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HardyBo

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  1. Das Problem hat sich inzwischen erledigt, die Behörde hat den Nachweis gefunden. Mein Anwalt meinte eh, daß ein erneuter Nachweis durch das Waffenrecht in nur wenigen Ausnahmefällen zulässig ist. Z.B. WBK aus den 70er Jahren, da gab es noch keine Sachkundeerfordernis... Bedürfnis war bei mir kein Problem da ich seit 22 Jahren freiwillig ein Schießbuch führe.
  2. Die Behörde hat inzwischen bestätigt, dass der Nachweis in der Akte vorliegt.
  3. Hallo, unsere Polizeibehörde verlangt nun bei der wiederkehrenden Bedürfnisprüfung auch die Vorlage des Sachkundenachweises im Original. Diesen habe ich allerdings bei der Erweiterung meiner WBK vor 22 Jahren bei der damals zuständigen Behörde eingereicht und nicht zurück erhalten. Ich frage mich nun auf welcher rechtlichen Grundlage diese Forderung basiert. Die Sachkunde ist bei Beantragung der WBK nachzuweisen und auch bei einer Erweiterung (2. Waffe). Damit ist dem Gesetz m.E. genüge getan. Mich interessiert ob auch andere Behörden so vorgehen und wer damit Erfahrungen hat.
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