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Denkst du es gäbe da sowas wie Bestandsschutz?? Wenn die nicht, was ich nicht glaube weil der Aufwand zu groß ist, gleich nach inkrafttreten erst mal pauschal ALLE beim Verfassungsschutz abfragen, werden sie es bei der nächsten Regelüberprüfung oder beim nächsten Waffenantrag tun. Aber ich kann mir nicht vorstellen das ALLE Gerichte den Grund " Es liegt etwas gegen Sie vor aber ich kann Ihnen nicht sagen was " anerkennen werden. Wenn dem doch so ist wissen wir aber auch bescheid..........................
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Wenn der LV des BDS und die genehmigenden Behörde genannt würden könnte man genauere Auskünfte geben was wo wie gehandhabt wird. Ohne diese Infos ist das alles nur Sinnlos.Bei uns, LV 9, hab ich das Bedürfnis innerhalb einer Woche. Meine genehmigende Behörde prüft auf nachfragen auch vorab, so das bei eintreffen des Bedürfnisses gleich die WBK ausgestellt werden kann. Jedenfalls in der letzten Zeit mehrfach so passiert. Kann aber im gleichen Bundesland bei einer anderen Behörde anders sein. Oder wenn die SB einen schlechten tag hat auch......................
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Ich sehe da kein Problem, nur dieser Zustand ist nicht Flächendeckend in der BRD vorhanden. Das ist dann Regional eher die Ausnahme. ok, vielleicht schreiben wir aneinander vorbei. Die Stände gehören nicht zwangsläufig dem DSB, aber die Vereine, die es i.d.R. schon länger gibt als den BDS, sind im DSB Organisiert, bekommen Zuschüsse, Förderungen usw. Bei uns schiessen bestimmt 15 Mannschaften Rundenwettkämpfe im DSB, BDS eigentlich " nur " einmal im Jahr LM und dann DM. Rundenkämpfe über den BDS gibt es zb hier keine. Gar keine.
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Und in welchem Dachverband sind die Vereine mit eigenen Ständen Organisiert ? Ich bin auch in einer BDS Gruppe. Die in einem DSB Verein angehängt ist. Kein BDS ohne DSB. Da beide zusammen p.a. keine 80 Euro im Jahr kosten ist das für mich kein Thema. Schiessen kann man da was man will, Bescheinigungen zu bekommen gar kein Problem, gefordert wird kein Gramm mehr als das Gesetz verlangt. Weder beim DSB noch beim BDS Teil. Dieses dauernde DSB Bashing, das vielleicht der eine oder andere Verein " komisch " ist ist unbestritten, kann ich nicht mehr hören. Ich zumindest kenne hier im Saarland keinen einzigen BDS Verein oder eine Gruppe, die einen eigenen Stand hat. Alle Stundenweise irgendwo eingemietet. Da ist mir unsere Lösung lieber. Wenn ich will kann ich rund um die Uhr schiessen auf unserem Stand, und das nicht nur Sprichwörtlich. Trotz Lage mitten in einem Wohngebiet haben wir keinerlei zeitliche Einschränkungen , da gut isolierter Indoorstand ( Bunker)
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Bei dir in der Umgebung scheint es viele Stände zu geben die NICHT in DSB Hand sind . Hier kenne ich kaum welche die es nicht sind . Ich kenne aber BDS Gruppen und Vereine die sich einmieten, alle 14 Tage 2 oder 3 Stunden Schiesszeit haben.........Kann man so machen, muss man aber nicht....................
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Deswegen geht der Trend ja schon länger hin zum Zweit- oder Drittverband ..............
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Das denke ich auch. Hatte mich mit dem Thema wegen meiner Tochter beschäftigt, Die durfte KK ab 14 Schiessen wenn ICH Aufsicht war und nach ihrem 16. Geburtstag auch ohne mich mit einer anderen Aufsicht, die KEINE JuBaLi braucht. 17 als Grenze gibt es überhaupt nicht im Waffengesetz. Und GK Waffen erst ab 18. Ob es für die GK Waffen auch eine Ausnahme gibt weiß ich nicht, konnte aber keine finden.
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Wenn du das abfragst fragen die sich was sie vielleicht übersehen haben, falls du noch keinen Eintrag hattest. Du fragst aber bestimmt nicht ohne Grund und schwups...hast du deinen Eintrag. Das werden die dann Festlegen, ohne dich über die Entscheidungsgründe zu Informieren...alles Geheim und eine, wie man in den USA gerne sagt wenn man was abwürgt , "Gefahr für die Nationale Sicherheit ". Damit kann man alle Abfragen abbügeln " Gegen Sie liegt etwas vor, ich kann Ihnen aber nicht sagen was !" So wird es vermutlich, bis zu einer höchstrichterlichen Klärung, aussehen.
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Und wenn es dann doch mal vor Gericht geht und ein Richter das übernimmt steht es in einem Urteil! Kann man dagegen vorgehen, bis zum höchsten Verwaltungsgericht. Und was dabei auch rauskommen kann haben wir mehrfach lesen können........ So etwas würde ich zunächst versuchen vor Ort zu klären. Auch mit einer Fachaufsichtsbeschwerde oder, bei uns jedenfalls, über den Landrat.
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Wenn das jede Behörde explizit so belegt haben wollte, hätte bei uns im verein keiner eine WBK. Unsere offenen Trainingszeiten sind immer 2 Stunden. Wie soll ein Verein das Leisten können???? Aber ja, ich weiss.................das ist die Intention der Behörden...............
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Da kann dann die Argumentation der Waffenbehörde nur lauten: Dann braucht ihr die ja nicht mehr und könnt sie abgeben....................... Hab überlegt das Grün zu schreiben, nach langem überlegen dann verworfen.
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Die Kommentare sind .....heftig. Ist das ein Grünenforum????
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Darum geht es ja. Auf der einen Seite, grüne WBK , sieht er den Voreintrag gleichgesetzt mit Erwerb. Wer daneben noch die gelbe WBK hat,der hat, bei leerer gelber WBK, ja quasi NOCH 8 Voreinträge offen. Und da die 2/6er Regel auf die Person bezogen ist und nicht auf die Erlaubnis kann er nicht bei grüner WBK den Voreintrag, der 1 Jahr Gültigkeit hat, schon als Erwerb zählen und die freie Möglichkeit des Erwerbs über gelb völlig ausser acht lassen.
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Der leitende Regierungsdirektor Giebeler weiß schon das seine Ausführungen von jeder gelben WBK ad absurdum geführt werden ? Oder das er mit der Begründung jemand der grüne UND gelbe WBK hat nie mehr einen Voreintrag machen könnte.... Genau so ein Scheiss wie Wechselsysteme im Tresor als Waffe zählten. Weil wesentliche Teile einer Waffe der Waffe gleichgestellt sind. Hätte bedeutet das man in einen 30 Kg schweren B Tresor hätte zusammengebaut 5 KW lagern können, aber keine 2 in Lauf, Verschluss und Griffstück zerlegte , weil 6 wesentliche Waffenteile, aber nur max 5 Waffen zugelassen waren. Zumindest diesen Unsinn hat man ja geregelt. Das Schreiben oben ist aber Brandaktuell , Juli 2019. Macht halt jeder wie ER denkt das es richtig ist. Aber den Voreintrag mit Erwerb gleich zu setzen ist nicht nur Hanebüchen, das ist Schwachsinn.
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Das wird aber schon ewig so gehandhabt, das vor Erteilung einer Bedürfnisbescheinigung die Kktivität der letzten 12 Monate abgefragt wird. Bin in 2 Verbänden und beide wollen das bescheinigt oder belegt haben.Nicht nur bei der ersten Waffe.
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Ich habe grade ein Anfrage ans Ministerium am laufen, allerdings nicht in Form einer Fachaufsichtsbeschwerde. Diesen Weg bin ich aber auch schon mit Erfolg gegangen.
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Die schleicht sich aber ein, wenn keiner gegen solche unsinnigen Ablehnungen wegen 2/6 eine Beschwerde einreicht. Eine Behörde die quasi " machen kann was sie will " , die macht was sie will. Mein SB schrieb mir mal, " das der Kreis eine andere Rechtsauffassung vertritt als das Innenministerium". Am ende des Vorgangs fand ein Meinungsaustausch statt und jetzt vertritt der Kreis in dem Punkt die gleiche Rechtsauffassung wie das Ministerium. Zur Zeit lasse ich wieder über das Innenministerium einen Sachverhalt abklären, den sich die SB Landesweit bei einer Besprechung " überlegt " haben. Man muss, und imho darf auch nicht, sich nicht alles gefallen lassen was die Damen und Herren auf den Ämtern so meinen.
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Egal wer da jetzt "Schuld " hat, das Verweigern eines Voreintrages wegen 2/6 ist hanebüchen. Ich kann, wie hier auch schon geschrieben, auch 4 Voreinträge beantragen. Gibt auch Behörden die stellen keine Gelbe WBK aus, wenn ein Neuschütze gleichzeitig eine Grüne mit 2 Voreinträgen beantragt. Genau so ein Schwachsinn. Für die Einhaltung der 2/6er Regel ist der Schütze verantwortlich. Würde man ihm dies Verantwortung nicht zutrauen dürfte er auch keine Gelbe WBK bekommen. Damit kann er auch ausserhalb von 2/6 Einkaufen gehen................muss dann halt nur mit den Konsequenzen leben....................... Und zum laufenden Fall.... da muss der Schütze wohl ein neues Bedürfnis beantragen. Und in Zukunft auf solche Anträge bestehen und bei schriftlicher Ablehnung Widerspruch einlegen.
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Die gibts in keinem Verein. Aber die Revolvergewehre dürfen ja genutzt werden, gibt ja eine Disziplin dafür.
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Das wird allen klar sein, das der " Schütze " selber Schuld am Verlust seiner Erlaubnisse hat. Ich benutzte auch das Wort " Arroganz " in dem Zusammenhang. Aber der Richter hätte andere Instrumente gehabt als dieses "12/18 für jede Waffe " zu konstruieren. Dieser von mir benutze Begriff " Arroganz " als Beschreibung des Verhaltens ist übrigens etwas was ich bei vielen älteren Schützenkollegen sehe. Die meinen, weil sie schon 20, 30, 40 Jahre Schiessen und Waffen haben betrifft sie das alles nicht. Was hab ich mir schon den Mund fusselig geredet ......aber ich bin dann nur der Dummschätzer , sie betrifft das ja nicht, das ist alles nur für die neuen, sie haben Bestandsschutz blablablub, blablablub. Bis der nächste wieder vor dem Richter steht und sich den nächsten Spruch einfängt der gegen alle verwendet werden kann......
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Das sich die Richter endlich mal an das geschriebene Gesetz halten und nicht dauernd neues dazu erfinden. Damit wäre schon viel geholfen.
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Genau das hab ich mehrfach geschrieben
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Das steht einfach im Gesetz nicht drin. Auch nicht in der Verwaltungsvorschrift. In letzterer steht sogar genau das Gegenteil " ist nicht der Gleiche Maßstab anzulegen wie bei Ersterteilung "( aus dem Kopf geschrieben). Das wird einfach negiert , weil die Verwaltungsvorschrift ja kein Gesetz ist . Aber die Teile der Verwaltungsvorschrift die dem Richter zupass kommen , die benutzt er. Gibt wohl auch ein Rechtsgutachten das eine " intensive Trainingseinheit " mit 4 Stunden angibt!!!!!!!!!!!!!!!!!Bei 200 Mitgliedern mit Grundkontingent an Waffen wären das bei 24Std x 30 Tagen = 720 Stunden im Monat, in denen die 200 Leute mit 5 Waffen a 4 Std im Monat grade mal 4000 Stunden brauchen um die Anforderungen des Richters zu erfüllen. Selbst wenn " nur " eine Stunde angesetzt ist sind das 1000 Stunden im Monat. Bei 5 Bahnen immer noch 200 Stunden Schiessbetrieb im Monat. Da erkennt man wo die Reise hingehen soll.... Und die Gesetze können so klar Formuliert sein wie sie wollen, wenn der Richter beim Gesetzgeber glaubt eine andere Intention zu Erkennen als da niedergeschrieben steht dann macht der das wie er denkt. Das ist dann quasi eine "Glaubensentscheidung" . Der interpretiert dann einfach um, macht quasi sein eigenes Gesetz. Und genau dem Verhalten müsste ein Riegel vorgeschoben werden, nicht nur im Waffengesetz.
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Bitteschön https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035211 Geht aber weniger darum , warum der Schütze abgeben musste, das war der selber Schuld. Sondern um das "Nebenprodukt" das aus diesem Urteil entstand. Nämlich der Halbsatz gleich im Leitsatz des Urteils: Die Begründung dazu ist einfach nur ausgedacht......................