Moin Moin,
Ich wurde vor ein paar Wochen in Hamburg kontrolliert, bei der Kontrolle wiesen mich die Beamten darauf hin das Ich mit meinem Tierabwehrspray und Kubotan aufpassen solle nicht die Waffenverbotszone am Hbf zu betreten.
Auf Rückfrage warum ich nicht mit einem Kubotan in Waffenverbotszone könnte sagte, man mir das wäre ein „gefährlicher Gegenstand“.
Das ist doch schlichtweg falsch oder nicht, ich kann in keinem der Rechtstexte zu den Waffenverbotszonen etwas finden, was einen Kubotan umschließt.
Noch dazu kommt das meines Wissens Tierabwehrsprays nur in den „alten“ Waffenverbotszone in Hamburg verboten sind welche nach §42 Ab.5 erlassen wurden (Reeperbahn z.B.).
Vlt. übersehe ich ja was und jemand kann mir erläutern, warum der Kubotan verboten sein sollte, oder wahrscheinlich waren die beiden Beamten einfach falsch informiert.
Kubotane sind ja laut dem BKA Befund keine Hieb- und Stoßwaffen und fällt somit nicht unter das §42a WaffG oder § 1 WaffG (Keine Waffe im Sinne des WaffG)
Die Waffenverbotszone am Hamburger Hbf sind Laut §1
"Innerhalb des in der Anlage beschriebenen und dargestellten Gebiets im und um den Hauptbahnhof sowie den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) ist das Führen von
Waffen und
Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter, sofern sie nicht Waffen im Sinne von Nummer 1 sind,
auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in öffentlichen Gebäuden sowie in Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs verboten."
Hier raus ist mir nicht ersichtlich, warum mein Kubotan oder mein Tierabwehrspray verboten sein sollte.
Selbst in der „strengeren“ Waffenverbotszone auf der Reeperbahn ist zwar eindeutig das Tierabwehrspray verboten, aber der Kubotan sollte unter keine der Verbote fallen.
§1 Innerhalb der in den Anlagen 1 und 2 beschriebenen Gebiete ist das Führen von Waffen und gefährlichen Gegenständen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verboten.
Waffen im Sinne des § 1 sind alle Waffen gemäß § 1 Absatz 2 WaffG.
Gefährliche Gegenstände im Sinne des § 1 sind
1.
Messer, soweit sie nicht von Absatz 2 erfasst werden,
2.
Knüppel und Baseballschläger,
3.
Handschuhe mit harten Füllungen,
4.
Reizstoffsprühgeräte und Tierabwehrsprays, soweit sie nicht von Absatz 2 erfasst werden.
Auch hier ergibt sich mir nicht, warum ein Kubotan verboten sein sollte.
Ich gehe, wie schon erwähnt, davon aus, dass die beiden Beamten einfach schlecht bzw. falsch informiert waren, aber falls ich mich irre und einer von euch mehr weiß würde ich mich über eine Antwort freuen.