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PetMan

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  1. Du übst schiessen, du schiesst aber nicht. Ergo ist es keine Schiessübung sondern ein Trockentraining. Und dann auch noch zu Hause, in den eigenen 4 Wänden.Wo steht das Trockentraining verboten ist? Zu Hause schiessen darfst du nicht , weil keine zugelassene Schiesstätte. Ich denke aber nicht das du scharf schiessen willst. Inwiefern ist also da das Waffengesetz mit Verboten Tangiert? Du darfst Umgang mit der Waffe zum vom Bedürfnis umfasten Zweck haben. Das Trockentraining ist vom Bedürfnis umfast. Willst du Stellungen üben die im scharfen Schuss verboten sind oder in Deutschland zugelassenes IPSC? Ich gehe aber auch soweit zu behaupten, das Trockentraining zu Hause auch für im Ausland unter deren Gesetzen erlaubt ist. Weil es einfach kein Schiessen ist, sondern Trockentraining. Unsere Biathleten trainieren sogar im Hotel mit ihren Waffen, Trockentraining halt. Aller Umgang mit Waffen zum vom Bedürfnis umfasten Zweck ist zu Hause erlaubt. Auf dem nächsten Kinderspielplatz würde ich das nicht machen, da kommen aber wieder ganz andere Sachen zum tragen......
  2. Willst du zu Hause Schiessen? Oder nur Trockentraining machen ? Und trocken darfst du das.
  3. Hier haben die Jäger keine "Sonderrolle ", auch für sie gilt die Erforderlichkeit. Und bei Waffen im gleichen Kaliber wird es da schnell eng. Das die Behörden das nicht umsetzen bzw sehr lange zuschauen ist auch klar. Aber wenn sie wollten könnten sie einschreiten. Die rechtliche Grundlage dafür ist da. Die gelbe WBK ist ja quasi auch ein "Universalbedürfnis " , da gibt es aber schon Urteile die auf ein Sammeln oder Horten abstellen.
  4. Die Zeiten sind aber auch vorbei. Die Behörden können bei jeder Waffe das Bedürfnis hinterfragen. Die 10. Waffe in 308 geht heute lange nicht mehr überall durch. Ein Bedürfnis muss auch bei Jägern vorliegen. Kann er das für alle 10 Waffen in 308 den wird es auch keinen Stress geben. Aber kann er das auf Verlangen ? Auch für Jäger gilt § 8 des Waffengesetzes bezgl der "Erforderlichkeit " .
  5. PetMan

    2/6 Regelung

    Warum dem Amt 25 Euro für den Munerwerb in den Rachen werfen, wenn du ihn an anderer Stelle schon hast? Und zumindest bei uns im Saarland fällt ein WS nicht unter 2/6
  6. Der hätte mir die auch bei sich zu Hause aufbewahrt, aber die hatten die Möglichkeit das im Verein zu machen. Hatte er vorher abgeklärt.
  7. Dann ist aber immer noch nicht abschließend geklärt ob es dann nur um diese eine neue Waffe geht oder in dem Zeitraum mit allen Waffen wieder " regelmäßig " geschossen werden muss. Wird wieder jedes Amt anders sehen
  8. Schlimm finde ich immer nur, wenn einer meint das " die Sportschützen " da schmerzfrei sind, weil sie bei einem Wettkampf nicht tangiert werden. Da sprechen die dann von den 5 Schuss Wettbewerben, negierend das es auch eine Welt neben dem DSB gibt. Die Fachkompetenz des Artikels lässt zwar zu wünschen übrig, dieser Passus ist aber interessant. Nach dem also nix mit 10 Jahre nach Erhalt der ersten Waffe, sondern 10 Jahre nach jeder Waffe......
  9. Ich hatte MEINE KW da eingelagert. Und deren Sportwart per Leihschein überlassen, damit der einen Nachweis hatte, warum da 2 KW in dem Tresor lagen die nicht dem Verein gehörten.
  10. Hab ich während einer Kur so gemacht. Bad Wildungen. Vorher da angerufen, Termin abgemacht und dann da eingelagert. Leihschein geschrieben und immer wenn ich wollte konnte ich dort schiessen gehen. Die lagerten dort 4 Wochen und am ende gabs was für die Jugendkasse.
  11. Wo im Gesetz steht das die Aufbewahrung bei Reisen nur im Hotel möglich ist? Du musst bei deiner Familie/ Freunde nur dafür sorgen das kein unberechtigter an die Waffen kommt. Also irgendwas zum absperren. Dein Rangebag , abgeschlossen und in dem Zimmer wo du schläfst sollte ausreichen.
  12. Das wäre dann auch meine Antwort gewesen. Und der Behörde auf zu zeigen was das Gesetz zu ihrer "Meinung " oder " Rechtsauffassung " sagt hätte ich dann auch nicht das erste mal gemacht. Briefe mit der Aussage " der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Ministerium " hab ich schon ein paar. Am ende hat man sich dann doch immer auf die Meinung des Ministeriums geeinigt, die sich in meinen Fällen immer an die Gesetze gehalten haben und nicht an eine " Lex Waffenbehörde "
  13. Eben, deswegen habe ich auch keine Anzahl gemeldet. Will die Behörde meine Angaben Gegenprüfen sollen sie schauen kommen. Meiner " Bringschuld " bin ich jeweils mit meiner Meldung das ich gesetzeskonform Lagere nachgekommen.
  14. Wo und wann gab es eine Verpflichtung zur Meldung der A oder B Schränke um in den " Genuss " des Bestandsschutzes zu kommen ? Ich habe jeweils bei jeder neuen Waffe angegeben das ich sie Gesetzeskonform in einem A oder B Schrank lagere, die Anzahl meiner Schränke ist meiner Behörde nie gemeldet worden. Von "Meldefristen " zum Erhalt des Bestandsschutzes habe ich nie ein Wort gehört/gelesen. Also wo soll das stehen?
  15. Hab bei einem Büchsenmacher mal 30 Euro für so eine "Bescheinigung " bezahlt. Als Einzellader gekauft, der Büma " baute um " auf Mehrlader und bescheinigte das. Kollege durfte nach Rücksprache mit seinem Amt selber umbauen.
  16. Wenn schon ein Verbandsvorsitzender, dann Friedrich Gepperth. Unvergessen sein Auftritt bei Leo Busch auf NTV. Seit dem wurde er aber glaube ich in keine Livesendung mehr eingeladen. Bei Live kann man halt nix raus schneiden oder umdefinieren......................................
  17. PetMan

    Ersatzmagazin

    Was steht wo? Wenn etwas nicht vom Waffengesetz erfasst ist steht es schon mal nicht da drin. Wenn mir einer sagt , etwas ist im Gesetz so oder so geregelt soll er es mir zeigen. Da werden manche Thekenhelden schnell ruhiger.
  18. Ich hab rund 30 Unterschriften in Papier gesammelt und einige zum Onlinezeichnen veranlasst. Keiner den ich Ansprach sagte nein, 90 % fragten " was für eine EU Richtline?" ....99 % sagten " was für eine Petition ? " . Es ist nicht das Problem das keiner Zeichnen will, es ist eher das Problem das die Schützenszene viel zu wenig vernetzt ist. Die meisten gehen zum Thema Waffen auf egun oder schauen bei ihren Händlern auf die Website. Ansonsten wird das Netz, die ganzen Medien kaum benutzt. Im Verein ist kaum einer bei Facebook oder so unterwegs, nicht deren Welt. Und solange das so bleibt werden wir für 50.000 Unterschriften 8 Wochen brauchen............................................
  19. Ich zweifele deine "Berechnung " immer noch an. Nicht das einer in 10 Jahren 10.000 Euro hängen lässt. Aber wieviel davon hat er jetzt schon und was ist durch das neue Gesetz erzwungen? Das Schiessen nicht billig ist vermittele ich jedem Neuschützen. Gibt aber auch teurere Hobbys.....Und die Fahrtkosten zum Fussballtraining rechnet sonst auch keiner in seine Kosten ein, wenn man ihn nach seinem Hobby befragt.
  20. Sorry, aber einmal muss ich doch noch Antworten: Es ist schlichtweg egal WARUM der dieses Urteil bekommen hat, was man so liest war er nicht Unschuldig dran. Das schlimme an dem Urteil ist nicht das DER Kollege seine WBK`s abgeben muss, das schlimme ist das sich jetzt jeder SB oder auch jedes andere Gericht auf dieses Urteil berufen kann. Weil es eben im Gesetzt nicht geschrieben steht ( 12/18) und das Gericht sich nur die Rosinen aus der Verwaltungsvorschrift heraus gepickt hat.Die Judikative interpretiert die Gesetze der Legislative nach eigenem Gusto um und hebt somit die Gewaltenteilung imho auf. Und das ist nicht das erste mal gewesen. Wären die Gesetze klar und für jeden der sich daran halten muss verständlich, könnten die Gerichte nicht so Urteilen wie sie es oft tun. Also muss ein neues Gesetz klar und verständlich sein, was das neue, was wir bisher wissen, wieder nicht ist. Es kann jeder behaupten das das so oder so gemeint ist, im Endeffekt werden wieder die gleichen Gerichte ihre Sicht der Dinge in Urteile schreiben . Nicht jedesmal wird die Legislative bei jedem Urteil der Gerichte die Gesetze ändern um die Urteile aus zu hebeln wie bei den HA der Jäger. Ich habe hier gar nix behauptet, ich habe auf die unterschiedlichen Betrachtungsweisen hingewiesen. Ich habe es gelesen und habe es Verstanden. Und du bist also der Meinung das das Gericht zurecht entschieden hat das, unabhängig von dem verhandelten Fall, die 12/18 für jede Waffe in der WBK gelten ? DAS ist der Elefant der jetzt im Raum steht und den der eine oder andere nicht sehen will.........
  21. schwupss....und schon bist du für mich hier im Forum gestorben
  22. Die Verwaltungsvorschrift legt das aber aus, und zwar mit den berühmten 12/18. Und das hessische Verwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil festgelegt das das für jede in der WBK eingetragene Waffe gilt. Und wenn DEIN Amt sich darauf beruft und du das nicht für jede Waffe belegen kannst steht es dir frei den Rechtsweg zu beschreiten.Und kannst darauf hoffen das DEINE Richter das dann anders sehen. Das war kein erstinstanzliches Urteil, Revision ist nicht zugelassen. Und schon steht der Elefant im Raum. Denk an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bezgl HA und Jägern! Oder ganz aktuell das Urteil bezgl Schalldämpfer und Jäger! Alles Urteile die in ganz Deutschland für Ärger sorgten. Liest du solche Urteile nicht? Kennst du sie überhaupt? Verstehst du sie ?
  23. @ASE Zum 2. mal heute muss ich Toni recht geben. Viele hier können nicht zwischen Verwaltungsvorschrift und Gesetz unterscheiden. An keiner Stelle im GESETZ stehen zb die 12/18, die sind in der Verwaltungsvorschrift zur Definition des " regelmäßig " aufgeführt.Wie dieser Passus nun in Bezug auf eventuelle Gesetzesänderungen in der Verwaltungsvorschrfit abgehandelt wird kann noch kein Mensch hier schreiben. Weil wir es nicht wissen können. Ich " vermute ", das in der geänderten Verwaltungsvorschrift dann auch das leidige Thema " einer Waffe " abgehandelt wird. Ob es die erste ist oder ob es jede ist? Ob es auch für die Gelbe gilt? Das weiß man jetzt alles einfach nicht. Und in den vorliegenden Versionen die jetzt in Umlauf sind steht "Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte ........". Was meint dieses " einer "? Da kann heute keiner behaupten das ist die erste ................oder doch jeweils die letzte? Das geht nicht, weil keiner die Intention kennt, die dann aber in der Verwaltungsvorschrift dargelegt wird. Jetzt auf der einen oder der anderen Betrachtungsweise zu bestehen ist Kindergarten. Weil einfach keiner Beweisen kann das er recht hat. Mit dem Fuss aufstampfen und " Ich habe recht " zu schreien Qualifiziert einen hier nicht zum Diskusionspartner.
  24. Meines Wissens nach gibt es keine generelle gesetzliche Pflicht auf dem Stand ein Schiessbuch auszulegen, damit sich alle Schützen dort verewigen. Anders sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, zb bei Gastschützen. Oder bei Ständen die Auflagen bezüglich ihrer täglichen Schusszahl in verschiedenen Kalibern haben ( erst einmal gesehen, gibt es aber auch, Stichwort Lärmschutz). Bei solchen Dingen mag es quasi eine "Pflicht geben. Andererseits muss der Verein für die ersten 3 Jahre die Aktivitäten der Neuschützen protokollieren , das geht natürlich mit einem Schiessbuch auf dem Stand. Aber eine generelle gesetzliche Bestimmung dazu ist zumindest mir nicht bekannt. In meinen Vereinen schreiben wir datum, Uhrzeit von bis und Standnummer auf. In erster Linie um feststellen zu können wer was kaputt geschossen hat.......................................
  25. Endlich mal was das ich von Toni auch unwidersprochen gut finde. Jetzt wäre es u.U. aber auch Fatal so einen abschliessenden Nachweis zu fordern. Weil....DANN würden sie uns die Regelung explizit vorgeben. Und da würden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Anforderungen drinstehen die uns gefallen, wie genaue Schusszahlen, genauer Zeitansatz usw usw. Der Schütze, die Aufsicht , der 1. Vorsitzende und der Papst müssten das Unterschreiben und die Unterlagen müssten in mindestens 3 facher Ausführung für mindest 30 Jahre aufbewahrt werden. Zur Sicherheit mindestens in einem Behältnis Schutzklasse 3 und die Unterlagen müssten 24 Stunden an 7 Tagen der Woche für das Amt einsehbar sein.
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