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PetMan

WO Silber
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  1. Zu 1. Wenn du im Bereich der Behörde wohnst die das Urteil bekommen hat und die es drauf anlegen , dann kann dir das passieren. Das Urteil steht. Zu 2. und 3. Ja, gepaart mit viel Arroganz des " Schützen ". Das ändert aber nix an der Tatsache das die von dem hessischen Gericht geforderten 12/18 genauso als Damoklesschwert über uns hängen wie seinerzeit das Urteil mit den HA für Jäger. Deswegen , aber nicht nur wegen diesem Urteil aus Hessen, ist die Aussage in Punkt 3. falsch und gründet eher auf Wunschdenken.Es gibt genug Behörden die sich die letzten 12 Monate belegen lassen wollen, sei es mit Anlass oder ohne.Und geht man dann mit der Arroganz dagegen an wie der "Schütze " in Hessen oder zeigt Schiessbücher mit 6 Terminen ist die Kacke am dampfen. Und dann wird wieder geklagt bis zum St. Nimmerleinstag und es wird sich ein neues Urteil eingefangen das vielen wieder sauer aufstösst. Auch nix neues....
  2. Ist ja nicht der erste Fall wo Richter Gesetze " interpretieren" , Quasi " Richterrecht " schreiben . Beim Thema Gewaltenteilung waren die als Studenten an der Uni wohl immer Kreide holen............................
  3. Dann schau dir mal die Urteile gegen langjährige Schützen an. Gibt es mittlerweile einige von. Wo die Behörden einfach so den Nachweis haben wollten was in den letzten 12 Monaten geschossen wurde. Man hat sich da schnell selber ein Eigentor geschossen. Aus so einem Fall resultiert auch das Urteil aus Hessen, das MIT JEDER WAFFE auf den WBK`s die 12/18 zu erfüllen sind. Dein " absolut ohne Bedeutung " ist da sicher der falsche Hinweis.
  4. Und bei egun gibts immer mal wieder auch Schnäppchen bei ihnen zu machen.
  5. Meine SBine sagte auch schon ein paar mal ich soll die WBK zwecks Eintrageung da lassen. Sie würde mir auch eine beglaubigte Kopie machen. Bisher hat dann mein Hinweis , das sie für das Kopieren der WBK, Kopierer steht da am Ende des Flures, genau so lange braucht wie für das Eintragen, immer gefruchtet. Ich macht auch immer deutlich das ich nicht so einfach ohne meine WBK gehen würde. Verlangte auch mal das sie mir bestätigt das ich die gekaufte Waffe Zwecks Eintragung innerhalb der 14 Tage Frist gemeldet habe und sie mich dann anschreiben soll wenn sie Zeit hat diesen Eintrag vor zu nehmen. Alles mehr Arbeit als die Waffe sofort einzutragen und mir die WBK wieder mit zu geben. Auf den Spruch" dann soll die Polizei halt hier anrufen " habe ich um ihre private Handynummer gebeten, falls die Polizei mich am WE kontrolliert. Sie meinte auch mal das ich dann halt die Waffen auf dieser WBK zu Hause lassen kann, ich hätte ja noch andere WBK/Waffen. Man kann erkennen das meine SBine und ich keine Freunde sind und wohl auch nicht mehr werden, bisher habe ich meine Eintragungen aber gleich vor Ort bekommen.
  6. Warum schreibt ihr Disziplinen ins Schiessbuch? Weißt du wie mein Schiessbuch aussieht? Ich benutze von Anfang an Bundeswehrschiessbücher. Da trage ich das Datum, das Kaliber und den Ort ein.Das hat bisher für insgesamt 11 Waffen in 2 Verbänden ausgereicht und ich bin mit den Kurzwaffen über Kontingent.Wettbewerbe trage ich am Ende des Schiessbuches in den Teil " Raum für weitere Eintragungen " ein. Dort dann auch die Disziplin. Das reichte für 6 Kurzwaffen..... Warum sich selber Angreifbar machen und Sachen Dokumentieren die das Gesetz nicht verlangt ? Das Gesetz verlangt übrigens nicht mal ein Schiessbuch!!!!!!
  7. Die wurde Mehrfach beantwortet. Du bescheinigst vielleicht was hier schon genannt wurde: Mitgliedschaft und regelmäßige Teilnahme am Training. Training laut Disziplin xy wird nicht erfragt. Man kann im ersten Jahr nur KK Einzelleader Schießen und trotzdem ein AR15 als Erstwaffe beantragen. Völlig Gesetzeskonform. Ihr habt mehrere Vorstandsvorsitzende in einem kleinen Verein? Nur ein Tipp am Rande, beschäftige dich mal mit Begrifflichkeiten. Und wenn man Verantwortung im Verein übernimmt sollte man sich bewusst sein was man mit einer Unterschrift auf sich nimmt. Sollte Wissen was man dann tut. Dieses Wissen sollte aber nicht aus Foren stammen, wo man die Antwortenden nicht kennt und einschätzen kann. Deine Fragen beantwortet das Waffengesetz, und hier hat keiner was geschrieben was dagegen verstößt. Lies dir die einschlägigen Paragraphen durch wer dort was bescheinigt, Vergiss darüber die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz nicht. Dann klappt das auch mit den Anträgen.
  8. Die Neulinge im Verein des fragenden Schiessen doch regelmäßig? Wo ist das Problem ? Wenn sie ein KK Gewehr wollen müssen sie ein Jahr lang Regelmäßig mit einer erlaubnispflichtigen Waffen trainieren. Laut dem Threadersteller tun die Neulinge dort genau das.Und das und nicht mehr muss bescheinigt werden.
  9. Du kannst davon ausgehen das die meisten hier Wissen um was es geht. Das wir auch Wissen was auf uns Zukommt. Und trotzdem sollte ein jeder so trainieren dürfen und können wie er es für richtig hält.Wenn DIR das Training in DEINEM Verein nicht gefällt, dann ändere was dran. Bist du in keiner Funktion wo du mit deiner Unterschrift etwas Bescheinigen musst dann halte dich raus. Und selbst wenn, die Vereine bestätigen die "regelmäßige Teilnahme am Schiessport" . Das sind auch 20 Schuss aufgelegt.Solange ein Schütze im Grundkontingent bleibt reicht das regelmäßige Schiessen. Darüber ist es eine andere Baustelle, aber du schriebst von Neulingen. Anderes Beispiel vom Ende einer Schützenkariere : Wie schießen Ordonanzgewehr liegend Freihändig auf 100m . Da kommt öfter ein sehr alter Teilnehmer und schiesst mit. Der muss von 2 Leuten auf die Bahn geführt werden, wird an einen Schiesstisch gesetzt, man läd ihm die Waffe und er Schießt einfach nur. Da beschweren sich nicht mal die anderen Teilnehmer . Und jeder freut sich für den alten Mann das er noch Freude hat am Schießen. Laut deiner Definition hat der aber gar kein Bedürfnis mehr. Im Verein hatten wir einen 89 jährigen. Der kam bis zum Schluss immer zum Training SpoPi. Der hat aber am ende immer nur ein paar Schuss gemacht, soviel wie halt ging. Weil der nicht nach Sportordnung die ganze Disziplin durch schießt soll er kein Bedürfnis mehr haben? Immer die Kirche im Dorf lassen..... Und wenn du der Meinung bist die Neulinge machen was falsch dann sprich sie an. Aber nicht andere wegen des Verhaltens der Neulinge. Und wer des Lesens mächtig ist kann sich deine Fragen sehr leicht selber beantworten, ohne mit dem Finger auf andere zu zeigen.....
  10. Welche Funktion hast du, das DU ein Bedürfnis bescheinigst? Wenn ich für DSB GK KW trainiere muss ich dann zwingend 4x5 Schuss Präzision und 4x5 Schuss Duell schiessen? Oder kann ich auch 5 x 5 Schuss oder 3 x 10 Schuss schiessen? Oder nur Duell den ganzen Abend? Wettkämpfe muss ich erst Schiessen wenn ich über das Grundkontingent will mit den Waffen. Wie ich für welche Disziplin Trainiere obliegt ja wohl jedem selber.Sowas wie " Breitensport " ohne große sportliche Ambitionen sollte es auch im Schiessport geben. Nicht jeder Jogger läuft auch 5000m auf Wettkämpfen.
  11. Es gab hier im Board, glaube 2 , max 3 Jahre her, einen Thread zu diesem Thema. Deutscher verkauft Dekowaffen via egun nach Frankreich. Die entsprachen nicht den französischen Deaktivierungsvorschriften, galten dort als scharfe Waffen . Amtshilfeersuchen nach Deutschland aus Frankreich. Überlassen an einen Unberechtigten blieb glaub ich hängen. Also schon schauen wohin ich was Verkaufe. Bei Salut wäre ich noch vorsichtiger.........
  12. Das wurde in Brüssel extra ausgeklammert, war ironischer weise eine Forderung der Engländer. Vicky Ford hat das durchgesetzt .Und nun gehen sie..............
  13. Ich brauch keine Magazine zu füllen, da liegen volle im Tresor. Und soweit das ich aus meinem eigenen Haus flüchten muss sind wir Gott sei dank noch nicht.
  14. Na dann.................irgendwo hier muss noch ein Skalpell liegen. Ich hole dir das, damit kann man noch besser Haare spalten
  15. Im Fall der Fälle darf ich sehr wohl auch berechtigte Notwehr mit meinen Sportwaffen ausüben. Wenn mir die Zeit bleibt die, gesetzeskonform Weggeschlossen, Einsatzbereit in Anschlag zu bringen.Bei berechtigter Notwehr ist das absolut vom Gesetz gedeckt. Und wenn man danach nur den Anwalt antworten lässt hat man auch sehr gute Chancen das ein Richter das genau so sieht.Ansonsten siehe den letzten Satz in meiner Signatur
  16. Es brauch nicht im Gesetz zu stehen ob ich eine geladenes Magazin neben der Waffe im 0er oder 1er Tresor liegen lassen darf. Es ist geregelt das keine Munition IN der Waffe sein darf. In was für einer Verpackung ich meine Munition aufbewahren darf ist nicht geregelt. Also kann ich sie auch in einem Magazin auf bewahren . Oder in 10 Magazinen. Ein Magazin ist kein Waffenteil im Sinne des Gesetzes, sondern geprägtes Stück Blech. Jedenfalls z.Z. noch.
  17. Das ist ein sehr trügerischer "Schutz". Eine Waffe ziehen ist alles andere als Deeskalierend . Und wenn der Gegenüber sich nicht abschrecken lässt eskaliert das ganze noch mehr. Da wäre es mir persönlich lieber aus der Mündung käme mehr als nur heiße Luft oder Gas.
  18. Wenn ich eine Waffe ziehe um mich oder meine Familie zu verteidigen macht das nur Sinn, wenn ich auch bereit bin sie abzufeuern. Ansonsten lasse ich sie besser weg. Mit Platzpatronen auf Einbrecher oder Angreifer schiessen ? Gehts noch ? Das ist wie, um mal ein Filmzitat zu gebrauchen " Typisch Italiener, mit einem Messer zu einer Schiesserei kommen ". Meinen TV usw würde ich nicht mit der Waffe in der Hand verteidigen. Aber wenn jemand meine Familie oder mich angreift würde ich alle mir zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen . Egal was es wäre.Dafür liest man zuviel von heissen Einbrüchen und was mit den anwesenden Bewohnern für "Spielchen " betrieben werden. Ich hab ne 18 jährige Tochter im Haus, meine Frau und 2 Pflegebedürftige alte Leute. Da lasse ich mich auf keine Diskussion, Gerangel oder sonst was ein.
  19. PetMan

    Reisen mit Waffe

    Ich denke der TE wird seine Waffen nicht mitnehmen wenn er nicht vorher die Möglichkeiten abgecheckt hat. Bei einer Kontrolle diese Möglichkeiten glaubhaft machen zu können vereinfacht natürlich alles. Hat er mit jemand da telefoniert, das mache ich meistens so, kann er den benennen. Eine schriftliche Einladung hatte ich noch nie dabei. Theoretisch bräuchte ich die dann ja immer wenn ich irgendwohin fahre und es nicht mein Stammverein ist. Ich war ne Zeit regelmässig übers WE nach Koblenz , Schmittenhöhe, schiessen. Da mit Kollegen aus alten BW Zeiten getroffen und geschossen. Da hatte ich weder Einladung noch sonstwas dabei. Das ist ein öffentlicher Schiessplatz und da kann man bei den Öfnungszeiten schiessen. Das sollte reichen. Und da bin ich i.d.R mit mehreren Waffen und einer gehörigen Menge Munition unterwegs gewesen.
  20. PetMan

    Reisen mit Waffe

    Was andere machen und wenn sie sich dabei im Rahmen der Gesetze bewegen ist mir egal. Da gleich was zu unterstellen was ich mir selber nicht vorstellen kann......erinnert mich an Diskussionen mit Waffengegnern. Das müssen wir nicht auch noch untereinander haben
  21. PetMan

    Reisen mit Waffe

    Im Gesetz/ Verwaltungsvorschrift findest du hinweise bei Reisen zu Sportveranstaltungen und dabei Unterbringung im Hotel. Das gilt analog auch für Urlaubsreise. Hatte meine Waffen schon mehrfach mit.
  22. Ich kenne hier in der Gegend mindestens 2 Fälle, wo legale Waffen nach einem Suizid wieder zurück in die Hand des Erben gingen. Beide Waffen wurden dann von den Erben verkauft. Zumindest hier im Saarland und bei Suizid haben die Behörden da auch keine Probleme.
  23. Wenn ich mein Schiessbuch verliere sind auch meine WBK`s und Mitgliedsausweise weg. Alles in einer Mappe. Dann hab ich andere Probleme. Ansonsten muss man dann halt die Termine aus den Standbüchern raus suchen. Oder ich würde einfach jeden Mittwoch und jeden 2. Freitag aufschreiben, da geh ich immer. Und die Wettkampftermine findet man auch im Netz
  24. Und ihr habt da jeweils 4 Stunden Schiesszeit am Stück gebucht? Auf jedem Stand? Sicher nicht und das meinte ich damit das 4 Stunden je Einheit gar nicht möglich sind. Selbst in einem Verein mit eigenem Stand wie bei uns.
  25. ICH trage mir in ein Bundeswehrschiessbuch , danke an die aktiven Kameraden, das Datum, die Kaliber und den Ort ein. Das unterschreibt mir niemand. Die Daten die ich im eigenen Verein geschossen habe lasse ich mir da Stempeln, auf fremden Ständen frage ich nach einem Stempel. Haben die keinen da steht da nur der Ort. In dem Schiessbuch trage ich mir hinten auch meine Wettkämpfe ein. Alle meine Eintragungen wären über die Standkladde unseres Vereines Nachprüfbar, alle Wettkämpfe über Starterlisten, Rundenkämpfe über die Berichte. Meine Waffen über Grundkontingent würden mir bisher ohne Probleme vom Verband bescheinigt. Mein Vorsitzender bestätigt mir gerne das ich Regelmäßig am Training Teilnehme, weil er mich jede Woche auf dem Stand sieht, meist mehrfach. Dem Amt reichten bisher die Befürwortungen des Verbandes aus. Das Schiessbuch führe ich FÜR MICH. Sollte es im Fall der Fälle mal jemand sehen wollen der mir die WBK`s wegnehmen will/kann und der mehr sehen will als vom Verein ausgestellt, dann habe ich einen Nachweis. In der Regel reichen meine Wettkämpfe im Jahr für 12/18 zu belegen, allerdings nicht mit jeder Waffe . Das dazu auch Trainiert werden muss wird wohl keiner in Abrede stellen. Und 4 Stunden pro Trainingseinheit scheitert schon bei sicher 80 % der Schiesstände, weil die gar keine 4 Stunden Schiesszeit am Stück anbieten. Viele Vereine mieten sich 2 Stundenweise irgendwo ein....... Und bei uns könnten dann pro Schiesszeit nur 5 Schützen schiessen, wir haben nur 5 Stände. Das ist so Weltfremd, diese Forderung kann nur ein Grüner erheben, der noch nie eine Großkaliberwaffe abgefeuert hat. Ein Monat hat rund 720 Stunden. Wir haben nicht ganz 400 Mitglieder, schätze mal 200 mit WBK. 200 Mitglieder mal 4 Stunden sind schon 800 Stunden.Selbst rund um die Uhr schiessen, was wir laut Standabnahme übrigens dürften, würde nicht reichen.
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