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litle

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  1. Nach welcher Rechtsgrundlage man gerade führt sollte keinen Unterschied machen. Fakt ist man darf in dem Moment führen! Achja, Waffenscheininhaber wäre in dem zusammenhang auch noch interessant!
  2. Endlich einer der den Begriff Gedankenexperiment versteht! Danke dafür! Ich teile btw. deine Einschätzung.
  3. Eine geholsterte Waffe sollte, zumindest meinem Verständnis nach keine Bedrohungssituation darstellen. Ich darf mich ja von den Zivilbeamten mit geholsterter Waffe auch nicht bedroht fühlen, den spontan über den haufen schießen und auf Putativnotwehr plädieren.... Wie gesagt, es ist ein Gedankenexperiment die Buchstaben des Gesetzes maximal auszureizen....
  4. Hm, ich würde das durchaus gerne mal durchexerzieren so als Gedankenexperiment. Muss ja nicht mal fertig geladen sein. Aber IMHO spricht nichts dagegen die Kanone sogar in der Hand zu haben wenn ich den Beamten die Tür aufmache. Ich habe die tatsächliche Gewalt darüber und ich war gerade am putzen. Ja ich weiß, gute Stimmung wäre da sicher schwierig. Aber das interessante ist doch: IMHO wäre ich damit rechtlich save?! @JPLafitteAn der stelle könnte dann ein eigener Zeuge tatsächlich wichtig werden. Denn eine geholsterte Waffe ist nunmal in keiner Weise eine Bedrohung, zumindest meiner Auffassung nach....
  5. Ich hatte gerade eine Idee. Nach dem die Beamten sooo viel Angst vor mir haben, spricht irgendwas dagegen die mit geholsterter Waffe empfangen? Zum Eigenschutz?! Ist ja an sich kein Problem in meinen Privaträumen?!
  6. und zwar im Bezug auf alles was Spaß macht. Motorrad = Raser, Auto =Poser, Waffen = Mörder, Gamer = Jugendlicher-Mörder, Jäger = Tier-Mörder.....
  7. Natüüürlich! Zuverlässigkeitsprüfung für interessierte Neulinge. Wenn die das jemals umsetzen, dann können wir gar einpacken! Dann ist nämlich feierabend mit Nachwuchsgewinnung.
  8. Ah okay, Liste B, die Disziplin würde mir sicher auch Spass machen, gibts aber bei uns im BSSB so nicht...
  9. Hm, hab ich was verpasst? Seit wann bietet der DSB denn Fallscheibe an?! Ich finde da auf die schnelle keine Disziplin dazu?
  10. litle

    amazon und wir

    Gibts die entsprechenden Beiträge noch irgendwo online? Ich würde mir die 3 Beiträge gerne mal selbst anschauen... Edit: Ach du scheiße, jetzt erst gesehen wie alt das Ding ist... Da kommt wohl keine Antwort mehr!
  11. Danke Jungs für die schnelle Antwort! Genau wegen Leuten wie euch hat der Beitrag doch schon 109 Seiten! Anstatt kurz die Antwort zu geben, ggf. zu widerholen provoziert ihr 8 weitere Beiträge und klopft euch gegenseitig auf die Schulter! Auf den letzten 15 Seiten konnte ich jedenfalls keine Antwort finden wie bis zur BKA Entscheidung mit den Magazinen nach 2017 umzugehen ist! Sobald das BKA sich zu einer Meinungsäüßerung herabgelassen hat ist mir die sache klar, aber was ist bis dahinn?
  12. Wie ist das jetzt eigentlich mir der Aufbewahrung? Die VOR 17 dürfen weiter im Regal liegen? Die NACH 17 müssen in den 0/1 Schrank oder weg, aber erst wenn die Entscheidung vom BKA da ist? Bis dahin müssen die in den Schrank oder dürfen die noch im Regal wohnen? Hab die im Moment alle im Schrank, aber der Schüttwinkel nervt gewaltig....
  13. Uiuiui, wie lang dauerts das behauptet das die Nichtmitführung der Anzeigebescheinigung eine Tatsache ist die die Annahme rechtfertigt..... usw?!
  14. Ich würde gerne nochmal auf den Knüppel zurückkommen: Wie töte ich denn meine gefangene Forelle waidgerecht mit einem Knüppel? Ich halte das auf den Erstn blick für ziemlich fragwürdig... Bei meinem Fischereischein (Bayern vor knapp 20 Jahren) gabs Knüppel+ Herzstich und sonst nix.
  15. An die jenigen die beim BKA schon erfolgreich als Sportschütze beantragt haben: Das BKA verlangt ja einen nachweis des Kaufdatums, was ist wenn ich dafür keinen mehr habe? "Ich hasse solche Antragsscheiße"....
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