Einsatzbereit in Anschlag zu bringen.Bei berechtigter Notwehr ist das absolut vom Gesetz gedeckt. Und wenn man danach nur den Anwalt antworten lässt hat man auch sehr gute Chancen das ein Richter das genau so sieht.Ansonsten siehe den letzten Satz in meiner Signatur -
Aufbewahrung Kurzwaffe mit Munition ? Stand Aug 2019
PetMan antwortete auf Sarastro69's Thema in Waffenrecht
Es brauch nicht im Gesetz zu stehen ob ich eine geladenes Magazin neben der Waffe im 0er oder 1er Tresor liegen lassen darf. Es ist geregelt das keine Munition IN der Waffe sein darf. In was für einer Verpackung ich meine Munition aufbewahren darf ist nicht geregelt. Also kann ich sie auch in einem Magazin auf bewahren . Oder in 10 Magazinen. Ein Magazin ist kein Waffenteil im Sinne des Gesetzes, sondern geprägtes Stück Blech. Jedenfalls z.Z. noch. -
Das ist ein sehr trügerischer "Schutz". Eine Waffe ziehen ist alles andere als Deeskalierend . Und wenn der Gegenüber sich nicht abschrecken lässt eskaliert das ganze noch mehr. Da wäre es mir persönlich lieber aus der Mündung käme mehr als nur heiße Luft oder Gas.
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Wenn ich eine Waffe ziehe um mich oder meine Familie zu verteidigen macht das nur Sinn, wenn ich auch bereit bin sie abzufeuern. Ansonsten lasse ich sie besser weg. Mit Platzpatronen auf Einbrecher oder Angreifer schiessen ? Gehts noch ? Das ist wie, um mal ein Filmzitat zu gebrauchen " Typisch Italiener, mit einem Messer zu einer Schiesserei kommen ". Meinen TV usw würde ich nicht mit der Waffe in der Hand verteidigen. Aber wenn jemand meine Familie oder mich angreift würde ich alle mir zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen . Egal was es wäre.Dafür liest man zuviel von heissen Einbrüchen und was mit den anwesenden Bewohnern für "Spielchen " betrieben werden. Ich hab ne 18 jährige Tochter im Haus, meine Frau und 2 Pflegebedürftige alte Leute. Da lasse ich mich auf keine Diskussion, Gerangel oder sonst was ein.
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Ich denke der TE wird seine Waffen nicht mitnehmen wenn er nicht vorher die Möglichkeiten abgecheckt hat. Bei einer Kontrolle diese Möglichkeiten glaubhaft machen zu können vereinfacht natürlich alles. Hat er mit jemand da telefoniert, das mache ich meistens so, kann er den benennen. Eine schriftliche Einladung hatte ich noch nie dabei. Theoretisch bräuchte ich die dann ja immer wenn ich irgendwohin fahre und es nicht mein Stammverein ist. Ich war ne Zeit regelmässig übers WE nach Koblenz , Schmittenhöhe, schiessen. Da mit Kollegen aus alten BW Zeiten getroffen und geschossen. Da hatte ich weder Einladung noch sonstwas dabei. Das ist ein öffentlicher Schiessplatz und da kann man bei den Öfnungszeiten schiessen. Das sollte reichen. Und da bin ich i.d.R mit mehreren Waffen und einer gehörigen Menge Munition unterwegs gewesen.
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Was andere machen und wenn sie sich dabei im Rahmen der Gesetze bewegen ist mir egal. Da gleich was zu unterstellen was ich mir selber nicht vorstellen kann......erinnert mich an Diskussionen mit Waffengegnern. Das müssen wir nicht auch noch untereinander haben
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Im Gesetz/ Verwaltungsvorschrift findest du hinweise bei Reisen zu Sportveranstaltungen und dabei Unterbringung im Hotel. Das gilt analog auch für Urlaubsreise. Hatte meine Waffen schon mehrfach mit.
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Ich kenne hier in der Gegend mindestens 2 Fälle, wo legale Waffen nach einem Suizid wieder zurück in die Hand des Erben gingen. Beide Waffen wurden dann von den Erben verkauft. Zumindest hier im Saarland und bei Suizid haben die Behörden da auch keine Probleme.
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Wenn ich mein Schiessbuch verliere sind auch meine WBK`s und Mitgliedsausweise weg. Alles in einer Mappe. Dann hab ich andere Probleme. Ansonsten muss man dann halt die Termine aus den Standbüchern raus suchen. Oder ich würde einfach jeden Mittwoch und jeden 2. Freitag aufschreiben, da geh ich immer. Und die Wettkampftermine findet man auch im Netz
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Und ihr habt da jeweils 4 Stunden Schiesszeit am Stück gebucht? Auf jedem Stand? Sicher nicht und das meinte ich damit das 4 Stunden je Einheit gar nicht möglich sind. Selbst in einem Verein mit eigenem Stand wie bei uns.
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ICH trage mir in ein Bundeswehrschiessbuch , danke an die aktiven Kameraden, das Datum, die Kaliber und den Ort ein. Das unterschreibt mir niemand. Die Daten die ich im eigenen Verein geschossen habe lasse ich mir da Stempeln, auf fremden Ständen frage ich nach einem Stempel. Haben die keinen da steht da nur der Ort. In dem Schiessbuch trage ich mir hinten auch meine Wettkämpfe ein. Alle meine Eintragungen wären über die Standkladde unseres Vereines Nachprüfbar, alle Wettkämpfe über Starterlisten, Rundenkämpfe über die Berichte. Meine Waffen über Grundkontingent würden mir bisher ohne Probleme vom Verband bescheinigt. Mein Vorsitzender bestätigt mir gerne das ich Regelmäßig am Training Teilnehme, weil er mich jede Woche auf dem Stand sieht, meist mehrfach. Dem Amt reichten bisher die Befürwortungen des Verbandes aus. Das Schiessbuch führe ich FÜR MICH. Sollte es im Fall der Fälle mal jemand sehen wollen der mir die WBK`s wegnehmen will/kann und der mehr sehen will als vom Verein ausgestellt, dann habe ich einen Nachweis. In der Regel reichen meine Wettkämpfe im Jahr für 12/18 zu belegen, allerdings nicht mit jeder Waffe . Das dazu auch Trainiert werden muss wird wohl keiner in Abrede stellen. Und 4 Stunden pro Trainingseinheit scheitert schon bei sicher 80 % der Schiesstände, weil die gar keine 4 Stunden Schiesszeit am Stück anbieten. Viele Vereine mieten sich 2 Stundenweise irgendwo ein....... Und bei uns könnten dann pro Schiesszeit nur 5 Schützen schiessen, wir haben nur 5 Stände. Das ist so Weltfremd, diese Forderung kann nur ein Grüner erheben, der noch nie eine Großkaliberwaffe abgefeuert hat. Ein Monat hat rund 720 Stunden. Wir haben nicht ganz 400 Mitglieder, schätze mal 200 mit WBK. 200 Mitglieder mal 4 Stunden sind schon 800 Stunden.Selbst rund um die Uhr schiessen, was wir laut Standabnahme übrigens dürften, würde nicht reichen.
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Du übst schiessen, du schiesst aber nicht. Ergo ist es keine Schiessübung sondern ein Trockentraining. Und dann auch noch zu Hause, in den eigenen 4 Wänden.Wo steht das Trockentraining verboten ist? Zu Hause schiessen darfst du nicht , weil keine zugelassene Schiesstätte. Ich denke aber nicht das du scharf schiessen willst. Inwiefern ist also da das Waffengesetz mit Verboten Tangiert? Du darfst Umgang mit der Waffe zum vom Bedürfnis umfasten Zweck haben. Das Trockentraining ist vom Bedürfnis umfast. Willst du Stellungen üben die im scharfen Schuss verboten sind oder in Deutschland zugelassenes IPSC? Ich gehe aber auch soweit zu behaupten, das Trockentraining zu Hause auch für im Ausland unter deren Gesetzen erlaubt ist. Weil es einfach kein Schiessen ist, sondern Trockentraining. Unsere Biathleten trainieren sogar im Hotel mit ihren Waffen, Trockentraining halt. Aller Umgang mit Waffen zum vom Bedürfnis umfasten Zweck ist zu Hause erlaubt. Auf dem nächsten Kinderspielplatz würde ich das nicht machen, da kommen aber wieder ganz andere Sachen zum tragen......
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Willst du zu Hause Schiessen? Oder nur Trockentraining machen ? Und trocken darfst du das.
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Hier haben die Jäger keine "Sonderrolle ", auch für sie gilt die Erforderlichkeit. Und bei Waffen im gleichen Kaliber wird es da schnell eng. Das die Behörden das nicht umsetzen bzw sehr lange zuschauen ist auch klar. Aber wenn sie wollten könnten sie einschreiten. Die rechtliche Grundlage dafür ist da. Die gelbe WBK ist ja quasi auch ein "Universalbedürfnis " , da gibt es aber schon Urteile die auf ein Sammeln oder Horten abstellen.
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Die Zeiten sind aber auch vorbei. Die Behörden können bei jeder Waffe das Bedürfnis hinterfragen. Die 10. Waffe in 308 geht heute lange nicht mehr überall durch. Ein Bedürfnis muss auch bei Jägern vorliegen. Kann er das für alle 10 Waffen in 308 den wird es auch keinen Stress geben. Aber kann er das auf Verlangen ? Auch für Jäger gilt § 8 des Waffengesetzes bezgl der "Erforderlichkeit " .
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Warum dem Amt 25 Euro für den Munerwerb in den Rachen werfen, wenn du ihn an anderer Stelle schon hast? Und zumindest bei uns im Saarland fällt ein WS nicht unter 2/6
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Der hätte mir die auch bei sich zu Hause aufbewahrt, aber die hatten die Möglichkeit das im Verein zu machen. Hatte er vorher abgeklärt.
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Dann ist aber immer noch nicht abschließend geklärt ob es dann nur um diese eine neue Waffe geht oder in dem Zeitraum mit allen Waffen wieder " regelmäßig " geschossen werden muss. Wird wieder jedes Amt anders sehen
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Schlimm finde ich immer nur, wenn einer meint das " die Sportschützen " da schmerzfrei sind, weil sie bei einem Wettkampf nicht tangiert werden. Da sprechen die dann von den 5 Schuss Wettbewerben, negierend das es auch eine Welt neben dem DSB gibt. Die Fachkompetenz des Artikels lässt zwar zu wünschen übrig, dieser Passus ist aber interessant. Nach dem also nix mit 10 Jahre nach Erhalt der ersten Waffe, sondern 10 Jahre nach jeder Waffe......
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Ich hatte MEINE KW da eingelagert. Und deren Sportwart per Leihschein überlassen, damit der einen Nachweis hatte, warum da 2 KW in dem Tresor lagen die nicht dem Verein gehörten.
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Hab ich während einer Kur so gemacht. Bad Wildungen. Vorher da angerufen, Termin abgemacht und dann da eingelagert. Leihschein geschrieben und immer wenn ich wollte konnte ich dort schiessen gehen. Die lagerten dort 4 Wochen und am ende gabs was für die Jugendkasse.