Zum Inhalt springen

BJ68

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3.367
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von BJ68

  1. Die Einschläge kommen allerdings näher: https://www.blick.ch/politik/antworten-aus-bruessel-nach-verhandlungen-die-eu-sagt-fuenfmal-nein-zur-schweiz-id20229379.html und yep die Abstimmung 2020 ging zwar negativ für Waffenbesitzer hier aus....allerdings die Umsetzung wurde da sehr abgemildert vgl. https://www.gunfactory.ch/div/gesetz.htm selbst ein Besuch in einem Schießkeller reicht da für die Erfüllung der Schießpflicht aus.....und die Ja zu Schengenkarte ist jetzt so ziemlich aufgebraucht.....sollte die EU da nochmals nachlegen wollen..... bj68
  2. und Ich hab keinen SB, auch wenn ich Waffen habe, denn meine Waffenbehörde nennt sich "kantonales Waffenbüro" und ist in der Schweiz angesiedelt....daher möchte ich den deutschen Richter erleben, der mich für unzuverlässig erklärt....okay..kann/könnte in DE passieren, nur meine Waffen kann ich eh nicht nach Deutschland mitnehmen, da sind einige Teile dabei die Du in DE eh nicht haben darfst wie eine Barret M82, AK47 und eine FN Five-seven und selbst wenn...sorry auf das Vereinsgedöse, Kontrollen, Schießpflicht und -nachweis und den ganzen anderen Schrott wie Schlüsselaufbewahrung...hab ich keine Lust.....mal sehen ich hab noch 10 Jahre bis zur Rente....und bin schon 14 Jahre in CH....d.h. kann den roten Pass aka Einbürgerung ohne Probleme beantragen..... Behufs "Verdacht Verstoßes WaffG"...wie denn? Besonders wenn sich bei einer Kontrolle selbst für den größten DAP (Synonym zu DAU) sofort (und das ist ja der Witz dabei) zeigt, dass die Teile völlig legal sind...selbst der nette § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen iund bestimmten tragbaren Gegenständen im WaffG funzt da nicht, denn Anscheinswaffen sind laut Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 1.6. als Schusswaffen, Nachbildungen von Schusswaffen oder unbrauchbar gemachte Schusswaffen definiert. Anscheinsmesser gibt es da im WaffG nicht.... Edit: und dann kommt noch dazu, wie man da bei einer Kontrolle auftritt....und diese Maßnahme begründet.... Edit 2: .....Anscheinsmesser gibt es da im WaffG nicht....okay kann man ändern, nur dann zeigt sich noch mehr wie bescheuert diese Maßnahmen sind.....ist wie mit Gendern....da hab ich auch schon mal gelesen, dass da jemand alles und jedes gegendert hat, weil ihm das nicht passte. bj68
  3. Tja....ist zwar fies und wahrscheinlich auch eine blöde Idee...nur bin ich am überlegen mir ein Trainings/Übungsmesser zu bestellen und das in schöne auffällige Messerscheide zu stecken und das dann immer am Gürtel zu haben....alternativ ein echtes billiges Messer so kastrieren (praktisch keine Klingenläge, sondern nur Griff) das zwar so aussieht als ob, nur bei genauerer Betrachtung eben nicht darunter fällt. Wenn sie denn Arbeit haben wollen, dann sollen sie Arbeit bekommen....allerdings könnte es da Probleme mit dem §118 OWiG https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__118.html geben, wenn das dann mehr Leute machen... bj68
  4. Einmal das...denn da wurde doch auch regelmäßig die Sau durchs mediale Dorf getrieben, wo sich diverse Gruppen beschwerten dass die Anzahl der KWS so stark angestiegen sei....und zum anderen dürfte es ihnen aufgegangen sein, dass sie sich mit den Ausnahmen im §42 Abs. 6 (Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei 1. Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse) selber ein Ei gelegt haben, weil eben der KWS auch dazu zählt.....und das soll nun korrigiert werden....damit der Bürger nicht in diese Richtung marschiert....und das zeigt für mich Ziel ist da nicht das Arschloch, was mit einem Messer was Kriminelles vorhat sondern es in diese Richtung https://forum.waffen-online.de/topic/479227-keine-bewaffnung-zum-eigenen-schutz/ geht.....es soll Leuten unmöglich gemacht werden sich mit einem Messer zu bewehren....passt ja auch zu den Aussagen, dass alleine schon das Vorhandensein eines Messers Situation eskalieren lässt und zwar egal wer es von den Beteiligten hat. bj68
  5. Okay....nur z.B. a) "Die Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und gefährlichen Gegenständen in Waffenverbotszonen gilt ergänzend zu den bereits bestehenden Regelungen des Waffengesetzes." https://koeln.polizei.nrw/artikel/waffenverbotszonen b) "Im Geltungsbereich dieser Verordnung sind grundsätzlich verboten: Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie Äxte und Beile, Knüppel jeglicher Art, Messer (mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge von über vier Zentimetern), Quarzsandhandschuhe und weitere Handschuhe mit harten Füllungen sowie Reizstoffsprühgeräte, die nicht unter das Waffengesetz fallen." https://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Landeshauptstadt-Hannover/Aktuelle-Meldungen-und-Veranstaltungen/Waffenverbotszone-offiziell-ausgeweitet Auch wenn Pfefferspray zur Tierabwehr nicht darunter fällt und in den Zonen geführt werden darf, kann ich mir vorstellen, dass die Praxis dann u.U. anders ausschaut und die Kontrolleure, das Teil erstmal sicher stellen....und Du Dir den Wisch, wenn Du später recht bekommst, dann an die Wand hängen kannst....und wenn Du mal nach Waffenverbotszone und Tierabwehrspray suchst...wird es etwas verwirrend.... Plus von der Pfadi-Perspektive her erst recht......wir haben wenn mit Rucksack unterwegs halt noch andere Gegenstände dabei die u.U. in die Kategorie "gefährliche Gegenstände" fallen können...und (okay gilt nicht für mich, da meist mit Kfz. unterwegs, da sich z.B. mit flüssig Stickstoff nicht gut mit der Bahn fahren lässt; böse Frage ist ein Dewar mit 12 L flüssigen Stickstoff der -196°C hat auch ein gefährlicher Gegenstand?) die meisten von uns mit dem ÖV anreisen da zwangsläufig durch und z.B. ein Wimpelspeer https://www.ausruester-eschwege.de/Pfadfinderbuende-und-Ringe/Pfadfinderbund-Weltenbummler/Fahnen-PbW/Wimpelspeer-230-cm-braun::56685.html dürfte etwas auffallen.... bj68
  6. Naja....kleiner Einspruch....diese Waffenverbotszonen kommen oft im Einklang mit dem Verbot von gefährlichen Gegenständen daher, dann sind Deine Beispiele inklusive Pfefferspray zur Tierabwehr auch verboten..... Ferner: Nummer 8 und Nummer 10 d.h. wenn ich als Pfadfinder in Kluft unterwegs bin, sollte das Messer mit 12 cm Klingenlänge am Gürtel okay sein....könnte da u.U. natürlich zu Diskussionen führen, wenn man an jemanden kommt der das anders auslegt. Bliebe dann noch das Teil im Rucksack zu verstauen.....wobei da dann die Frage ist wie ist "nicht zugriffsbereit" zu verstehen....weiter oben steht was mit drei Handgriffen.... bj68
  7. Knackpunkt ist halt wie von der Behörde der Passus "gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden" ausgelegt wird....wenn ich mich dunkel an die Begründung bei der Einführung der Ausbewahrungskontrollen erinnere wurde da durchaus erwähnt, dass diese Kontrollen unangekündigt stattfinden sollen. Aus der Sicht kann dann die Behörde durchaus argumentieren, dass wenn die Kontrolle aufgeschoben würde, der Kontrollierte, dann ja Zeit hätte seine Bude aus der Sicht sauber zu machen, so dass die Kontrolle zu keinen Beanstandungen führt und damit wirkungslos wäre. bj68
  8. Okay....auch eine Möglichkeit....und wahrscheinlich die einzige die Dir bleibt... Nur sind Gerichte überlastet und Staatsanwaltschaften dürfte da sehr oft einstellen... bj68
  9. Ganz einfach....Weigerung führt zur Eskalation und ist dann Widerstand gegen die Staatsgewalt siehe § 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__113.html und § 115 Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__115.html Oder anders gefragt....die wollen Dich durchsuchen....wie wendest Du das ab OHNE dass es in die obige Richtung eskaliert, besonders dann wenn die nicht auf Deine Proteste, Anmerkungen eingehen? Was dann nachträglich passiert, steht wieder auf einem anderen Blatt....nur hilft Dir das dann in der gegenwärtigen Situation auch nicht weiter....plus da ergibt dann ein Wort das andere* und die Sache geht in eine nicht so nette Richtung. *= war Chaos-Communications-Camp 2024 machte dort Lichtenberg-Wood-Burning, Problem war, dass da Feuer mehr oder weniger verboten war....und jemand sich vom Awareness-Team ( war ein "das" oder besser "es" und passte damit wie der Arsch auf den Eimer) tierisch aufgeregt hat und die Camp-Security informierte....hab selber bemerkt wie mir so richtig der Kamm schwoll, der Blutdruck hochging, Adrenalin freigesetzt wurde und die Wortwahl und Betonung heftiger wurde.....musste mich aktiv da öfter psychisch runterholen, sonst wäre die Situation noch mehr eskaliert, wobei dann auch das Verhalten des "Es" sehr dazu beitrug, da er meinte er könne fordern, mein Equipment beschlagnahmen zu lassen. Sprich solche Kontrollsituationen sind dann sehr schnell ein Selbstläufer.....und die dafür nötige Begründung kannst Du Dir an eine Stelle stecken wo kein Licht hinkommt....die tun das halt einfach und jede Diskussion oder gar Weigerung führt zur Eskalation.... bj68
  10. Ganz einfach....nennt sich Wirkungsdauer bj68
  11. Zum Ersten: Schön und wann gibt es ein Faust-, Stiefel- und Fuss-Verbot? Über ein Verbot des Krafttrainings sollte bei der Gelegenheit auch noch nachgedacht werden...und btw. auch andere Gegenstände können schwere Verletzungen zufügen und das kommt ja durchaus im § 223 Körperverletzung vs. § 224 Gefährliche Körperverletzung zum tragen. Zum Zweiten: Was aus diversen Gründen wie Personal, Menge der zu kontrollierenden Leute usw. zum Scheitern verurteilt ist.....oder anders ausgedrückt noch mehr von einer Medizin mit enormen Nebenwirkungen die gegen die Krankheit nicht wirkt..... bj68
  12. *grins* Hab mir Gedanken gemacht: Das Teil in Noppenfolie einwickeln, so dass es einer gepolsterten Rolle gleicht und mit Packband derart sichern, dass das Aufmachen min. 5 min dauert = nicht zugriffsbereit und nicht einmal zum zuschlagen geeignet, weil gepolstert und als Katana nicht erkennbar. Sollte dann reichen.... bj68
  13. Ich gestehe...hab mindestens zweimal auch dagegen verstoßen...weil ich ebenfalls ein Katana zum Transport im Auto drin hatte...sagt mal liebes Bullengschwerl, welchen Beitrag zur Sicherheit leistet dieses Vorgehen und wie soll ich so ein Teil rechtskonform transportieren? bj68
  14. nur sollte als Ergänzung gebracht werden, dass bei sehr vielen "Waffenverbotszonen" dann diese Zone auch auf gefährliche Gegenstände erweitert wird Kann hier https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2021/09/210903_allgemeinverfuegung_bpod-b_faq_file.pdf?__blob=publicationFile&v=2 schön nachlesen.... Heißt dann auch, dass man da vorher im "Kleingedruckten" lesen müsste.... bj68
  15. Naja...das stimmt zwar, aber ab so 60 Stück im Jahr kann es eng werden: https://www.verkehrsanwaelte.de/news/details/falschparken-bei-vielen-strafzetteln-droht-fuehrerscheinentzug/ und damit ist man da auch wieder in einer ähnlichen Argumentationsschiene wie bei der Zuverlässigkeit..... Dann kommen von mir Tschechische (mit Concealed Carry), Österreichische (mit SV als Bedürfnis für Heimverteidigung) und Schweizer (Kreuz auf der WES reicht als Bedürfnis) Verhältnisse....auch mit dem Hinweis, dass diese Länder ja von der Kultur/Historie usw. mehr mit Deutschland vergleichbar sind als die USA. bj68
  16. Yep....kann mich allerdings dunkel erinnern, dass dann die besagten Jugendlichen auf andere Typen ausgewichen sind bzw. dieser Ausweicheffekt hier sogar erwähnt wird: https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Re-Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-3/posting-32230073/show/ bj68
  17. Auch mein Pfadfinder-Verband macht sich da Gedanken....schätze das dürfte da für alle Verbände gelten die da im rdp (Ring deutscher Pfadfinder*innenverbände) zusammen geschlossen sind, inklusive auch der nicht im Ring organisierten wie Weltenbummler usw. da wie ja im Entwurf betont wird der Scheiß ja für alles gilt was Schneiden kann unabhängig von der Klingenläge und Art d.h. auch für das Bundeswehrbesteck https://www.berg-freunde.ch/origin-outdoors-bundeswehrbesteck-das-original-besteck-set/, das Opinel https://en.wikipedia.org/wiki/Opinel und Taschenmesser gilt, wenn ich den Mist richtig verstehe. Wird bestimmt lustig werden, wenn Du mit einer Horde Wölflinge/Pfadfinder/Ranger & Rover in Kluft mit Rucksack unterwegs bist und da jemand meint eine Kontrolle machen zu müssen.... bj68
  18. und bringt das was für die Sicherheit oder anders gefragt...stellt die Mehrzahl der Leute die sowas dabei haben ein Problem dar? Ferner sind bei einem Konzert oder auch Fußballspiel schon vom Hausrecht her, gefährliche Gegenstände verboten z.B. Glasflaschen usw. und für diejenigen die wirklich da was vorhaben gibt das: https://www.welt.de/253388612#/comment/260299725 bj68
  19. Hab es bei uns im Stamm in die WhatsApp-Gruppe gestellt und per Mail an die Geschäftsstelle des Landesverbands gesendet.... Bj68
  20. Als das wären? Zähl mal die Punkte auf und auch die Punkte die für Dich blöde und/oder aktionistisch sind.... Bj68
  21. Ließt Du hier: https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-3a-NRW/posting-33899002/show/ und daraus https://www.spiegel.de/politik/mystische-aura-a-e8c6db2b-0002-0001-0000-000013501960?context=issue Wie im Telepolis-Posting beschrieben, dürften sich da Medien und Politik wieder gegenseitig befruchtet haben und ein verbotsgeiler Innenminister hat die Gelegenheit ergriffen... bj68
  22. Sieh an..da wurde die Seite aber gehörig editiert.... http://web.archive.org/web/20240426224059/https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/gewalt/artikel.148262.php bj68
  23. Yep....allerdings sehe ich das Teil u.U. auch als Chance, wenn man das gegenüber den Politikern und Waffengegnern ausschlachtet, denn besser darauf hinweisen, dass diese Ideen eher Mist sind, als wie wenn sich der IS darüber lustig macht geht fast nicht mehr... bj68
  24. Tja....wenn dieses Sicherheitspacket nicht ganz blöde zurück feuert.....denn a) ist da Chaos vorprogrammiert b) weiß dann keiner mehr genau was ist erlaubt, verboten usw. was c) zur Folge hat, dass es da eine Menge normaler Bürger erwischen dürfte was d) Frust, Ärger und zum Schluss wahrscheinlich auch Trotz erzeugen dürfte, was u.U. in Widerstand münden kann und e) vor allem wird das nichts an dem Problem der Messer ändern.... Erinnert mich ein wenig an diese Schnapsidee, als mit der 16. BtMÄndV 2001 vgl. http://www.eve-rave.net/abfahrer/recht.sp?text=16&cat=1&page=0 GHB unter das BtmG gestellt wurde, nachdem da Medien zu der Zeit sehr intensiv darüber berichtet hatten (Vergewaltigungsdroge, enormer Missbrauch, böse Händler die das verticken usw. und die Politik darauf angesprungen ist, nur blöde das sich zu der Zeit in der Anlage III der kleine Zusatz ""die Ester und Ether der in Anlage III aufgeführten Stoffe" fand und somit auch GBL als Ether unter das BtmG gefallen ist.....das wurde dann in der 17. BtMÄndV vgl. http://www.eve-rave.net/abfahrer/recht.sp?text=15&cat=1&page=0 korrigiert, weil die komplette chemische Industrie natürlich aufgeschrien hat.....Edit: GBL ist ein Standard-Lösungsmittel da.... bj68
  25. Das ist auch gut: und wie soll der Kunde dann die Teile nach Hause bekommen, wenn auf den Verkaufsständen die Teile offen verkauft werden..... bj68
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.