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Gar nichts, also imho nicht verboten.
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Mitnahme von Waffen ins Ausland und Kauf von Muni
PetMan antwortete auf OSG_TG's Thema in Waffenrecht
Im Saarland werden aktuell Verbringungsgenehmigungen nur noch mit 1000Schuss pro Kaliber pro Kauf ausgestellt. Gibts das z.Z. noch irgendwo so ? Und ja, ich weiß das deutsche Gesetze das nicht hergeben. HIer schiebt man es auf die Luxemburger Seite, die wollten das so. Wir sind aber in der " Klärungsphase " . Würdemich nur ,mal interessieren ob das zb bei den Pfälzern auch so gehandhabt wird für Scheine für Luxemburg. -
Wäre nicht das erste mal das zu Beginn der Debatte neue Punkte verkündet werden
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Mein letzter Eintrag in eine gelbe WBK aus 2011 war vor ca 6 Wochen. Persönlich auf dem Amt die WBK zwecks Eintrag vorgelegt und eingetragen bekommen. Keine Redse von sonstwas oder das Eintragen einer neuen Nummer auf die WBK. Ist wohl noch nicht überall angekommen, das Thema. Und ja, ich weiß, eine gelbe WBK aus 2011 die in 2019 noch einen freien Platz für einen Eintrag hatte???????? Ich gelobe Besserung.
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Die werden das in die letzte Sitzung im Jahr kurz vorher in der Tagesordnung ansetzen, erst die 2. Lesung und 1 Minute danach die 3. Lesung und vielleicht 2 Minuten später das ganze beschließen. Bevorzugt nachts um halb 2 oder so und zu weihnachten schenken sie uns die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Und wenn die AFD bei der Sitzung die Beschlussunfähigkeit erzwingen will sagen die einfach" Nö, das sieht gut aus, das reicht "
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Das ist vom 09.10.19. Nach der Anhörung am 11.11.19 wird sich , so hoffen wir alle, ja noch was ändern. Und ich schrieb ja WENN das kommt was vorgeschlagen wurde. Und DURCH heist keine zwingenden Schiesstermine, sondern nur noch Bescheinigung des Vereines das Mitglied und regelmäßig geschossen wird. Wenn das SO kommt, wäre ich DURCH mit ZWANGSTERMINEN, weil 1. und 2. WBK älter als 10 Jahre. 2. Gelbe und 2. Grüne wären das noch nicht....
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Selbst dann hab ich z.Z. noch 7 Waffen die ich in den letzten 10 Jahren erworben habe. Was immer noch 84 bis 126 Termine wären. Wird zwar Jahr für Jahr weniger, aber es kommt ja auch immer mal wieder was neues dazu. WENN es 10 Jahre seit Ausstellung der ERSTEN WBK werden sollte bin ich allerdings durch mit Nachweis durch Schiessen.....
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Die Mitgliederzahl kam ja nicht von heute auf morgen und unser jetziger "Wieder" 1. Vorsitzender hat das davor 20 Jahre lang gemacht. Da war die Zahl noch überschaubar. Was stimmt ist, das in den letzten Jahren viele die schon Waffen zb über DSB hatten zu uns kamen, weil wir gnadenlos günstig die BDS Mitgliedschaft anbieten( wie ich auch ). Da beantragen die dann BDS konforme Waffen und da die Anträge vom 1. Vorsitzenden ( oder Sportwart) abgezeichnet werden hat man da schon einen Überblick. ALLES und bei JEDEM weiß aber sicher auch unser Vorsitzender nicht, aber bei den allermeisten schon.Und Meldungen über Austritte gehen an die für den Vereinssitz zuständige Behörde die das weiterleitet. Gab die letzte Zeit einige "Abmeldungen " durch den Verein weil keine Beiträge mehr kamen. Anschliessend kam dann nach langer Zeit der eine oder andere unter einem Stein hervor und wollte wieder Schiessen, von anderen hörte man nix mehr. Unsere Behörden scheinen also die Möglichkeit zu bieten nochmal einzusteigen. Jedenfalls bis vor kurzem noch so gehandhabt. Danke, Bautz, ich hab mir deinen Hinweis, deine Erlaubnis vorausgesetzt,mal kopiert und wenn du dem nicht widersprichst zeige ich das mit den Bedingungen mal unserem Vorsitzenden.
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Neue Broschüre zur EU Feuerwaffenrichtlinie von Matthias Hainich
PetMan antwortete auf Matthias .40's Thema in Waffenlobby
War ein kurzes Gespräch, das aber nicht wirklich durch Fakten glänzte sondern eher allgemein gehalten war.Beim "Bedürfnis" und den " Magazinen " gäbe es wohl Änderungen zum Entwurf, ein Kompromiss , mann hätte gerne mehr gemacht ging aber nicht usw. Keine Fakten........ Ausser, das es kurz vor Weihnachten raus kommen soll. Wenn das stimmt.... -
Das wäre aber ein sehr unübersichtlicher Verein. Wir haben fast 400 Mitglieder und da weiß der Vorstand das.
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Das schlimme ist, wenn solche Meldungen erst mal gemacht sind kann es sein das die Waffen weg sind. Ob das Melden dann erlaubt war oder nicht ist was anderes. Aber erst mal hat man die Scheiße am Beim. Und sowas wie ein "Beweisverwertungsverbot " gibts wohl nur im TV.
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Hier bei uns im Ort standen heute zig Trecker beieinander auf einem Feld kurz vor der Stadt. Morgen mal in der Zeitung lesen ob das Teil der Demo war und die hier durchgefahren sind. Edit Die sammelten sich wohl da und fuhren dann nach Tholey und statteten dem CDU Landesparteitag einen Besuch ab. Geht also auch " im kleinen " und " vor der eigenen Haustür ". Nur wir sind zu doof für sowas...... https://www.bild.de/regional/saarland/saarland-news/hilferuf-der-landwirte-traktoren-demo-in-theley-66089860.bild.html#fromWall
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In unserem Verein ging heute eine email an alle, die ihre Adressen im Verein hinterlegt haben, raus. Wie viele dadurch zusätzlich Zeichnen vermag ich nicht ab zu sehen. Ich habe schon vor tagen meine Stimme abgegeben
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Das hat man damals in Berlin anders gesehen. Da wurden ob dieses Sachverhaltes " Wohnungen gestürmt ". War hier breit Diskutiert worden.
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Ich schreibs mal einfacher. Du schreibst von einem B Würfel, also hast du wohl Bestandsschutz. Langwaffen mussten früher in A Schränke. Ein B ist nicht nur gleichwertig, sondern höher. Also ja, darfst du. Ausserdem werden Wechselsysteme nicht auf die Anzahl der Waffen im Tresor angerechnet. Und dein "B Würfel" scheint ein größerer zu sein, wenn ein AR WS reinpasst.
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Das wird keinen Nachwuchs verhindern. Zur Zeit ist es doch so das der Nachwuchs noch viel länger mit Überprüfungen rechnen muss als diese 10 Jahre. Das sehen doch grade langjährige Schützen aktuell. Und wenn jetzt eine festgeschriebene Regelung , von mir aus mit 12 mal die letzten 3 Jahre oder so, kommt ist das klar eine Verbesserung. Weil heutzutage da jedes Gericht andere Maßstäbe anlegt. Das ist ja grade die Gefahr bei Gerichten. Recht haben und recht bekommen sind 2 paar schuh.
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Und schon liegt der Ball im Spielfeld dieser Schützen, wenn das Amt einen Nachweis verlangt. Insofern wäre die Regelung , das nach 10 Jahren die bloße Mitgliedschaft, wie auch immer die definiert werden soll, ausreicht gut. Aber ja, das wird z.Z. in vielen Vereinen so sein. Sagt man denen das aber ist man der " Dummschwätzer", das gilt nur für neue, die haben schon geschossen " da bin ich noch mit der Trommel um den Weihnachtsbaum gerannt"( wurde mir echt mal so gesagt ). Irgendwann hängen dann im Verein die Verkaufsangebote solcher Schützen , weil sie " keine Lust mehr am schiessen haben". Hintenrum hört man dann das das Amt Nachweise sehen wollte und sie keine bringen konnten. Ob das Sinn macht den alten die Waffen weg zu nehmen oder nicht ist nicht das Thema. Die Rechtslage ist heute so wie sie ist.Hoffen wir das mit dem neuen Gesetz wenigstens dort eine " rechtssichere Erleichterung " kommt.
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Wer meint sich im Internet anonym mit Sachen versorgen zu können die bei uns illegal sind ( zb Ziellaser usw ) , der hat das System Internet nicht verstanden.
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Das ist ein Trost für alle die "nur " Sportschützen sind und die werden dir für den "Tipp " sicher ewig dankbar sein
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Info, 3. Waffenrechtsänderungsgesetz / Mein Schreiben an die SPD und deren Antwort
PetMan antwortete auf Overbore's Thema in Waffenlobby
Gibt es für KK alternativen ? Müssten bei anderem Material die Kugelfänge verändert werden ? Ist Druckluftschiessen ohne Blei möglich? 50 Euro p.a. an Mehrkosten halte ich für sehr optimistisch. Gehen die von einem Jäger aus der 50 Schuss im Jahr macht ? -
Info, 3. Waffenrechtsänderungsgesetz / Mein Schreiben an die SPD und deren Antwort
PetMan antwortete auf Overbore's Thema in Waffenlobby
Und genau darum wurde bei dem BDK Mann die Aussage über den Jäger mit den fast 500 Waffen auf Jagdschein bestellt und der hat geliefert. Nur...............den Jägern soll ja das 12/18 mal mit jeder Waffe gar nicht betreffen.........mal abwarten was sie dazu aus dem Hut zaubern. Un bereits nach aktueller Rechtslage steht in der Verwaltungsvorschrift, das für die laufende Bedürfnisprüfung NICHT die Maßstäbe der Erstbeantragung anzulegen sind...... -
Du kannst das ja halten wie du magst, streiten vor dem Richter, und dann nachher berichten was für ein Urteil für alle jetzt wieder rauskommt.Anderen zu unterstellen keinen Arsch in der Hose zu haben hat bestimmt auch der Typ in Offenbach immer behauptet. Und ging mit wehenden Fahnen unter. Ich lese mich schlau, verlange auch mal von meiner Waffenbehörde Rechtsgrundlagen, gehe auch mal bis ins Innenministerium um meine Ansichten zu vertreten und habe das bisher recht erfolgreich gemacht. Wenn mich dann jemand den ich nicht kenne und der mich nicht kennt gemüssigt fühlt mich hier als " gehorsamen Untertan " , " zu dumm und zu faul " und mit " keinen Arsch in der Hose " zu betiteln und mir ein " Fassbinderzitat " anhängt weiß ich das Einzuschätzen. Ob Moderator oder nicht, das macht dich kein Stück schlauer als uns andere hier. Aber die, die meinen sie wären schlauer als alle anderen sind genau die, die uns solche Urteile vor Gericht einfangen.
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Das hat bestimmt keiner , dem die Behörde in Offenbach jetzt so einen Brief schreibt und der 12/18 mit JEDER Waffe nachweisen soll. Also nochmal vor Gericht, noch mal so ein Urteil einfangen??? Seit das ganze mit den 12/18 pro Waffe "im Gespräch ist " stehen in meinem persönlichen Schiessbuch jedenfalls alle meine Waffen mit drin. Der größte Hohn dabei ist, so finde ich, das Nachweise gefordert werden die es im Gesetz gar nicht gibt, sprich persönliches Schiessbuch. Anders ist so ein Verlangen einer Behörde ja gar nicht erfüllbar. In unserer Klade im Verein steht nur das Kaliber. Ich habe aber alleine 5 KK Waffen. Kann man das aber nicht im für die Behörde ausreichenden Umfang belegen und wehrt sich landet man wieder vor Gericht. Erinnert mich an eine Möbius Schleife oder die Katze die sich in den Schwanz beißt . Und das einzige was dabei raus kommt, man verliert immer........Kann ich es per Schießbuch belegen nehmen die Behörden einen als Beispiel das es ja geht und Verlangen es von jedem. Kann ich es nicht belegen droht mir der Entzug der Berechtigung. Ein " gewinnen " vor der Behörde sehe ich da gar nicht, jedenfalls nicht für die Allgemeinheit........
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Aber für den verlangenimmer wieder Behörden die gleichen Nachweise wie für den Ersterwerb, obwohl die Verwaltungsvorschrift was anderes sagt. Und wenn die Behörde drauf besteht? "Nein, ihr dürft das nicht verlangen " zu schreien wird da nicht ausreichen. Dann wehrt man sich und landet vor dem Verwaltungsgericht. Und was da passieren kann wissen wir.
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Ok, ich seh es ein. Mein Fehler. Mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa. Ich gelobe aber Besserung