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BJ68

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  1. Du vergisst da aber einen "Fakt" ("" bewusst gesetzt) die Angreifer können sich bei "Concealed Carry" wie z.B. in Tschechien erlaubt, nie sicher sein, ob nicht ein Zeuge da bewaffnet ist und eingreifen kann und das dies u.U. funktioniert sieht man z.B. hier: [...]In 2018, a man riding a tram in Ostrava started attacking other commuters with a glass bottle and fist punches. When he started to stomp on a head of one of them, a woman with concealed carry license (E license) pulled out her handgun and ordered him to stop or be shot. He complied and stopped the attack. She later received a medal from the City of Ostrava for the deed. [...] Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Self-defence_law_(Czech_Republic) Link aus der Quelle: https://web.archive.org/web/20180517005247/https://www.novinky.cz/krimi/459616-zena-ktera-v-ostravske-tramvaji-zachranila-s-pistoli-v-ruce-cestujici-dostala-medaili.html Sprich alleine die Möglichkeit, dass Passanten da mit einem Wirkmittel eingreifen können, was auf die physischen Kräfte eines oder gar der Angreifer keine Rücksicht nimmt, sorgt u.U. dafür, dass solche Leute eingehegt werden. bj68
  2. @chris42 Mein Rezept wird Dir fast nichts bringen, da Du Verbindungen zum Chemiehandel haben musst, um zu einem akzeptablen Preis die Zutaten zu bekommen. Rezept siehe https://groups.io/g/bubbletalk/message/24863 der Rest (auf 100%) ist Wasser..... Eine Mischung die auch recht gut geht (Blasen mit bis zu 1.6 m): 2000 ml Wasser + 10 g Methylcellulose (Metylan Kleister siehe https://media.contorion.de/content/pdf/metylan/de/72205D.pdf ) + 10 g Guar-Gum (Guaran) - 30 min rühren + 200 g Fairy Ultra (geht mit am besten) noch mal rühren um alles zu mischen.... Mischung u.U. über Nacht altern lassen, damit sich auch wirklich alles auflöst und hydratisiert. Nachteil: Verdirbt recht schnell...daher entweder Kühlschrank oder konservieren mit Nipagin 0.1 bis 0.4 % oder Formaldehyd 0.2% (war früher laut Kosmetikverordnung erlaubt, für Produkte die äußerlich angewendet wurden). bj68
  3. Weil in dem obigen Thread komplett OT....stell ich das mal hier rein... a) SpyraDash und Seifenblasen Hab ich am letzten Wochenende bei unserer Stammesklausur (Pfadis) ausprobiert. Leider ging relativ wenig Wind so dass die Blasen sehr stationär blieben. Die Blasen (so 30 bis 50 cm Durchmesser) ließen sich einzeln mit dem Teil sehr gezielt abschießen d.h. zum platzen bringen und die Aussage der Tester war, das das Ganze sehr viel Spaß gemacht hat. Nachteilig waren vor allem zwei Sachen: a) Das der Wassertank relativ sehr schnell leer war (max. 28 Schuss) und b) Jemand die Seifenblasen machen musste und zum Teil da in die Schussline gerät, wobei der Schütze allerdings da etwas Rücksicht genommen hat. Im großen und Ganzen ein sehr guter Erfolg und als ich mit dem Teil selber auf die Blasen schießen dürfte, war das Gefühl ähnlich wie mit einer richtigen Waffe zu schießen*. Distanz war ca. 6 m. Wäre daher durchaus was für Vereinsfeste, wo dann auch Kinder unter 12 Jahren damit schießen dürfen, weil außerhalb des WaffG, wenn man da pazifistische Einstellungen außenvor lässt. Edit: *= Nachtrag: Konnte gezielt die Blasen abschießen b) Blasrohr Cold Steel Big Bore: Das Teil ist auf alle Fälle mit den Stahlbolzen kein Spielzeug, obwohl es unter Spielzeug läuft. Auf 6 bis 10 m wurden zwei hintereinander gestellte 10 mm Presskorkplatten https://www.hornbach.de/p/korkplatte-amorim-natur-100-x-50-x-1-cm/10577242/ durch die Stahlpfeile https://www.cold-steel.de/razor-tip-broadhead-pfeile-fuer.625-big-bore-blasrohr-40-stueck durchschlagen d.h. die Spitze stand so 2 cm raus. Dito mit einer Gummimatte mit 10 mm Stärke https://www.bauhaus.info/waschmaschinenzubehoer/gummimatte/p/13334869 Zielen war mit etwas Übung sehr schnell erlernbar (= Erfolgserlebnis in kurzer Zeit) und bei den Schützen kam dann auch der Ehrgeiz auf, als als Ziel PET-Flaschen verwendet wurden. Es wären da noch andere Varianten denkbar z.B. schießen auf Luftballons oder mit den Bluntdarts https://www.amazon.de/Cold-Steel-625-Magnum-Stun/dp/B0030DHIP4 auf zusammengestellte Dosen. Resümee: Beide Varianten haben da durchaus Potential für Schießspiele außerhalb des WaffG, ohne Alters- und Ortsbeschränkung, wo dann Behörden und Exekutive nichts zu melden haben....sprich kann in jedem Zeltlager durchgeführt werden. Allerdings Negativpunkt oder besser "fragwürdiger Punkt" wäre da das Verhalten der Erziehungsberechtigten aka Eltern, was da vorher abgeklärt werden sollte, im Sinn von "cover your ass" um unliebsame elterliche Überraschungen zu vermeiden. Verbesserungen: c) Seifenblasenmaschine die große Seifenblasen macht....damit die Sache automatisch geht.... d) eine SpyraDash so umbauen (u.U. auch Eigenbau), dass diese einen Schlauchanschluss an die Wasserleitung hat und mit 3 bis 4 bar Wasserdruck funktioniert, was zu einer größeren Reichweite und permanenten Schussabgabe führen wird. Wäre für mich ein Weg um u.U. Nachwuchs für das Schießen zu gewinnen.....sprich praktische Kinder- und Jugendarbeit ohne die Einschränkungen des §27 Abs. 3 WaffG. bj68
  4. oder Polente informieren, dass die das Pulver in Verwahrung nehmen...u.U. kennt man jemanden bei der Polizei, der dann da auch mitmacht....besonders, wenn die Behörde zur Verlängerung etwas von 4 bis 6 Wochen vor Ablauf schreibt, aber halt nicht in die Pötte gekommen ist d.h. der Antragsteller da laut Schrieb von der Behörde alles richtig gemacht hat d.h. entweder sollten die ihre Fristen anpassen (und ein Sicherheitspolster z.B. 3 Monate vor Ablauf einpflegen) oder eine temporäre Bescheinigung ausstellen, so dass der Besitzer nicht von der Behörde in die Illegalität getrieben wird. bj68
  5. Wie wäre es mit Persönlicher Freiheit....Art 2 Abs. 1 GG und da steht zwar auch eine Schrankenregelung, nur heißt die explizit "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt" und eben nicht "soweit er die Rechte von anderen gefährdet" ist ein kleiner feiner Unterschied da sich der ist hier um die sog. "abstrakte Gefährdung" dreht und argumentiert wird, weil es ja sein könnte das..... Klar ist ein Allgemeinsatz nur mal eine Gegenfrage an Dich, weil ich weiß dass Du aktiv auf Mittelalterfesten und Co. bist....gib mir doch mal etwas Aussagekräftiges zu welchem Zweck "Ihr" diese Teile veranstaltet...schließlich sind dort auch Waffen am Start die auch zu Straftaten eingesetzt werden können und auch wurden? Bzw. warum so Schwerter erlaubt sind, einfach mal nach >supermarkt anschlag samuraischwert< suchen, sprich wenn Armbrüste verboten oder unter WBK gestellt werden, dann sollten das für Schwerter erst recht gelten....und Mittelaltermärkte gehen doch auch ohne Schwerter, nicht wahr? Siehe https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-3a-NRW/posting-33899002/show/ wo ich mich mal auf eine Zeitreise begeben habe....und daraus dieses PDF: https://web.archive.org/web/20161016033620/http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/13501960 "Journalismus" von der feinsten Sorte....was wahrscheinlich auch ein Herr Jensch gelesen hat.... bj68
  6. Das: ist der eigentliche Schlüsselabschnitt des Ganzen....und Jagd und Co. waren da nur dazu da, Bonzen zu belohnen und bei der Stange zu halten.... bj68
  7. Würde sagen, dass kommt da auf die Ausgestaltung an....plus da Du Manipulation erwähnst....würde hier der öffentliche Rundfunk z.B. die SVP so schneiden wie in DE die AfD, dann wäre das nächste Referendum schon in den Startlöchern.....konnte man bei der Abstimmung zur Reduzierung des TV/Rundfunkbeitrags sehen, wo angekündigt wurde, wenn auf die Versprechen keine Taten folgen, die nächste Abstimmung kommt. Klar inwiefern da die Schweizer Tradition(en)* mit reinspielen...kann u.U. ein Punkt sein...dass das hier funktioniert..... *= Milizsystem, Volksabstimmungen bis hinunter in die Kantone usw. bj68
  8. Wobei es ab einem best. Alter (ausgenommen kleine Kinder und die sollten es auch lernen) der Person völlig egal ist, was das für ein Teil (auch Spielzeugwaffe, sofern nicht klar als Phantasie-Plastik-Produkt (Stichwort Nerf Gun) erkennbar) ist, man richtet so ein Teil einfach nicht auf Personen....wäre meine Meinung..... bj68
  9. Nö...weil es nicht so läuft...(Arschloch bringt Leute um, und 2 Tage später wird ein Volksentscheid angesetzt, überspitzt ausgedrückt) einfach mal https://de.wikipedia.org/wiki/Volksabstimmung_(Schweiz)#Abstimmungsvorlagen lesen....da sind die Unterschriften nur das kleinere Problem... bj68
  10. und dazu kommt noch dass da eine Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitstrafe drin steht und der Passus "oder Geldstrafe" entfällt....kleiner "Fun-Fakt" am Rande bei der Einstufung wird dann der Versuch immer automatisch strafbar und muss im Gegensatz zum Vergehen nicht explizit im Gesetz erwähnt werden. bj68
  11. BJ68

    Schlecht informiert...

    LOL Damit wäre eigentlich der Fall erledigt....außer ein Staatsanwalt will sich aufplustern oder meint auf einer Mission zu sein.....und ich glaube kaum, dass sich da so ein Schütze hinstellt und öffentlich auf dem Gewehr auf das Beschusszeichen verweist und dann einer "nicht überschaubaren Zahl von Menschen" eine Lupe in die Handdrückt, damit die das Hakenkreuz sich ansehen können, wobei selbst dass könnte legal sein, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. bj68
  12. Bitte das OT zu entschuldigen... Hm....da kommt von mir ein klares Jein, zum einen Ja es kommt wie bei so vielen Dingen (Messer und Co.) auf den Menschen an....zum anderen Nein es kommt halt nicht nur auf den Menschen an, sondern auch auf seine Sozialisierung d.h. wie er zu bestimmten Themen steht auch Dein absolut Null-Integrierter Palästinenser und der ein guter Mensch ist, wird u.U, Punkte durch seine Sozialisierung haben, wo er in diesem begrenzten Bereich dann "zum schlechten Menschen" mutiert. Das Problem bei der Sache ist halt, es gibt eben keine zu 100% guten oder schlechten Menschen....da hat jeder seine guten und schlechten Anteile, die sich dann auch auf verschiedene Triggerpunkte verteilen und wo als Lackmustest die Sprüche "Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden" (Rosa Luxemburg) und „Ich missbillige, was Sie sagen, aber ich werde bis zum Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen“ (Evelyn Beatrice Hall) angewendet werden können. Z.B. glaube ich nicht dass da alle der Leute die hier https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Bundestagswahl-2025-Neue-Umfrage-zeigt-dramatische-Verschiebungen/Re-Absolut-niemand-waehlt-AfD-wegen-Musk/posting-44777382/show/ in meinem subjektiven Beispiel beschrieben werden "schlechte Menschen" sind, sondern eben auch in ihrer Sozialisierung gefangen, wo dann eben eine best. Einstellung zu Mädchen/Frauen hinzukommt und beim "Nein" halt dann auch die Ehre angekratzt wird was dann noch ein Ansporn ist da wie dort beschrieben eine Schippe mehr drauf zu legen. bj68
  13. Sind aber aus der Sicht (Kettenhemden) ziemlich logisch....zum einen schaffen sie mehr Distanz als ein Schlagstock und zum anderen kann damit gezielt und mit Wucht geschlagen (z.B. auf Hände die ein Messer halten, auf Arme) und gestoßen (in den Rumpf) werden. bj68
  14. Sollte das der Fall sein, dann gehört dem Richter, der da die Untersuchungshaft ausgesetzt hat, das Fell derart gegerbt, dass er nicht mehr weiß ob er unter Männlein, Weiblein, oder Sternlein fungiert....und Nö...kann man nicht wissen.....zählt da nicht.......ist ja kein "Kaufhausdiebstahl" gewesen. bombjack
  15. Nö...aber böse Fragen: a) Haben die Clans die Waffen legal in Besitz und b) wenn nein, kann man davon ausgehen, dass die mit den Waffen nichts illegales vorhaben? Macht halt meiner Meinung nach schon einen Unterschied ob die Schützen die Teile legal haben und man definitiv davon ausgehen kann, dass die selbst wenn die mit den Teilen geladen usw. rumlaufen würden, nie und never anfangen auf Leute zu schießen oder sie zu gefährden usw. Liegt für mich auf einem ähnlichen Level wie das: https://www.swissinfo.ch/ger/sturmgewehr-im-kofferraum-vergessen-teurer-trip-in-den-europapark/42074152 Unterm Strich will/wollte keine von denen irgendwas böses anstellen und die Wahrscheinlichkeit dass da was passiert wäre war da auch sehr gering.... bj68
  16. Hm....mag sein...nur wird es für diese Leute aus mehreren Gründen risikoreich sich illegal zu bewaffnen: a) Müssen sie damit rechnen, dass ihre Opfer bewaffnet sind und damit umgehen können, weil diese legal Trainieren können b) Habe sie die Teile illegal d.h. bei einer Kontrolle sind sie fällig, fallen sie irgendwie auf sind sie auch fällig usw. und c) kommen dann bei Verstößen richtige Strafen dazu z.B. nicht maximal 5 Jahre aus dem Verkehr gezogen (§51 Abs. 1 WaffG) sondern 10 Jahre wie dort im Abs. 2, dann schaut es mit den Besitzern von illegalen Waffen schon wieder anders aus... bj68
  17. Sind alles Vergehen.... Siehe: § 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html § 224 Gefährliche Körperverletzung (1) Wer die Körperverletzung 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__224.html Erst mit dem § 227 Körperverletzung mit Todesfolge kommst Du in Richtung Verbrechen vgl. § 12 Verbrechen und Vergehen (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind. (3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__12.html bj68
  18. Tja....dann überlege doch mal was alles als "unerlaubter Umgang" u.U. gewertet werden kann, plus Knackpunkt ist da auch, dass da dann Mindeststrafe 1 Jahr ist....warum kommt mir nur da dieser Terz https://www.telepolis.de/article/Ungewollte-Folgen-Kinderporno-Paragraf-bringt-engagierte-Lehrerin-in-Bedraengnis-9293885.html in den Sinn...wo auch ein Vergehen zum Verbrechen hochgestuft wurde, um Zeichen zu setzen....mit Nebenwirkungen. bj68
  19. Yep...und weiter ließt man dort: [...]Gegen den 42-Jährigen besteht außerdem der Verdacht, bereits im Spätsommer mit einer Luftpistole und einem Luftgewehr am Moselufer auf Gänse geschossen zu haben. Auch dazu werde weiter ermittelt, teilte die Polizei mit. [...] sprich da ist das Tatmittel ziemlich egal, da stimmt etwas mit dem Herren generell nicht...wo wir dann wieder bei dem Waffenverbot im Sinne des §41 WaffG https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__41.html wären....und der Witz dabei wäre, dass man Armbrüste nicht mal verbieten oder WBK-pflichtig machen müsste, weil jemand so einem Waffenverbot, sobald er eine erwirbt er laut §52 Abs. 3 Nr. 8 eine Straftat begeht. Ansonsten..habe einem Kollegen, der auch Schütze ist, mal die "Big Bore Blow Gun" vorgeführt, der war ziemlich überrascht was das Teil auf so 6 m an Durchschlagskraft mit den Stahlpfeilen zustande brachte...dito mit den "Holz Schaschlik Spießen"....d.h. mit dem Teil kann so ein A.loch ebenfalls richtig Scheiße bauen wenn gewollt....allerdings wenn man sich dann da austobt, weil Prävention ist ja alles und Verbote sind gut...dann bitte auch den angespitzten Holzstock aka Speer verbieten und dabei nicht die Speerschleuder vergessen.... bj68
  20. Nicht nur in Büchern, sondern sogar auch in der damaligen Gebrauchsanweisung von dem Photoresist war diese Ätzmethode neben der mit FeCl3 aufgeführt....und glaubwürdige EVE kannst Du vergessen, bei der Kombi gab es für die Exekutive keine Glaubwürdigkeit....die sind sogar bei einem sehr alten Menschen mit einem SEK aufgeschlagen und wenn ich mich dunkel erinnere, hat dem seine Frau dann beim Aufwachen in den Lauf einer MP geblickt....und die Sache nicht so leicht weggesteckt. Da war das Amtsgericht Verden ziemlich beteiligt und nach dem Zirkus war klar dass dem Chemiehändler was ans Zeug geflickt werden muss...um den Aufwand zu rechtfertigen. Die Anklagen wenn ich das mitbekommen habe, sind im Prozess so ziemlich eingedampft und wurden dann eher mit "hätte das Wissen können" (illegale Verwendung) begründet worden...den eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Yep....war zwar da gerade auf dem Weg nach Hawaii und später bei der zweiten Welle dann in Honolulu, hab es da aber am Rande mitbekommen..... Btw. Schmieden.....da gab es auch eine Menge Hobby-Messermacher, die waren auch nicht gerade glücklich als Borax (Flussmittel) als CMR-Stoff eingestuft worden ist und die Abgabe nur noch an gewerbliche Verwender möglich war. Da war eine Behörde in Schweden die treibende Kraft mit politischer Einfärbung. Ich hab z.B. in dem besagten Forum mitbekommen, dass da Leute sogar Hartmetall in Salpetersäure aufgelöst haben, um am Ende ihre paar Gramm Kobalt(II)chlorid zu bekommen, weil ja ebenfalls als CMR eingestuft und laut REACH keine Abgabe an private Endverwender. Zum einen das....und selbst ein Gewerbe rettet Dich nicht mehr...schon mal was von der Containerlotterie gehört? Ist richtig Spaßig und die Zwangsteilnahme macht in finanzieller Hinsicht richtig Sinn: https://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung#Abholanordnung/Containerlotterie einfach mal lesen und den Kopf schütteln..... Oder nimm diesen Beitrag: https://x.com/domjahn/status/2052336298942238733 Aber es kommt noch netter: https://ohn.haendlerbund.de/haendlerbund-news/versandetikett-macht-haendler-verpackungsverantwortlichen Da werden Dir als KMU Prügel noch und nöcher zwischen die Beine geworfen, dass sich die Sache hinten und vorne nicht mehr rentiert..klar "Big Player" die können die Summen schon auf ihre große Anzahl an Sendungen verteilen, haben eine Rechtsabteilung die sich mit dem Ganzen beschäftigt oder jemanden der sonst nichts anderes macht, um da auf den neuesten Stand zu bleiben und vor allem Du als "Normalsterblicher" blickst selber gar nicht mehr durch; ich hab zwar die große Sachkunde nach ChemVV (mit Bioziden), aber würde mich z.B. nicht trauen einen von mir formulierten Entwickler auf den Markt zu bringen, weil eben REACH zu viele Fallstricke enthält, die dann im Fall des Falles sehr teuer werden....bei Seifenblasenlösung oder ein von mir fertig ausformuliertes Schleimrutschen-Pulver ist die Sache dann noch mal um einiges heftiger, weil z.B. das auch unter DIN-Vorschriften Spielzeuge fällt. Ab "Zentralstelle Verpackungsregister ist leider echt" hat auch der Danisch was dazu: https://www.danisch.de/blog/2026/06/21/verpackter-wahnsinn/ und wie schreibt er da so schön: [...]Mit solchen Schikanen wird da nun wirklich jede Eigeninitiative, jeder Wille, jede Bereitschaft, noch ein Unternehmen zu betreiben, erdrosselt.[...] und wenn schon am mosern: EU-Saatgutverordnung vgl. z.B. https://www.tomatenfluesterer.at/products/feuerwerk ist zum Teil ja auch sinnvoll, damit im Samen das drin ist was draufsteht, hat aber halt den Nebeneffekt das sich die Lizensierung von alten Sorten bei Tomaten oder auch Kartoffeln nicht mehr rentiert und diese aussterben, plus wieder einige KMUs auf der Strecke bleiben. Möchte meine Bilder https://illumina-chemie.org/viewtopic.php?p=68935#p68935 und https://illumina-chemie.org/viewtopic.php?p=84657#p84657 verkaufen, wobei erstere Unikate sind und nicht digital verfügbar d.h. ich komme, wenn ich die versenden würde in vollständigen Genuss der PPWR, was sich hinten und vorne nicht rentieren dürfte.....okay da ich ja nun die Doppelhaushälfte von meinem Dad geerbt habe, werde ich diese als Workspace in DE nutzen und dort den direkt Verkauf starten indem ich dort eine Atelier/Vernissage einrichte. Ich habe das Gefühl, dass in Hinblick auf die EU und Brüssel ein Reset fällig wäre und zwar ein ziemlich radikaler, weil es eben ein, wenn nicht gar das Wesen der Bürokratie ist, wie ein Krebsgeschwür zu wuchern und auch zu metastasieren, kein Bürokrat wird seine Stelle die ihn am kacken hält obsolet machen eher im Gegenteil, der wird sich neue Betätigungsfelder erschließen, um seine Existenz zu rechtfertigen und neue Bürokraten einzustellen. Seh ich auch bei uns an der Uni, dass der administrative Wasserkopf immer größer wird, mehr Stellen in der Verwaltung geschaffen werden, aber zugleich die Mittel für die Forschung und Lehre gekürzt werden und mein Chef den größten Teil damit beschäftigt ist irgendwelche Reports zu schreiben, die mit seiner Forschung nichts zu tun haben...zur Überwachung von Bürokraten werden wieder mehr Bürokraten eingestellt...ein nicht enden wollender Kreislauf.... https://www.facebook.com/www.debeste.de/photos/2510760465810083/ Edit noch was vergessen: GPSR https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-produktsicherheitsverordnung-gpsr-haendler-informationspflichten.html das gilt für meine Bilder auch.... bj68
  21. Tja...frag mal die Leute die sich für legale Chemie interessieren als Hobby, was die davon halten, ist mit* ein Grund warum das Chemieforum wo ich Admin geworden bin, nach den USA umgezogen ist und nicht mehr in DE gehostet wird. Sorgt halt auch, wenn es kein wirklicher Schutz ist, dafür, dass u.U. freidrehende Staatsanwälte vgl. https://www.telepolis.de/article/Terrorfahndung-in-Kinderzimmern-3404157.html und https://www.telepolis.de/article/Von-Chemikalien-Aquarianern-Sprengstoffen-und-Drogen-3419551.html (wenn dort auch die Opfer Chemikalienhändler und deren Kunden waren) eine zumindest kleine Hürde mehr nehmen müssen, wenn sie an die Daten wollen. *= der andere war, dass ich den Vertrag bei Strato wegen keinem Wohnsitz in der EU eh nicht übernehmen konnte d.h. ein Umzug war eh fällig. Btw. der Punkt 7. auf der ersten Seite in https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R1148 kommt mir irgendwie ziemlich arrogant vor...sorry...schon alleine die Aussage "gibt es keine rechtmäßige Verwendung durch Mitglieder der Allgemeinheit" ist schon ziemlich heftig (muss mich sehr zusammenreißen damit ich nicht beleidigend werde, wenn ich diese zusammen gequirlte S***e lese). Da gibt es z.B. zwei Bücher die ich habe: - The Colouring, Bronzing and Patination of Metals: A Manual for Fine Metalworkers, Sculptors and Designers von Richard Hughes und Michael Rowe - Patina: 300+ Coloration Effects for Jewelers & Metalsmiths von Matthew Runfola und dort werden genau die Chemikalien verwendet für die es laut den Bürokraten keine rechtmäßige Verwendung durch Privatpersonen gibt.... Dito hier [url=https://illumina-chemie.org/viewtopic.php?t=5633]Entkapselung von integrierten Schaltkreisen (IC Decapsulation)[/url] und damit mach ich Bilder von den Teilen: [url=https://illumina-chemie.org/viewtopic.php?t=6163]The beauty of integrated circuits ;-)[/url] Da gibt es noch eine Menge auch für Privatpersonen legaler Anwendungsmöglichkeiten, aber das geht in Bürokratenschädel nicht rein.....und ihre sog. Interessensabwägung (Oberhalb dieses oberen Konzentrationsgrenzwerts wiegt das Risiko im Zusammenhang mit der unrechtmäßigen Herstellung von Explosivstoffen schwerer als die unerhebliche rechtmäßige Verwendung dieser Ausgangsstoffe für Explosivstoffe durch die Allgemeinheit, für die Alternativen oder niedrigere Konzentrationen die gleiche Wirkung erzielen können.) können sie sich an eine Stelle stecken wo kein Licht hinkommt und zur Not trete ich noch gerne etwas nach. Sorry fürs auskotzen.......mir kommt da halt nur der Spruch oder besser der Buchtitel eines Herrn Sarrazin von 2010 in den Sinn, weil mit solchen Verboten unterm Strich die Axt an den Nachwuchs der sich für MINT interessiert und an die Innovation von Erfindern, Bastler, Tüftler, Nerds usw. angelegt wird, praktisch genau das womit DE und auch die EU im Konkurrenzkampf punkten könnte angelegt wird. Danke aber auch liebe EU und diverse andere Bürokraten-Typen..... bj68
  22. Wie Direwolf schon geschrieben hat, bei den neueren nur dest. Wasser und wenn doch, das Teil gilt eben nicht für Gewerbetreibende*, wie Firmen, Tankstellen usw. die dürfen Batteriesäure (was ca. 35%ige Schwefelsäure ist) bestellen, verwenden und besitzen...nur Du als Privatperson oder besser als "Mitglied der Allgemeinheit" darfst das nicht.... *= gab auch schon mal Diskussionen darüber das Teil auch auf Gewerbetreibende mittels einer Art Lizensierungsmodell auszuweiten, praktisch eine Art "chemisches GÜG" angelehnt an das GÜG vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Grundstoffüberwachungsgesetz Kategorie 1 und 2, mit Melde- und Registrierungs- und Genehmigungspflicht, hat man aber dann doch sein lassen, wegen der Frage wie das umsetzen....da diese Ausgangstoffchemikalien dann doch etwas breiter eingesetzt werden wie die GÜG-Stoffe. Allerdings aufgehoben ist nicht aufgeschoben....und dass sich da immer noch was tut siehe u.a. hier: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13426-Terrorismuspravention-neue-Vorschriften-fur-das-Inverkehrbringen-und-den-Einsatz-von-Chemikalien-mit-hohem-Risiko_de Sprich da kann immer noch was von den EU-Deppen kommen.... bj68
  23. Hast Du da Infos dazu? Ging an mir komplett vorbei..... bj68
  24. Yes....nur sind die als Gegenstand definiert und fallen nicht darunter....außer Du bist mal neugierig und zerlegst eine alte Autobatterie und entleerst dabei die Batteriesäure in ein Gefäß, dann verstößt Du als Privatperson gegen das Gesetz. bj68
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