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BJ68

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  1. Öhm...und was hat dieses illegale Treiben mit dem Unbefugten Zugriff auf "freie Waffen" zu tun, weswegen auch auch die legalen freien Waffen unter Verschluss aufbewahrt werden müssen? bj68
  2. Naja....Du hast halt argumentiert, dass diese Regelung verhindern soll, dass die Waffen beim Transport sehr schnell in den Anschlag gebracht werden....und ich hab dann gefragt, was denn von einem Staat zu halten ist, der (Sport)Schützen mit dieser Regelung indirekt unterstellt, dass eben diese Gefahr besteht, dass sie genau das tun. Praktisch Leuten die eh schon auf Herz und Nieren geprüft wurden, die auf ihre Waffe warten mussten, die Schießnachweise erbringen müssen usw. Denen auch bei Verstößen die mit dem WaffG nichts zu tun haben die Waffen entzogen werden können...wieder usw. und genau denen wird unterstellt mit ihren Teilen jemanden abzuschießen, wenn sie auf ihre Dinger zu leicht Zugriff haben....sprich Deine "Nichtzugriffsfähigkeit" ist eigentlich bei den (Sport)Schützen eben nicht Delikt-relevant, eben weil sie nicht stattfindet. Das gilt Dito für freie Waffen, um wieder auf eigentliche Thema zu kommen.....war bis zu der Änderung kein Problem und ist auch nach der Änderung unterm Strich kein Problem, bis auf den Punkt, dass sich jetzt wieder einige Paragraphenreiter einen vor der Palme wedeln können und sich wichtig vorkommen, weil sie ihre Duftmarke im WaffG hinterlassen haben. Es gab mit den freien Waffen meines Wissens nach wenn überhaupt nur sehr geringen Missbrauch im Hinblick auf den Zugriff von Unbefugten, es sei denn jemand hat da andere Zahlen. bj68
  3. a) Wilderer = Jemand der ILLEGAL Wild tötet...was gegen ein Gesetz ist...und Du bringst so einen kriminellen Menschen als Beispiel, warum Waffen außerhalb des schnellen Zugriffs von Bürgern die sich an Gesetze halten aufbewahrt werden müssen.... b) Warum, wenn Open Carry erlaubt ist, dann missachtet keiner das Gesetz....und es gibt jetzt auch schon ein Gesetz(e), die es verbieten auf andere mit einer Waffe zu schießen....unter Strich verhält es sich wie mit dem Messern....bei Dir, bei Mir und bei vielen anderen wäre es völlig wurscht mit welchem Messer die rumlaufen, weil sie nie und never auf die Idee kämen, damit Leute zu bedrohen, zu nötigen oder gar ab zustechen bzw. verletzen oder töten und genauso verhält es sich wenn diese Leute Zugriff auf eine geladene Schusswaffe haben. c) und in Tschechien ist Concealed Carry erlaubt....und ich glaube nicht, das "die Tschechen" von der Moral und Gesetzestreue her, um so vieles besser sind als Deutsche....d.h. dort müsste es ja dann jede Menge von sehr schnell in den Anschlag gebrachten Waffen geben.....nur so wie es ausschaut....ist das eben nicht der Fall. bj68
  4. Ähm....Du merkst schon, dass Du Dir mit dem Beispiel so ziemlich widersprichst.....besonders weil sich ja Wilderer an das WaffG halten? Daher noch mal etwas anders formuliert: Was unterstellt ein Staat/Gesetzgeber einem Bürger der Gesetze befolgt wie z.B. nicht auf Polizisten oder andere Menschen zu schießen, mit den Vorschriften? Es ist doch unterm Strich (mal Diebstahl, Zugriff durch Unbefugte usw. außer acht gelassen) völlig egal ob das Teil sogar geladen im Auto auf dem Beifahrersitz liegt, wenn der Benutzer die Gesetze achtet....er wird diese never ever (§32 StGB mal ausgeklammert) schnell in den Anschlag bringen um auf jemanden zu schießen. bj68
  5. Tja....wenn dem so ist, dann Frage ich mich dann schon etwas was "der Staat" oder besser der Gesetzgeber da dem Bürger unterstellt, dass er das auf diese Weise in Gesetze gießen muss.... bj68
  6. @simpel U.U. solltest Du den Hersteller der Munition auch anschreiben....die dürften da mehr interessiert sein, als Frankonia bj68
  7. und ich sag da nur "Checkliste" u.U. verbunden mit "Shisa kanko" https://de.wikipedia.org/wiki/Shisa_kanko sprich wer den Tresor zumacht, schaut generell ob alle Waffen da sind und das auch jedes mal. bj68
  8. Bist Du in der Schweiz? Wenn Ja, welchen Ausländerausweis https://de.wikipedia.org/wiki/Ausländerausweis hast Du? Wenn Niederlassungsbewilligung C und auch wenn Aufenthaltsbewilligung B* dann kannst Du hier in CH eine WES beantragen und die Teile in die Schweiz importieren....Lagern usw. ist da kein Problem, da keine Tresorpflicht usw. *= vgl. unter "Besondere Regeln" dort "Personen mit Aufenthaltsbewilligung B" https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/delikte-praevention/waffen.html#-290788817 D.h. würde mal sehen was Deine deutsche Behörde meint und wenn die wegen Schießnachweisterminen Stress machen wollen, dann halt die Teile in die Schweiz offiziell importieren.... bj68
  9. Wobei da ein Fenster und eine Spielzeugwaffe auch ausreichen: https://www.zvw.de/blaulicht/spielzeugwaffe-löst-polizeieinsatz-aus_arid-84961 bj68
  10. oder sich mal im "Real Live" treffen und die Sachen ausdiskutieren, wenn überhaupt möglich.... Hab mich mal im Rahmen einer https://entheovision.de mit einem Drogenfahnder aus einem Juraforum (war da auch einer der Mods) in Berlin getroffen. War sehr interessant und gab da auch neue Einblicke, da der aus einer ganz anderen Sicht argumentierte, sorgte aber dann auch für einen anderen Umgang und -ton zwischen uns, weil ich den Menschen halt kannte. bj68
  11. Hm...vielleicht weil auch von Laien, erwartet wird, dass diese sich an die Gesetze halten und das ohne permanent einen Jura-Experten (wer immer das auch ist, frag 5 Anwälte, Richter oder Staatsanwälte = min. 6 Meinungen oder Urteile) zu fragen? bj68
  12. Yep....allerdings wie heißt es auf https://www.swissshooting.ch/de/schiesssport/was-ist-schiesssport/waffengesetz/die-erleichterte-ausnahmebewilligung/ d.h. Besuch im Schiesskeller sollte ausreichen..... bj68
  13. nicht nur schlechte Stimmung, sondern auch ein Teil der EU-Regelungen ist von der deutsche Führungselite gemacht, wenn Die wissen, dass es sonst Diskussionen oder gar Widerstand bzw. Stimmverluste in DE geben würde, dann wird da ganz gerne über die EU-Bande gespielt. bj68
  14. und wie muss man sich das Bekanntwerden vorstellen....oder anders gefragt: a) wie bekommt man mit, dass man erbt (sofern nicht offensichtlich, weil Sohn/Tochter und Erblasser das letzte Elternteil) und b) wie wird man über die Zusammensetzung des Erbes informiert d.h. bekommt mit, dass da Schulden vererbt werden? bj68
  15. Was wären das für Teile? Da ich auf den Zores der da in DE veranstaltet wird überhaupt keinen Bock hab....und noch bis zur Rente die waffenrechtlichen Freiheiten in der Schweiz genieße... bj68
  16. und besonders was der Richtervorbehalt eigentlich darstellen soll.....okay "grün" ist alle...und vor kurzem eine Kriminaldoku auf Neo oder Info (ZDF) gesehen, wo alte Fälle dargestellt wurden....bei einem Mordfall (keine Ahnung welcher, allerdings war einer ab/in den 2005 oder gar 2010 Jahren) kam der damalige Staatsanwalt zu Wort, der den Fall zur Anklage brachte, wo dann allerdings gesagt wurde, dass der jetzt (2024/25 war eine neue Folge) nun ein Richter sei. Sorry...wenn Staatsanwälte zu Richter werden können, dann ist das meiner Meinung nach ziemlich Kacke.....und erzeugt dann richtigen Filz..... bj68
  17. https://www.danisch.de/blog/2026/01/09/kontensperren/ Tja..da kann ich Hadmut mit dem Satz "Bedenke, worum Du bittest. Es könnte Dir gewährt werden." nur zustimmen..... bj68
  18. Auch dem Iran, der gedroht hat Israel zu vernichten? Knackpunkt ist da nämlich das Problem. dass es durchaus Überlegungen gab und wahrscheinlich auch noch gibt, dass auch ein Kernwaffeneinsatz "gewinnbar" ist, wenn man es schafft dass der Angegriffene nicht mehr fähig ist, auf den Angriff mit den eigenen Kernwaffen zu antworten aka Zweitschlagfähigkeit....da wurde in den USA und auch in der ehemaligen UdSSR ein Riesenterz gemacht um sich diese Fähigkeit zu sichern. Okay...könnte man mit einer "Salted Bomb" https://de.wikipedia.org/wiki/Salted_Bomb umgehen, nur kommen mir dann halt die Filme "Das letzte Ufer"/"USS Charleston – Die letzte Hoffnung der Menschheit" in den Sinn.... Knackpunkt #2: Fehler passieren und werden passieren... ich sag nur "Broken Arrow", Able Archer und Stanislaw Petrow, wobei wir bei der letzteren Person wieder bei der Zweitschlagfähigkeit wären und Entscheidungen sehr schnell getroffen werden müssen und u.U. Knackpunkt #3 Situationen ungewollt eskalieren z.B. dass sich eine Steite nicht mehr zu helfen weiß und die atomare Karte spielt, denn Drohungen müssen auch mal wahr gemacht werden.....ansonsten sind sie wirkungslos..... bj68
  19. Yep....dann könnte die der versiegelte Brief ja auch bei einem Freund der kein LWB ist hinterlegt werden u.U. zusammen auch mit Passwörtern für die diversen Online-Accounts, -Banking usw. Wenn die Behörde nichts weiß, das macht sie auch nicht heiß....und jemand der nicht LWB ist, denn kann man dann auch durch die Hintertür keinen Strick daraus drehen. Ist vergleichbar mit den "großen Magazinen" oder der Aufbewahrung von freien Waffen....der Nicht-LWB hat damit keine Probleme, den LWB kann die Behörde u.U. belangen..... bj68
  20. Okay....Erblasser und Erben sind aus dem Schneider, nur böse Frage...wie schaut es mit dem Dritten aus, dem Nachbarn der LWB ist? Den kann man immer noch belangen.....z.B. weil er da mitgemacht hat.... bj68
  21. Hm....Frage an Dich was ist für Dich Notwehr? Kannst Du da mal Beispiele aufführen, was Du als Notwehr siehst? Edit: Z.B. der Fall https://web.archive.org/web/20210803225213/https://www.lokalo24.de/lokales/schwalm-eder-kreis/heimat-nachrichten/gefaehrlicher-einkauf-fritzlarer-lokalpolitiker-helllichten-somaliern-verletzt-12226447.html und wenn es geht noch eigene Beispiele? bj68
  22. Ist auch "nett": Warum kommt mir da nur so ein bestimmter Spruch in den Sinn... bj68
  23. Hm...und Deine minderjährigen Kinder? Was ist mit denen? Das sind in Deiner Wohnung auch befugte Personen, die durch das Haus wandern dürfen..... bj68
  24. Hm...und wenn ein Kind das Messer findet und damit Mist auf die eine oder andere Art baut? bj68
  25. Das hast Du falsch geschrieben...das hätte lauten müssen: "12 cm Klingenlänge war der Kompromiss" siehe die diversen Verschärfungen Yep...allerdings ist die Strafbarkeit bei Verstößen gegen den §42a im §53 Abs.1 Nr. 21b als Ordnungswidrigkeit eingestuft und da kann im Gegensatz zu Straftaten, wenn ich mich nicht irre, das Opportunitätsprinzip angewendet werden siehe "§ 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten" https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__47.html der anscheinend für alle Ordnungswidrigkeiten generell (????) gilt, auch wenn im WaffG eigentlich das Legalitätsprinzip gilt. Sprich da hätte eine Verwarnung bzw. Ermahnung gereicht......besonders wenn wie oben schon geschrieben ersichtlich ist, dass von dem Führer nicht zu erwarten ist, dass er damit Mist baut.... bj68
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