Zum Inhalt springen

PetMan

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    10.761
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von PetMan

  1. Wirr du schreibst........aber der zitierte Abschnitt beinhaltet Wahrheit. Waffen die zum sportlichen Schiessen nicht zugelassen sind darf ich mir als Sportschütze nicht ausleihen. Weil ich kein Bedürfnis dafür habe. Aber wo steht das ich mir eine auch sportlich Zugelassene Waffe nicht zum sportlichen Schiessen ausleihen darf, wenn ich dafür auch ein Bedürfnis glaubhaft machen kann? ZB die hier schon aufgeführte Doppelflinte. Mit der kann und darf ich zum Beispiel Wurftauben schiessen. Oder mit einem Jagdgewehr die Jagdgewehrdisziplin im BDS. Warum sollte ich mir ein Jagdgewehr kaufen um einmal im Jahr auf einer Meisteschaft damit zu schiessen? Das kann und darf ich mir Ausleihen. Ein Jäger ,in Personalunion auch Sportschütze , darf mit einem kurzen AR15 auf die Jagd gehen. Er darf damit aber nicht an Sportlichen Wettkämpfen Teilnehmen. Weil dafür nicht zugelassen. Mit einem auch sportlich zugelassenen AR15 darf er beides. Das ist alles nur meine Meinung die wie immer keiner Teilen muss.....................
  2. Kunde ruft an und spricht auf den AB , er hat einen Haftpflichtschaden und ich soll bitte vorbeikommen. Soll ich ihn dann Anrufen und Fragen was er für einen Schaden hat oder kläre ich das vor Ort.? ICH bin der Meinung das ich auch im Schadensfall beim Kunden zu erscheinen habe, nicht nur beim Verkauf der Police. Mit der Zeit lernt man aber seine " Pappenheimer " kennen. Wie Wirtschaftlich sein Schaden war habe ich ihm erklärt. Hat ihn nicht interessiert. Nach mehreren solcher Bagatellschäden hat er jetzt einen SB in seinem Vertrag. Kann jeder drüber denken wie er will, der Kunde ist jedenfalls bei uns geblieben.
  3. Sowas kann nur passieren wenn der Finger am Abzug ist bevor ich das Ziel im Visier habe. Ist der Finger vorher am Abzug ist das Fahrlässig, weil Waffe nicht in eine sichere Richtung zeigt. Schreib ich das so in meine Schadensmeldung sollte auch gezahlt werden. Das die Waffe " einfach losging " oder sich wieder wie durch Zauberhand " ein Schuss löste" passiert eher nie.............. Ist wie wenn Kinder was anstellen und die Mamis sagen " ich hab ja so aufgepasst"....schwupps, Aufsichtspflicht nicht verletzt und nicht Haftbar, Kind zu jung und auch nicht Haftbar, Schaden wird nicht reguliert, der geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen. Weil einfach keiner Haftbar gemacht werden kann ( schon x mal so von Gerichten entschieden) Shit happends..... mach das 2 oder 3 mal und du kannst dir eine neue Versicherung suchen. Schäden in der Höhe verursachen Verwaltungskosten die ein mehrfaches des Schadens sind. Mein " Highligt " in 25 Jahren Versicherungsaussendienst war ein abgebrochener Schrankschlüssel, der 3,50 DM kostete. Dafür fuhr ich 20 km hin zum Kunden.........
  4. Die galt für Kriegswaffen doch eh nicht, oder ? Der 90 jährigen Oma droht jetzt mit Sicherheit ein Verfahren, am besten mit aller Härte des Gesetzes. Geht ja wohl gar nicht, ne Oma mit ner Handgranate.....wo sind wir den????
  5. Ich fand den Beitrag sehr gut gemacht. Grade die Rechtsanwältin war super, nicht nur von ihrer sportlichen Leistung her. Der ältere Schütze am ende zeigte auch das der Querschnitt der Schützen der Querschnitt der Bevölkerung ist. Mehr von solchen Beiträgen und weiter so.
  6. Zumindest in HH können also Sportschützen ihre Waffen auf den Schiesstand bringen wie gehabt. Nicht Zugriffsbereit und in einem geschlossenen Behältnis. Machen wir ja sowieso. Wird in allen anderen Waffenverbotszonen ähnlich sein, sollte man , wenn betroffener, aber lieber Nachschauen und am besten auch Ausgedruckt mit sich führen. Daraus :
  7. Hallo zurück, da diese Waffenverbotszonen wohl unterschiedlich Eingerichtet werden würde ICH bei MEINER Stadt anfragen wie es sich mit zb Sportschützen auf dem Weg zum Schiessen und deren verschlossen Transportierten Waffen verhält. Da muss es Lösungen geben, sonst könnte jemand der in einer solchen Zone Wohnt den Schiessport an den Nagel hängen. Die Aussage der Behörde würde ich schriftlich Einfordern, damit ich bei einer Kontrolle was " in der Hand " hätte. Und bei deiner Nachbarstadt würde ICH es genauso machen. Das es allgemein gültige Vorschriften dazu gibt kann ich mir nicht vorstellen, dann hätten die ja mitgedacht...................
  8. PetMan

    300 Meter Bahn

    Und bei uns wird Gejammert wenn ich 2 Euro Standgebühr für die 25/50m Bahn vorschlage. Für Mitglieder. Analog Jahreskarte für 30 Euro oder so. Will keiner bezahlen....
  9. In der neuen saarländischen Kostenverordnung steht : die Höhe der jeweiligen Ursprungsgebühr Das nix geprüft wird stört die nicht.
  10. Hab die saarländische Kostenverordnung gefunden. Ein - oder Austragen 15 Euro. Hier, ab Seite 41 nach zu lesen : https://www.saarland.de/dokumente/thema_haushalt_und_finanzen/Allgemeines_Gebuehrenverzeichnis_Stand_02.05.16.pdf
  11. Bei uns war das bis vor gar nicht langer zeit von Amt zu Amt unterschiedlich. Mittlerweile hat das Saarland eine neue eigene Kostenverordnung. Billiger wurde nix. Eintrag auf Gelb glaub jetzt 18 Euro, vorher 12,78 Euro. Voreintrag Grüne mit Munitionserwerb irgendwas über 60 Euro, ab der 3. Waffe teurer. Eine Bundesweite Kostenverordnung gibt es nicht.
  12. Dr war echt gut. Kennzeichne das als Ironie, sonst machen die das noch
  13. Normal trägt der Händler ein, nach Absprache sollte aber beides gehen
  14. Auf die gelbe WBK kauft man sich einfach eine entsprechende Waffe, wenn man die WBK mal hat. Da muss er auf dem Amt gar nix angeben. Ich hab 4 KK Gewehre auf der/den WBK`s. Interessiert kein Schwein.
  15. @D.T., du hast Post. Wobei sich diese Antwort aus dem IM nur auf die Lagerung der WS im Tresor bezog. Das mich keiner auf mein 22er WS verweisen kann wenn ich eine SpoPi beantrage ist nur meine Meinung.
  16. Würde ich, wenn ich ihn finde. Habe ich auch damals hier dem einen oder anderen zukommen lassen. Nur durch die von Sachbearbeiter angeführten Fundstellen ist das von damals obsolet geworden. Was ich habe ist die persönliche Meinung des im Ministerium des Innern im Saarland für Waffenangelegenheiten damals zuständigen Mannes. Da ziehen mittlerweile die Ausführungen von Sachbearbeiter mehr. Wenn daraufhin eine Behörde eine " andere Rechtsauffassung " vertritt kann sie vor keinem Gericht recht bekommen. Denke soweit muss man damit auch gar nicht mehr gehen.
  17. Als ich das vor ein paar Jahren nachfragte war es noch nicht so eindeutig. Meine Anfrage war glaub ich aus 2011, die Änderung bzw Klärung/ Konkretisierung jetzt ist aus 2017
  18. Nach Sachbearbeiters Post und der Nennung der Gesetzesänderung aus 2017 würde ich gegen jede andere Auslegung vorgehen. Ich sehe aber in der Kombination 9mm Glock und WS in 22 kein Problem. Aber wie hier gelesen wird heute noch auf das Erwerbsstreckungsgebot angerechnet usw usw. Die Auslegung die Sachbearbeiter oben schreibt wurden mir schon vor Jahren aus dem für mich zuständigen Ministerium genau so genannt. Hatte ich auch schriftlich von denen bekommen. Würde mein SB da anders Verfahren würde ich wieder Briefe schreiben. In der Vergangenheit habe ich so immer mein Recht bekommen, auch ohne Klage und Anwalt.Und mein SB ist seit dem freundlicher zu mir.....
  19. Ich hab sogar eine mit folgender , nur aus Buchstaben bestehender Seriennummer eingetragen: " ohne "
  20. Komischerweise sind die " schlimmsten Kritiker " des Saarlandes ab und an auch hier zu Besuch. Gell, Alfred oder Rolf. Und wenn Pälzer übers Saarland lästern.....was Juckt es eine saarländische Eiche wenn sich..........
  21. ok, spalte, nicht Zeile. Mea Culpa. Und das mitzählen von WS im Tresor hatten wir hier auch schon. Wird wohl von einigen Ämtern so gezählt. Davon hab ich aber bis jetzt noch nix gehört. Der LV 9 des BDS macht das mal nicht. Selbst der Schützenverband Saar wird mich bei Beantragung einer 22er Spopi schwerlich auf mein WS für die 1911 verweisen, und die sind schon übergenau....
  22. Einen Platz in der WBK belegt ein Wechselsystem schon, zählt da aber halt nicht als Waffe. Ich hab ne 9mm mit 9mm WS und eine 1911er in 45 ACP mit 22 er WS. Die WS belegen eine Spalte in der WBK, aber zählen nicht als Waffe. Hier im Saarland wird das WS auch nicht im Tresor mitgezählt. Sprich alter B Schrank oder neuer 0er unter 200 KG nur 5 Waffen . In manchen Teilen Deutschlands ist das auch anders.
  23. Das ist jetzt ein Scherz und du hattest nur kein Grün mehr übrig...bitte, schreib das ich recht habe
  24. Kenne bei mir im Verein auch keinen der von dem auch für mich zuständigen Amt nach 3 Jahren überprüft wurde. Ist denen wohl zuviel Arbeit. Aber wehe sie wollen was....dann werden sofort Fristen gesetzt.
  25. Ich sehe das wie Fyodor. In meinem Schiessbuch steht auch nur drin wann ich wo welches Kaliber geschossen habe. Stempel aus dem eigenen Verein hole ich mir 2 oder 3 mal im Jahr, auf fremden Bahnen Frage ich nach einem Stempel. Unterschriften sind eigentlich witzlos, die sind i.d.R. eh nicht zu entziffern. Die meisten Einträge in meinem Schiessbuch tragen also gar keine Unterschrift, manche nicht mal einen Stempel. Wurde aber bisher bei jedem Waffenantrag vom Verband so angenommen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.