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BJ68

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  1. Fein....glaub ich Dir sogar....nur a) kann d.h. muss nicht b) selbst wenn, dann heißt das immer noch nicht, dass da jemand mit den Schusswaffen* Scheiße baut, besonders wenn die nachdem Schießen ungeladen im Koffer verstaut sind und c) Du ein Kfz. mit bis zu 0.5/0.3 Promille führen äh fahren darfst und dass bei dem Fahren eine Gefahr für andere, alleine schon von der kinetischen Energie ausgeht, dürfte klar sein. Anscheinend sind die Wesensänderungen da nicht das Problem...plus dass wahrscheinlich viel mehr Leute mit 0.5 Promille unterwegs sein werden, als Leute mit der gleichen Alk-Level Umgang mit Schusswafen haben. *= Ich schreib ihr immer explizit Schusswaffen, weil Messer und andere gefährliche Gegenstände auch Waffen sind und mit denen darfst Du selbst mit 1.1 Promille umgehen... bj68
  2. Naja....dann kannst Du (oder auch andere) mir sicher auch sagen wo bei "Bitte beachten: auch der Transport einer Waffe vom Schießstand nach Hause ist ein Umgang, es gilt die 0-Promille-Grenze. " der Hase im Pfeffer liegt bzw. warum da unbedingt die 0 Promille-Grenze gelten muss? Besonders wenn, ohne eine Schusswaffe im Koffer und der Koffer im Auto, die 0.5 bzw. 0.3 Promille-Grenze gilt? Sorry, erinnert mich an schon öfter erlebtes, wo ein "zu viel an Sicherheit", dann unterm Strich zu "zu wenig Sicherheit" geführt hat, weil entweder dann manipuliert wurde oder sich dann um so gut wie alle Vorschriften keinen Kopf mehr gemacht wird oder es gar Gegenreaktionen auslöst. bj68
  3. Sorry...dat is Käse....es gilt wie bei so vielem anderem auch der Satz von Paracelsus mit der Dosis und jeder reagiert anders, plus das es jeder selber in der Hand hat, ob er sich ins Koma aka Richtung Kontrollverlust säuft. Wenn ich die Waffen, die Werkzeuge, das Auto nicht anrühre, dann ist das völlig irrelevant.....so wie joker_ch es auch geschrieben hat. Was meinst Du mit "mit einem best. Alkoholspiegel lebst"? Ansonsten gilt hier der Spruch "hätte, hätte, Fahrradkette"..... bj68
  4. Wenn ich besoffen nicht schieße, die Waffe anpacke/auspacke, sie ungeladen usw. im Koffer verstaut ist, dann ist mein Alkoholpegel so ziemlich egal (sofern nicht so besoffen, dass jemand mir die Teile klauen kann)....ist ähnlich wie beim Klasse IV Feuerwerk (oder selbst bei Klasse II)....davor bleibe ich komplett nüchtern, danach kann jemand auch Alkohol trinken. bj68
  5. Ja und, wo ist das Problem? Solange derjenige da keine Scheiße baut kann es Dir so ziemlich wurscht sein und die Prävention und "abstraktes Gefährdungsdelikt" usw. die da dann angeführt werden, kann man stecken lassen, weil es Richtung Nanny-State https://en.wikipedia.org/wiki/Nanny_state oder gar Präventionsstaat https://de.wikipedia.org/wiki/Präventionsstaat geht. bj68
  6. Nichts....weil ein gehöriger Teil der Typen keine weiße Weste hat und wer sie hat, es sich dann dreimal überlegt, ob er mit dem Teil Scheiße baut.... bj68
  7. Auch bei den anderen Waffen.... Österreich: SV wird als Bedürfnisgrund anerkannt... Schweiz: "Erwerbsgrund falls nicht Sport-, Jagd- oder Sammelzwecke:......" und das ohne Nachweise, inklusive das Sammelzwecke sehr frei definiert sind vgl. https://forum.waffen-online.de/topic/460842-nrw-zusammenkünfte-in-sportvereinen-einstellen/#comment-2948059 bj68
  8. Jein....zum einen Nein, wenn es um einen Konsens geht im Hinblick auf Sport/Wettbewerb usw. ähnlich wie z.B. auch die Hürden beim Hürdenlauf best. Regelungen unterworfen sind, um Wettbewerbe zu ermöglichen und zum anderen Ja, wenn diese Disziplinen/Schießordnungen und Sportverbände da von staatlicher Seite missbraucht werden das Ganze einzuengen und vor allem auch die Verbände es zulassen sich derart vor den staatlichen Karren spannen zu lassen und da ein Florians-Prinzip verfolgen zumindest zum Teil. On-Topic: Schießclub for Fun, erlaubt ist alles wofür der Stand von der Munition/Waffen* her zugelassen ist, egal wie die Waffen aussehen. "Kinderschießen" wurde ja schon angesprochen meint jemand wo einmal im Jahr das Knabenschießen https://de.wikipedia.org/wiki/Knabenschiessen stattfindet. *= z.B. dass jemand auf einem Armbrust-Stand auch mit einer Composite/Jagd-Armbrust schießen darf oder AK 74 (AK 47, wobei da die Hülsenlänge fallen sollte; dito bei der FN Five-seven) bj68
  9. https://www.bluewin.ch/de/news/schweiz/gericht-spricht-waffenhaendler-frei-der-auf-brutale-einbrecher-schoss-1600793.html Zwar Schweiz, aber warum sollte das nicht auch in De geschehen können, besonders wenn man sich den im Artikel erwähnten Grund da durchließt.... bj68
  10. Was aber unterm Strich kein Problem ist, weil jemand mit Munition alleine nichts anfangen kann, wenn er nicht die dafür passende Waffe hat, plus dass WBK-Besitzer eh x-fach durchleuchtet sind. Typisches Beispiel von doppelt und dreifach gemoppelt, Dank deutscher Gesetzgebergründlichkeit, was unterm Strich zu mehr "Straftaten" führt, deren Ahndung allerdings zu keiner Erhöhung der Sicherheit führt, meint jemand der hier in CH jede hier legale Munition kaufen kann, egal ob er eine Waffe dafür hat oder nicht. bj68
  11. oder auch Psychologie wäre näher dran..... Btw. mich würden brennend diese Studien interessieren, die dies festgestellt haben, dass viele potenzielle Täter letztlich von der Tatausführung Abstand nähmen, wenn großkalibrigen Waffen nicht so leicht verfügbar sind. Ich werd da nämlich das Gefühl nicht los, dass Täter im Affekt das nehmen was da gerade zur Hand ist, wobei es völlig egal ist, was das ist, ob Messer, Hammer, Stahlstange oder Schusswaffe und in den anderen Fällen die Verfügbarkeit von Tatmitteln in die Planung mit einfließt, wenn der Täter für sich eine bestimmte Schwelle überschritten hat, was eben nicht von heute auf morgen passiert, siehe Winnenden, Erfurt, wo wenn ich erinnere Unterschriften gefälscht wurden oder die Sache bei den Zeugen Jehovas, sondern länger dauert und vor allem auch zielgerichtet erfolgt und damit die Hürden umgeht und falls das nicht möglich ist auf andere Tatmittel ausweicht. bj68
  12. Hm.... a) https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/professuren-forschung/professuren/bannenberg/team/prof_leitung b) Ich sag da nur das: https://forum.waffen-online.de/topic/462037-die-grünen-grundsatzprogramm-2020/page/7/#comment-3009711 Tja....und c) werd ich da das Gefühl nicht los, dass da wieder mal "ich such mir meine Sachverständigen so aus, dass auch das rauskommt was rauskommen soll" gespielt wurde.... bj68
  13. [...] Das Gießener Amtsgericht sowie Deubel und die Staatsanwaltschaft einigten sich allerdings im November vergangenen Jahres auf eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärt, man habe zugestimmt, weil die Lindenerin nicht vorbestraft ist und die Tat zum Zeitpunkt der Einstellung länger zurücklag. Außerdem, erklärt der Sprecher, hätte der Satz Deubels so verstanden werden können, »dass ein Besuch einer KZ-Gedenkstätte aus pädagogischen Gründen nahegelegt wird.« [....] https://www.giessener-allgemeine.de/kreis-giessen/linden-ort848774/shitstorm-politikerin-linke-linden-stadtparlament-twitter-gaskammer-afd-gewaltaufruf-falsch-verstanden-kreis-giessen-90213237.html bj68
  14. und derweil in Tschechien: oder http://archiv.chodovaplana.cz/CHODOVAPLANA_CZ/TEMP/VZDUCHOVKA.HTM https://znojemsky.denik.cz/galerie/detsky-den-v-kravsku.html?back=344897963-11630-69 https://www.alexxxus.cz/cs/Detsky-den-Makotrasy-2016-Ceska-krysa-CAC und wie in einem älteren Posting schon mal geschrieben: aus https://forum.waffen-online.de/topic/465699-usa-weiterer-bundesstaat-iowa-erlaubt-waffen-führen-ohne-ccp/page/5/?tab=comments#comment-3142721 und wie aus https://forum.waffen-online.de/topic/475528-video-von-tactical-dad-luftdruckwaffen-im-garten/#comment-3614265 hervorgeht wäre in DE das für Kinder unmöglich, wie in der Begründung da mehrmals betont....und nope ich miete für ein Lager oder eine Aktion keine Schießbude, denn mit einer Schießbude lockst Du keine Kinder in Schützenvereine bzw. bekommen diese Lust aufs Schießen....die Würze liegt da in der Improvisierung, im Unkonventionellen z.B. Ziele selber bauen oder im Lager schießen usw. Ist wie mit den Naturwissenschaften...Schulexperimente locken keinen hinterm Ofen hervor...12 L flüssiger Stickstoff, 20 kg Trockeneis und rumexperimentieren oder auch am Anfang rumspielen schon und legen dann halt u.U. die Grundlagen in diese Richtung und genauso ist es auch beim Schießen mit Luftgewehren mit unter 7.5 Joule. bj68
  15. Schlichte Frage: Warum? Ich hätte mir es ja noch eingehen lassen, wenn da halt auch Verstöße wie unerlaubter Besitz mit eingeflossen wären....nur der Bericht spricht ja explizit von "violent firearm offences" sprich eine Waffe wurde für Gewalttaten, Nötigung Bedrohung usw. eingesetzt. Okay...Erklärung wäre, dass das Verbot den Schwarzmarkt größer gemacht hat....und nun es unterm Strich leichter ist an da was ranzukommen.... bj68
  16. Ist doch logisch...wenn es in Richtung "Zwangsbeglückung durch den Staat" ala "Wir wissen es besser" geht, dann stören Schusswaffen in privaten Händen extrem u.a. weil der Bürger dann auch gegenüber der Staatsgewalt nicht komplett wehrlos ist. bj68
  17. Weil im besten Fall Kinder und Jugendliche gar nicht wissen sollen, dass es solche Medien überhaupt gibt (so hab ich das mal irgendwo gelesen) und beim Verkauf muss zu 100% ausgeschlossen werden, dass Kinder und Jugendliche so ein Medium in die Hände fällt d.h. Post-Ident-Verfahren. bj68
  18. Ganz schlichte und einfache Antwort....weil sie an diese Waffe rankommen, sie bauen können (Halle), sie ich illegal oder auch legal besorgen konnten.... bj68
  19. Eigentlich Nein, allerdings macht es ein Verbot des möglichen Tatmittels es schwieriger für einen potentiellen Täter sich sein Tatmittel zu verschaffen. Siehe z.B. Ausgangsstoffgesetz https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgangsstoffgesetz Auf der anderen Seite steht da aber auch halt der Fakt, dass jeder der die Sachen legal einsetzen möchte damit in den Arsch gekniffen ist....und dass Täter halt dann auch Strategien entwickeln es trotzdem zu tun sei es das A...loch in Hamburg was sich gezielt eine WBK und eine Waffe verschaffte um den Anschlag zu begehen oder der Typ aus Halle mit seinen selbstgebauten Teilen. Stellt sich da allerdings halt auch die Frage, ob höhere Hürden da einen Teil der potentiellen Täter so behindern, dass sie ihr Vorhaben nicht umsetzen oder so umsetzen, dass sie entweder vorher schon auffallen* oder die Umsetzung scheitert. * = @joker_ch hat mal erwähnt, dass er noch die Zeiten in CH kennt wo (wenn ich mich richtig erinnere) jeder über 18 in der Schweiz sich Sprengstoff kaufen konnte. Tja und da werfe ich mal einen Herrn Breivik in den Ring, der um an das regulierte Ammoniumnitrat in Form von Dünger für seine Bombe zu kommen, eine Landwirtschaft aufgezogen hat und sich wahrscheinlich liebend gerne sich, wenn es möglich gewesen wäre mit richtigem Sprengstoff eingedeckt hätte und ich bin mir sicher, dass es da eine Menge Typen gibt, die zwar wollen, aber nicht können, weil es halt Sprengstoff doch nicht frei im Supermarkt zu kaufen gibt. bj68
  20. Waren da Vorgeschichten Richtung polizelich bekannt oder gar Urteile (Nötigung, Körperverletzung durch Gewalt usw.) vorhanden und ferner ergaben Ermittlungsmaßnahmen wie z.B. eine HD keine Ergebnisse? Zum Teil wird mit solchen Vorwürfen deswegen gearbeitet, um eine HD im Nachhinein zu rechtfertigen, wenn die Gefahr besteht, dass diese unzulässig gewesen wäre... bj68
  21. Hm...ich bin Dein Nachbar....und weils mich interessiert*, bau ich Bomben, blöderweise mach ich einen Fehler und so ein Teil geht hoch, ich bin zerfetzt, mein Haus ist weg und Deines auch, plus u.U. Frau/Kinder verletzt oder gar tot...wie stehst Du dazu? Oder ich synthetisiere eine größere Menge VX oder Novichok-Substanzen und es geht was schief....ich vergifte mich dabei und gehe hops, bloß blöderweise zieht das Zeug, dann auch in Dein Haus oder löscht das Viertel aus in dem Du wohnst....auch wieder kein Problem für Dich? *= yep ich hab(hatte) eine pryotechnische Ader und meine Meinung ist auch, dass solange die Mengen sich in einem Rahmen halten, dass außer Eigengefährdung es kein Risiko darstellt, die Sache etwas freier sein sollte. bj68
  22. Nö...zumindest bei mir nicht, sollte es wieder nach DE gehen...sondern weil ich mir den Scheiß, diesen Mist was das WaffG und Co. in Deutschland fordern, im Vergleich zu anderen Ländern nicht antun will und möchte.... Bj68
  23. Zwar schon alt: Bilder gibt es hier: https://forum.waffen-online.de/topic/465799-due-to-popular-demand-ideensammlung-waffenrechtsverbesserung/page/4/#comment-3155562 Ist wie mit den Naturwissenschaften Chemie und Co. die Saat wird da bei den Kindern ab 6/7 bis 11/12 (beginnende Pubertät) gelegt....und auch da schießt sich unsere Gesellschaft gewaltig ins Knie: https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Chemnitz-und-die-Maennerbuende-verschiedener-Nationalitaet/Re-Und-deswegen/posting-33017326/show/ bj68
  24. Naja...würde mich nicht wundern, wenn bei sowas dann das: § 118 Belästigung der Allgemeinheit [...]Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. [...] https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__118.html Definitionen der "Grob ungehörige Handlung": https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D'owig_37ff55fa61e67183bd039954a8df8557' and %40outline_id%3D'owig'] https://www.juraforum.de/lexikon/grober-unfug zur Ahnung heran gezogen werden bzw. es versucht würde..... bj68
  25. Fein....und wie relevant sind die Verstöße im Hinblick auf Unfälle, Tote und Verletzte durch illegalen Gebrauch der Waffen, der dadurch ermöglicht wurde? Denn unterm Strich wären das die Zahlen die relevant wären und nicht ob die Ehefrau eventuell Zugang zum Tresorschlüssel hat, die KW im A-Schrank liegt oder das Teil geladen ist. bj68
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