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Wenn sich ein Lehrer mit den Schülern im Fall der Fälle in der Klasse einschließt und abwartet ist das ok so. Kommt der Schütze rein kann ich unbewaffnet zusehen wie er die Schüler und mich erschießt oder ich schieße zurück. Was würde wohl ein normaler Mensch tun ? Und zurück schießen kann ich nur mit einer Waffe. Wo ist also das Problem ? Da wird keiner erwarten das Lehrer auf eine "Search and Destroy Mission" gehen wenn es in ihrer Schule knallt . Aber die Kinder der Klasse verteidigen, das erwartet man von einem Lehrer. Egal in welcher Situation
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Mitnahme von Schusswaffen nach Frankreich
PetMan antwortete auf Charlie Runcle's Thema in Waffenrecht
Da gehts wohl eher drum ob die mitgebracht wurde oder in Frankreich " besorgt". Für den Zoll an sich in der EU unnötig .Sollte aber alleine durch die WBK mit eingetragener Seriennummer der Waffe obsolet sein. -
Du musst schon richtig und alles Lesen Get also nicht um einmal, wie beim FS der Erste Hilfe Kurs, sondern um Ausbildug mit Regelmäßigen UpDates
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Das Erbenprivileg gilt nicht für die A und B Schränke. Die kann sie zwar Erben, aber dann keine Waffen mehr darin aufbewahren.
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[V] AR15 Parts, Trijicon MRO, Ruger Mark IV, Magazine uvm.
PetMan antwortete auf Sebastians's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Du hast ja auch immer gute Sachen zu guten Preisen im Angebot. Hab mal 1911er Teile von dir gekauft, da freu ich mich heute noch bei jedem 1911er Schiessen drüber -
Munitionserwerbsberechtigung bei Voreintrag bereits gültig?
PetMan antwortete auf Parallax's Thema in Waffenrecht
Gute Frage. In einer meiner älteren Grünen steht da noch " Berechtigt zum Munitionserwerb" ....sonst nix. Wenn ich beim Händler eine Waffe kaufe und den Mun Stempel auch habe verkauft der mir auch Munition. Selber bei Frankonia erlebt. Wenn ich mit Voreintrag eine Waffe von Privat kaufe ist da nicht selten auch Munition dabei. Warum soll ich die nicht auch kaufen dürfen ? Wie das rechtlich genau und wo geregelt ist kann ich nicht schreiben, für mich ist es aber logisch. Ok, will nix heissen. -
" Das kann ich nicht sagen " soll nicht heißen, ich weiß es aber sage es nicht. Das sollte heißen das ich in dem Moment nicht drauf kam wie er das Ermitteln soll. Beschussamt hatte ich im Kopf, das schien mir aber für ein altes Luftgewehr mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Wenn das aber nur 30 Euro kostet wäre das natürlich eine gute Option, die dann u.U. sogar das F. einbringt
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Ich denke du gehst da den richtigen weg. Mit der Bestätigung des Herstellers bist du auf der sicheren Seite. Für das 2. Gewehr vielleicht die Waffenbehörde informieren das man das am klären ist und je nach Auskunft das LG in die gelbe WBK nimmt. Dran denken das mit diesen Gewehren > 7,5 Joule nicht mehr im Garten geschossen werden darf. Wie du messen kannst ob größer oder kleiner 7,5 Joule kann ich allerdings nicht schreiben.
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Mitnahme von Schusswaffen nach Frankreich
PetMan antwortete auf Charlie Runcle's Thema in Waffenrecht
Die Regelung in Luxemburg ist nicht neu, das hat nur früher kein Schwein interessiert. Dann haben wohl ein paar Polizisten in Luxemburg Schützen Kontrolliert und wollten diesen "Sichtvermerk " sehen. Nicht vorhanden, gab richtig Stress. Hat sich aber schnell herumgesprochen und die Schützen die regelmäßig nach Luxemburg schiessen fahren haben sich diesen doofen Stempel geholt. Würde mich nicht wundern wenn es sowas auch in anderen Ländern gibt. -
Mitnahme von Schusswaffen nach Frankreich
PetMan antwortete auf Charlie Runcle's Thema in Waffenrecht
In Luxemburg gabs Ärger weil der Stempel von denen nicht im EU Feurwaffenpass drin war. Kann also in Frankreich auch so sein, wissen tue ich es aber nicht . -
Die Sorge ist im NACHHINEIN unbegründet, aber ob bei einer Kontrolle eine Kopie anerkannt wird ist noch die Frage.Und u.U. ist die Waffe erst mal weg, wenn ich Pech habe erst mal alle Waffen.Die bekomme ich, insofern das sonst nix vorliegt ausser die fehlende Original WBK, zwar wieder, aber den Ärger hab ich erst mal. Daher würde ich auf einer beglaubigten Kopie bestehen, was mir auf dem Amt auch schon angeboten wurde. Da meinte ich, in der Zeit die wir da schon diskutierten und sie die WBK Kopiert und stempelt hat sie auch die Waffe eingetragen. Was die Dame dann auch Zähneknirschend machte.
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Schon mal eine beglaubigte Kopie der WBK verlangt? Oder ein Schreiben das die WBK zur Eintragung auf dem Amt ist? Irgendwas was man Vorweisen kann wenn man Kontrolliert wird? Das wäre das mindeste was ich da haben wollte. Bisher konnte ich meine SB immer dazu überreden sofort ein zu trage. Aber die mussten öfter überredet werden. Aber ohne "irgendwas " in der Hand wäre ich da nicht raus gegangen.
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Doof ist nur wenn auf der WBK noch andere Waffen stehen . Dann hat man bei einer Kontrolle erst mal ein Problem......
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Das kenne ich bei Gelb so nicht Ein Eintrag in eine vorhandene Gelbe ist ja keine neue Erlaubnis. Komisches Vorgehen, habe ich so noch nicht gehört. Bei Grün klar, bei Gelb eher unnötig.
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ZUverlässigkeitsprüfung bei Anmeldung einer Waffe in die Gelbe ? Ok, sollen sie machen. Aber Eingetragen haben sie doch, oder etwa nicht ?
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Bearbeitungsdauer Voreintrag gruene Wbk mit Beduerfnisueberpruefung
PetMan antwortete auf Thema in Waffenrecht
Vom Verband oder von der Behörde ? Wenn Behörde, was hast du bis jetzt unternommen ? -
Meine Behörde trägt selbst heute ab und an noch von Hand ein. Und ich habe in einer der grünen fast genau soviele Stempel durch " Korrekturen" von denen, also wo sie Kaliber oder sonstwas Falsch eingetragen hatten, als da normal rein gehören. Hier muss man jeden Eintrag, egal ob von Hand oder mit dem Drucker, kontrollieren. Am besten noch bevor man das Amt verlässt.
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Haben die " bestimmten Gründe " etwas mit der Qualität oder der Leistung der Lampe zu tun oder sind sie anderer Natur?
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Auch auf Leihschein " erwerbe " ich die Waffe. Wenn das schon zählen würde für 2/6 bräuchte man sehr lange , wenn man mal was kaufen will und vorher 4 oder 5 mal testet........ICH sehe das so, das 2/6 erst für den Eintrag in die WBK zählt. Wann ich gekauft habe weiss der SB meist eh nicht, ausser es liegt ein Kaufvertrag vor. Für die meisten meiner Waffen habe ich gar keinen Kaufvertrag, weil von Privat erworben. Und wer hat nicht schon mal ein Waffe gekauft und beim Händler gelassen weil 2/6 im Wege stand? Oder erst einen Leihschein über die Waffe, eben wegen 2/6.
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In der Stellungnahme des FWR geht es zumindest in die Richtung. Hätte man auch deutlicher und an anderer Stelle anmerken können, da dies aber die ersten Antworten sind gehe ich davon aus das man sich die " Eskalationsstufen " noch aufhebt
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Irgendwie wirst du mir immer Unsympathischer . Kannst du ausser über alles und jeden zu meckern sonst noch was? Ok, hier Schaumschlagen kannst du mal, das scheint aber auch alles zu sein.
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Hab die Stellungnahme des FWR gelesen. Keine Ahnung was die Unkenrufe dazu in der Vergangenheit sollten. Sie spricht in meinen Augen eine sehr deutliche Sprache, teils deutlicher als die anderer Verbände.
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Stellt doch nicht immer andere Leute als dumm hin, sie würden was nicht " verstehen" . Das mit der Halbjahresfrist ab der ersten Waffe kann man so und so verstehen, was ja anscheinend manche Ämter auch machen. " Hier bei uns" das sind die Waffenbehörden im Saarland interessiert irgendwann die erste jemals erworbene Waffe nicht mehr. Hier schauen sie bei jedem Waffenkauf 6 Monate in die Vergangenheit. Wurde da eine Waffe gekauft ist die 2. ok. Wurden da 2 Waffen gekauft gibts ein Problem. Was jetzt die " richtigere " Auslegung ist werden wir hier wohl nicht ergründen können, da geben aber auch 4 Juristen 5 unterschiedliche Meinungen wieder. Und ja, ich kann lesen, ich hab sogar Abitur und auch noch 2 abgeschlossene Ausbildungen . Und meine Lesekompetenz ist sicher auch nicht die schlechteste
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Früher haben wir sowas an der Uhrkette getragen. Aber die Uhrketten heute halten ja nix mehr........................ Einen Tresor in der Gewichtsklasse könnte bei mir nur noch in den Keller. Die 15 Stufen um die ecke , die schön gefliest sind, würden mir das hochschaffen in die Wohnung verleiden. Selbst wenn man die Tür ausbauen und einzeln Transportieren kann.