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Die lange Liste derer, deren Waffen geklaut wurden und die ihre Zuverlässigkeit verloren haben kannst du bieten ?
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Ja, aber nicht dahingehend das eine Norm für die Schlüsselaufbewahrung festgeschrieben wurde. Insofern kann man sich schon an dem hier genannten Urteil orientieren, weil an der Schlüsselaufbewahrung hat sich im Gesetz gar nix geändert. Egal ob für einen A, B, 0er oder 1er.
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Dann zeig mir bitte wo steht was " richtig verwahrt " bedeutet . Hätte der Gesetzgeber gewollt das Schlüssel in Behältnissen mit Zertifizierung aufbewahrt werden müssen hätte er es ins Gesetz geschrieben und oder hätte ab 2017 nur noch Zahlenschlösser zugelassen. Wäre kein Problem für ihn gewesen . Und vor Gericht muss mir nun Nachgewiesen werden das ich Fahrlässig gehandelt habe. Hängt der Schlüssel am Schlüsselbrett oder liegt auf dem Tresor hab ich ein Problem, da bin ich bei dir. Solange aber meine Hosentasche, sprich " am Mann " noch als sicher angesehen wird, solange sind es nicht offensichtliche " Verstecke " in der Wohnung auch. Und selbst ein nicht klassifizierter Möbeltresor mit Zahlenschloss ist sicherer als meine Hosentasche. Davon ab geht jeder Tresor auch ohne Schlüssel auf. Widerstandsgrad heist ja nix anderes, als das der Tresor eine gewisse Zeit " Widerstand leistet". Nicht das er nicht zu öffnen ist ohne Zugangsberechtigung. Und man kann so sicher Aufbewahren wie man will,kommt man an den " richtigen Richter " ist nix sicher genug.
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Schusswaffendebatte im deutschsprachigen Raum - Uni Bamberg
PetMan antwortete auf ZaphodBeeblebrox's Thema in Waffenrecht
Hoffentlich hast du dir nicht weh getan beim Stolpern Die Dissertation wurde vor ein paar Tagen hier im Board schon mal verlinkt. Bin da auch dran am lesen und es ist sehr interessant aufgebaut. Schade das die Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtline da noch nicht Thema ist. Dafür bräuchte es aber sicher ein eigenes Buch, da würde ein Kapitel nicht reichen. -
@ASE, wenn es die Intention des Gesetzgebers gewesen wäre, das Schlüssel nur in klassifizierten Behältnissen aufbewahrt werden hätte er spätestens für die dann Zahlenschlösser vorgeschrieben. Sähe der Gesetzgeber ein Schlüsselproblem wären Zahlenschlösser schon lange Vorschrift. Und ich kenne einige Fälle wo Waffen aus Tresoren gestohlen wurden, unlängst erst ein kompletter Tresor weg, der 2. lag noch ungeöffnet im Garten. In KEINEM der Fälle gab es Probleme mit der Zuverlässigkeit. In einem wurde die Ersatzbeschaffung von 10 gestohlenen Waffen allerdings 2/6 unterworfen.Mit den Versicherungen gab es auch in keinem der Fälle Probleme. Und Schlüssel sind NIRGENDS sicher untergebracht, ein Restrisiko wird es immer geben. Und " am Mann" ist imho eine der unsicheren Methoden.
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Zeig mir die Stelle im Gesetz oder ein Urteil wo so entschieden wurde und das Rechtsgültig wurde. Das ist eine Urban Legend und sonst nix. Die Unterbringung muss vor dem Zugriff unberechtigter Schützen. Absolute Sicherheit kann es nicht geben. Und am ende sagt eh der Richter was " richtig oder falsch " ist/war. Aber eine Vorgabe der Schlüsselaufbewahrung in der gleichen Klasse wie die Waffen ist hanebüchen.
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Wast ist zur Zeit auf EGUN los? Mega Preise für Magazine
PetMan antwortete auf Quetschkopf's Thema in Waffenrecht
Auch das kann ich bestätigen . Früher waren auch einschüssige kk Pistolen in Frankreich frei. Die machten " damals " hier die Runde bei Kollegen. Grenze ist keine 30 km weg gewesen und in Metz gab es einen schönen Waffenladen............aber auch im "Cora " usw gab es entsprechende Abteilungen. -
Wast ist zur Zeit auf EGUN los? Mega Preise für Magazine
PetMan antwortete auf Quetschkopf's Thema in Waffenrecht
Das Thema behandelt Waffen aus Italien. Nachzulesen bei " Die Schusswaffendebatte im deutschsprachigen Raum " von A.G. Straube, in der Leseprobe auf Seite 143 https://books.google.de/books?id=qNClDwAAQBAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false Scheint auch ansonsten ein interessantes Buch zu sein. -
Wast ist zur Zeit auf EGUN los? Mega Preise für Magazine
PetMan antwortete auf Quetschkopf's Thema in Waffenrecht
Deswegen haben damals viele über " Bekannte und Freunde " mit französischem Pass gekauft und traten selber gar nicht in Erscheinung. Kenne aber einen Fall, da fuhr einer seinen " französischen Freund " noch an das Waffengeschäft und ging mit rein. Bei der Rückkehr nach Deutschland wurde er dann mit " großem Bahnhof " am Zoll angehalten und kontrolliert.Gab auch direkt im Anschluss an die Kontrolle eine Durchsuchung der Wohnung. Das Waffengeschäft wurde wohl von deutschen observiert und alle Kennzeichen an den Zoll weitergegeben. Also " wenn schon schlau, dann richtig schlau "........ -
Wast ist zur Zeit auf EGUN los? Mega Preise für Magazine
PetMan antwortete auf Quetschkopf's Thema in Waffenrecht
Du kannst davon Ausgehen das Plattformen wie Egun überwacht werden. Gabs schon mehr als einmal das Käufer und Verkäufer nach abgelaufenen Aktionen Besuch bekamen. Gibt prominente Beispiele wie Feuerwahlhebel für die Glock oder Adapterpatronen. Und wir werden sicher lange nicht alles mit bekommen was da im Nachgang einer Auktion passiert. Auf anderen Plattformen und bei Händlern werden die auch Zugriffsmöglichkeiten haben . Ob die allerdings die Masse an Magazinverkäufen stemmen können bleibt dahin gestellt. Versuchen werden sie es imho aber. Geht ja schliesslich gegen LWB. Da ist die innere Ordnung und Sicherheit des ganzen Landes in Gefahr........................... -
Gemeinsame Nutzung bei gemeinsamer Aufbewahrung möglich?
PetMan antwortete auf 22er's Thema in Waffenrecht
Wenn du als Mitbenutzer auf der WBK deiner Tochter mit eingetragen bist brauchst du nix. Ansonsten brauchst du einen Leihschein. Die gemeinsame Lagerung der Waffen ist was anderes als sie mit auf den Stand zu nehmen. Ist Quatsch, ist aber leider so. Jedenfalls bin ich dieser Meinung und habe noch nix anderes gelesen. -
Tony meinte den Genscher, nicht den Bürgermeister.
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Mit der geladenen Waffe Schützen überstreichen ist ein no go. Genauso wie mit einer ungeladenen. Sieht die Aufsicht das und greift nicht ein und im Nachgang passiert was wird sich die Aufsicht fragen lassen müssen wieso der Schütze noch auf dem Stand war. Ich würde behaupten, aber nur meine Meinung, ja.
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Was heute schon alles als Morddrohung gesehen wird.....Ein Bild einer 1911, NEBEN der ein LW Geschoss fliegt und darunter steht: "Das ist die einzige Antwort auf solche Typen!" Da kann man schon mehr reininterpretieren als eine Morddrohung gegen Herrn Kühnert. Ahnung hat der Poster dieses Bildes jedenfalls keine gehabt. Zumal er unter seinem Klarnamen gepostet haben soll.......Wenn andere Schreien " ich bring dich um " oder " ich schlag dich tot und ficke deine Mutter " ist das bei denen kulturell bedingt zu sehen und ja nicht so gemeint. Versuch mal einer nach so einer Drohung Anzeige zu erstatten der NICHT Politiker ist..........
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Besitz von Munition ohne dazugehörige Waffe
PetMan antwortete auf jawosisndes's Thema in Waffenrecht
Sachlich gesehen hättest du diese Frage gar nicht stellen brauchen. Von uns Legalwaffenbesitzern wird erwartet das wir uns über den Stand der Gesetze auf dem laufenden halten. Das ist genau das Problem. Die " Altvorderen " auch bei uns im Verein meinen immer, das zählt alles nicht für sie, das ist nur für Neuschützen usw usw. Das sind dann auch die , die voller Inbrunst sich durch die Instanzen Klagen und am ende Urteile wie in Hessen produzieren. Dann muss man sich aber halt solche Antworten, die man nicht lesen will, gefallen lassen, wenn man solche Fragen stellt. Von der Tresorpflicht seit 2003 hast du aber schon mal gehört? -
passt doch......
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Wir haben auch einen Polen im Verein, einen Russen, mehrere Franzosen und sogar einen Bayern. Die haben alle deutsche WBK`s . Schau dir die Dokumente genau an, mach Fotos davon, auch von dem Ausweis, dann solltest du auf der sicheren Seite sein. Gibt aber auch " Behörden" mit Zugriff auf das Waffenregister die auch Sonntags im Dienst sind...............falls es dir doch nicht wohl dabei ist.......
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Und die sieht das solange anders bis ihr einer von höherer Stelle das Gegenteil beweist. Solange sich da keiner gegen wehrt machen die einfach.
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2012 Eintrag als " Wechselssytem 9mm Luger ", 2015 als "Wechselsystem 22 lfb"
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Sorry, hab mir nochmal den ganzen Faden angesehen und du warst der falsche Adressat. Ich hatte , warum auch immer, irgendwann dich und daimler01 durcheinander gebracht. Dafür entschuldige ich mich. Im Ton vergriffen habe ich ich mich aber imho nicht , ich habe durch die zitiererei nur kurz den Überblick verloren. Mea Culpa.
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Dann schreib das auch so und nicht so wie du es getan hast und setze nicht noch ein ! hintendran. Mein Bruder hat einen Revolver mit 3 Wechselläufen gekauft. Zählt als eine Waffe, auch wenn jeder der Läufe einen eigenen Eintrag hat in der WBK. Sonst könnte man als Sportschütze ja sowas gar nicht kaufen.
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so richtig der erste Teil deines Satzes ist so falsch ist der 2. Teil.NIRGENDS steht etwas von " nur 2 Eintragungen in 6 Monaten ". Grade das Beispiel WS passt dafür sehr gut. Ich kann mir zb eine 9mm incl WS und zb eine 45er mit WS nach der 2/6er Regel kaufen und gleichzeitig noch 1 oder 2 WS für andere Waffen im Bestand. Oder eine 1911 in 45 incl 9mm und 22er WS
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Nein. Weil eine KW ist eine KW und wird nicht durch ein Schaftsystem zur Langwaffe .
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Der Sicherheitsmann trug eine Art Uniform. Aber da zogen auch einige "Zivilisten" ihre Waffen, der erste direkt neben dem Erschossenen Besucher. Der trug die Waffe auf dem Rücken am Gürtel. Auch andere Besucher liefen dann mit gezogenen Waffen nach vorne .
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Und jeden Beteiligten den du auf die Verschärfungen ansprichst wird sagen, das ER das ja nicht gewollt hat, aber man Kompromisse hätte eingehen müssen und das grade ER dafür gesorgt hat das es nicht noch schlimmer wurde. Alles verlogenes " Pack"......