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PetMan

WO Silber
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  1. Zu der Zeit fiel der Kauf eines Magazines nicht unter die Regeln des Waffengesetzes. Und zu der Zeit rechtmäßiges Handeln rückwirkend unter Strafe zu stellen wird Gerichte beschäftigen......
  2. dann sollen die, die da angemeldet sind das teilen was das zeug hält
  3. Auf der BDS Homepage ist die Stellungnahme nicht zu finden, wundert mich Edit: Auch google findet die Stellungnahme nicht . Wo wurde das veröffentlicht....wenn es überhaupt veröffentlicht wurde
  4. Aber auch alle anderen würden mit Sicherheit darüber berichten, das die Schützen sich wehren .
  5. und diese Stellungnahme in einer großen Zeitung veröffentlicht, das wäre was
  6. Zumindest macht sie ihm keinen stress.................
  7. Da ich im Saarland noch einige Besitzer von konvertierten 4mmM20 kenne wird es hier wohl auch so gewesen sein. Zu den LEP Waffen kann ich für das Saarland keine definitiven Aussagen machen , ich denke aber das die Masse dieser Waffen nie angemeldet wurden...........................................
  8. Meines Wissens gab es damals einen Erlass des IM dasdie Behörden so verfahren sollen. Soweit ich weiß wurde das auch in anderen Bundesländern bezgl der konvertierten 4mm Waffen so gehandhabt.Selbst die LEP wurden in vielen Bundesländern eingetragen.
  9. Meine damalig noch Konvertierten 4mmM20 Waffen waren kein Problem.Die blieben einfach so in der WBK wie sie waren. Wurde wohl von unserer Behörde sehr locker gesehen. Mein Bruder hat heute noch eine PPK und eine CZ75 in 4mmM20
  10. dann nimm den von 762 gebrachten link, damit geht es auf alle fälle Edit: oder lade das von Kanne
  11. jepp Lade es herunterund speichere es auf dem PC.dann gehts
  12. Heisst das auch,das die Einschränkung auf 10 Waffen gelbe WBK erst ab 01.09. greift ?
  13. und alles ganz verbotene simple Dinge. Ich denke nicht das @Bautz das mit seiner Frage meinte,
  14. Vielleicht " Legal " zu bekommen, aber auch "Legal " an die eigene , " wirklich legale " Waffe zu bauen ? Edit:Vollzitat berichtigt, hab schon ne Verwarnung.........................
  15. Eine Antwort ja. Aber keine die die Intention der Frage beantwortet. Legal kommt der Sportschütze nämlich nicht an diese Waffen. So interpretiere ich das jedenfalls.
  16. Was ist die Definition von " inaktiv " ? Jemand der quasi als "Fördermitglied " von vorneherein Beitritt und auch einen niedrigeren Beitrag zahlt oder nur ein normaler Schütze, der nicht mehr/nicht mehr oft schiesst ? Tritt der erstere aus kann dadurch keine Meldepflicht ausgelöst werden. Habe bei einem Kollegen den Fall gehabt der sich in seinem BDS Verein als Inaktiv umstellen lies, von dem wollte das Amt das weitere Bedürfnis seines HA belegt haben. Der lies sich dann von "Inaktiv " wieder auf Aktiv setzen im Verein. Wer also immer noch im Verein als volles Mitglied gemeldet ist aber nicht mehr auf dem Stand zu sehen ist, den muss der Verein nirgends melden.
  17. Das sind aber alles Tatbestände für die er keine EWB hat. Insofern kommt ein Sportschütze an alle Waffen......an alle die man ohne EWB " schwarz " kaufen kann.....
  18. Wenn jemand ohne WBK mit einer " schwarzen Waffe " auf einem Stand auffällt oder was passiert möchte ich da nicht Aufsicht gewesen sein
  19. Ich denke du weiß so viel noch nicht, ist aber auch nur so ein Gedanke.
  20. Die sind durch die Bank jünger und viel Affiner was Social Media angeht . Und wir laufen mit Papierlisten rum und Sammeln Unterschriften............................
  21. Bei dem Schiessen zu dem Kombi Bild konnte man bis auf paar meter an die Basis der Schiessbahn hinfahren. Da sahen viele Autos so oder ähnlich aus bei dem Event. Wie es an der Basis aussah zeige ich lieber nicht 😎
  22. So sieht es bei mir aus wenn ich zum normalen Gewehrschiessen fahre . Plus je nach dem was ich trainieren will meine Scheibentasche . BDS Symbolscheibe oder andere spezielle BDS Scheiben haben wir im Verein nicht.
  23. @Habakuk Hab ich 13 Jahre lang auch gemacht.Sah dann manchmal so aus Da hätte zb auch ein Bollerwagen nix genutzt......
  24. Das Problem bekommt irgendwann wohl jeder der mit mehr als einer 22er SpoPi auf den Stand geht. Auch die nicht die sich immer alles Leihen ala " kann ich bitte mal kurz dein/en........haben ?" Mein Problem mit den ganzen "Fahrgeräten ": Auf meinen normalerweise benutzten Ständen sind überall Treppen. Und nicht nur 3 oder 4 Stufen. Bollerwagen fällt da komplett aus, sowas bietet sich nur auf ganz bestimmten Ständen an. Und ich werde so schon gefragt wenn ich mit 3 Gewehren, meinem relativ großen Rangebag und meiner Scheibentasche auf dem Stand auflaufe ob ich in den Krieg ziehen will. Mit Bollerwagen würde man sicher befürchten ich wolle auf dem Stand einziehen. Ich habe mir auch schon Gedanken über den Transport gemacht, bin aber nur zu 2 praktikablen Lösungen gekommen: Nicht mehr mitnehmen als man gut tragen kann oder mehrmals Laufen...............
  25. @Parallax & @Waffen Tony Wenn der Nachweis für die ersten 3 Jahre bleibt bei Neuschützen und sie 5 Jahre nach Erhalt der ersten WBK für das 4. und 5. Jahr nochmal geprüft werden müssen sie 5 Jahre am Stück nachweise erbringen..............3 Jahre nach alter Zählweise und dann 2 Jahre nach neuer? Da seid ihr euch ganz sicher ?
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