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PetMan

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  1. Das wäre dann auch meine Antwort gewesen. Und der Behörde auf zu zeigen was das Gesetz zu ihrer "Meinung " oder " Rechtsauffassung " sagt hätte ich dann auch nicht das erste mal gemacht. Briefe mit der Aussage " der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Ministerium " hab ich schon ein paar. Am ende hat man sich dann doch immer auf die Meinung des Ministeriums geeinigt, die sich in meinen Fällen immer an die Gesetze gehalten haben und nicht an eine " Lex Waffenbehörde "
  2. Eben, deswegen habe ich auch keine Anzahl gemeldet. Will die Behörde meine Angaben Gegenprüfen sollen sie schauen kommen. Meiner " Bringschuld " bin ich jeweils mit meiner Meldung das ich gesetzeskonform Lagere nachgekommen.
  3. Wo und wann gab es eine Verpflichtung zur Meldung der A oder B Schränke um in den " Genuss " des Bestandsschutzes zu kommen ? Ich habe jeweils bei jeder neuen Waffe angegeben das ich sie Gesetzeskonform in einem A oder B Schrank lagere, die Anzahl meiner Schränke ist meiner Behörde nie gemeldet worden. Von "Meldefristen " zum Erhalt des Bestandsschutzes habe ich nie ein Wort gehört/gelesen. Also wo soll das stehen?
  4. Hab bei einem Büchsenmacher mal 30 Euro für so eine "Bescheinigung " bezahlt. Als Einzellader gekauft, der Büma " baute um " auf Mehrlader und bescheinigte das. Kollege durfte nach Rücksprache mit seinem Amt selber umbauen.
  5. Wenn schon ein Verbandsvorsitzender, dann Friedrich Gepperth. Unvergessen sein Auftritt bei Leo Busch auf NTV. Seit dem wurde er aber glaube ich in keine Livesendung mehr eingeladen. Bei Live kann man halt nix raus schneiden oder umdefinieren......................................
  6. PetMan

    Ersatzmagazin

    Was steht wo? Wenn etwas nicht vom Waffengesetz erfasst ist steht es schon mal nicht da drin. Wenn mir einer sagt , etwas ist im Gesetz so oder so geregelt soll er es mir zeigen. Da werden manche Thekenhelden schnell ruhiger.
  7. Ich hab rund 30 Unterschriften in Papier gesammelt und einige zum Onlinezeichnen veranlasst. Keiner den ich Ansprach sagte nein, 90 % fragten " was für eine EU Richtline?" ....99 % sagten " was für eine Petition ? " . Es ist nicht das Problem das keiner Zeichnen will, es ist eher das Problem das die Schützenszene viel zu wenig vernetzt ist. Die meisten gehen zum Thema Waffen auf egun oder schauen bei ihren Händlern auf die Website. Ansonsten wird das Netz, die ganzen Medien kaum benutzt. Im Verein ist kaum einer bei Facebook oder so unterwegs, nicht deren Welt. Und solange das so bleibt werden wir für 50.000 Unterschriften 8 Wochen brauchen............................................
  8. Ich zweifele deine "Berechnung " immer noch an. Nicht das einer in 10 Jahren 10.000 Euro hängen lässt. Aber wieviel davon hat er jetzt schon und was ist durch das neue Gesetz erzwungen? Das Schiessen nicht billig ist vermittele ich jedem Neuschützen. Gibt aber auch teurere Hobbys.....Und die Fahrtkosten zum Fussballtraining rechnet sonst auch keiner in seine Kosten ein, wenn man ihn nach seinem Hobby befragt.
  9. Sorry, aber einmal muss ich doch noch Antworten: Es ist schlichtweg egal WARUM der dieses Urteil bekommen hat, was man so liest war er nicht Unschuldig dran. Das schlimme an dem Urteil ist nicht das DER Kollege seine WBK`s abgeben muss, das schlimme ist das sich jetzt jeder SB oder auch jedes andere Gericht auf dieses Urteil berufen kann. Weil es eben im Gesetzt nicht geschrieben steht ( 12/18) und das Gericht sich nur die Rosinen aus der Verwaltungsvorschrift heraus gepickt hat.Die Judikative interpretiert die Gesetze der Legislative nach eigenem Gusto um und hebt somit die Gewaltenteilung imho auf. Und das ist nicht das erste mal gewesen. Wären die Gesetze klar und für jeden der sich daran halten muss verständlich, könnten die Gerichte nicht so Urteilen wie sie es oft tun. Also muss ein neues Gesetz klar und verständlich sein, was das neue, was wir bisher wissen, wieder nicht ist. Es kann jeder behaupten das das so oder so gemeint ist, im Endeffekt werden wieder die gleichen Gerichte ihre Sicht der Dinge in Urteile schreiben . Nicht jedesmal wird die Legislative bei jedem Urteil der Gerichte die Gesetze ändern um die Urteile aus zu hebeln wie bei den HA der Jäger. Ich habe hier gar nix behauptet, ich habe auf die unterschiedlichen Betrachtungsweisen hingewiesen. Ich habe es gelesen und habe es Verstanden. Und du bist also der Meinung das das Gericht zurecht entschieden hat das, unabhängig von dem verhandelten Fall, die 12/18 für jede Waffe in der WBK gelten ? DAS ist der Elefant der jetzt im Raum steht und den der eine oder andere nicht sehen will.........
  10. schwupss....und schon bist du für mich hier im Forum gestorben
  11. Die Verwaltungsvorschrift legt das aber aus, und zwar mit den berühmten 12/18. Und das hessische Verwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil festgelegt das das für jede in der WBK eingetragene Waffe gilt. Und wenn DEIN Amt sich darauf beruft und du das nicht für jede Waffe belegen kannst steht es dir frei den Rechtsweg zu beschreiten.Und kannst darauf hoffen das DEINE Richter das dann anders sehen. Das war kein erstinstanzliches Urteil, Revision ist nicht zugelassen. Und schon steht der Elefant im Raum. Denk an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bezgl HA und Jägern! Oder ganz aktuell das Urteil bezgl Schalldämpfer und Jäger! Alles Urteile die in ganz Deutschland für Ärger sorgten. Liest du solche Urteile nicht? Kennst du sie überhaupt? Verstehst du sie ?
  12. @ASE Zum 2. mal heute muss ich Toni recht geben. Viele hier können nicht zwischen Verwaltungsvorschrift und Gesetz unterscheiden. An keiner Stelle im GESETZ stehen zb die 12/18, die sind in der Verwaltungsvorschrift zur Definition des " regelmäßig " aufgeführt.Wie dieser Passus nun in Bezug auf eventuelle Gesetzesänderungen in der Verwaltungsvorschrfit abgehandelt wird kann noch kein Mensch hier schreiben. Weil wir es nicht wissen können. Ich " vermute ", das in der geänderten Verwaltungsvorschrift dann auch das leidige Thema " einer Waffe " abgehandelt wird. Ob es die erste ist oder ob es jede ist? Ob es auch für die Gelbe gilt? Das weiß man jetzt alles einfach nicht. Und in den vorliegenden Versionen die jetzt in Umlauf sind steht "Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte ........". Was meint dieses " einer "? Da kann heute keiner behaupten das ist die erste ................oder doch jeweils die letzte? Das geht nicht, weil keiner die Intention kennt, die dann aber in der Verwaltungsvorschrift dargelegt wird. Jetzt auf der einen oder der anderen Betrachtungsweise zu bestehen ist Kindergarten. Weil einfach keiner Beweisen kann das er recht hat. Mit dem Fuss aufstampfen und " Ich habe recht " zu schreien Qualifiziert einen hier nicht zum Diskusionspartner.
  13. Meines Wissens nach gibt es keine generelle gesetzliche Pflicht auf dem Stand ein Schiessbuch auszulegen, damit sich alle Schützen dort verewigen. Anders sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, zb bei Gastschützen. Oder bei Ständen die Auflagen bezüglich ihrer täglichen Schusszahl in verschiedenen Kalibern haben ( erst einmal gesehen, gibt es aber auch, Stichwort Lärmschutz). Bei solchen Dingen mag es quasi eine "Pflicht geben. Andererseits muss der Verein für die ersten 3 Jahre die Aktivitäten der Neuschützen protokollieren , das geht natürlich mit einem Schiessbuch auf dem Stand. Aber eine generelle gesetzliche Bestimmung dazu ist zumindest mir nicht bekannt. In meinen Vereinen schreiben wir datum, Uhrzeit von bis und Standnummer auf. In erster Linie um feststellen zu können wer was kaputt geschossen hat.......................................
  14. Endlich mal was das ich von Toni auch unwidersprochen gut finde. Jetzt wäre es u.U. aber auch Fatal so einen abschliessenden Nachweis zu fordern. Weil....DANN würden sie uns die Regelung explizit vorgeben. Und da würden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Anforderungen drinstehen die uns gefallen, wie genaue Schusszahlen, genauer Zeitansatz usw usw. Der Schütze, die Aufsicht , der 1. Vorsitzende und der Papst müssten das Unterschreiben und die Unterlagen müssten in mindestens 3 facher Ausführung für mindest 30 Jahre aufbewahrt werden. Zur Sicherheit mindestens in einem Behältnis Schutzklasse 3 und die Unterlagen müssten 24 Stunden an 7 Tagen der Woche für das Amt einsehbar sein.
  15. Das "Große Problem " kann dann aufttreten, wenn jede Behörde macht was sie will. Mit dem Begriff von " der Waffe " kann man auch einiges hineininterpretieren. Von der ersten Waffe überhaut an 10 Jahre, von jeder Waffe an 10, auch auf Gelb ? Es ist wie es fast immer ist, die Politik ist nicht in der Lage ein Gesetz zu verfassen das eben nicht von jedem SB im Land nach dessen Gusto ausgelegt werden kann. Mit einer Regelung " 10 Jahre nach Erhalt der ersten WBK " wären wir noch gut bedient und es wäre abschliessend und vor allem ohne Interpretationsspielraum durch die Sb geklärt, vor allem für die älteren unter uns. Dann bräuchte ich mir nie mehr Gedanken über das Thema zu machen und die meisten anderen hier auch nicht. Noch besser wäre aber das gar nicht Erklären zu müssen. Aber solange wir diesen Bedürfnisquatsch haben werden sie Nachweise haben wollen. Sie wollen Papier, gebt ihnen Papier...................
  16. Und du gehst davon aus das alle SB und alle Gerichte das auch so sehen? Ok, dann bin ich ja aus dem Schneider..................nur........recht glauben tu ich das nicht
  17. Ich lade selber. Aber davon ab Sponsore ich schon immer Neumitglieder , bzw helfe ihnen ihre Kosten erst mal niedrig zu halten . Daher stelle ich auch meine Waffen zur Verfügung, die dadurch nicht besser werden. Zeitweise hab ich 2 oder 3 neue unter der Fuchtel. Aber ich mache das gerne. Und rechne nicht gegen was MICH das kostet. Unterm Strich sind es 2 bis 3 neue LWB die ich helfe zu generieren.
  18. Ganz davon ab was das Schiessen in den Mengen kosten würde was uns hier unterstellt/untergeschoben werden soll: Nehme ich meinen Verein ist es einfach unmöglich das alle WBK Besitzer mit allen Waffen bei uns im Verein diese implizierte Anzahl überhaupt Schiessen könnten. Wir haben 350 Mitglieder, ok, nicht alle haben WBK, aber ich gehe mal von 200 aus die Waffen besitzen. Spinne ich mal rum wie Schwarzwälder und Jongliere mit Zahlen.....jeder hat im schnitt 5 Waffen ( wir haben Mitglieder die 20 oder 30 und mehr haben, also nicht mal unrealistisch im Schnitt) . 5 x 18 ( nicht 12, weil kaum einer wird es JEDEN Monat einmal schaffen zu schiessen ) sind 90 Termine. "Intensives Training " wie im hessischen Urteil setze ich mal mit 30 Minuten an. Sind 45 Stunden im Jahr. Mal 200 Mitgliedern mit Waffen sind 9000 Stunden Schiessbetrieb im Jahr........Wir haben 5 Bahnen, also 1800 Stunden. Die stillen Feiertage und die Nachtstunden rausgerechnet , Standreinigung und Reperaturen rausgerechnet, dann wird es schon eng mit der Zeit. Und wir haben einen eigenen Stand. Auf dem noch 2 andere Vereine eingemietet sind. Ein Jahr hat aber im Schnitt nur 8760 Stunden. Alleine von den Standkapazitäten her ist dieses "12 bis 18 mit jeder Waffe " , wie das hessische Urteil verlangt, gar nicht zu machen. Da ist es ganz egal auf wie hoch Schwarzwälder die Kosten hochrechnet. Das wäre faktisch das ende des Schiessports. Genau wie Fritz Gepperth hier vor kurzem Schrieb, wir kämpfen um das deutsche Schützenwesen. Und bekommen nicht mal die 50.000 Unterschriften für die Petition in einer Zeit zusammen, für die man sich nicht schämen muss.........................
  19. Hallo Schwarzwälder, wir sind uns einig darin, das diese Änderung unnötig sind. Die Kosten die du dazu aber aufführst sind nicht nachvollziehbar. Keine Ahnung wo du Schiesst, aber überall wo ich schiesse sind die Kosten nicht mal annähernd so horrend wie du hier aufführst. Zudem ist ein Teil dieser Kosten nicht durch die Gesetzesänderung bedingt, sondern sowieso da. Ich bin in 3 Vereinen. Mitgliedsbeiträge in 10 Jahren Stand heute 1584 Euro. Lasse ich den teuersten weg bin ich bei 604 für DSB und BDS. Kosten, die aber so und so da sind. " Meine " Neuschützen schiessen kostenlos mit meinen Waffen bis sie eigne haben. 50 Schuss Munition überlasse ich ihnen auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch für 10 euro, egal ob 9mm, 357er oder 45er, 22er für 3 Euro die 50 Schuss Kostet bei uns mit Standaufsicht 60 Euro und wird eh benötigt Behördenkosten sind schon immer da, sowohl jetzt auch als nach der Änderung. in meinem einen Verein hätte ich damit 540 Euro Standkosten für 10 Jahre, die ich aber eh habe, jetzt schon. In den anderen beiden gibt es die gar nicht. Nirgends steht oder wird verlangt wieviel Schuss man machen muss . Die Munitionskosten kann man also selber beeinflussen. Und wenn es nur um die Erfüllung der vielleicht gesetzlichen Vorgaben geht nimmt man halt die billigste Munition die man bekommt. Fahrtkosten sind auch nix was man hochrechnen kann oder überhaupt sollte. Rechne doch noch die " Arbeitszeit " mit hinein die Ausfällt weil man schiessen gehen " muss " Du Jonglierst gerne mit zahlen, rechnest Ergebnisse hoch usw usw. Wir sind uns alle einig das diese Gesetzesänderung unnötig und keinen Deut mehr Sicherheit für irgendjemand bedeutet. Aber deine Berechnung ist, wie sehr viele deiner Berechnungen, sehr " Theoretisch ".
  20. Das ist echt etwas komisch...................hast du wirklich nur 46 Magazine ?????
  21. Singular...DIE Waffe...ich habe mehr als eine, für mich würde da DIE WaffeN stehen. Und glaub mir das werden viele Ämter genau so sehen, auch und grade bezgl dem Urteil aus Hessen. Hätte man das gewollt , dann hätte man dieses Urteil mit der Änderung wieder aushebeln können. Bin mal auf die Änderungen der Verwaltungsvorschrift bezgl der Änderungen im Waffengesetz gespannt. Das wird u.U. noch viel "Lustiger "
  22. Das sagt aber so gar nix über den Termin des Erwerbs aus. Wenn das Datum NACH dem Stichtag liegt ist das ein Ausschlusskriterium, davor sagt erst mal gar nix aus.
  23. Wenn die ganzen Drogenvergehen, die man in Berlin gar nicht ahndet, verfolgt, dagegen einschreitet, gelistet würden, dann wäre FFM wohl nicht mehr vorne in der Liste.
  24. So eine Antwort hab ich erwartet, danke. Bestätigt meine Meinung von dir in etwa.
  25. Ist das deine Antwort ? Wo sind die Beispiele die es besser machen ?
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