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BJ68

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Alle Inhalte von BJ68

  1. und besonders was der Richtervorbehalt eigentlich darstellen soll.....okay "grün" ist alle...und vor kurzem eine Kriminaldoku auf Neo oder Info (ZDF) gesehen, wo alte Fälle dargestellt wurden....bei einem Mordfall (keine Ahnung welcher, allerdings war einer ab/in den 2005 oder gar 2010 Jahren) kam der damalige Staatsanwalt zu Wort, der den Fall zur Anklage brachte, wo dann allerdings gesagt wurde, dass der jetzt (2024/25 war eine neue Folge) nun ein Richter sei. Sorry...wenn Staatsanwälte zu Richter werden können, dann ist das meiner Meinung nach ziemlich Kacke.....und erzeugt dann richtigen Filz..... bj68
  2. https://www.danisch.de/blog/2026/01/09/kontensperren/ Tja..da kann ich Hadmut mit dem Satz "Bedenke, worum Du bittest. Es könnte Dir gewährt werden." nur zustimmen..... bj68
  3. Auch dem Iran, der gedroht hat Israel zu vernichten? Knackpunkt ist da nämlich das Problem. dass es durchaus Überlegungen gab und wahrscheinlich auch noch gibt, dass auch ein Kernwaffeneinsatz "gewinnbar" ist, wenn man es schafft dass der Angegriffene nicht mehr fähig ist, auf den Angriff mit den eigenen Kernwaffen zu antworten aka Zweitschlagfähigkeit....da wurde in den USA und auch in der ehemaligen UdSSR ein Riesenterz gemacht um sich diese Fähigkeit zu sichern. Okay...könnte man mit einer "Salted Bomb" https://de.wikipedia.org/wiki/Salted_Bomb umgehen, nur kommen mir dann halt die Filme "Das letzte Ufer"/"USS Charleston – Die letzte Hoffnung der Menschheit" in den Sinn.... Knackpunkt #2: Fehler passieren und werden passieren... ich sag nur "Broken Arrow", Able Archer und Stanislaw Petrow, wobei wir bei der letzteren Person wieder bei der Zweitschlagfähigkeit wären und Entscheidungen sehr schnell getroffen werden müssen und u.U. Knackpunkt #3 Situationen ungewollt eskalieren z.B. dass sich eine Steite nicht mehr zu helfen weiß und die atomare Karte spielt, denn Drohungen müssen auch mal wahr gemacht werden.....ansonsten sind sie wirkungslos..... bj68
  4. Yep....dann könnte die der versiegelte Brief ja auch bei einem Freund der kein LWB ist hinterlegt werden u.U. zusammen auch mit Passwörtern für die diversen Online-Accounts, -Banking usw. Wenn die Behörde nichts weiß, das macht sie auch nicht heiß....und jemand der nicht LWB ist, denn kann man dann auch durch die Hintertür keinen Strick daraus drehen. Ist vergleichbar mit den "großen Magazinen" oder der Aufbewahrung von freien Waffen....der Nicht-LWB hat damit keine Probleme, den LWB kann die Behörde u.U. belangen..... bj68
  5. Okay....Erblasser und Erben sind aus dem Schneider, nur böse Frage...wie schaut es mit dem Dritten aus, dem Nachbarn der LWB ist? Den kann man immer noch belangen.....z.B. weil er da mitgemacht hat.... bj68
  6. Hm....Frage an Dich was ist für Dich Notwehr? Kannst Du da mal Beispiele aufführen, was Du als Notwehr siehst? Edit: Z.B. der Fall https://web.archive.org/web/20210803225213/https://www.lokalo24.de/lokales/schwalm-eder-kreis/heimat-nachrichten/gefaehrlicher-einkauf-fritzlarer-lokalpolitiker-helllichten-somaliern-verletzt-12226447.html und wenn es geht noch eigene Beispiele? bj68
  7. Ist auch "nett": Warum kommt mir da nur so ein bestimmter Spruch in den Sinn... bj68
  8. Hm...und Deine minderjährigen Kinder? Was ist mit denen? Das sind in Deiner Wohnung auch befugte Personen, die durch das Haus wandern dürfen..... bj68
  9. Hm...und wenn ein Kind das Messer findet und damit Mist auf die eine oder andere Art baut? bj68
  10. Das hast Du falsch geschrieben...das hätte lauten müssen: "12 cm Klingenlänge war der Kompromiss" siehe die diversen Verschärfungen Yep...allerdings ist die Strafbarkeit bei Verstößen gegen den §42a im §53 Abs.1 Nr. 21b als Ordnungswidrigkeit eingestuft und da kann im Gegensatz zu Straftaten, wenn ich mich nicht irre, das Opportunitätsprinzip angewendet werden siehe "§ 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten" https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__47.html der anscheinend für alle Ordnungswidrigkeiten generell (????) gilt, auch wenn im WaffG eigentlich das Legalitätsprinzip gilt. Sprich da hätte eine Verwarnung bzw. Ermahnung gereicht......besonders wenn wie oben schon geschrieben ersichtlich ist, dass von dem Führer nicht zu erwarten ist, dass er damit Mist baut.... bj68
  11. Yep ist mir bewusst...zeigt aber für mich auf, das hier das Hirn an der Pforte abgegeben wurde, als dieser Paragraph ins Gesetz gegossen worden ist, denn unterm Strich ist es völlig wurscht ob das Teil eine 30, 15, 12 oder 6 cm (Feaser lässt grüßen) lange Klinge hat, weil es nur drafu ankommt, was die Person die es besitzt bzw. führt damit vorhat. Eigentlich könnte der §42a wie folgt gefasst werden: Das Führen von Messern (und von mir aus auch gefährlichen Gegenständen) ist strafbar, sobald diese missbräuchlich (z.B. §240, 241, 177, 178, 249 usw. alles StGB §§) verwendet werden. Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren wird bestraft, wer diese Messer und Gegenstände in der oben beschriebenen Weise nutzt. bj68
  12. Fein....nur als der §42a WaffG eingeführt wurde, tönte es von vielen Seiten, dass er gerade nicht deswegen gemacht wurde um so Fälle wie den obigen zu ahnden. Eben weil von dem Bekannten keine Gefahr ausgehen wird und zwar völlig unabhängig was er da im Auto dabei hat.... Plus bitte mal Ausführen was ein Messer mit einer Klingenlänge unter 12 cm weniger gefährlich macht, als ein Messer mit mehr als 12 cm Klingenlänge, so dass letzteres mit einem Führungsverbot (mit Ausnahmen) belegt werden muss? bj68
  13. Bei mir war es eine Fiskars Axt (längere Ausführung) und Klappspaten.....bin am Abend aus dem Parkhaus ohne Licht rausgefahren und hab es erst später (50 m) bemerkt, eingeschaltet und blöderweise hat die Polente es gesehen. Natürlich dann angehalten worden mit Kontrolle....auf die Frage warum, habe dann zugegeben, dass ich das halt vergessen habe...danach Fahrzeugkontrolle und m Kofferraum die beiden Teile offen gelegen, wo dann gleich die Frage aufkam, warum ich das dabei habe....meine Antwort darauf, ich bin Pfadfinder und da hab ich halt eine Art Grundausstattung immer im Auto liegen, neben Isomatte, Schlafsack, Kochgeschirr, Seilen mit Karabiner usw. Wurde dann auch akzeptiert....war aber vor über 20 Jahren. bj68
  14. und Tja und da stell ich mir die Frage....was da der sog. Gesetzgeber und auch Richter, bei sowas von seinen Bürgern unterm Strich halten bzw. was sie dem Bürger, der ja im Hinblick auf seinen WBK-Werdegang auf Herz und Nieren überprüft wurde unterstellen. Was ich von solchen Personen halte verkneife ich mit....könnte sonst gegen einige §§ des StGB verstoßen.... bj68
  15. BJ68

    Risiken in Deutschland

    Über Danisch, aus aktuellem* Anlass: https://www.danisch.de/blog/2025/09/10/notspeisung-im-21-jahrhundert/ *= https://www.danisch.de/blog/2025/09/09/stromausfall-in-berlin/ bj68
  16. a) Wie in Österreich wo Kategorie C ab 18 ist und Selbstverteidigung ein Bedürfnisgrund für eine Faustfeuerwaffe, oder b) Wie in der Schweiz, wo Du Dir mit einer WES drei Stück holen kannst, mit Sonderbewilligung auch einen Vollautomaten, Kat C. ab 18 ist usw....oder gar c) Wie in Tschechien, wo Du das Teil sogar concealed tragen darfst.....ohne dass Du nachweisen musst, dass Du besonders gefährdet bist..... Alles Länder wo es nicht an allen Ecken kracht, die Luft bleihaltig ist und wo auch Messer und andere Gegenstände nicht derart reguliert sind wie in Deutschland.... bj68
  17. Nö...bin ich nicht hab ich auch gar nicht behauptet....fiel mir nur als Maßnahme ein, um zu verhindern dass mit den ausgestellten Waffen geschossen wird. Daher kannste Dir Deinen Spruch mit dem Fachmann schenken... bj68
  18. Hm...schon mal was von einem Waffenschloss gehört? Gibt es in verschiedenen Ausführungen z.B. https://www.amazon.de/HONESECUR-Waffenschloss-Abzugschloss-Vorhängeschloss-Schlüsseln/dp/B0C4P6T19B?th=1 und das hätte dann noch den Vorteil, dass man es am Stand befestigen kann....Edit: für den Diebstahlschutz... Btw. da würde auch ein etwas dickerer Kabelbinder ausreichen...... Ansonsten zum Schießen braucht man Munition und ich glaube kaum, dass die offen herumliegt bzw. da sogar dann geladene Magazine nebendran liegen..... bj68
  19. Kellerlagerung von Gasflaschen ist nicht erlaubt.... Btw. Anekdote dazu: In Wien bei einem Kollegen in der WG, eine Studentin aus Bosnien, meinte zu mir, dass dort Häuser unbewohnbar gemacht wurden, indem im Keller eine Gasflasche leicht geöffnet wurde und eine brennende Kerze auf der oberste Treppenstufe platziert worden ist. Wurde dann die Mischphase zwischen schwererem Gas und der Luft als Verpuffung gezündet, "hebt" es das Haus aus den Fundamenten und das Teil ist anscheinend nicht mehr stabil....ist keine so richtige zerstörerische Gasexplosion, reichte aber wie es scheint aus.... bj68
  20. Zeigt doch eigentlich auf wie lächerlich zumindest Teile des Waffengesetzes sind, weil es auf biegen und brechen alles und jedes abdecken soll und jede auch noch so kleine Gesetzeslücke PRÄVENTIV geschlossen sein soll....oder anders gefragt, was ist an den Teilen (den Beutelwerfer, die Wasserbombenkanone, eine Kartoffelkanone usw.) so verbotswürdig, das da alles und jedes unters WaffG fallen muss? Falls nun kommt, damit kann jemand Mist machen....Ja...klar nur ist das Mist machen bzw. Ahndung des Mists machen durch genügend andere Gesetze schon pönalisiert....und IMHO kann sich der Gesetzgeber einen großen Teil seiner Präventionsgesetze (Paradebeispiel wäre das Ausgangsstoffgesetz) an eine Stelle stecken wo kein Licht hinkommt u.a. auch weil wenn einmal damit angefangen wird, sich immer wieder neue "Lücken" auftun und es immer wieder auch Leutchen geben wird, die bewusst da Lücken suchen werden. bj68
  21. aus https://17juni1953.wordpress.com/2019/03/09/baerbel-bohley-das-staendige-luegen-wird-wiederkommen/ und da besonders der letzte Teil..... bj68
  22. und nochmals die Frage...was hat das für straf-, zivilrechtliche und disziplinarrechtliche Konsequenzen für die betroffenen Damen und Herren? Aktenmanipulation durch die Polizei ist IMHO keine Kleinigkeit...da sollen und müssen oder besser müssten Köpfe rollen und zwar richtig. bj68
  23. Was man hat, dass hat man und haben und nicht brauchen ist besser als nicht haben und es dann brauchen....auch bei diesen Teilen.....egal was da das Gesetz sagt....möchte nicht wissen, was da in den Ländern die mal zu Jugoslawien gehört haben, so im Keller, auf dem Dachboden oder in Scheunen noch zu finden ist.... bj68
  24. Du hast noch was vergessen: [...]"Ich habe zu dem ersten gesagt, dass mir die Sache zuviel ist, dass ich nervlich am Ende bin und ich bin total überfordert mit dem Ganzen. Da hat er gesagt, aus diesem Grunde machen wir das, damit die Leute von der ganzen Situation her überfordert sind und halt dann Sachen ausplaudern, die sie sonst nicht sagen würden." [...] aus https://web.archive.org/web/20080303065835/http://www.mdr.de/fakt/5039319.html Und von einem Kumpel, der vor langer Zeit (vor 1998) in meiner Heimatstadt beim Lokal-TV Kameramann war, kam ebenfalls dasselbe...die fahren diese schweren Geschütze auf, um die Leute zum einen schlicht einzuschüchtern und zum anderen wie es oben steht, damit diese Sachen ausplaudern... bj68
  25. Das mag sein....nur hoff doch mal, dass es für die Journalistin da ein entsprechendes Feedback gibt....was ja im letzten Satz angedeutet wird.... Erinnert mich an einen Artikel über Drogen, der in einer kleinen Zeitung erschienen ist, wo einem Kommissar ziemlich haarsträubende Aussagen, die hinten und vorne nicht stimmen in den Mund gelegt wurden. Habe den Menschen angeschrieben und ihm den Artikel gesendet...seine Antwort war da sehr interessant...zum einen meinte er, dass er von einer sehr alten Dame interviewt wurde und zum anderen, dass er den Artikel gar nicht bekommen hat, weil der einer lokalspezifischen Ausgabe erschienen sei, die er nicht hat. Ihm war gar nicht bewusst, dass der so verööfentlicht worden ist und auch er meinte, dass er da noch ein Wörtchen oder besser Hühnchen mit der Dame zu rupfen hätte, bei dem Mist den sie da verzapft hat. Dito Arzt von der Charité in Berlin, der von Frontal21 verarscht worden ist....sein Interview ging laut seiner Aussage etwas länger über Tilidin und andere Opioide und Frontal21 hat da nur auszugsweise das verwendet, was sie "brauchen" konnten bzw. besser was der Untermauerung der Richtung des Beitrags "Teufelszeug Tilidin" diente, wodurch Aussagen von dem Arzt derart verfälscht wurden, dass bei dem das Telefon nicht mehr stillstand, weil seine Patienten mit Ängsten ihn angerufen haben, hatten sie doch Tilidin verschrieben bekommen und nun sehr unsicher waren. War ein sehr interessanter Einblick in die journalistische Praxis, wie da was gedreht werden kann, wenn der Tenor oder besser die Richtung des Beitrags schon vorher feststeht.... bj68
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