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Mitnahme von Schusswaffen nach Frankreich
PetMan antwortete auf Charlie Runcle's Thema in Waffenrecht
In Luxemburg gabs Ärger weil der Stempel von denen nicht im EU Feurwaffenpass drin war. Kann also in Frankreich auch so sein, wissen tue ich es aber nicht . -
Die Sorge ist im NACHHINEIN unbegründet, aber ob bei einer Kontrolle eine Kopie anerkannt wird ist noch die Frage.Und u.U. ist die Waffe erst mal weg, wenn ich Pech habe erst mal alle Waffen.Die bekomme ich, insofern das sonst nix vorliegt ausser die fehlende Original WBK, zwar wieder, aber den Ärger hab ich erst mal. Daher würde ich auf einer beglaubigten Kopie bestehen, was mir auf dem Amt auch schon angeboten wurde. Da meinte ich, in der Zeit die wir da schon diskutierten und sie die WBK Kopiert und stempelt hat sie auch die Waffe eingetragen. Was die Dame dann auch Zähneknirschend machte.
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Schon mal eine beglaubigte Kopie der WBK verlangt? Oder ein Schreiben das die WBK zur Eintragung auf dem Amt ist? Irgendwas was man Vorweisen kann wenn man Kontrolliert wird? Das wäre das mindeste was ich da haben wollte. Bisher konnte ich meine SB immer dazu überreden sofort ein zu trage. Aber die mussten öfter überredet werden. Aber ohne "irgendwas " in der Hand wäre ich da nicht raus gegangen.
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Doof ist nur wenn auf der WBK noch andere Waffen stehen . Dann hat man bei einer Kontrolle erst mal ein Problem......
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Das kenne ich bei Gelb so nicht Ein Eintrag in eine vorhandene Gelbe ist ja keine neue Erlaubnis. Komisches Vorgehen, habe ich so noch nicht gehört. Bei Grün klar, bei Gelb eher unnötig.
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ZUverlässigkeitsprüfung bei Anmeldung einer Waffe in die Gelbe ? Ok, sollen sie machen. Aber Eingetragen haben sie doch, oder etwa nicht ?
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Bearbeitungsdauer Voreintrag gruene Wbk mit Beduerfnisueberpruefung
PetMan antwortete auf Thema in Waffenrecht
Vom Verband oder von der Behörde ? Wenn Behörde, was hast du bis jetzt unternommen ? -
Meine Behörde trägt selbst heute ab und an noch von Hand ein. Und ich habe in einer der grünen fast genau soviele Stempel durch " Korrekturen" von denen, also wo sie Kaliber oder sonstwas Falsch eingetragen hatten, als da normal rein gehören. Hier muss man jeden Eintrag, egal ob von Hand oder mit dem Drucker, kontrollieren. Am besten noch bevor man das Amt verlässt.
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Haben die " bestimmten Gründe " etwas mit der Qualität oder der Leistung der Lampe zu tun oder sind sie anderer Natur?
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Auch auf Leihschein " erwerbe " ich die Waffe. Wenn das schon zählen würde für 2/6 bräuchte man sehr lange , wenn man mal was kaufen will und vorher 4 oder 5 mal testet........ICH sehe das so, das 2/6 erst für den Eintrag in die WBK zählt. Wann ich gekauft habe weiss der SB meist eh nicht, ausser es liegt ein Kaufvertrag vor. Für die meisten meiner Waffen habe ich gar keinen Kaufvertrag, weil von Privat erworben. Und wer hat nicht schon mal ein Waffe gekauft und beim Händler gelassen weil 2/6 im Wege stand? Oder erst einen Leihschein über die Waffe, eben wegen 2/6.
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In der Stellungnahme des FWR geht es zumindest in die Richtung. Hätte man auch deutlicher und an anderer Stelle anmerken können, da dies aber die ersten Antworten sind gehe ich davon aus das man sich die " Eskalationsstufen " noch aufhebt
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Irgendwie wirst du mir immer Unsympathischer . Kannst du ausser über alles und jeden zu meckern sonst noch was? Ok, hier Schaumschlagen kannst du mal, das scheint aber auch alles zu sein.
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Hab die Stellungnahme des FWR gelesen. Keine Ahnung was die Unkenrufe dazu in der Vergangenheit sollten. Sie spricht in meinen Augen eine sehr deutliche Sprache, teils deutlicher als die anderer Verbände.
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Stellt doch nicht immer andere Leute als dumm hin, sie würden was nicht " verstehen" . Das mit der Halbjahresfrist ab der ersten Waffe kann man so und so verstehen, was ja anscheinend manche Ämter auch machen. " Hier bei uns" das sind die Waffenbehörden im Saarland interessiert irgendwann die erste jemals erworbene Waffe nicht mehr. Hier schauen sie bei jedem Waffenkauf 6 Monate in die Vergangenheit. Wurde da eine Waffe gekauft ist die 2. ok. Wurden da 2 Waffen gekauft gibts ein Problem. Was jetzt die " richtigere " Auslegung ist werden wir hier wohl nicht ergründen können, da geben aber auch 4 Juristen 5 unterschiedliche Meinungen wieder. Und ja, ich kann lesen, ich hab sogar Abitur und auch noch 2 abgeschlossene Ausbildungen . Und meine Lesekompetenz ist sicher auch nicht die schlechteste
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Früher haben wir sowas an der Uhrkette getragen. Aber die Uhrketten heute halten ja nix mehr........................ Einen Tresor in der Gewichtsklasse könnte bei mir nur noch in den Keller. Die 15 Stufen um die ecke , die schön gefliest sind, würden mir das hochschaffen in die Wohnung verleiden. Selbst wenn man die Tür ausbauen und einzeln Transportieren kann.
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Gar keine unnötigen Gängelungen vielleicht ? Ist schon manchmal erschreckend wie hier manche alles versuchen die Vorgaben, die es noch nicht mal rechtsverbindlich gibt, in vorauseilendem Gehorsam zu erfüllen suchen........
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So sehen das alle mir bekannten Ämter.
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Also im dummsten Fall 4 Waffen in 2 tagen ? Ich denke wenn DEINE Behörde das so sieht steht sie mittlerweile ziemlich alleine da mit der Ansicht. Wenn ich eine Waffe kaufen will einfach ab dem Tag 6 Monate nach hinten schauen. Wurde da keine Waffe gekauft, kein Problem und ich kann 2 kaufen. Wurde da eine gekauft kann ich auch nur noch eine kaufen. Dieses " wird erstmalig in Lauf gesetzt " zementiert nicht ab da immer einen 6 Monatsrhythmus. Gemeint sind immer die letzten 6 Monate vor einem Kauf , ausser bei den ersten 2. Trennt deine Behörde auch die WBK`s , sieht die 6 Monate für jede WBK Farbe einzeln ? Das dumme an solchen " Sichtweisen " der Behörden ist, das man damit keine Rechtssicherheit erlangt. Neuer Behördenleiter kann das wieder anders sehen. Oder auch jeder Richter............
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Und Wiederladen ist da keine Alternative oder auch verboten ?
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Dieses Original Schweizer Taschenmesser an meinem Schlüsselbund reicht in einer Waffenverbotszone schon aus Ärger zu bekommen. Die Klinge hat 4 cm . Den Kugelschreiber könnte man auch noch als getarnte Stichvorrichtung deklarieren, gibt nochmal 3 Monate drauf. Und auf dem USB Stick ist bestimmt rechtes Propagandamaterial versteckt. Mit der Nagelfeile könnte ich meine Fingernägel zu Waffen spitz feilen, was mit der Schere alles möglich wäre wage ich mir gar nicht aus zu malen. Teufelszeug , das Ding......aber irgendwie cool
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Wenn das nach dem Schiessen passierte muss sich die Aufsicht warm anziehen. Wenn vor dem Schiessen ist es der 2. Vorfall in kurzer Zeit mit Waffen, die geladen auf den Stand gebracht werden. Völlig irrelevant . "Noch ist unklar wieso die Waffe geladen war " wäre die richtige Frage.
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Gut zu wissen wäre noch in welcher Region die Munition verkauft wurde. Der Händler ist gar nicht wichtig, obwohl der dafür am wenigsten kann. Wenn die Händler die aber über den gleichen Großhändler bezogen hätten könnte dieses Los in der ganzen Republik verteilt sein
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VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
PetMan antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Zumindest in meinem Bundesland treffen sich die SB der Kreise regelmäßig und tauschen sich aus. So eine Idee kann in diesem Kreis schnell geboren werden. Und grade damit das nicht irgendwann so auch im Gesetz steht muss man sich dagegen wehren, so wie ihr das gemacht habt. Sonst ist es irgendwann " in Stein gemeißelt " -
VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
PetMan antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Bis vor einigen Jahren hätten sie das gekonnt, weil sie damals noch die vorgesetzte Behörde der SB im Saarland war. Mittlerweile sind die nur noch Fachaufsichtsbehörde und das Personal untersteht dem Kreis. Als Fachaufsichtsbehörde hat sie aber den Sachverhalt geklärt, was aber auch Monate dauerte................Und es ging nicht um einen einfachen SB, sondern um den Leiter der Waffen- ,unteren Jagdbehörde . -
VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
PetMan antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Das ist der Grundsatz nach dem wir alle verfahren sollten. Liefern was das Gesetz fordert, ablehnen was die sich selber Ausdenken. Der "lustigsten Satz " in einer schriftlichen Antwort meines SB auf Beschwerden von mir lautete mal " der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium" . Schlussendlich kam es dann zum "Meinungsaustausch " zwischen IM und dem SB, die Meinung des SB wurde gegen die des IM getauscht..................