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BJ68

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  1. Warum? Wüsste nicht dass sich hier in CH in Bezug auf Messer was ändern sollte.... bj68
  2. Sorry steh auf dem Schlauch....wie geht das in De...außer ich habe da so Damen und Herren neben mir laufen, deren Job es ist meinen Leib zu bewachen.... bj68
  3. und es kommt noch der Fakt hinzu, dass der Typ sich dann halt was anderes z.B. Messer greift, wenn er illegal nicht eine Schusswaffe bekommt. Btw. warum war der noch in Österreich, denn "Weil das Opfer den zu Gewalttätigkeiten neigenden Mann gefürchtet hatte, dürfte sie sich dort in das Haus ihrer Eltern geflüchtet haben. Schon im Sommer soll der Täter das Opfer nach einem Fest verprügelt und schwer verletzt haben." sprich der wurde schon mal richtig handgreiflich und aus dem ersten Satz leite ich ab, dass der in seiner Umgebung schon einen gewissen Ruf weg hatte....entweder gab es da schon Vorfälle mit Polente und Co. oder Streit mit anderen und zwar so, dass Leutchen das mitbekamen. Edit: Ach ja: https://iwoe.at/wp-content/uploads/2020/12/04-23-19.12.pdf "Sonderausgabe Notwehr & Selbstverteidigung" ist natürlich in DE undenkbar und nicht gewünscht..... bj68
  4. Einwurf: Oben schreibst Du, dass Paintball nicht zu den Kampfsportarten gezählt wird*....kann es sein, dass Du Dich da verschrieben hast, denn gerade beim Paintball passiert ja das, was Du da schreibst.... * = https://forum.waffen-online.de/topic/477167-bundesverband-zivile-legalwaffen-bzl/page/5/#comment-3706122 bj68
  5. Falls Du in einer Messer- oder besser Waffen und gefährliche Gegenstände-Verbotszone parkst bist Du da dann auch fällig... bj68
  6. Da ist noch was ganz anderes sehr faul...was reitet da eine Behörde oder besser die Beamten davon selbstherrlich die Vernichtung der Teile anzuordnen, während der Prozess noch läuft? Wer hat diesen Damen und Herren derart ins Hirn geschissen? bj68
  7. Hieße das ich könnte da in meiner Stadt auf dem für WBK zuständigen Amt vorstellig werden mit der Forderung mir eine grüne WBK mit dem Voreintrag auszustellen und das auch ohne Vereinsgedöns und Sachkundenachweis? bj68
  8. das wäre noch zu ergänzen um wachsen Kinder und Jugendliche in kriminellen Haushalten auf auch = schleeeecht denn es gibt auch eine Menge anderer Gegenstände und Körperteile die sich zu Waffen machen lassen und Nötigen/Bedrohen/Abziehen/Stehlen/Rauben usw. geht auch ohne Waffen.... bj68
  9. Hm leben in Deinem Haushalt auch Mitbewohner, Lebensgefährten usw. die keine Waffenbesitzer sind und bist Du u.U. auch mehrere Stunden oder gar Tage abwesend? Welche Vorkehrungen hast Du getroffen, dass sich obige Personen nicht in Deiner Abwesenheit per Schneidbrenner, Vorschlaghammer und andere Möglichkeiten sich unbefugten Zugriff auf Deine Waffen verschaffen? Werden Deine Tresore kamera-überwacht und Dir regelmäßig Bilder auf Dein Cell gesendet, um zu sehen wie der Status ist oder ist da eine Alarmanlage installiert, die einen Öffnungsversuch Dir meldet, kann durchaus auch als erforderliche Vorkehrung sehen..... bj68
  10. NRW hat laut Nr. 4 in https://ksv-polizeipraxis.de/die-einrichtung-von-waffenverbotszonen-durch-polizei-oder-ordnungsbehoerden/ gefährliche Gegenstände nicht berücksichtigt. Schaut man sich die Teile an wo gefährliche Gegenstände berücksichtig werden bekommt man das: a) Bundespolizeigesetz des Bundes vom 23.6.2021 (BGBl. I S. 1982): [...]Gesetz über die Bundespolizei (Bundespolizeigesetz - BPolG) § 43 Durchsuchung von Personen [...] 3) Die Bundespolizei kann eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, Explosionsmitteln und anderen gefährlichen Gegenständen durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Beamten der Bundespolizei, der Person selbst oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. [...] https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__43.html b) Bremen: [...] (2) Gefährliche Gegenstände sind 1. Messer, soweit sie nicht bereits dem Waffengesetz unterfallen, 2. Schlagstöcke, Baseballschläger, Metallrohre oder diesen Gegenständen in der Wirkung gleichstehende Gegenstände, mit denen durch Hieb oder Stoß auf Personen oder Sachen eingewirkt werden kann, 3. Handschuhe mit harten Füllungen, 4. Äxte oder Beile, 5. Rasierklingen oder zweckentfremdet angeschärfte Werkzeuge. [...] https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/polizeiverordnung-ueber-das-verbot-des-fuehrens-von-gefaehrlichen-gegenstaenden-vom-21-januar-2009-66867?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d Man achte auf die Formulierung " in der Wirkung gleichstehende Gegenstände...." was sehr allgemein ist....und dass Messer praktisch alles ist..... c) Hamburg: [...] (3) Gefährliche Gegenstände im Sinne des § 1 sind 1. Messer, soweit sie nicht von Absatz 2 erfasst werden, 2. Knüppel und Baseballschläger, 3. Handschuhe mit harten Füllungen, 4. Reizstoffsprühgeräte und Tierabwehrsprays, soweit sie nicht von Absatz 2 erfasst werden. [...] https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffFVerbotVHApP2 Da ist weniger Auslegungsspielraum.... d) Hannover: [...] (2) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll oder die an einer Kontrollstelle (§ 14) angetroffen wird, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Explosivmitteln durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. [...] https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/baf06971-a291-3506-b7cc-14b4114e7375 Gibt also durchaus diverse Rechtsgrundlagen die in der Wirkung gleichstehende Gegenstände oder gefährlichen Werkzeuge erfassen.... bj68
  11. Aha: Die Polizei braucht keine Bewaffnung der Bevölkerung....warum erinnert mich das nur an den Spruch von dem Behördentypen Herrn Brenneke "Waffen sind demnach Gegenstände die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden. Dabei kann es beim bestimmungsgemässen Gebrauch zur Verteidigung (Durchsetzung) der Rechtsordnung auch zur Tötung des Rechtsbrechers kommen." und heißt im Umkehrschluss, dass der nette Herr im bewaffneten Bürger eine Gefahr für die Polizei sieht.....spricht für mich auch Bände...wenn er das so sieht... bj68
  12. Yep...allerdings nur weil das Risiko besteht, dass aus CH dann Waffen in diese Länder geschmuggelt werden....da es hier keine Kontrollen gibt...und so lang ist die Liste nicht vgl. Art 12 in https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2008/767/20230401/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2008-767-20230401-de-pdf-a.pdf bj68
  13. Und wo ist das Problem, meint jemand bei dem im Regal eine AK47, eine Barrett M82 steht, der sich im Jahr so viele WES für je drei Waffen lösen kann wie er lustig ist, auf Sonderbewilligung auch einen Vollautomaten bekäme, sich jegliche hier in CH legale Munition kaufen kann, unabhängig ob er die Waffe dafür überhaupt hat, wo Vogelschreck, Schwarzpulver ohne Schein erhältlich sind, er in keinen Verein sein und mit seinen Waffen nicht zwang-schießen muss, er keine Tresore braucht, keine Sachkunde usw. und hier in CH die Luft nicht bleihaltig ist und einem die Kugeln um die Ohren fliegen trotz sehr freiem Waffengesetz? Du erinnerst mich an diesen Menschen, dem ich dieses Posting gewidmet habe: https://forum.waffen-online.de/topic/460842-nrw-zusammenkünfte-in-sportvereinen-einstellen/#comment-2948059 dem konnte/kann es auch nicht scharf genug sein....und ja der größte Teil des deutschen WaffG und AWaffV kann getrost in die Tonne getreten werden und zwar ohne dass die Sicherheit (die eh nur relativ ist) darunter leidet. bj68
  14. Wobei es laut dem Gesuch um Erteilung einer kantonalen Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiesswesen vgl. https://www.fedpol.admin.ch/dam/fedpol/de/data/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/sportschuetzen/gesuch-aube-sportschuetze-d.pdf.download.pdf/gesuch-aube-sportschuetze-d.pdf ausreicht eine Vereinsmitgliedschaft in einem Schützenverein inne zu haben oder das regelmäßige Schießen nachzuweisen vgl. aus dem Gesuch: Btw. in dem Formular sich mal die Definition von "ausgerüstet" mal ansehen....und das Hirn mal einschalten.....würde mich nicht wundern, wenn das ein dezenter Fuck-Finger Richtung EU ist..... bj68
  15. Naja...auch in CH gibt es das Bedürfnisprinzip*...allerdings (inzwischen, wegen der EU-Deppen-Magazinregelung, mit Ausnahmen**) ohne Vereinszwang, Schießzwang und Pflichtterminen 12 mal im Jahr, Sammeln nur wenn es kulturhistorisch bedeutsam ist usw. *= Laut WES "Erwerbsgrund falls nicht Sport-, Jagd- oder Sammelzwecke:" **= wo ein Besuch im Schießkeller ausreicht, um das zu erfüllen....vgl. https://www.swissshooting.ch/de/schiesssport/was-ist-schiesssport/waffengesetz/die-erleichterte-ausnahmebewilligung/ bj68
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