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Yep du meinst in etwa so: https://forum.waffen-online.de/topic/475065-mitglieder-ausschließen/ Nö...Erfahrungen eines Kumpels, denn ich seit der Grundschule kenne und der schon vor 20 Jahren in einen hiesigen Schützenverein eingetreten ist und das Schießen da dann auch ziemlich ernsthaft betrieben und in dem Verein auch vieles mitbekommen hat. Hm wie wäre mit Just for Fun Schießen ohne sportlichen Ehrgeiz? Warum muss da alles und jedes unter Sport eingeordnet sein und vor allem auch damit geschossen werden und wenn ich das richtig sehe, dann damit auch ernsthaft....sprich es reicht nicht wie hier in CH, dass ich mit meiner Waffe in den Schießkeller gehe und sie einfach mal benutze, sondern das muss dann etwas mehr sein, damit das anerkannt wird. Lieber ASE Du kannst mir sicher sagen, was der Nutzen von so einer Regelung oder eher Gängelung ist? Außer dass man da die Zahl der Waffenbesitzer möglichst klein halten möchte..... bj68
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Hm....vielleicht haben die keine Lust auf Vereinsmeierei, die dortigen Denunzianten und Paragraphenhengste, den Vereins- und Schießzwang, inklusive Bedürnfnismist von der Aufbewahrung ganz zu schweigen, wo Dir ein kleiner Fehler gleich mal Dein ganzes Zeug kosten kann und die Dinge immer kreativer ausgelegt werden (höre ich da nicht leise was von Schlüsselaufbewahrung?) und den netten unangekündigten Hausbesuchen. Die Pflichtermine zum Schießen kommen noch hinzu...und so weiter und so fort.... Ein Freund von mir ist in Niederbayern vor xx Jahren in den Schützenverein eingetreten und ich war mit auch mal auf dem Stand und konnte mit seiner SigSauer auch mal schießen....er meinte dass ich da mit meiner Art bei einigen tierisch anecken würde u.a. auch weil ich immer diverse Ideen hab z.B. Geschoss im Flug, beim Einschlag zu photographieren und alleine schon das Äußern dieser Ideen Paragraphenhengste derart in Aufruhr versetzen würde, dass ich da auf die Abschussliste komme. Kommt auch noch das https://forum.waffen-online.de/topic/460842-nrw-zusammenkünfte-in-sportvereinen-einstellen/#comment-2948059 hinzu.....ich möchte das haben was mir gefällt und nicht das was in irgendeiner Sportordnung erlaubt ist und mir der Saat gnädigerweise gewährt. Kommen auch die diversen Macht- und Intrigenspielchen hinzu, die es in jedem Verein gibt, nur bei dem speziellen Topic hängt dann über allem das Damoklesschwert der Zuverlässigkeit und auf diese Scheißspielchen habe ich keine Lust und wahrscheinlich auch diverse andere nicht, inklusive der finanzielle Aspekt ist auch nicht zu verachten, wie viel kostet die Grundausstattung (Tresor usw.). bj68
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BJ68 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Sorry steh auf dem Schlauch....wie geht das in De...außer ich habe da so Damen und Herren neben mir laufen, deren Job es ist meinen Leib zu bewachen.... bj68 -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BJ68 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
und es kommt noch der Fakt hinzu, dass der Typ sich dann halt was anderes z.B. Messer greift, wenn er illegal nicht eine Schusswaffe bekommt. Btw. warum war der noch in Österreich, denn "Weil das Opfer den zu Gewalttätigkeiten neigenden Mann gefürchtet hatte, dürfte sie sich dort in das Haus ihrer Eltern geflüchtet haben. Schon im Sommer soll der Täter das Opfer nach einem Fest verprügelt und schwer verletzt haben." sprich der wurde schon mal richtig handgreiflich und aus dem ersten Satz leite ich ab, dass der in seiner Umgebung schon einen gewissen Ruf weg hatte....entweder gab es da schon Vorfälle mit Polente und Co. oder Streit mit anderen und zwar so, dass Leutchen das mitbekamen. Edit: Ach ja: https://iwoe.at/wp-content/uploads/2020/12/04-23-19.12.pdf "Sonderausgabe Notwehr & Selbstverteidigung" ist natürlich in DE undenkbar und nicht gewünscht..... bj68 -
Einwurf: Oben schreibst Du, dass Paintball nicht zu den Kampfsportarten gezählt wird*....kann es sein, dass Du Dich da verschrieben hast, denn gerade beim Paintball passiert ja das, was Du da schreibst.... * = https://forum.waffen-online.de/topic/477167-bundesverband-zivile-legalwaffen-bzl/page/5/#comment-3706122 bj68
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Messer im Fahrzeug- eine ADAC Juristin klärt auf
BJ68 antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Falls Du in einer Messer- oder besser Waffen und gefährliche Gegenstände-Verbotszone parkst bist Du da dann auch fällig... bj68 -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BJ68 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Da ist noch was ganz anderes sehr faul...was reitet da eine Behörde oder besser die Beamten davon selbstherrlich die Vernichtung der Teile anzuordnen, während der Prozess noch läuft? Wer hat diesen Damen und Herren derart ins Hirn geschissen? bj68 -
Hieße das ich könnte da in meiner Stadt auf dem für WBK zuständigen Amt vorstellig werden mit der Forderung mir eine grüne WBK mit dem Voreintrag auszustellen und das auch ohne Vereinsgedöns und Sachkundenachweis? bj68
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das wäre noch zu ergänzen um wachsen Kinder und Jugendliche in kriminellen Haushalten auf auch = schleeeecht denn es gibt auch eine Menge anderer Gegenstände und Körperteile die sich zu Waffen machen lassen und Nötigen/Bedrohen/Abziehen/Stehlen/Rauben usw. geht auch ohne Waffen.... bj68
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
BJ68 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Hm leben in Deinem Haushalt auch Mitbewohner, Lebensgefährten usw. die keine Waffenbesitzer sind und bist Du u.U. auch mehrere Stunden oder gar Tage abwesend? Welche Vorkehrungen hast Du getroffen, dass sich obige Personen nicht in Deiner Abwesenheit per Schneidbrenner, Vorschlaghammer und andere Möglichkeiten sich unbefugten Zugriff auf Deine Waffen verschaffen? Werden Deine Tresore kamera-überwacht und Dir regelmäßig Bilder auf Dein Cell gesendet, um zu sehen wie der Status ist oder ist da eine Alarmanlage installiert, die einen Öffnungsversuch Dir meldet, kann durchaus auch als erforderliche Vorkehrung sehen..... bj68 -
NRW hat laut Nr. 4 in https://ksv-polizeipraxis.de/die-einrichtung-von-waffenverbotszonen-durch-polizei-oder-ordnungsbehoerden/ gefährliche Gegenstände nicht berücksichtigt. Schaut man sich die Teile an wo gefährliche Gegenstände berücksichtig werden bekommt man das: a) Bundespolizeigesetz des Bundes vom 23.6.2021 (BGBl. I S. 1982): [...]Gesetz über die Bundespolizei (Bundespolizeigesetz - BPolG) § 43 Durchsuchung von Personen [...] 3) Die Bundespolizei kann eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, Explosionsmitteln und anderen gefährlichen Gegenständen durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Beamten der Bundespolizei, der Person selbst oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. [...] https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__43.html b) Bremen: [...] (2) Gefährliche Gegenstände sind 1. Messer, soweit sie nicht bereits dem Waffengesetz unterfallen, 2. Schlagstöcke, Baseballschläger, Metallrohre oder diesen Gegenständen in der Wirkung gleichstehende Gegenstände, mit denen durch Hieb oder Stoß auf Personen oder Sachen eingewirkt werden kann, 3. Handschuhe mit harten Füllungen, 4. Äxte oder Beile, 5. Rasierklingen oder zweckentfremdet angeschärfte Werkzeuge. [...] https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/polizeiverordnung-ueber-das-verbot-des-fuehrens-von-gefaehrlichen-gegenstaenden-vom-21-januar-2009-66867?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d Man achte auf die Formulierung " in der Wirkung gleichstehende Gegenstände...." was sehr allgemein ist....und dass Messer praktisch alles ist..... c) Hamburg: [...] (3) Gefährliche Gegenstände im Sinne des § 1 sind 1. Messer, soweit sie nicht von Absatz 2 erfasst werden, 2. Knüppel und Baseballschläger, 3. Handschuhe mit harten Füllungen, 4. Reizstoffsprühgeräte und Tierabwehrsprays, soweit sie nicht von Absatz 2 erfasst werden. [...] https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffFVerbotVHApP2 Da ist weniger Auslegungsspielraum.... d) Hannover: [...] (2) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll oder die an einer Kontrollstelle (§ 14) angetroffen wird, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Explosivmitteln durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. [...] https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/baf06971-a291-3506-b7cc-14b4114e7375 Gibt also durchaus diverse Rechtsgrundlagen die in der Wirkung gleichstehende Gegenstände oder gefährlichen Werkzeuge erfassen.... bj68
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Ansturm auf KWS versetzt Polizei in große Sorge
BJ68 antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Aha: Die Polizei braucht keine Bewaffnung der Bevölkerung....warum erinnert mich das nur an den Spruch von dem Behördentypen Herrn Brenneke "Waffen sind demnach Gegenstände die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden. Dabei kann es beim bestimmungsgemässen Gebrauch zur Verteidigung (Durchsetzung) der Rechtsordnung auch zur Tötung des Rechtsbrechers kommen." und heißt im Umkehrschluss, dass der nette Herr im bewaffneten Bürger eine Gefahr für die Polizei sieht.....spricht für mich auch Bände...wenn er das so sieht... bj68- 69 Antworten
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Yep...allerdings nur weil das Risiko besteht, dass aus CH dann Waffen in diese Länder geschmuggelt werden....da es hier keine Kontrollen gibt...und so lang ist die Liste nicht vgl. Art 12 in https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2008/767/20230401/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2008-767-20230401-de-pdf-a.pdf bj68
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Und wo ist das Problem, meint jemand bei dem im Regal eine AK47, eine Barrett M82 steht, der sich im Jahr so viele WES für je drei Waffen lösen kann wie er lustig ist, auf Sonderbewilligung auch einen Vollautomaten bekäme, sich jegliche hier in CH legale Munition kaufen kann, unabhängig ob er die Waffe dafür überhaupt hat, wo Vogelschreck, Schwarzpulver ohne Schein erhältlich sind, er in keinen Verein sein und mit seinen Waffen nicht zwang-schießen muss, er keine Tresore braucht, keine Sachkunde usw. und hier in CH die Luft nicht bleihaltig ist und einem die Kugeln um die Ohren fliegen trotz sehr freiem Waffengesetz? Du erinnerst mich an diesen Menschen, dem ich dieses Posting gewidmet habe: https://forum.waffen-online.de/topic/460842-nrw-zusammenkünfte-in-sportvereinen-einstellen/#comment-2948059 dem konnte/kann es auch nicht scharf genug sein....und ja der größte Teil des deutschen WaffG und AWaffV kann getrost in die Tonne getreten werden und zwar ohne dass die Sicherheit (die eh nur relativ ist) darunter leidet. bj68
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Wobei es laut dem Gesuch um Erteilung einer kantonalen Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiesswesen vgl. https://www.fedpol.admin.ch/dam/fedpol/de/data/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/sportschuetzen/gesuch-aube-sportschuetze-d.pdf.download.pdf/gesuch-aube-sportschuetze-d.pdf ausreicht eine Vereinsmitgliedschaft in einem Schützenverein inne zu haben oder das regelmäßige Schießen nachzuweisen vgl. aus dem Gesuch: Btw. in dem Formular sich mal die Definition von "ausgerüstet" mal ansehen....und das Hirn mal einschalten.....würde mich nicht wundern, wenn das ein dezenter Fuck-Finger Richtung EU ist..... bj68
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Naja...auch in CH gibt es das Bedürfnisprinzip*...allerdings (inzwischen, wegen der EU-Deppen-Magazinregelung, mit Ausnahmen**) ohne Vereinszwang, Schießzwang und Pflichtterminen 12 mal im Jahr, Sammeln nur wenn es kulturhistorisch bedeutsam ist usw. *= Laut WES "Erwerbsgrund falls nicht Sport-, Jagd- oder Sammelzwecke:" **= wo ein Besuch im Schießkeller ausreicht, um das zu erfüllen....vgl. https://www.swissshooting.ch/de/schiesssport/was-ist-schiesssport/waffengesetz/die-erleichterte-ausnahmebewilligung/ bj68
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Hm...und was passiert, wenn er einen Verstoß findet? Sei es unabsichtlich oder gar vorsätzlich? Du wirst aufgefordert den Mangel abzustellen und falls Fahrlässigkeit da strafbar sein sollte gibt es eine Busse bzw. bei Vorsatz ebenfalls. Nur kommt dann keiner her und reißt Dir die Heizung raus bzw. verbietet Dir das Heizen, weil sie davon ausgehen, dass Du das wieder machen wirst. bj68
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Yep mag sein...nur der hatte Zeit um in den Fall zu planen....ist es bei Dir zu Edit: fast 100% ausgeschlossen dass jemand in Deinem (näherem*) Umkreis an Deine Waffen kommt, besonders wenn diese Person dann auch kriminelle Energie aufbringt, Dich ausspioniert, betrügt, manipuliert (siehe Munitionkauf) usw. d.h. es wirklich drauf anlegt**? *= das war eine Familie.... Edit #2:**= z.B. auch mit physischer Gewalt oder mit Schlafmittel usw. Ouch...mir fallen da einige Möglichkeiten ein...vielleicht nicht so selektiv (der hat fast nur Mädchen erschossen), aber vom Ergebnis könnte es schon hinkommen.... bj68
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Naja....der Täter hat da durchaus geplant und mir kann da keiner erzählen, dass jemand der sowas aus https://forum.waffen-online.de/topic/462037-die-grünen-grundsatzprogramm-2020/page/7/#comment-3009711 macht, dann selbst wenn die Waffe ordentlich verwahrt gewesen wäre, zumindest nicht versucht hätte den Schlüssel sich zu beschaffen oder anders an die oder eine Waffe ranzukommen oder wie in dem Posting von mir beschrieben, dann auf andere Tatmittel ausweicht. Sprich Deine Argumentation "16 Tote , weil ein Legalwaffenbesitzer seine Legalwaffe nicht ordnungsgemäß gelagert hatte. " hinkt etwas.....meiner Meinung nach.... bj68
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https://www.rtl.de/cms/amoklauf-an-schule-in-bremerhaven-schuetze-wollte-erschossen-werden-5015522.html bj68
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Was ist da dann daraus geworden? Anzeige heißt ja nur, dass es den Weg des Rechtsstaates geht.....was dann hinten rauskommt ist die andere Sache.... bj68
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Es geht wieder los: Innenminister Beuth fordert Änderung des Waffengesetzes
BJ68 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Die Regelung in der Schweiz umfasst allerdings noch einen Punkt 3: "Waffen aus der Schweiz müssen illegal in die betroffenen Konfliktgebiete gebracht worden sein." und das ist der Hauptgrund, soviel ich mitbekommen habe. Zum einen gibt es einen Altbestand der nicht registriert ist vgl. "Wer bereits vor dem 15. August 2019 im Besitz einer Feuerwaffe nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben b–d war, muss den rechtmässigen Besitz dieser Waffe innerhalb von drei Jahren den zuständigen Behörden des Wohnsitzkantons melden. Keine Meldung ist erforderlich, wenn die Feuerwaffe bereits in einem kantonalen Informationssystem über den Erwerb von Feuerwaffen nach Artikel 32a Absatz 2 registriert ist (Art. 42b Waffengesetz)." https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/delikte-praevention/waffen/besitz-von-feuerwaffen-nachmelden.html und wenn ich mich dunkel erinnere, ist da nicht nur eine Initiative in diese Richtung bei der Abstimmung im Stimmvolk gescheitert zum anderen erfolgen auch bei den registrierten Waffen keine weiteren Überprüfungen/Abgleiche und Schießpflicht gibt es auch nicht. Daher ist der Erwerb und auch das Schießen für diese Leute nicht erlaubt...... bj68 -
Insofern im Auge behalten, ob der Täter eine Anzeige stellt und/oder auch die Staatsanwaltschaft u.U. von sich selbst aus gegen Dich zu ermitteln anfängt z.B. wegen Körperverletzung oder Abklärung ob das Ganze von Notwehr gedeckt ist. Vgl. ähnlich https://www.n-tv.de/panorama/Polizei-ermittelt-gegen-Hausbewohner-article16323346.html bj68
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BJ68 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Naja...da würde mich interessieren, was das genau für Sprengstoff war....da gibt es eine Menge Varianten mit unterschiedlichem Gefährdungsgrad bei "richtigen" Sprengstoffen bzw. Auslegungen bei Chemikalien z.B. auf die Schnelle Nitromethan oder Ammoniumnitrat. Sprich die Aussage könnte alles sein, ein Fass Glycerintrinitrat (in grün vorstellen, so blöde ist wahrscheinlich keiner), ein Sack Ammoniumnitrat, was mit Diesel Richtung ANFO geht oder Schwarzpulver usw. und da sind die Gefährdungen und im Fall des Falles Auswirkungen so ziemlich unterschiedlich. Plus....meine Erfahrung(en) bei so einem Fall sind die Behörden sehr gerne sehr schnell mit derartigen Vorwürfen dabei, weil sie danach unbedingt auch den Aufwand rechtfertigen müssen und davor das als "Argumentation" für die diversen Maßnahmen gegenüber dem Richter der den HD-Wisch unterschreibt, benutzt wird. bj68 -
Ich schätze da werden Dir verdammt viele zustimmen, dass auf dem Stand, während dem Schießen usw. Alkohol eine blöde Idee ist...nur es geht u.a. auch um die Zeit danach wenn die Schusswaffe im Koffer verstaut ist....und nein mit Wesensveränderungen brauchst Du mir da gar nicht zu kommen, denn wenn diese Wesensveränderungen so gravierend wären, dass sie eine Gefahr bedeuten, dann treten diese Wesensveränderungen auch ein, wenn jemand daheim während die Schusswaffen im Tresor sind, Alkohol konsumiert und den Schlüssel zum Tresor hat. Ferner wenn Du damit argumentierst vgl. https://forum.waffen-online.de/topic/475983-aktuelle-lage-alkohol-als-sportschütze/page/2/#comment-3636467 und https://forum.waffen-online.de/topic/475983-aktuelle-lage-alkohol-als-sportschütze/page/3/#comment-3636737 und Du deswegen keinen Alkohol zu Dir nimmst, dann kann man da durchaus den Spieß umdrehen und argumentieren, dass wenn Dich auch schon eine geringe Dosis Alkohol derart aus der Bahn werfen kann, dann können das andere Begebenheiten (z.B. Tod in der Familie, Lebenskrisen, Anflüge von Depression, Burnout usw.) auch und zwar in der Form, dass Du keinen Zugang zu Waffen haben sollest d.h. diese Art der Argumentation kann u.U. schneller in die Hose gehen als es einem lieb sein kann.... bj68