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BJ68

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  1. @steven Naja...alle drei Teile reichen aus, wenn der Wille zum Verletzen da ist.....und letzteres ist halt der Knackpunkt....bei Dir, mir und vielen anderen wäre es völlig wurscht was die in der Tasche haben, selbst die hier nach WaffG verbotenen Gegenstände wären da völlig egal...weil die Teile halt nicht eingesetzt werden bzw. nur dann wenn man sie zur Notwehr legal einsetzen kann und darf..... bj68
  2. oder einfach das BKA anschreiben....mit Deinem Anliegen....u.U. geht das in Richtung Feststellungsbescheid.... bj68
  3. Hm...sollten da dann im Nachgang nicht die gleichen Regeln wie für WBK-Inhaber gelten....so unangekündigte Aufbewahrungskontrollen mit Abgleich der dort eingelagerten Waffen? Schließlich wird bei WBK Inhabern per WaffG ein riesen Terz gemacht, wenn auch nur die kleine Chance besteht, dass da eine Waffe in falsche Hände kommen kann. bj68
  4. Die Gesetzes-Macher, die das Teil ausarbeiten sollten zumindest Jura studiert haben oder reicht es da auch wie bei Politikern Küchenhilfe, Trampolin-Springer und Co. zu sein? bj68
  5. Auch für Dich: Wenn es denn so einfach wäre vgl. bj68
  6. Was nur wieder aufzeigt, dass die Macher dieses Gesetzes ihr Hirn am Eingang abgegeben haben und durch Vakuum ersetzt haben....bei realen Schusswaffen kann man den Mist ja noch nachvollziehen, bei den oben aufgeführten Teilen wird die Sache lächerlich.... bj68
  7. Okay...nur ist das schon mal für mich ein Widerspruch an sich....denn was hat sich da unterm Strich real geändert zu jemanden der vor der Gesetzesänderung gelegentlich Cannabis konsumiert hat? Ist für mich vergleichbar mit dem Schutzalter bei der Sexualität....da wird auch so getan als wenn da ein Schalter umgelegt wird und bei "XX-Schutzalter-Jahren minus 1 Sekunde" meint der Staatsanwalt noch ein Wort mitreden zu müssen und bei "XX-Schutzalter-Jahren plus 1 Sekunde" ist der da komplett raus. Da gibt es keine rechtsichere Definition bzw. die ist nicht machbar, weil sich der Begriff "Süchtig" da nicht in Formen pressen lässt, auch wenn es versucht wird. Meine subjektive Meinung dazu: Süchtig bist Du nach X, wenn Dir das X (was eine Tätigkeit/Substanz/Nahrungs- und Genussmittel usw. sein kann d.h. so gut wie Alles, auch Liebe/Zuwendung/Gespräch usw.) abgehen, sobald Du das nicht mehr machen/konsumieren kannst bzw. es nicht mehr bekommst. Eine kleine Stufe höher auf der Treppe wäre dann noch, wenn Du Dir das X verschaffst bzw. Du Dich unwohl fühlst wenn Du das X nicht zu Hause hast (wie weiter oben schon geschrieben geht mir u.a. bei Schokolade so) und ob Du die Zufuhr/Konsum jederzeit auch unterbrechen kannst bzw. bei Unterbrechung das Gefühl "ich brauch das jetzt (und sofort)" aufkommt. D.h. aber auch dass so gut wie jeder Mensch Süchte hat und wo dann der ausschlaggebende Punkt ist, ob das dann sozialverträglich oder sozialschädlich ist und daraus folgt, dass Sucht was sehr Individuelles (je nach der "süchtigen" Person) und auch was Subjektives (aus der Metaebene bzw. von einem Außenstehenden gesehen) ist. Was für den einen Okay sein kann, ist bei einer anderen Person schon grenzwertig oder überschreitet gar schon Grenzen... bj68
  8. CBD = Cannabidiol vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Cannabidiol CBT = Cannabicitran vgl. https://en.wikipedia.org/wiki/Cannabicitran Beide sind nicht psychoaktiv wie THC und sollten daher keine Probleme bei Dir machen....zu anderen Cannabinoiden vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Cannabis_und_Cannabinoide_als_Arzneimittel#Potentielle_Einsatzgebiete bj68
  9. Jein... Psychische Abhängigkeit kann bei Cannabis auch vorhanden sein....kommt halt auf das Konsummuster an....z.B. ob Du jedes Wochenende eine Bong rauchst und auch auch auf die Umstände, warum Du es konsumierst bzw. was Du mit dem Konsum bezwecken willst und damit ist die Aussage (Abhängigkeit) sehr vom Konsumenten abhängig und individuell. bj68
  10. Naja...da scheiden sich die Geister die eine Fraktion ist da auf Deiner Linie, die andere argumentiert, dass wenn Du etwas regelmäßig konsumierst und Dir das, wenn Du das nicht mehr machst, fehlt, es schon ein Schritt in Richtung Abhängigkeit ist. Kommt nach dazu dass der Begriff "Abhängigkeit" sehr "windelweich"* ist, darunter jeder was anderes versteht** und er generell in zwei Untergruppen aufzuteilen ist, die u.a. fließend ineinander übergehen***. Plus es da auch auf die Situation des Menschen ankommt ****. *= da kommt z.B. Gewöhnung und auch Dosissteigerung hinzu, allerdings nur im späteren Stadium und definiere mal "Abhängigkeit von xyz , weil sein Leben nicht mehr im Griff"...da dürften auch die Meinungen sehr weit auseinander gehen. **= z.B. werde ich kribblig wenn ich keine Schokolade im Haus habe (witzigerweise bei Zigaretten habe ich das Problem nicht, obwohl ich seit 1987 rauche, allerdings nur fast nur in der Arbeit und ca. 5 Stück am Tag), ist für einige Zeitgenossen durchaus ein Zeichen für Abhängigkeit ***= Zum einem psychische Abhängigkeit, wenn Du es unterlässt dann fehlt Dir was und das kann das Feierabendbier, der tägliche Joint, das Glas Whiskey/Wein am Abend sein und dann die physische Abhängigkeit, wo dann das Nichtzuführen = Entzug zu körperlichen Symptomen führt. ****= Z.B. ob der sich einer Krise befindet oder es da eine Vorgeschichte von Abhängigkeit sowohl psychisch als auch physisch gab, weil die Verbindungen "Belohnungszentrum" mit Substanzkonsum oder besser mit einer Tätigkeit (das kann z.B. auch Shoppen sein) wirst Du nur sehr sehr langsam wieder los.... Knackpunkt ist dabei auch wie der Mensch da mit seiner Abhängigkeit oder besser Zustand umgeht...als ich z.B. mal Valoron hedonistisch probiert habe, konnte ich da bei mir schön die Stufen beobachten....wo am Anfang noch 10 Tropfen reichten, war ich irgendwann oben auf 20 Tropfen d.h. Gewöhnung/Dosissteigerung. Allerdings hat da dann bei mir das Hirn eingesetzt und ich habe dann bewusst ausgeschlichen d.h. Anzahl der Einnahme und Dosis langsam aber stetig reduziert. Zusätzlich kommt es da auch noch auf die Persönlichkeit selbst an....ob jemand seinen Konsum unter Kontrolle hat (sozialverträglicher Konsum) oder er die Kontrolle verliert (sozialschädlicher Konsum) und auch da sind die Grenzen wieder fließend, was bei dem einem okay ist kann bei einem anderen schon wieder in Richtung Absturz gehen und Suchtpersönlichkeiten gibt es durchaus d.h. Leute da sehr schnell in diese Richtung abrutschen. Edit: zusätzlich zu den ganzen anderen Komplexen wie "Set" und "Setting", dem Suchtpotential von den einzelnen Substanzen selber, der Art der Aufnahme z.B. Coca-Tee, Coca-Blätter gekaut, Cocain oral genommen, Cocain geschnupft oder Cocain als Freebase (Crack) geraucht. Alles das gleiche Alkaloid (Kokain), nur die Suchtpotentiale und damit die Auswirkungen positiver (z.B. Andentrail geht nicht ohne, meinte jemand zu mir der das Teil begangen hat) und negativer Art unterscheiden sich da beträchtlich....und da kommt auch noch der Kontext (Set, Setting) dazu z.B. in Südamerika ist Coca-Tee normal, denn kann man da im Teebeutel zu 1 g kaufen.... bj68
  11. Ist ja alles schön und gut....und mag juristisch/verwaltungsrechtlich durchaus alles richtig sein....nur ganz böse Frage....wo ist da das Problem, wo ist da die Gefährdung von anderen Personen, wo ist da das Rechtsgut was da auf Teufel komm raus geschützt werden muss und wenn die Waffe ungeladen ist, dann ist die Sache noch idiotischer.... bj68
  12. Habe ich bei meiner Saiga-12 hier in CH....klappst Du den Schaft ein, dann schießt das Teil nicht mehr.... bj68
  13. Tja....nur die Frage(n) a) sehen es die Kontrolleure auch so? b) wenn nicht, was machen die dann? c) Wenn sie da was machen und der Betroffene Widerspruch einlegt d.h. den Rechtsweg beschreitet wie reagiert dann die Behörde wenn z.B. der Mitarbeiter gegen Waffen in Privatbesitz ist.... d) und wenn die Sache vors Gericht kommt, wie ist der Richter drauf..zumindest in der ersten Instanz? bj68
  14. Mal sehen....durch den zwangsweisen Umzug (das Haus wo ich 10 Jahre eine 1 Zimmerwohnung 35 qm hatte wird abgerissen) zahle ich jetzt rund 1000 CHF (2200 CHF, ist halt Züri) mehr allerdings für eine drei Zimmer-Wohnung (75 qm), wodurch die ganzen Foto-Spielereien möglich wurden . Das und auch die Teuerung sorgt dafür, dass sich mein Konto um einiges langsamer füllt. Knackpunkt ist auch, dass im Erbfall der kommen wird, ich die ganzen Kosten für das Haus in Deutschland auch stemmen muss....u.U. gehen so 500 CHF im Monat für die Säule 3a....werde da mal mit der Bank reden, wären immerhin noch 9 Jahre die ich da einzahlen kann. bj68
  15. Nö...Baujahr 1976 habe gerade geschaut....Korrektur ist so 250000 bis 350000 ändert da auch nicht so viel...ist ohne Belastungen da abgezahlt und gehört jetzt meinem Dad der Baujahr 1935 ist....und ich das Teil leider wahrscheinlich in den nächsten Jahren an der Backe haben werde. Vermieten geht nicht oder besser will ich nicht zum einen bin ich kein Vermieter und zu gutherzig (nett) und die Wahrscheinlichkeit dass ich da auf die Schnauze falle ist sehr hoch (Btw. der Grund warum ich mir auch keinen Hund anschaffen werde, bin da nicht der Herrchen Typ...da hat der Hund dann die Hosen an) und zum anderen sind da an Geräten (Laborglas, Apparate) so gut wie zwei Labors eingelagert, so dass vermieten etwas kompliziert werden würde. bj68
  16. Naja @mühli die Regel dient ja eher dazu, dass aus der Schweiz auf WES erworbene richtige Waffen nicht in diese Länder abtransportiert werden, weil hier, außer Du hast Sonderbewilligungen für Vollautomaten (und selbst da wird nur das "wie sie aufbewahrt sind" kontrolliert; soweit ich weiß), keiner zur Kontrolle vorbei kommt und sehen möchte, ob da alle Waffen für die auf den verschiedenen WES stehen auch noch vorhanden sind und nicht weil die Leute aus den Ländern hier in CH so gewalttätig sind, dass man ihnen bei einer weißen Weste keine Waffen anvertrauen dürfte. Böse Frage: Was macht der rote Pass bei so einem Menschen denn anders, meint jemand der einen C-Ausweis hat und damit auch hier Waffen erworben hat und dies konnte, weil er als Deutscher nicht in diese Kategorie fällt. bj68
  17. Dito...hab 2010 hier in ZH an der Uni angefangen....werde so 1200 CHF Rente (erste Säule) bekommen und rund 180000 CHF auf einmal von der zweiten Säule mit 65....in DE werden es ab 67 so rund 300 Euro sein....d.h. CH kann ich da so gut wie vergessen...okay in Bayern gibt es noch von meinem Dad eine Doppelhaushälfte die rund so 200000 Euro bringen dürfte, wenn mich die Grünen nicht an- oder besser bescheißen.... https://www.welt.de/finanzen/immobilien/plus254035618/Immobilen-Ende-Immobilie-als-Vorsorge-Sanierungspflichten-werden-sich-auswirken.html bj68
  18. Plus...dass da auch durchaus zwar nicht alle, aber einige Behörden mit den Hufen scharren....und diese Gelegenheit nutzen werden. bj68
  19. Die Einschläge kommen allerdings näher: https://www.blick.ch/politik/antworten-aus-bruessel-nach-verhandlungen-die-eu-sagt-fuenfmal-nein-zur-schweiz-id20229379.html und yep die Abstimmung 2020 ging zwar negativ für Waffenbesitzer hier aus....allerdings die Umsetzung wurde da sehr abgemildert vgl. https://www.gunfactory.ch/div/gesetz.htm selbst ein Besuch in einem Schießkeller reicht da für die Erfüllung der Schießpflicht aus.....und die Ja zu Schengenkarte ist jetzt so ziemlich aufgebraucht.....sollte die EU da nochmals nachlegen wollen..... bj68
  20. und Ich hab keinen SB, auch wenn ich Waffen habe, denn meine Waffenbehörde nennt sich "kantonales Waffenbüro" und ist in der Schweiz angesiedelt....daher möchte ich den deutschen Richter erleben, der mich für unzuverlässig erklärt....okay..kann/könnte in DE passieren, nur meine Waffen kann ich eh nicht nach Deutschland mitnehmen, da sind einige Teile dabei die Du in DE eh nicht haben darfst wie eine Barret M82, AK47 und eine FN Five-seven und selbst wenn...sorry auf das Vereinsgedöse, Kontrollen, Schießpflicht und -nachweis und den ganzen anderen Schrott wie Schlüsselaufbewahrung...hab ich keine Lust.....mal sehen ich hab noch 10 Jahre bis zur Rente....und bin schon 14 Jahre in CH....d.h. kann den roten Pass aka Einbürgerung ohne Probleme beantragen..... Behufs "Verdacht Verstoßes WaffG"...wie denn? Besonders wenn sich bei einer Kontrolle selbst für den größten DAP (Synonym zu DAU) sofort (und das ist ja der Witz dabei) zeigt, dass die Teile völlig legal sind...selbst der nette § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen iund bestimmten tragbaren Gegenständen im WaffG funzt da nicht, denn Anscheinswaffen sind laut Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 1.6. als Schusswaffen, Nachbildungen von Schusswaffen oder unbrauchbar gemachte Schusswaffen definiert. Anscheinsmesser gibt es da im WaffG nicht.... Edit: und dann kommt noch dazu, wie man da bei einer Kontrolle auftritt....und diese Maßnahme begründet.... Edit 2: .....Anscheinsmesser gibt es da im WaffG nicht....okay kann man ändern, nur dann zeigt sich noch mehr wie bescheuert diese Maßnahmen sind.....ist wie mit Gendern....da hab ich auch schon mal gelesen, dass da jemand alles und jedes gegendert hat, weil ihm das nicht passte. bj68
  21. Tja....ist zwar fies und wahrscheinlich auch eine blöde Idee...nur bin ich am überlegen mir ein Trainings/Übungsmesser zu bestellen und das in schöne auffällige Messerscheide zu stecken und das dann immer am Gürtel zu haben....alternativ ein echtes billiges Messer so kastrieren (praktisch keine Klingenläge, sondern nur Griff) das zwar so aussieht als ob, nur bei genauerer Betrachtung eben nicht darunter fällt. Wenn sie denn Arbeit haben wollen, dann sollen sie Arbeit bekommen....allerdings könnte es da Probleme mit dem §118 OWiG https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__118.html geben, wenn das dann mehr Leute machen... bj68
  22. Einmal das...denn da wurde doch auch regelmäßig die Sau durchs mediale Dorf getrieben, wo sich diverse Gruppen beschwerten dass die Anzahl der KWS so stark angestiegen sei....und zum anderen dürfte es ihnen aufgegangen sein, dass sie sich mit den Ausnahmen im §42 Abs. 6 (Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei 1. Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse) selber ein Ei gelegt haben, weil eben der KWS auch dazu zählt.....und das soll nun korrigiert werden....damit der Bürger nicht in diese Richtung marschiert....und das zeigt für mich Ziel ist da nicht das Arschloch, was mit einem Messer was Kriminelles vorhat sondern es in diese Richtung https://forum.waffen-online.de/topic/479227-keine-bewaffnung-zum-eigenen-schutz/ geht.....es soll Leuten unmöglich gemacht werden sich mit einem Messer zu bewehren....passt ja auch zu den Aussagen, dass alleine schon das Vorhandensein eines Messers Situation eskalieren lässt und zwar egal wer es von den Beteiligten hat. bj68
  23. Okay....nur z.B. a) "Die Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und gefährlichen Gegenständen in Waffenverbotszonen gilt ergänzend zu den bereits bestehenden Regelungen des Waffengesetzes." https://koeln.polizei.nrw/artikel/waffenverbotszonen b) "Im Geltungsbereich dieser Verordnung sind grundsätzlich verboten: Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie Äxte und Beile, Knüppel jeglicher Art, Messer (mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge von über vier Zentimetern), Quarzsandhandschuhe und weitere Handschuhe mit harten Füllungen sowie Reizstoffsprühgeräte, die nicht unter das Waffengesetz fallen." https://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Landeshauptstadt-Hannover/Aktuelle-Meldungen-und-Veranstaltungen/Waffenverbotszone-offiziell-ausgeweitet Auch wenn Pfefferspray zur Tierabwehr nicht darunter fällt und in den Zonen geführt werden darf, kann ich mir vorstellen, dass die Praxis dann u.U. anders ausschaut und die Kontrolleure, das Teil erstmal sicher stellen....und Du Dir den Wisch, wenn Du später recht bekommst, dann an die Wand hängen kannst....und wenn Du mal nach Waffenverbotszone und Tierabwehrspray suchst...wird es etwas verwirrend.... Plus von der Pfadi-Perspektive her erst recht......wir haben wenn mit Rucksack unterwegs halt noch andere Gegenstände dabei die u.U. in die Kategorie "gefährliche Gegenstände" fallen können...und (okay gilt nicht für mich, da meist mit Kfz. unterwegs, da sich z.B. mit flüssig Stickstoff nicht gut mit der Bahn fahren lässt; böse Frage ist ein Dewar mit 12 L flüssigen Stickstoff der -196°C hat auch ein gefährlicher Gegenstand?) die meisten von uns mit dem ÖV anreisen da zwangsläufig durch und z.B. ein Wimpelspeer https://www.ausruester-eschwege.de/Pfadfinderbuende-und-Ringe/Pfadfinderbund-Weltenbummler/Fahnen-PbW/Wimpelspeer-230-cm-braun::56685.html dürfte etwas auffallen.... bj68
  24. Naja....kleiner Einspruch....diese Waffenverbotszonen kommen oft im Einklang mit dem Verbot von gefährlichen Gegenständen daher, dann sind Deine Beispiele inklusive Pfefferspray zur Tierabwehr auch verboten..... Ferner: Nummer 8 und Nummer 10 d.h. wenn ich als Pfadfinder in Kluft unterwegs bin, sollte das Messer mit 12 cm Klingenlänge am Gürtel okay sein....könnte da u.U. natürlich zu Diskussionen führen, wenn man an jemanden kommt der das anders auslegt. Bliebe dann noch das Teil im Rucksack zu verstauen.....wobei da dann die Frage ist wie ist "nicht zugriffsbereit" zu verstehen....weiter oben steht was mit drei Handgriffen.... bj68
  25. Knackpunkt ist halt wie von der Behörde der Passus "gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden" ausgelegt wird....wenn ich mich dunkel an die Begründung bei der Einführung der Ausbewahrungskontrollen erinnere wurde da durchaus erwähnt, dass diese Kontrollen unangekündigt stattfinden sollen. Aus der Sicht kann dann die Behörde durchaus argumentieren, dass wenn die Kontrolle aufgeschoben würde, der Kontrollierte, dann ja Zeit hätte seine Bude aus der Sicht sauber zu machen, so dass die Kontrolle zu keinen Beanstandungen führt und damit wirkungslos wäre. bj68
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