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PetMan

WO Silber
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  1. Auf den meisten Ständen steht in der Standordnung drin das nur maximal X Schuss geladen werden dürfen. Ansonsten sollte das aber ok sein, wenn man zb zum einschiessen eines ZF , was nicht sportliches Schiessen ist aber einem vom Bedürfnis umfassten Zweck dient , auch mal das lange Magazin vollmacht .
  2. Ich bin da nicht involviert und das Schiessen hat auch noch nicht stattgefunden. Ich denke aber das sich alle Beteiligten da absichern und an die Vorschriften halten werden .
  3. Bei uns hat ein Mitglied ( Sportschütze, Händler , Sachverständiger und Museumsbetreiber ) angefragt für ein MG schiessen zu dürfen. Er darf wohl, der Stand gibts her und ich denke er wird auch die Erlaubnis dafür haben.
  4. Da kenne ich auch genug. Ich selber habe auch 2 Gelbe.
  5. Na dann ist ja alles gut.Das kost ja fast gar nix.......Und Hauptsache der " Lokalpolitiker " ist gut beschützt. Ich lach mich weg.................
  6. Jepp, sonst kann man bei einer Kontrolle ja nicht den Inhalt der Tresore vorweisen und man muss ja schliesslich immer selber Zugang zu den Waffen haben.......
  7. Das hat es auch nicht gegeben. Über die Art der Aufbewahrung der Schlüssel steht nix im Gesetz. Und wenn ASE hier immer und immer wieder in allen Threads dazu proklamiert das der Schlüssel in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden muss, wo macht er dann den Schlüssel dafür hin? Ein Stelle in irgendeinem, das Waffenrecht tangierenden Gesetz/ Vorschrift wo Zahlenschlösser vorgeschrieben sind kann er nicht zeigen. Die gibt es nämlich nicht. Also kann man einen Rattenschwanz an Behältnissen anschaffen wo man immer den Schlüssel des letzten Tresors in den nächsten legt, was mit dem letzten Schlüssel passiert soll er mal schreiben. Das sich die Probleme der Schlüsselaufbewahrung bei Schränken mit Zahlenschlössern nicht stellen ist klar. Aber ich kaufe mir bei Altbestandsregelung und Tresoren mit Schlüsseln nun keinen Tresor mit Zahlenschloss um die Schlüssel der anderen Schränke zu lagern. Ganz einfach schon deswegen, weil das nicht vom Gesetzgeber gefordert wird. Langsam glaube ich @ASE hat einen Vertrieb für Zahlenschlösser für Tresore und versucht den an zu kurbeln.................................
  8. Wo soll das deiner Meinung nach den enden? Wo kommt der Schlüssel für den Schlüsseltresor hin? In einen Schlüsseltresor-Tresor? Oder hast du was vorliegen das für Schlüsseltresore ein Zahlenschloß vorschreibt? Das ist eine Möbiusschleife, die Katze die sich in den Schwanz beisst. Wie soll das denn bitte Funktionieren mit dem Verschluss der Verschlusssachen/Schlüssel ? Wo ist das Ende? Wo bleibt der letzte Schlüssel??? Oder sag an wo das mit den Zahlenschlössern im Gesetz verankert ist. Ansonsten mach du wie du willst/denkst und wir machen wie wir meinen.
  9. Die lange Liste derer, deren Waffen geklaut wurden und die ihre Zuverlässigkeit verloren haben kannst du bieten ?
  10. Ja, aber nicht dahingehend das eine Norm für die Schlüsselaufbewahrung festgeschrieben wurde. Insofern kann man sich schon an dem hier genannten Urteil orientieren, weil an der Schlüsselaufbewahrung hat sich im Gesetz gar nix geändert. Egal ob für einen A, B, 0er oder 1er.
  11. Dann zeig mir bitte wo steht was " richtig verwahrt " bedeutet . Hätte der Gesetzgeber gewollt das Schlüssel in Behältnissen mit Zertifizierung aufbewahrt werden müssen hätte er es ins Gesetz geschrieben und oder hätte ab 2017 nur noch Zahlenschlösser zugelassen. Wäre kein Problem für ihn gewesen . Und vor Gericht muss mir nun Nachgewiesen werden das ich Fahrlässig gehandelt habe. Hängt der Schlüssel am Schlüsselbrett oder liegt auf dem Tresor hab ich ein Problem, da bin ich bei dir. Solange aber meine Hosentasche, sprich " am Mann " noch als sicher angesehen wird, solange sind es nicht offensichtliche " Verstecke " in der Wohnung auch. Und selbst ein nicht klassifizierter Möbeltresor mit Zahlenschloss ist sicherer als meine Hosentasche. Davon ab geht jeder Tresor auch ohne Schlüssel auf. Widerstandsgrad heist ja nix anderes, als das der Tresor eine gewisse Zeit " Widerstand leistet". Nicht das er nicht zu öffnen ist ohne Zugangsberechtigung. Und man kann so sicher Aufbewahren wie man will,kommt man an den " richtigen Richter " ist nix sicher genug.
  12. Hoffentlich hast du dir nicht weh getan beim Stolpern Die Dissertation wurde vor ein paar Tagen hier im Board schon mal verlinkt. Bin da auch dran am lesen und es ist sehr interessant aufgebaut. Schade das die Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtline da noch nicht Thema ist. Dafür bräuchte es aber sicher ein eigenes Buch, da würde ein Kapitel nicht reichen.
  13. @ASE, wenn es die Intention des Gesetzgebers gewesen wäre, das Schlüssel nur in klassifizierten Behältnissen aufbewahrt werden hätte er spätestens für die dann Zahlenschlösser vorgeschrieben. Sähe der Gesetzgeber ein Schlüsselproblem wären Zahlenschlösser schon lange Vorschrift. Und ich kenne einige Fälle wo Waffen aus Tresoren gestohlen wurden, unlängst erst ein kompletter Tresor weg, der 2. lag noch ungeöffnet im Garten. In KEINEM der Fälle gab es Probleme mit der Zuverlässigkeit. In einem wurde die Ersatzbeschaffung von 10 gestohlenen Waffen allerdings 2/6 unterworfen.Mit den Versicherungen gab es auch in keinem der Fälle Probleme. Und Schlüssel sind NIRGENDS sicher untergebracht, ein Restrisiko wird es immer geben. Und " am Mann" ist imho eine der unsicheren Methoden.
  14. Zeig mir die Stelle im Gesetz oder ein Urteil wo so entschieden wurde und das Rechtsgültig wurde. Das ist eine Urban Legend und sonst nix. Die Unterbringung muss vor dem Zugriff unberechtigter Schützen. Absolute Sicherheit kann es nicht geben. Und am ende sagt eh der Richter was " richtig oder falsch " ist/war. Aber eine Vorgabe der Schlüsselaufbewahrung in der gleichen Klasse wie die Waffen ist hanebüchen.
  15. Auch das kann ich bestätigen . Früher waren auch einschüssige kk Pistolen in Frankreich frei. Die machten " damals " hier die Runde bei Kollegen. Grenze ist keine 30 km weg gewesen und in Metz gab es einen schönen Waffenladen............aber auch im "Cora " usw gab es entsprechende Abteilungen.
  16. Das Thema behandelt Waffen aus Italien. Nachzulesen bei " Die Schusswaffendebatte im deutschsprachigen Raum " von A.G. Straube, in der Leseprobe auf Seite 143 https://books.google.de/books?id=qNClDwAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false Scheint auch ansonsten ein interessantes Buch zu sein.
  17. Deswegen haben damals viele über " Bekannte und Freunde " mit französischem Pass gekauft und traten selber gar nicht in Erscheinung. Kenne aber einen Fall, da fuhr einer seinen " französischen Freund " noch an das Waffengeschäft und ging mit rein. Bei der Rückkehr nach Deutschland wurde er dann mit " großem Bahnhof " am Zoll angehalten und kontrolliert.Gab auch direkt im Anschluss an die Kontrolle eine Durchsuchung der Wohnung. Das Waffengeschäft wurde wohl von deutschen observiert und alle Kennzeichen an den Zoll weitergegeben. Also " wenn schon schlau, dann richtig schlau "........
  18. Du kannst davon Ausgehen das Plattformen wie Egun überwacht werden. Gabs schon mehr als einmal das Käufer und Verkäufer nach abgelaufenen Aktionen Besuch bekamen. Gibt prominente Beispiele wie Feuerwahlhebel für die Glock oder Adapterpatronen. Und wir werden sicher lange nicht alles mit bekommen was da im Nachgang einer Auktion passiert. Auf anderen Plattformen und bei Händlern werden die auch Zugriffsmöglichkeiten haben . Ob die allerdings die Masse an Magazinverkäufen stemmen können bleibt dahin gestellt. Versuchen werden sie es imho aber. Geht ja schliesslich gegen LWB. Da ist die innere Ordnung und Sicherheit des ganzen Landes in Gefahr...........................
  19. Wenn du als Mitbenutzer auf der WBK deiner Tochter mit eingetragen bist brauchst du nix. Ansonsten brauchst du einen Leihschein. Die gemeinsame Lagerung der Waffen ist was anderes als sie mit auf den Stand zu nehmen. Ist Quatsch, ist aber leider so. Jedenfalls bin ich dieser Meinung und habe noch nix anderes gelesen.
  20. Tony meinte den Genscher, nicht den Bürgermeister.
  21. Mit der geladenen Waffe Schützen überstreichen ist ein no go. Genauso wie mit einer ungeladenen. Sieht die Aufsicht das und greift nicht ein und im Nachgang passiert was wird sich die Aufsicht fragen lassen müssen wieso der Schütze noch auf dem Stand war. Ich würde behaupten, aber nur meine Meinung, ja.
  22. Was heute schon alles als Morddrohung gesehen wird.....Ein Bild einer 1911, NEBEN der ein LW Geschoss fliegt und darunter steht: "Das ist die einzige Antwort auf solche Typen!" Da kann man schon mehr reininterpretieren als eine Morddrohung gegen Herrn Kühnert. Ahnung hat der Poster dieses Bildes jedenfalls keine gehabt. Zumal er unter seinem Klarnamen gepostet haben soll.......Wenn andere Schreien " ich bring dich um " oder " ich schlag dich tot und ficke deine Mutter " ist das bei denen kulturell bedingt zu sehen und ja nicht so gemeint. Versuch mal einer nach so einer Drohung Anzeige zu erstatten der NICHT Politiker ist..........
  23. Sachlich gesehen hättest du diese Frage gar nicht stellen brauchen. Von uns Legalwaffenbesitzern wird erwartet das wir uns über den Stand der Gesetze auf dem laufenden halten. Das ist genau das Problem. Die " Altvorderen " auch bei uns im Verein meinen immer, das zählt alles nicht für sie, das ist nur für Neuschützen usw usw. Das sind dann auch die , die voller Inbrunst sich durch die Instanzen Klagen und am ende Urteile wie in Hessen produzieren. Dann muss man sich aber halt solche Antworten, die man nicht lesen will, gefallen lassen, wenn man solche Fragen stellt. Von der Tresorpflicht seit 2003 hast du aber schon mal gehört?
  24. passt doch......
  25. Wir haben auch einen Polen im Verein, einen Russen, mehrere Franzosen und sogar einen Bayern. Die haben alle deutsche WBK`s . Schau dir die Dokumente genau an, mach Fotos davon, auch von dem Ausweis, dann solltest du auf der sicheren Seite sein. Gibt aber auch " Behörden" mit Zugriff auf das Waffenregister die auch Sonntags im Dienst sind...............falls es dir doch nicht wohl dabei ist.......
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