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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BJ68 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Da ist noch was ganz anderes sehr faul...was reitet da eine Behörde oder besser die Beamten davon selbstherrlich die Vernichtung der Teile anzuordnen, während der Prozess noch läuft? Wer hat diesen Damen und Herren derart ins Hirn geschissen? bj68 -
Hieße das ich könnte da in meiner Stadt auf dem für WBK zuständigen Amt vorstellig werden mit der Forderung mir eine grüne WBK mit dem Voreintrag auszustellen und das auch ohne Vereinsgedöns und Sachkundenachweis? bj68
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Schweiz und Finnland: viele Waffen, wenige Tötungen
BJ68 antwortete auf CvonderSee's Thema in Waffenlobby
das wäre noch zu ergänzen um wachsen Kinder und Jugendliche in kriminellen Haushalten auf auch = schleeeecht denn es gibt auch eine Menge anderer Gegenstände und Körperteile die sich zu Waffen machen lassen und Nötigen/Bedrohen/Abziehen/Stehlen/Rauben usw. geht auch ohne Waffen.... bj68 -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
BJ68 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Hm leben in Deinem Haushalt auch Mitbewohner, Lebensgefährten usw. die keine Waffenbesitzer sind und bist Du u.U. auch mehrere Stunden oder gar Tage abwesend? Welche Vorkehrungen hast Du getroffen, dass sich obige Personen nicht in Deiner Abwesenheit per Schneidbrenner, Vorschlaghammer und andere Möglichkeiten sich unbefugten Zugriff auf Deine Waffen verschaffen? Werden Deine Tresore kamera-überwacht und Dir regelmäßig Bilder auf Dein Cell gesendet, um zu sehen wie der Status ist oder ist da eine Alarmanlage installiert, die einen Öffnungsversuch Dir meldet, kann durchaus auch als erforderliche Vorkehrung sehen..... bj68 -
NRW hat laut Nr. 4 in https://ksv-polizeipraxis.de/die-einrichtung-von-waffenverbotszonen-durch-polizei-oder-ordnungsbehoerden/ gefährliche Gegenstände nicht berücksichtigt. Schaut man sich die Teile an wo gefährliche Gegenstände berücksichtig werden bekommt man das: a) Bundespolizeigesetz des Bundes vom 23.6.2021 (BGBl. I S. 1982): [...]Gesetz über die Bundespolizei (Bundespolizeigesetz - BPolG) § 43 Durchsuchung von Personen [...] 3) Die Bundespolizei kann eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, Explosionsmitteln und anderen gefährlichen Gegenständen durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Beamten der Bundespolizei, der Person selbst oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. [...] https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__43.html b) Bremen: [...] (2) Gefährliche Gegenstände sind 1. Messer, soweit sie nicht bereits dem Waffengesetz unterfallen, 2. Schlagstöcke, Baseballschläger, Metallrohre oder diesen Gegenständen in der Wirkung gleichstehende Gegenstände, mit denen durch Hieb oder Stoß auf Personen oder Sachen eingewirkt werden kann, 3. Handschuhe mit harten Füllungen, 4. Äxte oder Beile, 5. Rasierklingen oder zweckentfremdet angeschärfte Werkzeuge. [...] https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/polizeiverordnung-ueber-das-verbot-des-fuehrens-von-gefaehrlichen-gegenstaenden-vom-21-januar-2009-66867?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d Man achte auf die Formulierung " in der Wirkung gleichstehende Gegenstände...." was sehr allgemein ist....und dass Messer praktisch alles ist..... c) Hamburg: [...] (3) Gefährliche Gegenstände im Sinne des § 1 sind 1. Messer, soweit sie nicht von Absatz 2 erfasst werden, 2. Knüppel und Baseballschläger, 3. Handschuhe mit harten Füllungen, 4. Reizstoffsprühgeräte und Tierabwehrsprays, soweit sie nicht von Absatz 2 erfasst werden. [...] https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffFVerbotVHApP2 Da ist weniger Auslegungsspielraum.... d) Hannover: [...] (2) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll oder die an einer Kontrollstelle (§ 14) angetroffen wird, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Explosivmitteln durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. [...] https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/baf06971-a291-3506-b7cc-14b4114e7375 Gibt also durchaus diverse Rechtsgrundlagen die in der Wirkung gleichstehende Gegenstände oder gefährlichen Werkzeuge erfassen.... bj68
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Ansturm auf KWS versetzt Polizei in große Sorge
BJ68 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Aha: Die Polizei braucht keine Bewaffnung der Bevölkerung....warum erinnert mich das nur an den Spruch von dem Behördentypen Herrn Brenneke "Waffen sind demnach Gegenstände die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden. Dabei kann es beim bestimmungsgemässen Gebrauch zur Verteidigung (Durchsetzung) der Rechtsordnung auch zur Tötung des Rechtsbrechers kommen." und heißt im Umkehrschluss, dass der nette Herr im bewaffneten Bürger eine Gefahr für die Polizei sieht.....spricht für mich auch Bände...wenn er das so sieht... bj68- 69 Antworten
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Yep...allerdings nur weil das Risiko besteht, dass aus CH dann Waffen in diese Länder geschmuggelt werden....da es hier keine Kontrollen gibt...und so lang ist die Liste nicht vgl. Art 12 in https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2008/767/20230401/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2008-767-20230401-de-pdf-a.pdf bj68
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Und wo ist das Problem, meint jemand bei dem im Regal eine AK47, eine Barrett M82 steht, der sich im Jahr so viele WES für je drei Waffen lösen kann wie er lustig ist, auf Sonderbewilligung auch einen Vollautomaten bekäme, sich jegliche hier in CH legale Munition kaufen kann, unabhängig ob er die Waffe dafür überhaupt hat, wo Vogelschreck, Schwarzpulver ohne Schein erhältlich sind, er in keinen Verein sein und mit seinen Waffen nicht zwang-schießen muss, er keine Tresore braucht, keine Sachkunde usw. und hier in CH die Luft nicht bleihaltig ist und einem die Kugeln um die Ohren fliegen trotz sehr freiem Waffengesetz? Du erinnerst mich an diesen Menschen, dem ich dieses Posting gewidmet habe: https://forum.waffen-online.de/topic/460842-nrw-zusammenkünfte-in-sportvereinen-einstellen/#comment-2948059 dem konnte/kann es auch nicht scharf genug sein....und ja der größte Teil des deutschen WaffG und AWaffV kann getrost in die Tonne getreten werden und zwar ohne dass die Sicherheit (die eh nur relativ ist) darunter leidet. bj68
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Wobei es laut dem Gesuch um Erteilung einer kantonalen Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiesswesen vgl. https://www.fedpol.admin.ch/dam/fedpol/de/data/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/sportschuetzen/gesuch-aube-sportschuetze-d.pdf.download.pdf/gesuch-aube-sportschuetze-d.pdf ausreicht eine Vereinsmitgliedschaft in einem Schützenverein inne zu haben oder das regelmäßige Schießen nachzuweisen vgl. aus dem Gesuch: Btw. in dem Formular sich mal die Definition von "ausgerüstet" mal ansehen....und das Hirn mal einschalten.....würde mich nicht wundern, wenn das ein dezenter Fuck-Finger Richtung EU ist..... bj68
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Naja...auch in CH gibt es das Bedürfnisprinzip*...allerdings (inzwischen, wegen der EU-Deppen-Magazinregelung, mit Ausnahmen**) ohne Vereinszwang, Schießzwang und Pflichtterminen 12 mal im Jahr, Sammeln nur wenn es kulturhistorisch bedeutsam ist usw. *= Laut WES "Erwerbsgrund falls nicht Sport-, Jagd- oder Sammelzwecke:" **= wo ein Besuch im Schießkeller ausreicht, um das zu erfüllen....vgl. https://www.swissshooting.ch/de/schiesssport/was-ist-schiesssport/waffengesetz/die-erleichterte-ausnahmebewilligung/ bj68
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Probiere es....wenn Du aus Bayern kommst und Dialekt sprichst hast Du (meine Erfahrung; seit 2010 in Züri) schon mal bessere Karten...okay kommt u.U. auf die Arbeitsstelle bei mir Universität* an.... Knackpunkte sind hier aber z.B. Kinderbetreuung (richtig teuer), Zahnarzt (zu 100% selber zahlen), Krankenkasse (Familie ist da nicht dabei (nicht gescheckt)). *= ist sehr bunte Mischung bj68
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Hm...und was passiert, wenn er einen Verstoß findet? Sei es unabsichtlich oder gar vorsätzlich? Du wirst aufgefordert den Mangel abzustellen und falls Fahrlässigkeit da strafbar sein sollte gibt es eine Busse bzw. bei Vorsatz ebenfalls. Nur kommt dann keiner her und reißt Dir die Heizung raus bzw. verbietet Dir das Heizen, weil sie davon ausgehen, dass Du das wieder machen wirst. bj68
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Yep mag sein...nur der hatte Zeit um in den Fall zu planen....ist es bei Dir zu Edit: fast 100% ausgeschlossen dass jemand in Deinem (näherem*) Umkreis an Deine Waffen kommt, besonders wenn diese Person dann auch kriminelle Energie aufbringt, Dich ausspioniert, betrügt, manipuliert (siehe Munitionkauf) usw. d.h. es wirklich drauf anlegt**? *= das war eine Familie.... Edit #2:**= z.B. auch mit physischer Gewalt oder mit Schlafmittel usw. Ouch...mir fallen da einige Möglichkeiten ein...vielleicht nicht so selektiv (der hat fast nur Mädchen erschossen), aber vom Ergebnis könnte es schon hinkommen.... bj68
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Naja....der Täter hat da durchaus geplant und mir kann da keiner erzählen, dass jemand der sowas aus https://forum.waffen-online.de/topic/462037-die-grünen-grundsatzprogramm-2020/page/7/#comment-3009711 macht, dann selbst wenn die Waffe ordentlich verwahrt gewesen wäre, zumindest nicht versucht hätte den Schlüssel sich zu beschaffen oder anders an die oder eine Waffe ranzukommen oder wie in dem Posting von mir beschrieben, dann auf andere Tatmittel ausweicht. Sprich Deine Argumentation "16 Tote , weil ein Legalwaffenbesitzer seine Legalwaffe nicht ordnungsgemäß gelagert hatte. " hinkt etwas.....meiner Meinung nach.... bj68
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https://www.rtl.de/cms/amoklauf-an-schule-in-bremerhaven-schuetze-wollte-erschossen-werden-5015522.html bj68