-
Gesamte Inhalte
3.352 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von BJ68
-
Yep...allerdings nur weil das Risiko besteht, dass aus CH dann Waffen in diese Länder geschmuggelt werden....da es hier keine Kontrollen gibt...und so lang ist die Liste nicht vgl. Art 12 in https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2008/767/20230401/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2008-767-20230401-de-pdf-a.pdf bj68
-
Und wo ist das Problem, meint jemand bei dem im Regal eine AK47, eine Barrett M82 steht, der sich im Jahr so viele WES für je drei Waffen lösen kann wie er lustig ist, auf Sonderbewilligung auch einen Vollautomaten bekäme, sich jegliche hier in CH legale Munition kaufen kann, unabhängig ob er die Waffe dafür überhaupt hat, wo Vogelschreck, Schwarzpulver ohne Schein erhältlich sind, er in keinen Verein sein und mit seinen Waffen nicht zwang-schießen muss, er keine Tresore braucht, keine Sachkunde usw. und hier in CH die Luft nicht bleihaltig ist und einem die Kugeln um die Ohren fliegen trotz sehr freiem Waffengesetz? Du erinnerst mich an diesen Menschen, dem ich dieses Posting gewidmet habe: https://forum.waffen-online.de/topic/460842-nrw-zusammenkünfte-in-sportvereinen-einstellen/#comment-2948059 dem konnte/kann es auch nicht scharf genug sein....und ja der größte Teil des deutschen WaffG und AWaffV kann getrost in die Tonne getreten werden und zwar ohne dass die Sicherheit (die eh nur relativ ist) darunter leidet. bj68
-
Wobei es laut dem Gesuch um Erteilung einer kantonalen Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiesswesen vgl. https://www.fedpol.admin.ch/dam/fedpol/de/data/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/sportschuetzen/gesuch-aube-sportschuetze-d.pdf.download.pdf/gesuch-aube-sportschuetze-d.pdf ausreicht eine Vereinsmitgliedschaft in einem Schützenverein inne zu haben oder das regelmäßige Schießen nachzuweisen vgl. aus dem Gesuch: Btw. in dem Formular sich mal die Definition von "ausgerüstet" mal ansehen....und das Hirn mal einschalten.....würde mich nicht wundern, wenn das ein dezenter Fuck-Finger Richtung EU ist..... bj68
-
Naja...auch in CH gibt es das Bedürfnisprinzip*...allerdings (inzwischen, wegen der EU-Deppen-Magazinregelung, mit Ausnahmen**) ohne Vereinszwang, Schießzwang und Pflichtterminen 12 mal im Jahr, Sammeln nur wenn es kulturhistorisch bedeutsam ist usw. *= Laut WES "Erwerbsgrund falls nicht Sport-, Jagd- oder Sammelzwecke:" **= wo ein Besuch im Schießkeller ausreicht, um das zu erfüllen....vgl. https://www.swissshooting.ch/de/schiesssport/was-ist-schiesssport/waffengesetz/die-erleichterte-ausnahmebewilligung/ bj68
-
Hm...und was passiert, wenn er einen Verstoß findet? Sei es unabsichtlich oder gar vorsätzlich? Du wirst aufgefordert den Mangel abzustellen und falls Fahrlässigkeit da strafbar sein sollte gibt es eine Busse bzw. bei Vorsatz ebenfalls. Nur kommt dann keiner her und reißt Dir die Heizung raus bzw. verbietet Dir das Heizen, weil sie davon ausgehen, dass Du das wieder machen wirst. bj68
-
Yep mag sein...nur der hatte Zeit um in den Fall zu planen....ist es bei Dir zu Edit: fast 100% ausgeschlossen dass jemand in Deinem (näherem*) Umkreis an Deine Waffen kommt, besonders wenn diese Person dann auch kriminelle Energie aufbringt, Dich ausspioniert, betrügt, manipuliert (siehe Munitionkauf) usw. d.h. es wirklich drauf anlegt**? *= das war eine Familie.... Edit #2:**= z.B. auch mit physischer Gewalt oder mit Schlafmittel usw. Ouch...mir fallen da einige Möglichkeiten ein...vielleicht nicht so selektiv (der hat fast nur Mädchen erschossen), aber vom Ergebnis könnte es schon hinkommen.... bj68
-
Naja....der Täter hat da durchaus geplant und mir kann da keiner erzählen, dass jemand der sowas aus https://forum.waffen-online.de/topic/462037-die-grünen-grundsatzprogramm-2020/page/7/#comment-3009711 macht, dann selbst wenn die Waffe ordentlich verwahrt gewesen wäre, zumindest nicht versucht hätte den Schlüssel sich zu beschaffen oder anders an die oder eine Waffe ranzukommen oder wie in dem Posting von mir beschrieben, dann auf andere Tatmittel ausweicht. Sprich Deine Argumentation "16 Tote , weil ein Legalwaffenbesitzer seine Legalwaffe nicht ordnungsgemäß gelagert hatte. " hinkt etwas.....meiner Meinung nach.... bj68
-
https://www.rtl.de/cms/amoklauf-an-schule-in-bremerhaven-schuetze-wollte-erschossen-werden-5015522.html bj68
-
Was ist da dann daraus geworden? Anzeige heißt ja nur, dass es den Weg des Rechtsstaates geht.....was dann hinten rauskommt ist die andere Sache.... bj68
-
Es geht wieder los: Innenminister Beuth fordert Änderung des Waffengesetzes
BJ68 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Die Regelung in der Schweiz umfasst allerdings noch einen Punkt 3: "Waffen aus der Schweiz müssen illegal in die betroffenen Konfliktgebiete gebracht worden sein." und das ist der Hauptgrund, soviel ich mitbekommen habe. Zum einen gibt es einen Altbestand der nicht registriert ist vgl. "Wer bereits vor dem 15. August 2019 im Besitz einer Feuerwaffe nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben b–d war, muss den rechtmässigen Besitz dieser Waffe innerhalb von drei Jahren den zuständigen Behörden des Wohnsitzkantons melden. Keine Meldung ist erforderlich, wenn die Feuerwaffe bereits in einem kantonalen Informationssystem über den Erwerb von Feuerwaffen nach Artikel 32a Absatz 2 registriert ist (Art. 42b Waffengesetz)." https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/delikte-praevention/waffen/besitz-von-feuerwaffen-nachmelden.html und wenn ich mich dunkel erinnere, ist da nicht nur eine Initiative in diese Richtung bei der Abstimmung im Stimmvolk gescheitert zum anderen erfolgen auch bei den registrierten Waffen keine weiteren Überprüfungen/Abgleiche und Schießpflicht gibt es auch nicht. Daher ist der Erwerb und auch das Schießen für diese Leute nicht erlaubt...... bj68 -
Insofern im Auge behalten, ob der Täter eine Anzeige stellt und/oder auch die Staatsanwaltschaft u.U. von sich selbst aus gegen Dich zu ermitteln anfängt z.B. wegen Körperverletzung oder Abklärung ob das Ganze von Notwehr gedeckt ist. Vgl. ähnlich https://www.n-tv.de/panorama/Polizei-ermittelt-gegen-Hausbewohner-article16323346.html bj68
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BJ68 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Naja...da würde mich interessieren, was das genau für Sprengstoff war....da gibt es eine Menge Varianten mit unterschiedlichem Gefährdungsgrad bei "richtigen" Sprengstoffen bzw. Auslegungen bei Chemikalien z.B. auf die Schnelle Nitromethan oder Ammoniumnitrat. Sprich die Aussage könnte alles sein, ein Fass Glycerintrinitrat (in grün vorstellen, so blöde ist wahrscheinlich keiner), ein Sack Ammoniumnitrat, was mit Diesel Richtung ANFO geht oder Schwarzpulver usw. und da sind die Gefährdungen und im Fall des Falles Auswirkungen so ziemlich unterschiedlich. Plus....meine Erfahrung(en) bei so einem Fall sind die Behörden sehr gerne sehr schnell mit derartigen Vorwürfen dabei, weil sie danach unbedingt auch den Aufwand rechtfertigen müssen und davor das als "Argumentation" für die diversen Maßnahmen gegenüber dem Richter der den HD-Wisch unterschreibt, benutzt wird. bj68 -
Ich schätze da werden Dir verdammt viele zustimmen, dass auf dem Stand, während dem Schießen usw. Alkohol eine blöde Idee ist...nur es geht u.a. auch um die Zeit danach wenn die Schusswaffe im Koffer verstaut ist....und nein mit Wesensveränderungen brauchst Du mir da gar nicht zu kommen, denn wenn diese Wesensveränderungen so gravierend wären, dass sie eine Gefahr bedeuten, dann treten diese Wesensveränderungen auch ein, wenn jemand daheim während die Schusswaffen im Tresor sind, Alkohol konsumiert und den Schlüssel zum Tresor hat. Ferner wenn Du damit argumentierst vgl. https://forum.waffen-online.de/topic/475983-aktuelle-lage-alkohol-als-sportschütze/page/2/#comment-3636467 und https://forum.waffen-online.de/topic/475983-aktuelle-lage-alkohol-als-sportschütze/page/3/#comment-3636737 und Du deswegen keinen Alkohol zu Dir nimmst, dann kann man da durchaus den Spieß umdrehen und argumentieren, dass wenn Dich auch schon eine geringe Dosis Alkohol derart aus der Bahn werfen kann, dann können das andere Begebenheiten (z.B. Tod in der Familie, Lebenskrisen, Anflüge von Depression, Burnout usw.) auch und zwar in der Form, dass Du keinen Zugang zu Waffen haben sollest d.h. diese Art der Argumentation kann u.U. schneller in die Hose gehen als es einem lieb sein kann.... bj68
-
Fein....glaub ich Dir sogar....nur a) kann d.h. muss nicht b) selbst wenn, dann heißt das immer noch nicht, dass da jemand mit den Schusswaffen* Scheiße baut, besonders wenn die nachdem Schießen ungeladen im Koffer verstaut sind und c) Du ein Kfz. mit bis zu 0.5/0.3 Promille führen äh fahren darfst und dass bei dem Fahren eine Gefahr für andere, alleine schon von der kinetischen Energie ausgeht, dürfte klar sein. Anscheinend sind die Wesensänderungen da nicht das Problem...plus dass wahrscheinlich viel mehr Leute mit 0.5 Promille unterwegs sein werden, als Leute mit der gleichen Alk-Level Umgang mit Schusswafen haben. *= Ich schreib ihr immer explizit Schusswaffen, weil Messer und andere gefährliche Gegenstände auch Waffen sind und mit denen darfst Du selbst mit 1.1 Promille umgehen... bj68
-
Naja....dann kannst Du (oder auch andere) mir sicher auch sagen wo bei "Bitte beachten: auch der Transport einer Waffe vom Schießstand nach Hause ist ein Umgang, es gilt die 0-Promille-Grenze. " der Hase im Pfeffer liegt bzw. warum da unbedingt die 0 Promille-Grenze gelten muss? Besonders wenn, ohne eine Schusswaffe im Koffer und der Koffer im Auto, die 0.5 bzw. 0.3 Promille-Grenze gilt? Sorry, erinnert mich an schon öfter erlebtes, wo ein "zu viel an Sicherheit", dann unterm Strich zu "zu wenig Sicherheit" geführt hat, weil entweder dann manipuliert wurde oder sich dann um so gut wie alle Vorschriften keinen Kopf mehr gemacht wird oder es gar Gegenreaktionen auslöst. bj68
-
Sorry...dat is Käse....es gilt wie bei so vielem anderem auch der Satz von Paracelsus mit der Dosis und jeder reagiert anders, plus das es jeder selber in der Hand hat, ob er sich ins Koma aka Richtung Kontrollverlust säuft. Wenn ich die Waffen, die Werkzeuge, das Auto nicht anrühre, dann ist das völlig irrelevant.....so wie joker_ch es auch geschrieben hat. Was meinst Du mit "mit einem best. Alkoholspiegel lebst"? Ansonsten gilt hier der Spruch "hätte, hätte, Fahrradkette"..... bj68
-
Wenn ich besoffen nicht schieße, die Waffe anpacke/auspacke, sie ungeladen usw. im Koffer verstaut ist, dann ist mein Alkoholpegel so ziemlich egal (sofern nicht so besoffen, dass jemand mir die Teile klauen kann)....ist ähnlich wie beim Klasse IV Feuerwerk (oder selbst bei Klasse II)....davor bleibe ich komplett nüchtern, danach kann jemand auch Alkohol trinken. bj68
-
Ja und, wo ist das Problem? Solange derjenige da keine Scheiße baut kann es Dir so ziemlich wurscht sein und die Prävention und "abstraktes Gefährdungsdelikt" usw. die da dann angeführt werden, kann man stecken lassen, weil es Richtung Nanny-State https://en.wikipedia.org/wiki/Nanny_state oder gar Präventionsstaat https://de.wikipedia.org/wiki/Präventionsstaat geht. bj68
-
Meine Forderungen an ein neues Waffengesetz (@ VDB)
BJ68 antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenlobby
Nichts....weil ein gehöriger Teil der Typen keine weiße Weste hat und wer sie hat, es sich dann dreimal überlegt, ob er mit dem Teil Scheiße baut.... bj68 -
Aktion "Next Guneration" des VDB und das Forum Waffenrecht
BJ68 antwortete auf Vroma's Thema in Waffenlobby
Auch bei den anderen Waffen.... Österreich: SV wird als Bedürfnisgrund anerkannt... Schweiz: "Erwerbsgrund falls nicht Sport-, Jagd- oder Sammelzwecke:......" und das ohne Nachweise, inklusive das Sammelzwecke sehr frei definiert sind vgl. https://forum.waffen-online.de/topic/460842-nrw-zusammenkünfte-in-sportvereinen-einstellen/#comment-2948059 bj68 -
Jein....zum einen Nein, wenn es um einen Konsens geht im Hinblick auf Sport/Wettbewerb usw. ähnlich wie z.B. auch die Hürden beim Hürdenlauf best. Regelungen unterworfen sind, um Wettbewerbe zu ermöglichen und zum anderen Ja, wenn diese Disziplinen/Schießordnungen und Sportverbände da von staatlicher Seite missbraucht werden das Ganze einzuengen und vor allem auch die Verbände es zulassen sich derart vor den staatlichen Karren spannen zu lassen und da ein Florians-Prinzip verfolgen zumindest zum Teil. On-Topic: Schießclub for Fun, erlaubt ist alles wofür der Stand von der Munition/Waffen* her zugelassen ist, egal wie die Waffen aussehen. "Kinderschießen" wurde ja schon angesprochen meint jemand wo einmal im Jahr das Knabenschießen https://de.wikipedia.org/wiki/Knabenschiessen stattfindet. *= z.B. dass jemand auf einem Armbrust-Stand auch mit einer Composite/Jagd-Armbrust schießen darf oder AK 74 (AK 47, wobei da die Hülsenlänge fallen sollte; dito bei der FN Five-seven) bj68
- 116 Antworten
-
- 2
-
-
- nextguneration
- disziplinen
-
(und 3 weitere)
Markiert mit:
-
https://www.bluewin.ch/de/news/schweiz/gericht-spricht-waffenhaendler-frei-der-auf-brutale-einbrecher-schoss-1600793.html Zwar Schweiz, aber warum sollte das nicht auch in De geschehen können, besonders wenn man sich den im Artikel erwähnten Grund da durchließt.... bj68
-
Was aber unterm Strich kein Problem ist, weil jemand mit Munition alleine nichts anfangen kann, wenn er nicht die dafür passende Waffe hat, plus dass WBK-Besitzer eh x-fach durchleuchtet sind. Typisches Beispiel von doppelt und dreifach gemoppelt, Dank deutscher Gesetzgebergründlichkeit, was unterm Strich zu mehr "Straftaten" führt, deren Ahndung allerdings zu keiner Erhöhung der Sicherheit führt, meint jemand der hier in CH jede hier legale Munition kaufen kann, egal ob er eine Waffe dafür hat oder nicht. bj68
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BJ68 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
oder auch Psychologie wäre näher dran..... Btw. mich würden brennend diese Studien interessieren, die dies festgestellt haben, dass viele potenzielle Täter letztlich von der Tatausführung Abstand nähmen, wenn großkalibrigen Waffen nicht so leicht verfügbar sind. Ich werd da nämlich das Gefühl nicht los, dass Täter im Affekt das nehmen was da gerade zur Hand ist, wobei es völlig egal ist, was das ist, ob Messer, Hammer, Stahlstange oder Schusswaffe und in den anderen Fällen die Verfügbarkeit von Tatmitteln in die Planung mit einfließt, wenn der Täter für sich eine bestimmte Schwelle überschritten hat, was eben nicht von heute auf morgen passiert, siehe Winnenden, Erfurt, wo wenn ich erinnere Unterschriften gefälscht wurden oder die Sache bei den Zeugen Jehovas, sondern länger dauert und vor allem auch zielgerichtet erfolgt und damit die Hürden umgeht und falls das nicht möglich ist auf andere Tatmittel ausweicht. bj68 -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BJ68 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Hm.... a) https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/professuren-forschung/professuren/bannenberg/team/prof_leitung b) Ich sag da nur das: https://forum.waffen-online.de/topic/462037-die-grünen-grundsatzprogramm-2020/page/7/#comment-3009711 Tja....und c) werd ich da das Gefühl nicht los, dass da wieder mal "ich such mir meine Sachverständigen so aus, dass auch das rauskommt was rauskommen soll" gespielt wurde.... bj68