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LOL Wen es interessiert, der Link zu dem Teil: Entschließung des Bundesrates "Messerkriminalität wirksam bekämpfen und Novelle des Waffenrechts zügig voranbringen" 20. Wahlperiode https://dip.bundestag.de/vorgang/entschließung-des-bundesrates-messerkriminalität-wirksam-bekämpfen-und-novelle-des-waffenrechts/312419?rows=25&pos=8&ctx=d dort findet man dann auch den "Vorgangsablauf" wenn da was entschieden werden sollte....und im dort verlinkten PDF den Termin, wann das dann behandelt wird. Ansonsten aus dem dortigen PDF: Auch mit Klingen bis 6 cm können tödliche Verletzungen entstehen, wenn die ausführende Person es will...zeigt alleine schon, dass diese Begründung für den Arsch ist... bj68
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Das sollte auch um 2000 rum in Deutschland passieren...wenn ich mich dunkel erinnere...da gab es einen Antrag (keine Ahnung von wem Grüne oder SPD schätze ich), der die Teile verbieten wollte, Begründung war: Wird in Deutschland nicht gebraucht und das was Du da oben geschrieben hast.... Btw. https://forum.waffen-online.de/topic/465906-ewb—fähiges-schießeisen-bauen-lassen/#comment-3151490 und https://forum.waffen-online.de/topic/465906-ewb—fähiges-schießeisen-bauen-lassen/page/2/#comment-3151951 bj68
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So halb OT: Inzwischen wären da einige Versuche in Deutschland für Privatpersonen illegal z.B. der "Blitze unter Wasser" Versuch (wegen der konz. Schwefelsäure) oder in dem PDF "Wie man mit Wasser Feuer anzünden kann" https://web.archive.org/web/20050509194255/https://www.quarks.de/pdf/Q_Hexen.pdf Diese HD-Welle schwappte ziemlich durch diverse Chemieforen....und wurde 2008 noch mal neu aufgelegt: https://www.telepolis.de/features/Von-Chemikalien-Aquarianern-Sprengstoffen-und-Drogen-3419551.html dort befindet sich eine Beschreibung wie da bei einem Jugendlichen die HD so abgelaufen ist (war kein Ruhmesblatt für die Behörden).....wobei der noch Glück gehabt hat, jemand anderer wurde vom SEK am frühen Morgen beglückt und sehr unsanft geweckt. Wenn ich mich dunkel erinnere war der Elektroniker und hatte von einem Händler Chemikalien und Zubehör zum Leiterbahnen ätzen bestellt. Das blöde daran war, dass zu der Zeit* beim Fotokopierlack POSITIV 20 von Kontakt Chemie u.a. als Ätzmittel eine Mischung aus Salzsäure mit Wasserstoffperoxid vorgeschlagen und zum Entfernen des Lacks auch Aceton empfohlen wurde. Bestellt man diese Kombination gehen beim Chemikalien-Händler sämtliche tiefroten Warnlampen an....und die Behörden bekommen Schnappatmung und genau das hat der Elektroniker gemacht. *= hab sogar irgendwo noch so einen Zettel rumliegen..... bj68 Edit: Nachtrag: Fällt mir gerade dazu noch ein....im Rahmen der Aktion hab ich mich auf dem dort erwähnten Forum Versuchschemie über einen Spiegel-Artikel ziemlich ausgekotzt und bin auch recht grob geworden, weil dort beschrieben wurde, dass es denen beim Testen einer unbekannten Substanz die Testaufbau zerlegt hat und ich mich halt gefragt habe ob denn die Herren "Experten" schon mal was von Vortests z.B. wenig der Substanz aus dem Bodensatz auf ein Filterpapier tropfen und mit dem Feuerzeug erhitzen gehört haben. Daraufhin hat sich jemand vom Kampfmittelräumdienst Kiel angemeldet und ein wenig mitdiskutiert oder eher seinen Standpunkt vertreten....ging dann ziemlich zur Sache....und zeigte für mich dass zumindest dieses Forum auch stille Mitleser hatte....
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Ähm....zwar andere Baustelle, aber wie es u.U. ausgeht, wenn Händler in den Fokus der Behörden kommen und wenn Behörden, Staatsanwälte da dann auch tätig werden wollen: https://www.telepolis.de/features/Terrorfahndung-in-Kinderzimmern-3404157.html Siehe dort die Anzahl der Durchsuchungen und auch die Begründung für die Durchsuchungen... bj68
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Hm...weil man auf Teufel komm raus etwas finden möchte....um das Ganze dann noch nachträglich zu rechtfertigen und natürlich dann auch indirekt aus der Verantwortung zu kommen. Sehr oft bei HDs zu beobachten, dass wenn der eigentliche Verdacht, warum so eine Hausdurchsuchung angeordnet wurde, nicht zutrifft, dann gerne nach Beifang aka Zufallsfunde gesucht wird, geht z.B. so weit, dass bei einer HD wegen Verdacht mit Flusssäure Glas anzuätzen, wo nichts gefunden wurde, dann der Computer auf Raubkopien durchstöbert wurde. Anderes Beispiel war ein Chemikalienhändler der im Rahmen des damalig rechtlichen erlaubten Chemie an Privat abgab und dem man mit HDs beglückte...von der Latte der Vorwürfe blieben nur ein paar übrig und selbst die waren auf wackligen Füssen, wurden aber vor Gericht bestätigt, denn ansonsten wäre es für die Behörden teuer geworden.... bj68
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Einspruch....Kunden möchten effektive Waffen, für die man das ganze Brimborium* was um WBK-Waffen gemacht wird nicht braucht, das gibst Du indirekt auch weiter unten zu... *= Lagerung, Schieß-/Vereinspflicht, Typenbegrenzung durch Sportordnung, Hausbesuche wegen Kontrollen usw. Da würde mich interessieren warum? Wie kam es zu diesem "Grundsatz", der sich in diversen BGH-Entscheidungen dann regelmäßig wiederfindet? bzw. nicht so gut funktionieren, denn Interessierte an nicht so üblichen Geräten die Objekte auf hohe Geschwindigkeiten beschleunigen wird es immer geben.... Nur irgendwann hat sich "ausgeschärft" und jedes noch so kleine Schlupfloch ist geschlossen bzw. wenn nicht, dann wird es halt immer schwerer, da eine Umgehung zu finden. Naja....zum einen wäre ich mal gespannt wie Du den Punkt "1.3.4 Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann" aus der Anlage II zum WaffG in Verbindung mit dem §1 Abs. 2 Nr. 2 umgehen kannst...denn wenn man den §§ wörtlich nimmt, dann mutiert eine Dose Haarspray vor das man ein brennendes Feuerzeug hält, beim Betätigen des Knopfes jedes mal zu einem verbotenen Gegenstand und zum anderen mag es zwar solche Produkte nicht zum kaufen geben, aber man kann sie sich selber basteln und diejenigen haben dann einen Nachteil.... bj68
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Yep...nur hier in CH steht in der WES auch das Wort Bedürfnis oder besser der Erwerbsgrund drin... "Erwerbsgrund falls nicht Sport-, Jagd- oder Sammelzwecke:" eben nur mit dem kleinen Unterschied, dass ich da in keinem Verein sein muss, dass ich sammeln kann was ich will usw. und selbst bei der von der EU aufgezwungenen Änderung wo man nun schießen muss, wenn man die großen Magazine haben möchte haben die die Schweizer eine pragmatische Lösung gefunden: aus https://www.swissshooting.ch/de/schiesssport/was-ist-schiesssport/waffengesetz/die-erleichterte-ausnahmebewilligung/ dort auch den nicht zitierten oberen Teil lesen, es reicht z.B. die bloße Vereinsmitgliedschaft aus......und auch das Formular ist da recht interessant: https://www.fedpol.admin.ch/dam/fedpol/de/data/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/schiessnachweis/schiessnachweis-d.pdf.download.pdf/schiessnachweis-d.pdf bj68
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Yep du meinst in etwa so: https://forum.waffen-online.de/topic/475065-mitglieder-ausschließen/ Nö...Erfahrungen eines Kumpels, denn ich seit der Grundschule kenne und der schon vor 20 Jahren in einen hiesigen Schützenverein eingetreten ist und das Schießen da dann auch ziemlich ernsthaft betrieben und in dem Verein auch vieles mitbekommen hat. Hm wie wäre mit Just for Fun Schießen ohne sportlichen Ehrgeiz? Warum muss da alles und jedes unter Sport eingeordnet sein und vor allem auch damit geschossen werden und wenn ich das richtig sehe, dann damit auch ernsthaft....sprich es reicht nicht wie hier in CH, dass ich mit meiner Waffe in den Schießkeller gehe und sie einfach mal benutze, sondern das muss dann etwas mehr sein, damit das anerkannt wird. Lieber ASE Du kannst mir sicher sagen, was der Nutzen von so einer Regelung oder eher Gängelung ist? Außer dass man da die Zahl der Waffenbesitzer möglichst klein halten möchte..... bj68
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Hm....vielleicht haben die keine Lust auf Vereinsmeierei, die dortigen Denunzianten und Paragraphenhengste, den Vereins- und Schießzwang, inklusive Bedürnfnismist von der Aufbewahrung ganz zu schweigen, wo Dir ein kleiner Fehler gleich mal Dein ganzes Zeug kosten kann und die Dinge immer kreativer ausgelegt werden (höre ich da nicht leise was von Schlüsselaufbewahrung?) und den netten unangekündigten Hausbesuchen. Die Pflichtermine zum Schießen kommen noch hinzu...und so weiter und so fort.... Ein Freund von mir ist in Niederbayern vor xx Jahren in den Schützenverein eingetreten und ich war mit auch mal auf dem Stand und konnte mit seiner SigSauer auch mal schießen....er meinte dass ich da mit meiner Art bei einigen tierisch anecken würde u.a. auch weil ich immer diverse Ideen hab z.B. Geschoss im Flug, beim Einschlag zu photographieren und alleine schon das Äußern dieser Ideen Paragraphenhengste derart in Aufruhr versetzen würde, dass ich da auf die Abschussliste komme. Kommt auch noch das https://forum.waffen-online.de/topic/460842-nrw-zusammenkünfte-in-sportvereinen-einstellen/#comment-2948059 hinzu.....ich möchte das haben was mir gefällt und nicht das was in irgendeiner Sportordnung erlaubt ist und mir der Saat gnädigerweise gewährt. Kommen auch die diversen Macht- und Intrigenspielchen hinzu, die es in jedem Verein gibt, nur bei dem speziellen Topic hängt dann über allem das Damoklesschwert der Zuverlässigkeit und auf diese Scheißspielchen habe ich keine Lust und wahrscheinlich auch diverse andere nicht, inklusive der finanzielle Aspekt ist auch nicht zu verachten, wie viel kostet die Grundausstattung (Tresor usw.). bj68
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BJ68 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Sorry steh auf dem Schlauch....wie geht das in De...außer ich habe da so Damen und Herren neben mir laufen, deren Job es ist meinen Leib zu bewachen.... bj68 -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BJ68 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
und es kommt noch der Fakt hinzu, dass der Typ sich dann halt was anderes z.B. Messer greift, wenn er illegal nicht eine Schusswaffe bekommt. Btw. warum war der noch in Österreich, denn "Weil das Opfer den zu Gewalttätigkeiten neigenden Mann gefürchtet hatte, dürfte sie sich dort in das Haus ihrer Eltern geflüchtet haben. Schon im Sommer soll der Täter das Opfer nach einem Fest verprügelt und schwer verletzt haben." sprich der wurde schon mal richtig handgreiflich und aus dem ersten Satz leite ich ab, dass der in seiner Umgebung schon einen gewissen Ruf weg hatte....entweder gab es da schon Vorfälle mit Polente und Co. oder Streit mit anderen und zwar so, dass Leutchen das mitbekamen. Edit: Ach ja: https://iwoe.at/wp-content/uploads/2020/12/04-23-19.12.pdf "Sonderausgabe Notwehr & Selbstverteidigung" ist natürlich in DE undenkbar und nicht gewünscht..... bj68 -
Einwurf: Oben schreibst Du, dass Paintball nicht zu den Kampfsportarten gezählt wird*....kann es sein, dass Du Dich da verschrieben hast, denn gerade beim Paintball passiert ja das, was Du da schreibst.... * = https://forum.waffen-online.de/topic/477167-bundesverband-zivile-legalwaffen-bzl/page/5/#comment-3706122 bj68
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Messer im Fahrzeug- eine ADAC Juristin klärt auf
BJ68 antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Falls Du in einer Messer- oder besser Waffen und gefährliche Gegenstände-Verbotszone parkst bist Du da dann auch fällig... bj68 -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BJ68 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Da ist noch was ganz anderes sehr faul...was reitet da eine Behörde oder besser die Beamten davon selbstherrlich die Vernichtung der Teile anzuordnen, während der Prozess noch läuft? Wer hat diesen Damen und Herren derart ins Hirn geschissen? bj68 -
Hieße das ich könnte da in meiner Stadt auf dem für WBK zuständigen Amt vorstellig werden mit der Forderung mir eine grüne WBK mit dem Voreintrag auszustellen und das auch ohne Vereinsgedöns und Sachkundenachweis? bj68
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das wäre noch zu ergänzen um wachsen Kinder und Jugendliche in kriminellen Haushalten auf auch = schleeeecht denn es gibt auch eine Menge anderer Gegenstände und Körperteile die sich zu Waffen machen lassen und Nötigen/Bedrohen/Abziehen/Stehlen/Rauben usw. geht auch ohne Waffen.... bj68
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
BJ68 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Hm leben in Deinem Haushalt auch Mitbewohner, Lebensgefährten usw. die keine Waffenbesitzer sind und bist Du u.U. auch mehrere Stunden oder gar Tage abwesend? Welche Vorkehrungen hast Du getroffen, dass sich obige Personen nicht in Deiner Abwesenheit per Schneidbrenner, Vorschlaghammer und andere Möglichkeiten sich unbefugten Zugriff auf Deine Waffen verschaffen? Werden Deine Tresore kamera-überwacht und Dir regelmäßig Bilder auf Dein Cell gesendet, um zu sehen wie der Status ist oder ist da eine Alarmanlage installiert, die einen Öffnungsversuch Dir meldet, kann durchaus auch als erforderliche Vorkehrung sehen..... bj68 -
NRW hat laut Nr. 4 in https://ksv-polizeipraxis.de/die-einrichtung-von-waffenverbotszonen-durch-polizei-oder-ordnungsbehoerden/ gefährliche Gegenstände nicht berücksichtigt. Schaut man sich die Teile an wo gefährliche Gegenstände berücksichtig werden bekommt man das: a) Bundespolizeigesetz des Bundes vom 23.6.2021 (BGBl. I S. 1982): [...]Gesetz über die Bundespolizei (Bundespolizeigesetz - BPolG) § 43 Durchsuchung von Personen [...] 3) Die Bundespolizei kann eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, Explosionsmitteln und anderen gefährlichen Gegenständen durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Beamten der Bundespolizei, der Person selbst oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. [...] https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__43.html b) Bremen: [...] (2) Gefährliche Gegenstände sind 1. Messer, soweit sie nicht bereits dem Waffengesetz unterfallen, 2. Schlagstöcke, Baseballschläger, Metallrohre oder diesen Gegenständen in der Wirkung gleichstehende Gegenstände, mit denen durch Hieb oder Stoß auf Personen oder Sachen eingewirkt werden kann, 3. Handschuhe mit harten Füllungen, 4. Äxte oder Beile, 5. Rasierklingen oder zweckentfremdet angeschärfte Werkzeuge. [...] https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/polizeiverordnung-ueber-das-verbot-des-fuehrens-von-gefaehrlichen-gegenstaenden-vom-21-januar-2009-66867?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d Man achte auf die Formulierung " in der Wirkung gleichstehende Gegenstände...." was sehr allgemein ist....und dass Messer praktisch alles ist..... c) Hamburg: [...] (3) Gefährliche Gegenstände im Sinne des § 1 sind 1. Messer, soweit sie nicht von Absatz 2 erfasst werden, 2. Knüppel und Baseballschläger, 3. Handschuhe mit harten Füllungen, 4. Reizstoffsprühgeräte und Tierabwehrsprays, soweit sie nicht von Absatz 2 erfasst werden. [...] https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffFVerbotVHApP2 Da ist weniger Auslegungsspielraum.... d) Hannover: [...] (2) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll oder die an einer Kontrollstelle (§ 14) angetroffen wird, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Explosivmitteln durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. [...] https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/baf06971-a291-3506-b7cc-14b4114e7375 Gibt also durchaus diverse Rechtsgrundlagen die in der Wirkung gleichstehende Gegenstände oder gefährlichen Werkzeuge erfassen.... bj68
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Ansturm auf KWS versetzt Polizei in große Sorge
BJ68 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Aha: Die Polizei braucht keine Bewaffnung der Bevölkerung....warum erinnert mich das nur an den Spruch von dem Behördentypen Herrn Brenneke "Waffen sind demnach Gegenstände die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden. Dabei kann es beim bestimmungsgemässen Gebrauch zur Verteidigung (Durchsetzung) der Rechtsordnung auch zur Tötung des Rechtsbrechers kommen." und heißt im Umkehrschluss, dass der nette Herr im bewaffneten Bürger eine Gefahr für die Polizei sieht.....spricht für mich auch Bände...wenn er das so sieht... bj68- 69 Antworten
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- kleiner waffenschein
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Yep...allerdings nur weil das Risiko besteht, dass aus CH dann Waffen in diese Länder geschmuggelt werden....da es hier keine Kontrollen gibt...und so lang ist die Liste nicht vgl. Art 12 in https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2008/767/20230401/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2008-767-20230401-de-pdf-a.pdf bj68
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Und wo ist das Problem, meint jemand bei dem im Regal eine AK47, eine Barrett M82 steht, der sich im Jahr so viele WES für je drei Waffen lösen kann wie er lustig ist, auf Sonderbewilligung auch einen Vollautomaten bekäme, sich jegliche hier in CH legale Munition kaufen kann, unabhängig ob er die Waffe dafür überhaupt hat, wo Vogelschreck, Schwarzpulver ohne Schein erhältlich sind, er in keinen Verein sein und mit seinen Waffen nicht zwang-schießen muss, er keine Tresore braucht, keine Sachkunde usw. und hier in CH die Luft nicht bleihaltig ist und einem die Kugeln um die Ohren fliegen trotz sehr freiem Waffengesetz? Du erinnerst mich an diesen Menschen, dem ich dieses Posting gewidmet habe: https://forum.waffen-online.de/topic/460842-nrw-zusammenkünfte-in-sportvereinen-einstellen/#comment-2948059 dem konnte/kann es auch nicht scharf genug sein....und ja der größte Teil des deutschen WaffG und AWaffV kann getrost in die Tonne getreten werden und zwar ohne dass die Sicherheit (die eh nur relativ ist) darunter leidet. bj68
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Wobei es laut dem Gesuch um Erteilung einer kantonalen Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiesswesen vgl. https://www.fedpol.admin.ch/dam/fedpol/de/data/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/sportschuetzen/gesuch-aube-sportschuetze-d.pdf.download.pdf/gesuch-aube-sportschuetze-d.pdf ausreicht eine Vereinsmitgliedschaft in einem Schützenverein inne zu haben oder das regelmäßige Schießen nachzuweisen vgl. aus dem Gesuch: Btw. in dem Formular sich mal die Definition von "ausgerüstet" mal ansehen....und das Hirn mal einschalten.....würde mich nicht wundern, wenn das ein dezenter Fuck-Finger Richtung EU ist..... bj68
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Naja...auch in CH gibt es das Bedürfnisprinzip*...allerdings (inzwischen, wegen der EU-Deppen-Magazinregelung, mit Ausnahmen**) ohne Vereinszwang, Schießzwang und Pflichtterminen 12 mal im Jahr, Sammeln nur wenn es kulturhistorisch bedeutsam ist usw. *= Laut WES "Erwerbsgrund falls nicht Sport-, Jagd- oder Sammelzwecke:" **= wo ein Besuch im Schießkeller ausreicht, um das zu erfüllen....vgl. https://www.swissshooting.ch/de/schiesssport/was-ist-schiesssport/waffengesetz/die-erleichterte-ausnahmebewilligung/ bj68
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Hm...und was passiert, wenn er einen Verstoß findet? Sei es unabsichtlich oder gar vorsätzlich? Du wirst aufgefordert den Mangel abzustellen und falls Fahrlässigkeit da strafbar sein sollte gibt es eine Busse bzw. bei Vorsatz ebenfalls. Nur kommt dann keiner her und reißt Dir die Heizung raus bzw. verbietet Dir das Heizen, weil sie davon ausgehen, dass Du das wieder machen wirst. bj68
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Yep mag sein...nur der hatte Zeit um in den Fall zu planen....ist es bei Dir zu Edit: fast 100% ausgeschlossen dass jemand in Deinem (näherem*) Umkreis an Deine Waffen kommt, besonders wenn diese Person dann auch kriminelle Energie aufbringt, Dich ausspioniert, betrügt, manipuliert (siehe Munitionkauf) usw. d.h. es wirklich drauf anlegt**? *= das war eine Familie.... Edit #2:**= z.B. auch mit physischer Gewalt oder mit Schlafmittel usw. Ouch...mir fallen da einige Möglichkeiten ein...vielleicht nicht so selektiv (der hat fast nur Mädchen erschossen), aber vom Ergebnis könnte es schon hinkommen.... bj68