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BJ68

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Alle Inhalte von BJ68

  1. Yep.... Frage an Dich...hast Du da einen Link zu dem Entwurf? Edit: Gefunden https://www.handelsblatt.com/downloads/29968120/5/240829_bmi_bmj_bmwk_sicherheitspaket.pdf bj68
  2. und wie soll derjenige das im Voraus wissen und was passiert wenn ich weil unterwegs zu einem Pfadilager oder sonst wie dann auf so öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen komme und blöderweise ein Messer dabei hab? Darf oder besser muss ich zukünftig zu meinem Pfadigepäck dann auch noch einen Messertresor im Rucksack verstauen....unsere Pfadis gehen da auch auf Haijck oder Fahrt, wo sie Messer und auch einige gefährliche Gegenstände wie Axt mit dabei haben.... bj68
  3. Definiere Gefährder und ich werfe hier mal ganz trocken AfD-Mitglieder, die biometrischen Ausweisbilder und Überwachung in den Ring...der KI ist es wurscht wonach sie sucht.....schon mal daran gedacht? bj68
  4. Nö, aber Jugendliche...wenn es Dich interessiert wie die Butterfly-Messer da reingekommen sind: https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Re-Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-2/posting-32229223/show/ bj68
  5. Zwar hier OT..... Zwischen wollen und können ist immer noch ein himmelweiter Unterschied....denn für das "können" haben die Deppen da sehr wenig Material angehäuft....erinnert mich ein wenig an die Sauerländer Terroristen-Deppen, die wollten auch und haben sich immerhin Material besorgt, bloß deren Idee hätte nie und never funktioniert vgl.Punkte 3 und 3.1. in https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Ferngelenkte-Terroristen/Jein/posting-27308441/show/ (Btw. später kam auch noch heraus, dass die Forderung des Austausch eher vom besagten Chemikalienhändler kam und nicht wie in Punkt 5. beschrieben vom BKA, was den Händler aufforderte die Arschlöcher noch weiter zu beliefern, was bedeutet es war nichts mit skrupelloser Chemikalienhändler belieferte Terroristen, wie es damals in den Medien ein Herr Ziercke verbreitete. War übrigens der Auftakt zum Ausgangsstoffgesetz https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgangsstoffgesetz warum erinnert mich das nur an die Messerthematik?) Gegenbeispiel wäre ein Breivik, der ja nicht nur geschossen hat, sondern auch was gebastelt und in seinem Manifest auch das Basteln beschrieben hat. Bin da sehr gespalten.....weil zunehmend die Strafbarkeit ins Vorfeld in Richtung Prävention übertragen oder besser verschoben wird z.B. brauche ich für völlig legale Sachen konz. Salpeter- und Schwefelsäure, als auch Wasserstoffperoxid, ähnlich wie bei den Messern auch und das dann doch zu Einschränkungen von persönlichen Freiheiten führt und zum anderen es geht langsam aber sicher auch die Rechtssicherheit flöten wie ab "Was ist eigentlich aus den Berliner Terrorgespann mit den Kühlelementen geworden?" in https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Bundestrojaner-Wer-kontrolliert-die-Ermittler/Strafverfolgung-um-jeden-Preis/posting-27625497/show/ beschrieben und wo (wie in dem Posting erwähnt) jemanden dann aus dem Vorhandensein von Benzin (oder andere brennbare Flüssigkeiten), Glasflaschen und Lappen (Stoff oder Papier) dann die beabsichtigte illegale Herstellung von Brandflaschen unterstellt werden könnte..... Anderseits hast Du dann so Arschlöcher die den/die Typen bei Taylor Swift oder auch die Sauerländer Deppen-Terroristen die unbedingt wollen, aber glücklicherweise nicht können....Breivik sortiere ich da mal als eine ziemliche Ausnahme hinein, der hätte sich auf alle präventiven Maßnahmen eingestellt z.B. beschrieb er im Manifest, das er bereit war seine Freundin (wenn ich mich dunkel erinnere) umzubringen sollte die bei einem Zufallsbesuch was mitbekommen haben usw. bj68
  6. Nö...einfach mal ab Seite 12 in dem PDF lesen: https://dserver.bundestag.de/btd/16/135/1613563.pdf Heise Artikel dazu: https://www.heise.de/news/Bundesregierung-nennt-Details-zu-polizeilich-gefuehrten-Datenbanken-7593.html und der ist von 2009 Edit mir kann da keiner weiß machen, dass da es nicht möglich wäre Waffenverbote nach §41 WaffG einzutragen und dass Behörden/Exekutive da nicht Zugriff drauf hätte. bj68
  7. Jein...es stimmt zwar, dass Du jemanden der nichts zu verlieren hat mit Strafgesetzen relativ wenig ans Bein pinkeln kannst...nur wenn ich mir mal den Strafrahmen des §41 WaffG so ansehe: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__52.html dann ist da durchaus etwas drin....wenn die Klientel dann weggesperrt werden würde bzw. wenn Flüchtling dann die Ausweisung erfolgt bzw. der seinen Status hier verliert. Okay auf den anderem Blatt steht, da natürlich auch, dass selbst bei Arschlöchern die mit anderen Taten wie Körperverletzung und Co. auffällig werden keine Abschiebung erfolgt...siehe https://www.tagesschau.de/inland/regional/urteil-zug-brokstedt-100.html Allerdings auch wenn der §41 WaffG so ziemlich zahnlos ist, er eignet sich wunderbar als Gegenargument für das geforderte Messerverbot/Klingenlängebegrenzung und Einrichtung von Waffenverbotszonen, denn warum die Allgemeinheit in ihren Freiheiten einschränken, wenn eine Einschränkung auch individuell aufgrund von Vorkommnissen gemacht werden kann, die noch dazu dann ganz generell und für alle möglichen Sachen gilt und nicht nur in Waffenverbotszonen. Plus wenn kommt, ja das müsste ja dann kontrolliert werden, dann kommt von mir ein "Ja nur kontrolliert muss in den Waffenverbotszonen/Bahnhöfen/Festivals usw. dann auch werden" und da ist es dann kein Problem von Person xyz den Status bezüglich §41 WaffG abzufragen und falls jemand mit Deiner Argumentation kommt, würde da ich sagen, dass Messerverbote und Klingenlängebegrenzungen genauso wirksam sind wie der §41 WaffG, nämlich fast überhaupt nicht. bj68 bj68
  8. In CZ ist Concealed Carry erlaubt und es wirkt vgl. Fälle 2017 und 2018 https://en.wikipedia.org/wiki/Self-defence_law_(Czech_Republic)#Defensive_gun_use_cases bj68
  9. Nachtrag....hab das "*" vergessen.... [...].dass es hier in die Richtung* nicht alle vier Wochen knallt[...] Mit Richtung meinte ich islamischer Anschlag....denn aus anderen Richtungen z.B. im Clan-Milieu siehe z.B. Stuttgart https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/lka-stuttgart-schussserie-granate-wurf-schuesse-handgranate-altbach-friedhof-jugendbande-gruppe-100.html finden Einsätze von Schusswaffen ja so ziemlich regelmäßig statt...alleine schon das zeigt, dass die Restriktionen im WaffG eigentlich für die Tonne sind und es wie hier in der Schweiz reichen würde, den Leumund zu prüfen und der Bedürfnisscheiß, die Schieß- und Vereinspflicht an Stelle zu stecken ist, wo kein Licht hinkommt, da der Mist nur zur Vergrämung von potentiellen Waffenbesitzern dient. bj68
  10. Sorry Herr Gepperth, das ist Quark....okay mag vielleicht eingeschränkt für den Feld, Wald und Wiesen-Terroristen gelten, die relativ wenig Hirnschmalz haben.... Denn auf die Schnelle: a) https://www.heute.at/s/ak-47-und-munition-wohnwagen-war-voll-mit-waffen-120003106 b) https://www.welt.de/politik/deutschland/article148861266/Wer-wartete-auf-die-Waffen-aus-dem-VW-Golf-auf-der-A8.html c) https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-02/dresden-hauptbahnhof-18-handgranaten-fund-auto und das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein, was da alles in und durch Deutschland unterwegs ist.... Btw. für die Restriktionen des Waffengesetz gilt das Gleiche wie für Messer, dem Täter sind die restriktiven Waffengesetze wurscht und die Verfügbarkeit ist auch kein Problem....dass es hier in die Richtung* nicht alle vier Wochen knallt, liegt nur daran, dass wir oder besser unsere Gesellschaft noch nicht so weit ist...im Gegensatz zu Frankreich und auch da sind Anschläge mit Schusswaffen nicht die Regel. bj68
  11. Ha gefunden...... https://en.wikipedia.org/wiki/Self-defence_law_(Czech_Republic)#Defensive_gun_use_cases Hintergrund: https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Gezielte-Messerattacke-Tote-und-lebensgefaehrlich-Verletzte-nach-Terrorakt-auf-Solinger-Stadtfest/Re-half-American-way-of-life/posting-44356718/show/ bj68
  12. Wäre mal interessant zu wissen wie oft illegale Schusswaffen bei Suiziden eingesetzt werden.....und u.U. auch noch unterteilt, ob sich da jemand von einem anderen die illegale Schusswaffe besorgt hat. Meine Meinung zu dem Urteil: Hat nichts mit der Zuverlässigkeit zu tun...hätte sich Töchterchen an das Gesetz gehalten (die Pfoten von den Waffen zu lassen und sich einen Strick nehmen oder einen ICE-Faher zu beglücken), wäre der Verurteilte aus dem Schneider gewesen. Edit: Klar Tatmittel, nur Knackpunkt in meinen Beispiel wäre, dass die Tochter, wenn sie den Autoschlüssel entwendet und das Auto benutzt, dann genau so illegal handeln würde, wie wenn sie den Schlüssel klaut und sich illegal die Waffe verschafft. bj68
  13. Aus dem Urteil: Tja und wo bleibt dann die Forderung Seile, Autoschlüssel (ist meines Wissens auch schon vorgekommen, dass jemand Suizid als Geisterfaher gemacht hat*), Putzmittel und vor allem Messer (was wäre wenn sich die ein Messer aus der Wohnung der Eltern mitgenommen hätte?) dann auch unter Verschluss zu halten? Plus, dass wenn jemand in Suizidaler Absicht handelt, derjenige dann u.U. auch plant und da wären wir wieder mal so halb bei dem Posting von mir bezüglich eines Tim K. aus Winnenden https://forum.waffen-online.de/topic/462037-die-grünen-grundsatzprogramm-2020/page/7/#comment-3009711 und dem dort geschriebenen Satz: [...]oder anders ausgedrückt....und böse gefragt...was wenn Papa die Waffen richtig aufbewahrt und ihm Tim K. den Schlüssel zum Tresor geklaut oder sich die Kombination erschlichen hätte?[...] Edit: *= Angenommen der Tochter wäre wegen psychischer Erkrankung die Benutzung eines Kfz. nicht erlaubt gewesen und diese psychische Erkrankung geht auch mit Suizidgedanken einher und bei einem Besuch in der elterlichen Wohnung klaut die Tochter den Autoschlüssel und nimmt dann das Auto und probiert damit einen Selbstmordversuch. Wo ist da der Unterschied zur geklauten Schusswaffe? bj68
  14. Laut https://www.quora.com/What-is-dehydrated-water ein Witz..... Allerdings was definitiv gehen sollte wäre Emser Salz https://www.emser.de/ueber-emser/natuerliches-emser-salz vielleicht nicht die dort genannten 2.95 g pro Liter zusetzen, sondern etwas weniger....aber dann dürfte das Wasser ohne Probleme trinkbar sein.... Beim stöbern auf verschiedene Quellen gestoßen (nur Überflogen), einige sagen kein Problem solch Wasser was destilliert ist zu trinken, empfehlen aber auch da Mineralstoffe wie Celtic Sea Salt, Pink Himalayan Salt usw. zuzusetzen vgl. https://survival-kompass.de/en/distilled-water-mineralization/ Emser Salz dürfte da auch gehen.... bj68
  15. Jein....Ja ist Wasser d.h. H2O allerdings trinkbar nur mit Einschränkungen, da völlig mineralfrei d.h. destilliert. Keine Ahnung ob da ein Zusatz von etwas Natriumchlorid hilft, weil der Körper ja nicht nur auf NaCl angewiesen ist... bj68
  16. Mal eine kleine Frage....könnte es sein, dass mit der Messersache die Dame da den Bogen überspannt? U.a. auch weil da um einiges mehr Leute betroffen sind? Bj68
  17. Frage an Dich....warum passiert in der Schweiz so gut wie nichts? Warum gibt es hier trotz sehr liberalem Waffenrecht, wo Du auf Antrag auch Vollautomaten bekommst und jeder der will auch Halbautomaten usw. kriegt und jeder noch Wehrpflichtige sein Stgw. 90 im Schrank stehen hat, keine tausende Tote im Jahr? Oder ganz direkt gefragt, warum kramst Du da regelmäßig die USA heraus und nicht die Schweiz, Tschechien oder Österreich, alles Staaten mit weit liberaleren Waffengesetzen als Deutschland? bj68
  18. Fein, schön für den Bürger....nur was sind die Konsequenzen für die Ausführenden und urteilenden Behörden bzw. Personen? Das würde mich da interessieren.... bj68
  19. Okay....nur wie man da recht schön sieht, ist auch bei Einhaltung der Vorschriften die Bandbreite unendlich, weil sich immer eine Lücke finden lassen wird, ansonsten wäre der Fall ja nicht vor Gericht gelandet....wo ist oder besser soll dann die Grenze sein bzw. wie weit soll die Sache gehen...vgl. z.B. https://forum.waffen-online.de/topic/478558-waffenschrank-auf-schwerlastpalette/#comment-3763356 da würde ich mir es eingehen lassen, wenn der Schrank in einer Garage steht, so dass jemand bequem mit dem Hubwagen das Teil in den Transporter fahren kann und selbst da, wäre das Einbruchmäßig schon eine größere Aktion. Steht aber das Teil in einem Keller der nur über Treppe zugänglich ist, sind die Darstellungen der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle ziemlich aus der Luft gegriffen. bj68
  20. Hm....wirklich? Wenn es diese Rechtsicherheit denn gibt, wie kann das sein, dass z.B. ein Richter dann bei der Schlüsselaufbewahrung ein Fass aufmacht, was vorher Jahre oder gar Jahrzehnte lang, keine alte Sau interessiert hat? Oder der Schmäh mit den Tresoren der neuen Sicherheitsstufen? Ich warte nur noch auf den Tag bis ein Richterchen dann feststellt, dass es bei aller Absicherung gegen Entwendung immer noch eine riesen Schwachstelle gibt, den WBK-Inhaber selber, der zum öffnen der Tresore gezwungen werden kann. Da müssen dann auch detaillierte Anforderungen her wie das zu verhindern ist....auch wenn es wahrscheinlicher einfacher ist, dass sich die interessierten Kreise dann schwarz mit richtigem Gerät eindecken.... bj68
  21. a) Wert ist das, was jemand bereit ist dafür zu zahlen...bzw. es zu kaufen......und das gilt noch mehr, da das Teil keinen Materialwert an sich hat.... b) Militaria-Foren u.U. sofern die den Verlauf erlauben. Allerdings solltest Du beim Admin oder auch den Mods anfragen, BEVOR Du da ein Posting mit dem Angebot erstellst.... c) Darf man verkaufen...keine Ahnung, ist zwar Single Use, nur es kann auch drauf ankommen, ob da Stoffe verbaut bzw. enthalten sind die laut EU-Gesetzgebung z.B. REACH https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/reach-chemikalien-reach nicht in der EU in den Verkehr gebracht werden dürfen. Anderes Beispiel wäre eine Visierung wo Tritium verwendet wird usw. D.h. kann man vorher nicht sagen..... WICHTIG: Bei vielen dieser Regelungen ist Fahrlässigkeit explizit pönalisiert d.h. es gilt der Satz "Nicht Wissen schützt vor Strafe nicht"...... bj68
  22. und einen Hubwagen hat der Typ natürlich im Rucksack dabei, sind ja ganz leicht die Teile oder sollte da eine Hermine Granger mit ihrer speziellen Tasche dabei sein, da würde natürlich auch ein Hubwagen reinpassen....und ich wette natürlich kann die kriminalpolizeilichen Beratungsstelle jede Menge Fälle aufzählen, wo dann so ein Hubwagen benutzt wurde und wenn nicht, dann zeigt das nur, dass sie recht hatten....die Diebe stehen schon alle in Startlöchern mit Hubwagen natürlich. bj68
  23. Wobei mit Ersteren relativ wenig passiert was Richtung Unfälle, unbefugten Zugriff geht und selbst der aktive Einsatz hält sich, verglichen mit der geschätzten Zahl an illegalen Waffen, so ziemlich in engen Grenzen d.h. der Großteil der Leute mit illegalen Waffen verstößt zwar gegen das Waffengesetz, hält sich aber an Tötungs-, Mord-, Drohungs- und Nötigungsverbote die im StGB gelistet sind. bj68
  24. Yep...nur stellt sich eben auch da dann die Frage wie viel Sicherheit darf oder besser muss es denn sein? Z.B. wenn ich alleine in meiner Wohnung lebe, die Eingangstür des Mehrparteienhauses verschlossen ist wie auch meine Wohnungstür, ich aber auf Arbeit bin und jemand in die Wohnung einbricht und den Schrank öffnet und sich bedient? Reicht das im Sinne die Waffen wurden sorgfältig aufbewahrt und und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter ausreichend geschützt? Für meine Begriffe reicht das...da immer jemand im Haus da ist und die Gegend nicht tagtäglich von Wohnungseinbrüchen heimgesucht wird....wäre das anders, müsste ich mir da was einfallen lassen, wobei ich mal vermute*, dass die/derjenige sogar die Waffen liegen lassen würde, weil höheres Risiko, sind registriert, lassen sich nicht so leicht zu Geld machen und wenn damit erwischt, kann man sich nicht herausreden und die Strafandrohung dürfte dann auch gleich mal etwas höher ausfallen, plus die Polizei dürfte da auch dann etwas anders ermitteln. *= u.a. deswegen, weil sich so ähnlich auch mal mir gegenüber ein Waffenhändler hier in CH geäußert hat....das bei Feld/Wald und Wiesen-Wohnungseinbrüchen der Diebstahl von Waffen eigentlich kein Thema sei....aus den obengenannten Gründen. bj68
  25. Naja....hier in CH meinte der Herr vom kantonalen Waffenbrüro beim Interview für meine erste WES zur Aufbewahrung, dass ein Schrank völlig ausreicht und verschlossen sollte er nur deswegen sein, falls Besuch kommt und getrunken wird und da einer auf eine blöde Idee kommt. Nix Tresor....und schon gar nicht 200 kg aufwärts....und da wären wir wieder beim Thema...egal ob aktive Handbewegung beim Messer oder Abzug drücken bei der Schusswaffe....das Töten und/oder Verletzen von Menschen ohne triftigen Grund (siehe §32 StGB) ist eh schon verboten. Eigentlich reicht was im Schweizer Waffengesetz steht: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2535_2535_2535/de#art_26 und es muss nicht der Zirkus veranstaltet werden wie in Deutschland, wo dann z.B. noch überlegt wird wie da die Schlüssel aufzubewahren sind und wo ich mich frage, wer da alles der Exekutive, Judikative und Legislative und auch diversen Schusswaffenbesitzern der Art ins Gehirn geschissen hat, dass die auf die Ideen kommen und es auch noch gut finden. Btw. wurde hier im Thread auch schon mal angeschnitten: Illegale Schusswaffen...wie werden die wohl aufbewahrt? Wenn die Aufbewahrung wirklich so kritisch wäre, dann müssten da doch sehr viel mehr Vorfälle/Unfälle auch mit illegalen Schusswaffen passieren, wo dann Kinder/Jugendliche/Ehepartner sich das Teil schnappen und damit was anstellen. Vorfälle in der Richtung hat es ja schon gegeben vgl. https://www.rnd.de/panorama/nach-gewalttat-an-schule-in-offenburg-eltern-von-mutmasslichem-schuetzen-angeklagt-4Q33JSJMPVPEDMF6FPHOOW7FMU.html nur wenn ich mir die geschätzte Zahl an illegalen Schusswaffen ("Nach Schätzung der GdP gibt es in Deutschland mindestens 20 Mio. illegale unregistrierteWaffen" im Netz gefunden) so ansehe, müsste es da sehr viel mehr Vorfälle/Unfälle dieser oder ähnlicher Art geben, da die Teile defintiv nicht so aufbewahrt werden dürften wie die legalen regsistrierten Waffen. Frage an Dich und andere: Warum passiert auch mit den illegalen Waffen so gut wie nichts? Könnte es sein, dass bei den Waffen die Aufbewahrung nicht den Einfluss auf den möglichen Missbrauch hat, den der Gesetzgeber ja bei den legalen permanent annimmt? bj68
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