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BJ68

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  1. und selbst wenn die nicht schnetzeln: https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article252174098/Gruppe-schlaegt-auf-junge-Maenner-ein-20-Jaehriger-soll-laut-Medienbericht-hirntot-sein.html Geht auch ohne schneidende Gegenstände, als auch dafür geeignete Ersatzobjekte.....und das perverse die Mittel dafür trägt da jeder immer mit sich rum.... bj68
  2. Nicht mal das....vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Anschlag_in_Würzburg_2021 bj68
  3. Himmel Arsch und Zwirn....warum denn nicht? Mit einem Messer herumlaufen......gehört bei mir zur Pfadfinder-Kluft und selbst wenn nicht....das von mir geführte Messer würde zu 99.99% als Werkzeug, zum Schnitzen usw. eingesetzt werden....100% schreib ich nur deswegen nicht, weil ich es wenn alle anderen Stricke reißen und es keinen Ausweg mehr gibt auch zur SV und Nothilfe einsetzen würde. Sprich die setzen jetzt den §41 WaffG https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__41.html um.... Das wäre über den obigen §41 WaffG auch jetzt schon möglich...allerdings wahrscheinlich nicht so leicht wie der nette Herr von den Grünen es möchte..... bj68
  4. Frage aus Interesse: Darf man ein oder mehrere gefüllte Magazine neben die Waffe im Tresor legen? bj68
  5. Warum? Ließ mal genauer....denn er meint, dass da schon was vorgefallen sein muss, was vor Gericht kam....mir kommt da nämlich dieser Fall in den Sinn: Wenn da vorher schon "Raub, gefährliche Körperverletzung, Einbruch und Diebstahl" im Kindesalter und als Jugendlicher da waren und das dann auch mehrmals aktenkundig wurde...dann war der kein lieber Mensch mit großem Herz und ist nicht an die falschen Freunde geraten....sondern ein Egoist, dem die Mehrheit* seiner Mitmenschen am Arsch vorbei ging....der auch von seiner Familie keine Konsequenzen für seine Taten zu spüren bekommen hat (und auch vom Richter nicht). Wenn ich in der Richtung was angestellt hätte.....wäre das Feedback oder Hitback meiner Eltern dementsprechend ausgefallen und auch bei der Verwandschaft und Bekanntschaft von unserer Familie hätte es da ein nicht so schönes Feedback Edit: für mich gegeben..... *= warum kommen mir da wieder die Worte Tribalismus und Clan-Struktur in den Sinn..... Ich schätze diese Fälle hat Proud NRA Member gemeint.....wo eben auch Eltern in die Verantwortung genommen werden sollen, wenn denen das Verhalten und Aktionen ihrer Kinder am Arsch vorbeigehen. bj68
  6. Teil ihm aber zumindest den Grund für Deinen Austritt mit....damit er auch ohne Diskussion ein Feedback bekommt, egal ob er das dann wahrnimmt.... bj68
  7. LOL Wen es interessiert, der Link zu dem Teil: Entschließung des Bundesrates "Messerkriminalität wirksam bekämpfen und Novelle des Waffenrechts zügig voranbringen" 20. Wahlperiode https://dip.bundestag.de/vorgang/entschließung-des-bundesrates-messerkriminalität-wirksam-bekämpfen-und-novelle-des-waffenrechts/312419?rows=25&pos=8&ctx=d dort findet man dann auch den "Vorgangsablauf" wenn da was entschieden werden sollte....und im dort verlinkten PDF den Termin, wann das dann behandelt wird. Ansonsten aus dem dortigen PDF: Auch mit Klingen bis 6 cm können tödliche Verletzungen entstehen, wenn die ausführende Person es will...zeigt alleine schon, dass diese Begründung für den Arsch ist... bj68
  8. Das sollte auch um 2000 rum in Deutschland passieren...wenn ich mich dunkel erinnere...da gab es einen Antrag (keine Ahnung von wem Grüne oder SPD schätze ich), der die Teile verbieten wollte, Begründung war: Wird in Deutschland nicht gebraucht und das was Du da oben geschrieben hast.... Btw. https://forum.waffen-online.de/topic/465906-ewb—fähiges-schießeisen-bauen-lassen/#comment-3151490 und https://forum.waffen-online.de/topic/465906-ewb—fähiges-schießeisen-bauen-lassen/page/2/#comment-3151951 bj68
  9. So halb OT: Inzwischen wären da einige Versuche in Deutschland für Privatpersonen illegal z.B. der "Blitze unter Wasser" Versuch (wegen der konz. Schwefelsäure) oder in dem PDF "Wie man mit Wasser Feuer anzünden kann" https://web.archive.org/web/20050509194255/https://www.quarks.de/pdf/Q_Hexen.pdf Diese HD-Welle schwappte ziemlich durch diverse Chemieforen....und wurde 2008 noch mal neu aufgelegt: https://www.telepolis.de/features/Von-Chemikalien-Aquarianern-Sprengstoffen-und-Drogen-3419551.html dort befindet sich eine Beschreibung wie da bei einem Jugendlichen die HD so abgelaufen ist (war kein Ruhmesblatt für die Behörden).....wobei der noch Glück gehabt hat, jemand anderer wurde vom SEK am frühen Morgen beglückt und sehr unsanft geweckt. Wenn ich mich dunkel erinnere war der Elektroniker und hatte von einem Händler Chemikalien und Zubehör zum Leiterbahnen ätzen bestellt. Das blöde daran war, dass zu der Zeit* beim Fotokopierlack POSITIV 20 von Kontakt Chemie u.a. als Ätzmittel eine Mischung aus Salzsäure mit Wasserstoffperoxid vorgeschlagen und zum Entfernen des Lacks auch Aceton empfohlen wurde. Bestellt man diese Kombination gehen beim Chemikalien-Händler sämtliche tiefroten Warnlampen an....und die Behörden bekommen Schnappatmung und genau das hat der Elektroniker gemacht. *= hab sogar irgendwo noch so einen Zettel rumliegen..... bj68 Edit: Nachtrag: Fällt mir gerade dazu noch ein....im Rahmen der Aktion hab ich mich auf dem dort erwähnten Forum Versuchschemie über einen Spiegel-Artikel ziemlich ausgekotzt und bin auch recht grob geworden, weil dort beschrieben wurde, dass es denen beim Testen einer unbekannten Substanz die Testaufbau zerlegt hat und ich mich halt gefragt habe ob denn die Herren "Experten" schon mal was von Vortests z.B. wenig der Substanz aus dem Bodensatz auf ein Filterpapier tropfen und mit dem Feuerzeug erhitzen gehört haben. Daraufhin hat sich jemand vom Kampfmittelräumdienst Kiel angemeldet und ein wenig mitdiskutiert oder eher seinen Standpunkt vertreten....ging dann ziemlich zur Sache....und zeigte für mich dass zumindest dieses Forum auch stille Mitleser hatte....
  10. Ähm....zwar andere Baustelle, aber wie es u.U. ausgeht, wenn Händler in den Fokus der Behörden kommen und wenn Behörden, Staatsanwälte da dann auch tätig werden wollen: https://www.telepolis.de/features/Terrorfahndung-in-Kinderzimmern-3404157.html Siehe dort die Anzahl der Durchsuchungen und auch die Begründung für die Durchsuchungen... bj68
  11. Hm...weil man auf Teufel komm raus etwas finden möchte....um das Ganze dann noch nachträglich zu rechtfertigen und natürlich dann auch indirekt aus der Verantwortung zu kommen. Sehr oft bei HDs zu beobachten, dass wenn der eigentliche Verdacht, warum so eine Hausdurchsuchung angeordnet wurde, nicht zutrifft, dann gerne nach Beifang aka Zufallsfunde gesucht wird, geht z.B. so weit, dass bei einer HD wegen Verdacht mit Flusssäure Glas anzuätzen, wo nichts gefunden wurde, dann der Computer auf Raubkopien durchstöbert wurde. Anderes Beispiel war ein Chemikalienhändler der im Rahmen des damalig rechtlichen erlaubten Chemie an Privat abgab und dem man mit HDs beglückte...von der Latte der Vorwürfe blieben nur ein paar übrig und selbst die waren auf wackligen Füssen, wurden aber vor Gericht bestätigt, denn ansonsten wäre es für die Behörden teuer geworden.... bj68
  12. Einspruch....Kunden möchten effektive Waffen, für die man das ganze Brimborium* was um WBK-Waffen gemacht wird nicht braucht, das gibst Du indirekt auch weiter unten zu... *= Lagerung, Schieß-/Vereinspflicht, Typenbegrenzung durch Sportordnung, Hausbesuche wegen Kontrollen usw. Da würde mich interessieren warum? Wie kam es zu diesem "Grundsatz", der sich in diversen BGH-Entscheidungen dann regelmäßig wiederfindet? bzw. nicht so gut funktionieren, denn Interessierte an nicht so üblichen Geräten die Objekte auf hohe Geschwindigkeiten beschleunigen wird es immer geben.... Nur irgendwann hat sich "ausgeschärft" und jedes noch so kleine Schlupfloch ist geschlossen bzw. wenn nicht, dann wird es halt immer schwerer, da eine Umgehung zu finden. Naja....zum einen wäre ich mal gespannt wie Du den Punkt "1.3.4 Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann" aus der Anlage II zum WaffG in Verbindung mit dem §1 Abs. 2 Nr. 2 umgehen kannst...denn wenn man den §§ wörtlich nimmt, dann mutiert eine Dose Haarspray vor das man ein brennendes Feuerzeug hält, beim Betätigen des Knopfes jedes mal zu einem verbotenen Gegenstand und zum anderen mag es zwar solche Produkte nicht zum kaufen geben, aber man kann sie sich selber basteln und diejenigen haben dann einen Nachteil.... bj68
  13. Yep...nur hier in CH steht in der WES auch das Wort Bedürfnis oder besser der Erwerbsgrund drin... "Erwerbsgrund falls nicht Sport-, Jagd- oder Sammelzwecke:" eben nur mit dem kleinen Unterschied, dass ich da in keinem Verein sein muss, dass ich sammeln kann was ich will usw. und selbst bei der von der EU aufgezwungenen Änderung wo man nun schießen muss, wenn man die großen Magazine haben möchte haben die die Schweizer eine pragmatische Lösung gefunden: aus https://www.swissshooting.ch/de/schiesssport/was-ist-schiesssport/waffengesetz/die-erleichterte-ausnahmebewilligung/ dort auch den nicht zitierten oberen Teil lesen, es reicht z.B. die bloße Vereinsmitgliedschaft aus......und auch das Formular ist da recht interessant: https://www.fedpol.admin.ch/dam/fedpol/de/data/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/schiessnachweis/schiessnachweis-d.pdf.download.pdf/schiessnachweis-d.pdf bj68
  14. Yep du meinst in etwa so: https://forum.waffen-online.de/topic/475065-mitglieder-ausschließen/ Nö...Erfahrungen eines Kumpels, denn ich seit der Grundschule kenne und der schon vor 20 Jahren in einen hiesigen Schützenverein eingetreten ist und das Schießen da dann auch ziemlich ernsthaft betrieben und in dem Verein auch vieles mitbekommen hat. Hm wie wäre mit Just for Fun Schießen ohne sportlichen Ehrgeiz? Warum muss da alles und jedes unter Sport eingeordnet sein und vor allem auch damit geschossen werden und wenn ich das richtig sehe, dann damit auch ernsthaft....sprich es reicht nicht wie hier in CH, dass ich mit meiner Waffe in den Schießkeller gehe und sie einfach mal benutze, sondern das muss dann etwas mehr sein, damit das anerkannt wird. Lieber ASE Du kannst mir sicher sagen, was der Nutzen von so einer Regelung oder eher Gängelung ist? Außer dass man da die Zahl der Waffenbesitzer möglichst klein halten möchte..... bj68
  15. Hm....vielleicht haben die keine Lust auf Vereinsmeierei, die dortigen Denunzianten und Paragraphenhengste, den Vereins- und Schießzwang, inklusive Bedürnfnismist von der Aufbewahrung ganz zu schweigen, wo Dir ein kleiner Fehler gleich mal Dein ganzes Zeug kosten kann und die Dinge immer kreativer ausgelegt werden (höre ich da nicht leise was von Schlüsselaufbewahrung?) und den netten unangekündigten Hausbesuchen. Die Pflichtermine zum Schießen kommen noch hinzu...und so weiter und so fort.... Ein Freund von mir ist in Niederbayern vor xx Jahren in den Schützenverein eingetreten und ich war mit auch mal auf dem Stand und konnte mit seiner SigSauer auch mal schießen....er meinte dass ich da mit meiner Art bei einigen tierisch anecken würde u.a. auch weil ich immer diverse Ideen hab z.B. Geschoss im Flug, beim Einschlag zu photographieren und alleine schon das Äußern dieser Ideen Paragraphenhengste derart in Aufruhr versetzen würde, dass ich da auf die Abschussliste komme. Kommt auch noch das https://forum.waffen-online.de/topic/460842-nrw-zusammenkünfte-in-sportvereinen-einstellen/#comment-2948059 hinzu.....ich möchte das haben was mir gefällt und nicht das was in irgendeiner Sportordnung erlaubt ist und mir der Saat gnädigerweise gewährt. Kommen auch die diversen Macht- und Intrigenspielchen hinzu, die es in jedem Verein gibt, nur bei dem speziellen Topic hängt dann über allem das Damoklesschwert der Zuverlässigkeit und auf diese Scheißspielchen habe ich keine Lust und wahrscheinlich auch diverse andere nicht, inklusive der finanzielle Aspekt ist auch nicht zu verachten, wie viel kostet die Grundausstattung (Tresor usw.). bj68
  16. Sorry steh auf dem Schlauch....wie geht das in De...außer ich habe da so Damen und Herren neben mir laufen, deren Job es ist meinen Leib zu bewachen.... bj68
  17. und es kommt noch der Fakt hinzu, dass der Typ sich dann halt was anderes z.B. Messer greift, wenn er illegal nicht eine Schusswaffe bekommt. Btw. warum war der noch in Österreich, denn "Weil das Opfer den zu Gewalttätigkeiten neigenden Mann gefürchtet hatte, dürfte sie sich dort in das Haus ihrer Eltern geflüchtet haben. Schon im Sommer soll der Täter das Opfer nach einem Fest verprügelt und schwer verletzt haben." sprich der wurde schon mal richtig handgreiflich und aus dem ersten Satz leite ich ab, dass der in seiner Umgebung schon einen gewissen Ruf weg hatte....entweder gab es da schon Vorfälle mit Polente und Co. oder Streit mit anderen und zwar so, dass Leutchen das mitbekamen. Edit: Ach ja: https://iwoe.at/wp-content/uploads/2020/12/04-23-19.12.pdf "Sonderausgabe Notwehr & Selbstverteidigung" ist natürlich in DE undenkbar und nicht gewünscht..... bj68
  18. Einwurf: Oben schreibst Du, dass Paintball nicht zu den Kampfsportarten gezählt wird*....kann es sein, dass Du Dich da verschrieben hast, denn gerade beim Paintball passiert ja das, was Du da schreibst.... * = https://forum.waffen-online.de/topic/477167-bundesverband-zivile-legalwaffen-bzl/page/5/#comment-3706122 bj68
  19. Falls Du in einer Messer- oder besser Waffen und gefährliche Gegenstände-Verbotszone parkst bist Du da dann auch fällig... bj68
  20. Da ist noch was ganz anderes sehr faul...was reitet da eine Behörde oder besser die Beamten davon selbstherrlich die Vernichtung der Teile anzuordnen, während der Prozess noch läuft? Wer hat diesen Damen und Herren derart ins Hirn geschissen? bj68
  21. Hieße das ich könnte da in meiner Stadt auf dem für WBK zuständigen Amt vorstellig werden mit der Forderung mir eine grüne WBK mit dem Voreintrag auszustellen und das auch ohne Vereinsgedöns und Sachkundenachweis? bj68
  22. das wäre noch zu ergänzen um wachsen Kinder und Jugendliche in kriminellen Haushalten auf auch = schleeeecht denn es gibt auch eine Menge anderer Gegenstände und Körperteile die sich zu Waffen machen lassen und Nötigen/Bedrohen/Abziehen/Stehlen/Rauben usw. geht auch ohne Waffen.... bj68
  23. Hm leben in Deinem Haushalt auch Mitbewohner, Lebensgefährten usw. die keine Waffenbesitzer sind und bist Du u.U. auch mehrere Stunden oder gar Tage abwesend? Welche Vorkehrungen hast Du getroffen, dass sich obige Personen nicht in Deiner Abwesenheit per Schneidbrenner, Vorschlaghammer und andere Möglichkeiten sich unbefugten Zugriff auf Deine Waffen verschaffen? Werden Deine Tresore kamera-überwacht und Dir regelmäßig Bilder auf Dein Cell gesendet, um zu sehen wie der Status ist oder ist da eine Alarmanlage installiert, die einen Öffnungsversuch Dir meldet, kann durchaus auch als erforderliche Vorkehrung sehen..... bj68
  24. NRW hat laut Nr. 4 in https://ksv-polizeipraxis.de/die-einrichtung-von-waffenverbotszonen-durch-polizei-oder-ordnungsbehoerden/ gefährliche Gegenstände nicht berücksichtigt. Schaut man sich die Teile an wo gefährliche Gegenstände berücksichtig werden bekommt man das: a) Bundespolizeigesetz des Bundes vom 23.6.2021 (BGBl. I S. 1982): [...]Gesetz über die Bundespolizei (Bundespolizeigesetz - BPolG) § 43 Durchsuchung von Personen [...] 3) Die Bundespolizei kann eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, Explosionsmitteln und anderen gefährlichen Gegenständen durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Beamten der Bundespolizei, der Person selbst oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. [...] https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__43.html b) Bremen: [...] (2) Gefährliche Gegenstände sind 1. Messer, soweit sie nicht bereits dem Waffengesetz unterfallen, 2. Schlagstöcke, Baseballschläger, Metallrohre oder diesen Gegenständen in der Wirkung gleichstehende Gegenstände, mit denen durch Hieb oder Stoß auf Personen oder Sachen eingewirkt werden kann, 3. Handschuhe mit harten Füllungen, 4. Äxte oder Beile, 5. Rasierklingen oder zweckentfremdet angeschärfte Werkzeuge. [...] https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/polizeiverordnung-ueber-das-verbot-des-fuehrens-von-gefaehrlichen-gegenstaenden-vom-21-januar-2009-66867?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d Man achte auf die Formulierung " in der Wirkung gleichstehende Gegenstände...." was sehr allgemein ist....und dass Messer praktisch alles ist..... c) Hamburg: [...] (3) Gefährliche Gegenstände im Sinne des § 1 sind 1. Messer, soweit sie nicht von Absatz 2 erfasst werden, 2. Knüppel und Baseballschläger, 3. Handschuhe mit harten Füllungen, 4. Reizstoffsprühgeräte und Tierabwehrsprays, soweit sie nicht von Absatz 2 erfasst werden. [...] https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffFVerbotVHApP2 Da ist weniger Auslegungsspielraum.... d) Hannover: [...] (2) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll oder die an einer Kontrollstelle (§ 14) angetroffen wird, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Explosivmitteln durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. [...] https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/baf06971-a291-3506-b7cc-14b4114e7375 Gibt also durchaus diverse Rechtsgrundlagen die in der Wirkung gleichstehende Gegenstände oder gefährlichen Werkzeuge erfassen.... bj68
  25. Aha: Die Polizei braucht keine Bewaffnung der Bevölkerung....warum erinnert mich das nur an den Spruch von dem Behördentypen Herrn Brenneke "Waffen sind demnach Gegenstände die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden. Dabei kann es beim bestimmungsgemässen Gebrauch zur Verteidigung (Durchsetzung) der Rechtsordnung auch zur Tötung des Rechtsbrechers kommen." und heißt im Umkehrschluss, dass der nette Herr im bewaffneten Bürger eine Gefahr für die Polizei sieht.....spricht für mich auch Bände...wenn er das so sieht... bj68
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