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PetMan

WO Silber
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  1. Die schleicht sich aber ein, wenn keiner gegen solche unsinnigen Ablehnungen wegen 2/6 eine Beschwerde einreicht. Eine Behörde die quasi " machen kann was sie will " , die macht was sie will. Mein SB schrieb mir mal, " das der Kreis eine andere Rechtsauffassung vertritt als das Innenministerium". Am ende des Vorgangs fand ein Meinungsaustausch statt und jetzt vertritt der Kreis in dem Punkt die gleiche Rechtsauffassung wie das Ministerium. Zur Zeit lasse ich wieder über das Innenministerium einen Sachverhalt abklären, den sich die SB Landesweit bei einer Besprechung " überlegt " haben. Man muss, und imho darf auch nicht, sich nicht alles gefallen lassen was die Damen und Herren auf den Ämtern so meinen.
  2. Egal wer da jetzt "Schuld " hat, das Verweigern eines Voreintrages wegen 2/6 ist hanebüchen. Ich kann, wie hier auch schon geschrieben, auch 4 Voreinträge beantragen. Gibt auch Behörden die stellen keine Gelbe WBK aus, wenn ein Neuschütze gleichzeitig eine Grüne mit 2 Voreinträgen beantragt. Genau so ein Schwachsinn. Für die Einhaltung der 2/6er Regel ist der Schütze verantwortlich. Würde man ihm dies Verantwortung nicht zutrauen dürfte er auch keine Gelbe WBK bekommen. Damit kann er auch ausserhalb von 2/6 Einkaufen gehen................muss dann halt nur mit den Konsequenzen leben....................... Und zum laufenden Fall.... da muss der Schütze wohl ein neues Bedürfnis beantragen. Und in Zukunft auf solche Anträge bestehen und bei schriftlicher Ablehnung Widerspruch einlegen.
  3. Die gibts in keinem Verein. Aber die Revolvergewehre dürfen ja genutzt werden, gibt ja eine Disziplin dafür.
  4. Das wird allen klar sein, das der " Schütze " selber Schuld am Verlust seiner Erlaubnisse hat. Ich benutzte auch das Wort " Arroganz " in dem Zusammenhang. Aber der Richter hätte andere Instrumente gehabt als dieses "12/18 für jede Waffe " zu konstruieren. Dieser von mir benutze Begriff " Arroganz " als Beschreibung des Verhaltens ist übrigens etwas was ich bei vielen älteren Schützenkollegen sehe. Die meinen, weil sie schon 20, 30, 40 Jahre Schiessen und Waffen haben betrifft sie das alles nicht. Was hab ich mir schon den Mund fusselig geredet ......aber ich bin dann nur der Dummschätzer , sie betrifft das ja nicht, das ist alles nur für die neuen, sie haben Bestandsschutz blablablub, blablablub. Bis der nächste wieder vor dem Richter steht und sich den nächsten Spruch einfängt der gegen alle verwendet werden kann......
  5. Das sich die Richter endlich mal an das geschriebene Gesetz halten und nicht dauernd neues dazu erfinden. Damit wäre schon viel geholfen.
  6. Genau das hab ich mehrfach geschrieben
  7. Das steht einfach im Gesetz nicht drin. Auch nicht in der Verwaltungsvorschrift. In letzterer steht sogar genau das Gegenteil " ist nicht der Gleiche Maßstab anzulegen wie bei Ersterteilung "( aus dem Kopf geschrieben). Das wird einfach negiert , weil die Verwaltungsvorschrift ja kein Gesetz ist . Aber die Teile der Verwaltungsvorschrift die dem Richter zupass kommen , die benutzt er. Gibt wohl auch ein Rechtsgutachten das eine " intensive Trainingseinheit " mit 4 Stunden angibt!!!!!!!!!!!!!!!!!Bei 200 Mitgliedern mit Grundkontingent an Waffen wären das bei 24Std x 30 Tagen = 720 Stunden im Monat, in denen die 200 Leute mit 5 Waffen a 4 Std im Monat grade mal 4000 Stunden brauchen um die Anforderungen des Richters zu erfüllen. Selbst wenn " nur " eine Stunde angesetzt ist sind das 1000 Stunden im Monat. Bei 5 Bahnen immer noch 200 Stunden Schiessbetrieb im Monat. Da erkennt man wo die Reise hingehen soll.... Und die Gesetze können so klar Formuliert sein wie sie wollen, wenn der Richter beim Gesetzgeber glaubt eine andere Intention zu Erkennen als da niedergeschrieben steht dann macht der das wie er denkt. Das ist dann quasi eine "Glaubensentscheidung" . Der interpretiert dann einfach um, macht quasi sein eigenes Gesetz. Und genau dem Verhalten müsste ein Riegel vorgeschoben werden, nicht nur im Waffengesetz.
  8. Bitteschön https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035211 Geht aber weniger darum , warum der Schütze abgeben musste, das war der selber Schuld. Sondern um das "Nebenprodukt" das aus diesem Urteil entstand. Nämlich der Halbsatz gleich im Leitsatz des Urteils: Die Begründung dazu ist einfach nur ausgedacht......................
  9. Zu 1. Wenn du im Bereich der Behörde wohnst die das Urteil bekommen hat und die es drauf anlegen , dann kann dir das passieren. Das Urteil steht. Zu 2. und 3. Ja, gepaart mit viel Arroganz des " Schützen ". Das ändert aber nix an der Tatsache das die von dem hessischen Gericht geforderten 12/18 genauso als Damoklesschwert über uns hängen wie seinerzeit das Urteil mit den HA für Jäger. Deswegen , aber nicht nur wegen diesem Urteil aus Hessen, ist die Aussage in Punkt 3. falsch und gründet eher auf Wunschdenken.Es gibt genug Behörden die sich die letzten 12 Monate belegen lassen wollen, sei es mit Anlass oder ohne.Und geht man dann mit der Arroganz dagegen an wie der "Schütze " in Hessen oder zeigt Schiessbücher mit 6 Terminen ist die Kacke am dampfen. Und dann wird wieder geklagt bis zum St. Nimmerleinstag und es wird sich ein neues Urteil eingefangen das vielen wieder sauer aufstösst. Auch nix neues....
  10. Ist ja nicht der erste Fall wo Richter Gesetze " interpretieren" , Quasi " Richterrecht " schreiben . Beim Thema Gewaltenteilung waren die als Studenten an der Uni wohl immer Kreide holen............................
  11. Dann schau dir mal die Urteile gegen langjährige Schützen an. Gibt es mittlerweile einige von. Wo die Behörden einfach so den Nachweis haben wollten was in den letzten 12 Monaten geschossen wurde. Man hat sich da schnell selber ein Eigentor geschossen. Aus so einem Fall resultiert auch das Urteil aus Hessen, das MIT JEDER WAFFE auf den WBK`s die 12/18 zu erfüllen sind. Dein " absolut ohne Bedeutung " ist da sicher der falsche Hinweis.
  12. Und bei egun gibts immer mal wieder auch Schnäppchen bei ihnen zu machen.
  13. Meine SBine sagte auch schon ein paar mal ich soll die WBK zwecks Eintrageung da lassen. Sie würde mir auch eine beglaubigte Kopie machen. Bisher hat dann mein Hinweis , das sie für das Kopieren der WBK, Kopierer steht da am Ende des Flures, genau so lange braucht wie für das Eintragen, immer gefruchtet. Ich macht auch immer deutlich das ich nicht so einfach ohne meine WBK gehen würde. Verlangte auch mal das sie mir bestätigt das ich die gekaufte Waffe Zwecks Eintragung innerhalb der 14 Tage Frist gemeldet habe und sie mich dann anschreiben soll wenn sie Zeit hat diesen Eintrag vor zu nehmen. Alles mehr Arbeit als die Waffe sofort einzutragen und mir die WBK wieder mit zu geben. Auf den Spruch" dann soll die Polizei halt hier anrufen " habe ich um ihre private Handynummer gebeten, falls die Polizei mich am WE kontrolliert. Sie meinte auch mal das ich dann halt die Waffen auf dieser WBK zu Hause lassen kann, ich hätte ja noch andere WBK/Waffen. Man kann erkennen das meine SBine und ich keine Freunde sind und wohl auch nicht mehr werden, bisher habe ich meine Eintragungen aber gleich vor Ort bekommen.
  14. Warum schreibt ihr Disziplinen ins Schiessbuch? Weißt du wie mein Schiessbuch aussieht? Ich benutze von Anfang an Bundeswehrschiessbücher. Da trage ich das Datum, das Kaliber und den Ort ein.Das hat bisher für insgesamt 11 Waffen in 2 Verbänden ausgereicht und ich bin mit den Kurzwaffen über Kontingent.Wettbewerbe trage ich am Ende des Schiessbuches in den Teil " Raum für weitere Eintragungen " ein. Dort dann auch die Disziplin. Das reichte für 6 Kurzwaffen..... Warum sich selber Angreifbar machen und Sachen Dokumentieren die das Gesetz nicht verlangt ? Das Gesetz verlangt übrigens nicht mal ein Schiessbuch!!!!!!
  15. Die wurde Mehrfach beantwortet. Du bescheinigst vielleicht was hier schon genannt wurde: Mitgliedschaft und regelmäßige Teilnahme am Training. Training laut Disziplin xy wird nicht erfragt. Man kann im ersten Jahr nur KK Einzelleader Schießen und trotzdem ein AR15 als Erstwaffe beantragen. Völlig Gesetzeskonform. Ihr habt mehrere Vorstandsvorsitzende in einem kleinen Verein? Nur ein Tipp am Rande, beschäftige dich mal mit Begrifflichkeiten. Und wenn man Verantwortung im Verein übernimmt sollte man sich bewusst sein was man mit einer Unterschrift auf sich nimmt. Sollte Wissen was man dann tut. Dieses Wissen sollte aber nicht aus Foren stammen, wo man die Antwortenden nicht kennt und einschätzen kann. Deine Fragen beantwortet das Waffengesetz, und hier hat keiner was geschrieben was dagegen verstößt. Lies dir die einschlägigen Paragraphen durch wer dort was bescheinigt, Vergiss darüber die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz nicht. Dann klappt das auch mit den Anträgen.
  16. Die Neulinge im Verein des fragenden Schiessen doch regelmäßig? Wo ist das Problem ? Wenn sie ein KK Gewehr wollen müssen sie ein Jahr lang Regelmäßig mit einer erlaubnispflichtigen Waffen trainieren. Laut dem Threadersteller tun die Neulinge dort genau das.Und das und nicht mehr muss bescheinigt werden.
  17. Du kannst davon ausgehen das die meisten hier Wissen um was es geht. Das wir auch Wissen was auf uns Zukommt. Und trotzdem sollte ein jeder so trainieren dürfen und können wie er es für richtig hält.Wenn DIR das Training in DEINEM Verein nicht gefällt, dann ändere was dran. Bist du in keiner Funktion wo du mit deiner Unterschrift etwas Bescheinigen musst dann halte dich raus. Und selbst wenn, die Vereine bestätigen die "regelmäßige Teilnahme am Schiessport" . Das sind auch 20 Schuss aufgelegt.Solange ein Schütze im Grundkontingent bleibt reicht das regelmäßige Schiessen. Darüber ist es eine andere Baustelle, aber du schriebst von Neulingen. Anderes Beispiel vom Ende einer Schützenkariere : Wie schießen Ordonanzgewehr liegend Freihändig auf 100m . Da kommt öfter ein sehr alter Teilnehmer und schiesst mit. Der muss von 2 Leuten auf die Bahn geführt werden, wird an einen Schiesstisch gesetzt, man läd ihm die Waffe und er Schießt einfach nur. Da beschweren sich nicht mal die anderen Teilnehmer . Und jeder freut sich für den alten Mann das er noch Freude hat am Schießen. Laut deiner Definition hat der aber gar kein Bedürfnis mehr. Im Verein hatten wir einen 89 jährigen. Der kam bis zum Schluss immer zum Training SpoPi. Der hat aber am ende immer nur ein paar Schuss gemacht, soviel wie halt ging. Weil der nicht nach Sportordnung die ganze Disziplin durch schießt soll er kein Bedürfnis mehr haben? Immer die Kirche im Dorf lassen..... Und wenn du der Meinung bist die Neulinge machen was falsch dann sprich sie an. Aber nicht andere wegen des Verhaltens der Neulinge. Und wer des Lesens mächtig ist kann sich deine Fragen sehr leicht selber beantworten, ohne mit dem Finger auf andere zu zeigen.....
  18. Welche Funktion hast du, das DU ein Bedürfnis bescheinigst? Wenn ich für DSB GK KW trainiere muss ich dann zwingend 4x5 Schuss Präzision und 4x5 Schuss Duell schiessen? Oder kann ich auch 5 x 5 Schuss oder 3 x 10 Schuss schiessen? Oder nur Duell den ganzen Abend? Wettkämpfe muss ich erst Schiessen wenn ich über das Grundkontingent will mit den Waffen. Wie ich für welche Disziplin Trainiere obliegt ja wohl jedem selber.Sowas wie " Breitensport " ohne große sportliche Ambitionen sollte es auch im Schiessport geben. Nicht jeder Jogger läuft auch 5000m auf Wettkämpfen.
  19. Es gab hier im Board, glaube 2 , max 3 Jahre her, einen Thread zu diesem Thema. Deutscher verkauft Dekowaffen via egun nach Frankreich. Die entsprachen nicht den französischen Deaktivierungsvorschriften, galten dort als scharfe Waffen . Amtshilfeersuchen nach Deutschland aus Frankreich. Überlassen an einen Unberechtigten blieb glaub ich hängen. Also schon schauen wohin ich was Verkaufe. Bei Salut wäre ich noch vorsichtiger.........
  20. Das wurde in Brüssel extra ausgeklammert, war ironischer weise eine Forderung der Engländer. Vicky Ford hat das durchgesetzt .Und nun gehen sie..............
  21. Ich brauch keine Magazine zu füllen, da liegen volle im Tresor. Und soweit das ich aus meinem eigenen Haus flüchten muss sind wir Gott sei dank noch nicht.
  22. Na dann.................irgendwo hier muss noch ein Skalpell liegen. Ich hole dir das, damit kann man noch besser Haare spalten
  23. Im Fall der Fälle darf ich sehr wohl auch berechtigte Notwehr mit meinen Sportwaffen ausüben. Wenn mir die Zeit bleibt die, gesetzeskonform Weggeschlossen, Einsatzbereit in Anschlag zu bringen.Bei berechtigter Notwehr ist das absolut vom Gesetz gedeckt. Und wenn man danach nur den Anwalt antworten lässt hat man auch sehr gute Chancen das ein Richter das genau so sieht.Ansonsten siehe den letzten Satz in meiner Signatur
  24. Es brauch nicht im Gesetz zu stehen ob ich eine geladenes Magazin neben der Waffe im 0er oder 1er Tresor liegen lassen darf. Es ist geregelt das keine Munition IN der Waffe sein darf. In was für einer Verpackung ich meine Munition aufbewahren darf ist nicht geregelt. Also kann ich sie auch in einem Magazin auf bewahren . Oder in 10 Magazinen. Ein Magazin ist kein Waffenteil im Sinne des Gesetzes, sondern geprägtes Stück Blech. Jedenfalls z.Z. noch.
  25. Das ist ein sehr trügerischer "Schutz". Eine Waffe ziehen ist alles andere als Deeskalierend . Und wenn der Gegenüber sich nicht abschrecken lässt eskaliert das ganze noch mehr. Da wäre es mir persönlich lieber aus der Mündung käme mehr als nur heiße Luft oder Gas.
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