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PetMan

WO Silber
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  1. Dachte ich mir das das so aussieht. Die Merkmale eines Voreintrages, sprich Gültigkeitsdauer, fehlen schon am Mangel der dafür nötigen Spalte. Das das in BW auch gemacht wurde wusste ich nicht, hier war immer Köln im Gespräch. Zeigt aber das alle machen was sie wollen, oder in der Hinsicht gemacht haben was sie wollten. Danke fürs zeigen
  2. PetMan

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    Sehe ich öfters wenn Schützen ihre KW aufgelegt schiessen um zb den Haltepunkt zu überprüfen. Das Schussbild geht auf..................und es wird gedreht und gemeckert was mit der Waffe los ist ?
  3. Gelbe mit Voreintrag ? Bist du aus NRW ? Grade Köln war dafür berüchtigt .Die hatten das doch mal ne Zeit so gemacht. Jeder der dagegen Klagte gewann, aber sie machten trotzdem munter weiter. Bis das ganze durch eine Gesetzesänderung obsolet wurde, wenn ich das noch richtig im Kopf habe.... So neinen Voreintrag in einer Gelben hätte ich gerne mal gesehen, kannst du ein anonymisiertes Bild einstellen ?
  4. Ich glaube manche Richter hier würden dich Verurteilen wenn du dich mit chinesischen Essstäbchen verteidigen würdest. Oder sie nur mitführen würdest in einer Waffenverbotszone. Da ist alles eine Waffe was die Festlegen. So zumindest mein Eindruck. Ich kann es immer noch nicht fassen das meine 17 jährige Tochter ihr Pfefferspray zu Hause lassen soll wenn sie abends mit der Bahn in die Stadt fährt. Weil Bahnhof meistens am WE Waffenverbotszone. Dürfte also auch keine Stichschutzweste dort tragen..........Was sind das für Leute die sich sowas ausdenken? Wohnen die im Wolkenkuckucksheim und haben mit dem realen Leben nix mehr zu tun ?
  5. Sachbearbeiter kommen oft auf Ideen. Ging bei mir soweit das der SB mir schrieb: "Der Kreis ( der SB ) vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Ministerium ". Gibt aber fast immer Mittel und Wege den SB wieder auf den Pfad der Tugend zurück zu bringen. Frage: Wenn WS Bedürfnisfrei sind, wie kann man sie dann dazu her nehmen, eine Bedürfnis zu erfüllen ? Eine Frage die mir grade durch den Kopf ging.................................Wie das rechtlich zu bewerten ist überlasse ich anderen
  6. Denke selbst hier kommt keiner auf die Idee sich ein WS für eine nicht besessene Waffe zu kaufen. Wozu auch? Zum Werfen ? Und welcher Verband würde so ein Bedürfnis bescheinigen ? Das wird, zumindest bis jetzt und hier, nicht interessanter als wenn man die WS nicht besitzt. Wenn der Verband das Bedürfnis bescheinigt hat der SB einzutragen. Macht er das nicht unterstellt er dem Verband das er " Gefälligkeitsbedürfnisse " Ausstellt oder seine Prüfung nicht ordnungsgemäß war. Da kümmert sich dann i.d.R. der Verband drum. Verweist der Verband mich auf diese WS wechsele ich den Verband. Gibt ja genug...............
  7. Wenn ich deinem link Folge sieht man, das in der Weste gebrauchte Schutzplatten stecken. Wenn ich auf den Schutz einer solchen Weste angewiesen wäre würde ich mir sowas mit Sicherheit nicht kaufen.Denk auch dran das solche Westen zb bei Demonstrationen verboten sind.Auch in Waffenverbotszone kann es damit Probleme geben Der deutsche Staat sieht das als "Schutzbewaffnung " und das geht ja gar nicht..........Gab vor kurzem ein Urteil dazu, das hier auch irgendwo verlinkt ist. Hier ein Link zu dem Vorfall https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/geretsried-ort46843/geretsrieder-30-verbotener-weste-afd-demo-6809386.html
  8. Soviel zb https://www.tresorbau-guembel.de/elektronikschloss-zum-nachrusten/
  9. Kenne jemand der nach einem Fall von unerlaubtem Waffenbesitz ende der 80er 2006 seine WBK bekommen hat. Man kann also sogar " einschlägig Belastet " nach einer gewissen Zeit wieder als Zuverlässig gelten. Jemandem der nach Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ( Vollauto MP 5 ) aufgefallen war wurde gesagt, das er nie mehr was Legales bekommt.Kenne einen Waffenhändler der mehrere Jahre in Gefängnis war und jetzt wieder in seinem alten Geschäft arbeitet, das jetzt aber über seine Frau läuft. Ist also vieles möglich, einiges scheint aber schwerer zu wiegen als anderes..................... Sachen aus 2015/16 sind sehr kurz her.......................................
  10. Es ging ja nicht um den Tresor an sich sondern um den eventuellen Schlüssel. Und die Ansichten deines SB sind seine,.......nicht die des Gesetzgebers. Und nur darum ging es. Mein SB schrieb mir in anderer Sache mal " Der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium." Kam dann zu einem Meinungsaustausch des Behördenleiters mit dem Mann im Innenministerium( Fachaufsichtsbehörde ) und die Meinung das Behördenleiters wurde gegen die des Innenministeriums " getauscht ". Und so ist der Sachverhalt um den es ging jetzt , auch für alle anderen Schützen, in unserem gesamten Bundesland geregelt worden. Irgendwann läuft euer SB auf jemanden auf der sich nicht alles gefallen lässt und dann wird es dem SB ähnlich ergehen wie meinem. Fakt ist nun mal, es gibt keine gesetzliche Regel für die Aufbewahrung eines Tresorschlüssels. Ich muss nur, in Eigenregie , Sicherstellen das kein unbefugter an meine Waffen kommt. Nicht mehr und nicht weniger wird verlangt. Wie, das ist meine Sache . Ganz davon ab halte ich ein mechanisches Zahlenschloss für die beste Wahl . Keinen Stress mit dem Schlüssel, keine Angst vor Elektroschaden.
  11. Das ist eione Diskussion die ich nie führen würde. Wenn mein SB aber dann doch diese Ansichten hat und Forderungen stellt soll er das schriftlich mit Quellenangabe machen.So viel Müll kann doch fast keiner labbern wie dieser SB.....
  12. Sollte mich mein SB nach dem Schlüssel fragen, frage ich ihn nach seiner EC PIN. Das geht den einen Scheissdreck an. Vor Zugriff unberechtigter verborgen. Das wäre das Maximum was er da an Infos bekommen würde.
  13. Und wenn das einer liest und immer noch behauptet die 4mm Waffen würden zum Kontingent oder zu 2/6 zählen, von dem weist du dann in Zukunft was du von dessen " Fachwissen " zu halten hast. Jeder Diskreditiert sich so gut wie er kann....Bei uns gibts Leute, da drucke ich die gesamte allgemeine Verwaltungsvorschrift aus dem Bundesanzeiger aus, mit Deckblatt wo groß Bundesanzeiger draufsteht, und dann meinen die noch:" Ja, im Internet kann ja jeder schreiben was er meint, das muss ja nicht stimmen................."
  14. Und da steht es Schwarz auf Weiss.....nur falls es einer lesen möchte oder die Geschichte mit dem § 14 nicht wahr haben will..... Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) 1.1 Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen; 1.2 für Waffen nach Nummer 1.1 bestimmte Munition.
  15. Über welchen Verband schreiben wir den hier ? Ich denke aber nicht das sich die Leute die beim Verband zuständig sind an 4mm Waffen stören. Ich hatte 4 davon in meiner WBK als ich die erste GK Waffe beantragte. Damit sind die Gebühren auf dem Amt gemeint. Hier wurde über die Verbandsregeln geschrieben. Und wenn der Verband , wenn man ihm alle Unterlagen ordnungsgemäß zur Verfügung stellte, eine Bescheinigung ausstellt wird es dem Amt schwer fallen das Bedürfnis zu beanstanden. Und wenn wird der Verband in eigenem Interesse helfen.
  16. Dann war meine, vom Schützenverband Saar ( DSB Ableger ) eine Neckermann SK. Und die meines Bruder , bei einem kommerziellen Anbieter gemacht, auch. Sind aber beide schon etliche Jahre her. Werde mal bei neuen Schützen Nachfragen, ob das heutzutage ein Thema ist......
  17. Die wurde damals im Zuge der Gesetzesänderung für die umgebauten 4mm Waffen quasi aus dem Boden gestampft, damit man ein "Bedürfnis " nachweisen konnte. Dann forderte das Gesetz aber , diese Waffen nach dem Ursprungskaliber einzustufen. Denke damit war die Disziplin gestorben, hab jedenfalls nie mehr was dazu gelesen. Hier bei uns wurde damals allen Besitzern von solchen Waffen Bestandsschutz gewährt, ich weiss aber von anderen Bundesländern das das da anders gehandhabt wurde, grade bei LEP Waffen ( wobei ich davon ausgehe das keine 10 % der vorhanden umgebauten LEP Waffen angemeldet wurden .........weil mit Sicherheit 50 % schon wieder Scharf waren . Norinco hatte nie mehr so einen Umsatz an 1911er wie in der Zeit als LEP noch legal war..............)
  18. In der Sachkunde werden 4mm Waffen abgehandelt ? Ein Thema, das Sportschützen so gar nicht tangiert ? Eher nicht...............
  19. Das kannst du. Soviele wie du Geld hast und Platz in Tresoren. Das brauchst du niemand zu begründen. Wenn das einer meint muss er DIR das begründen. Ansonsten schau wo im Waffengesetz die 4mm Flitschen behandelt werden und Druck dir das aus. Steht auf alle Fälle in den Anlagen, nicht in den §en . Und Grundkontingent und 2/6 stehen NUR im 14 und sind NUR für Sportschützen gültig. Die F Waffen sind Bedürfnisfrei, wenn als solche hergestellt( Geborene )
  20. Meine noch im Haus verbliebenen 4mm Waffen liegen nach Absprache mit der Behörde im A-Schrank. Wie sich das jetzt mit den neuen Schränken verhält kann ich aber nicht Schreiben. Die sind ja teilweise schlechter gestellt als die alten.
  21. Wollte mir mein SB auch mal erzählen......2/6 und Grundbedürfnis sind aber Begriffe die NUR im § 14 fallen. Die 4mm Waffen sind im Anhang des Gesetzes geregelt. Haben mit dem sportlichen Bedürfnis nix zu tun. Einzig im Tresor zählen sie wie eine GK Waffe. Und das "Fachwissen " der " Altvorderen " im Verein lässt sich bei mir sehr oft die Haare aufstellen. Edit: Du schreibst von F im Fünfeck, also wohl Bedürfnisfrei. Gibt auch Zimmerstutzen in dem Kaliber die sind ohne das F. mit denen verhält es sich anders. Dafür gibts sportliche Diziplinen. Aber ich denke wir schreiben über KW. Und wenn sie ein F hat ist sie nicht Sportlich.
  22. Mal die ganze Beschreibung gelesen ? Ob diese 6L Luft reichen kann ich nicht schreiben, aber die werden sich was dabei denken das in der Beschreibung stehen zu haben.
  23. Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Bedürfnis als Jäger und dem als Sportschütze. Nicht nach dem Bedürfnis vom BDMP oder DSB oder BDS Mitgliedes. Man kann sich das schön reden solange man will, das Gesetz gibt es nicht anders her. Und wenn es " dem guten Mann ums Prinzip geht ", erklär ihm mal das die Gesetze sich mit der Zeit geändert haben und das " was früher mal war " heute nicht mehr Rechts konform ist. Da kann er die Arme verschränken und mit dem Fuss aufstampfen und sagen" früher war das aber so und das haben wir schon immer so gemacht....." wird ihm aber nix nutzen.
  24. Ich kannte das noch nicht, ist aus 2017. Wenn das so im TV lief war das sehr gut. Nix dran zu meckern.
  25. Wir sollten uns darüber einig sein das das gar nicht verboten werden brauch, weil Alkohol und Schiessen ein No Go sind. Und auch das würde ich voll Unterschreiben. Und wenn der " Veranstalter " dann " in der Nähe ", also in Bezug auf seine Veranstaltung Alkoholausschank ermöglicht ist er eine Kritik imho selber Schuld. Wer denkt das alle Schützen nur NACH dem Schiessen dahingehen oder nach dem Trinken NICHT nochmal zum Schiessen kommen der denkt auch das Zitronenfalter Zitronen Falten. Hier wurde der Ball auf den Elfmeterpunkt gelegt und sich dann beschwert wenn einer Einlocht. Über den Ton des Schiesstandbetreibers kann man dann wieder reden, aber recht hat er.
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