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IGNORED

Kubotan Waffenverbotszone


GornDex

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Moin Moin,

Ich wurde vor ein paar Wochen in Hamburg kontrolliert, bei der Kontrolle wiesen mich die Beamten darauf hin das Ich mit meinem Tierabwehrspray und Kubotan aufpassen solle nicht die Waffenverbotszone am Hbf zu betreten.
Auf Rückfrage warum ich nicht mit einem Kubotan in Waffenverbotszone könnte sagte, man mir das wäre ein „gefährlicher Gegenstand“.
 

Das ist doch schlichtweg falsch oder nicht, ich kann in keinem der Rechtstexte zu den Waffenverbotszonen etwas finden, was einen Kubotan umschließt.

Noch dazu kommt das meines Wissens Tierabwehrsprays nur in den „alten“ Waffenverbotszone in Hamburg verboten sind welche nach §42 Ab.5 erlassen wurden (Reeperbahn z.B.).

Vlt. übersehe ich ja was und jemand kann mir erläutern, warum der Kubotan verboten sein sollte, oder wahrscheinlich waren die beiden Beamten einfach falsch informiert.
 

Kubotane sind ja laut dem BKA Befund keine Hieb- und Stoßwaffen und fällt somit nicht unter das §42a WaffG oder § 1 WaffG (Keine Waffe im Sinne des WaffG)


Die Waffenverbotszone am Hamburger Hbf sind Laut §1 

"Innerhalb des in der Anlage beschriebenen und dargestellten Gebiets im und um den Hauptbahnhof sowie den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) ist das Führen von

  1. Waffen und

  2. Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter, sofern sie nicht Waffen im Sinne von Nummer 1 sind,

    auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in öffentlichen Gebäuden sowie in Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs verboten."

Hier raus ist mir nicht ersichtlich, warum mein Kubotan oder mein Tierabwehrspray verboten sein sollte.

Selbst in der „strengeren“ Waffenverbotszone auf der Reeperbahn ist zwar eindeutig das Tierabwehrspray verboten, aber der Kubotan sollte unter keine der Verbote fallen.
§1 Innerhalb der in den Anlagen 1 und 2 beschriebenen Gebiete ist das Führen von Waffen und gefährlichen Gegenständen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verboten.

  1.  Waffen im Sinne des § 1 sind alle Waffen gemäß § 1 Absatz 2 WaffG.
  2. Gefährliche Gegenstände im Sinne des § 1 sind

    1.

    Messer, soweit sie nicht von Absatz 2 erfasst werden,

    2.

    Knüppel und Baseballschläger,

    3.

    Handschuhe mit harten Füllungen,

    4.

    Reizstoffsprühgeräte und Tierabwehrsprays, soweit sie nicht von Absatz 2 erfasst werden.
     

Auch hier ergibt sich mir nicht, warum ein Kubotan verboten sein sollte.
 

Ich gehe, wie schon erwähnt, davon aus, dass die beiden Beamten einfach schlecht bzw. falsch informiert waren, aber falls ich mich irre und einer von euch mehr weiß würde ich mich über eine Antwort freuen.

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44 minutes ago, GornDex said:

Das ist doch schlichtweg falsch oder nicht,

Es hat für die besonderen Mützen keine Konsequenzen wenn sie dir das Teil abnehmen, einfach weil sie es können.

 

2 minutes ago, Piet said:

Was ist ein Kubotan ??

Was ist Google?

Bearbeitet von TTG
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2 minutes ago, Piet said:

Was ist ein Kubotan ??

Piet

Im Grunde ein ergonomischer Metallstift welchem man mit Training zur Selbstverteidigung nutzen kann.

 

 

3 minutes ago, TTG said:

Es hat für die besonderen Mützen keine Konsequenzen wenn sie dir das Teil abnehmen, einfach weil sie es können.

Das ist leider wahr, in dem Moment kann man da dann eh nichts mehr dran ändern, wenn die erst einmal auf die Idee kommen den zu beschlagnahmen.

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2 hours ago, GornDex said:

Im Grunde ein ergonomischer Metallstift welchem man mit Training zur Selbstverteidigung nutzen kann.
 

Das ist leider wahr, in dem Moment kann man da dann eh nichts mehr dran ändern, wenn die erst einmal auf die Idee kommen den zu beschlagnahmen.

 

Plausible deniability oder ein echter dual use, wie die englischen Vokabeln gehen, ist da vermutlich hilfreich. Die Kubotan in Schlüsselanhänger-Ausführung z.B. wirken schon optisch auf viele Leute so, als ob der Besitzer vielleicht etwas komisch drauf sei. Und als praktischen Schlüsselanhänger wird man ein Ding, das innerhalb von wenigen Tagen ein Loch in die Hosentasche macht, auch schlecht erklären können.

 

Da scheint mir z.B. die Ausführung als taktischer Stift praktischer. Den kann man auf alle Arten tragen, die auch sonst für Stifte üblich sind, man kann damit schreiben, und man kann damit (oftmals sogar mittels einer dazu zweckgewidmeten Hartmetallvorrichtung) bei einem Unfall Scheiben öffnen. Man kann sogar ehrlich angeben, dass man damit schon oft geschrieben hat, irgendwo im weiteren Bekanntenkreis ein Fall war, wo jemand nicht aus dem verunfallten Auto kam, man aber nie damit auf jemanden eingehauen hat. Eine hochwertige Taschenlampe, bei der die stabile Krone rund um die Linse eben zum Schutz der teuren Linse angebracht ist, wäre eine andere Möglichkeit. Als Handwerker usw. auch ein hochwertiger Schraubenzieher (Wera 900 wird mit dem Zweitnutzen als Meisel beworben...).

 

Natürlich sollen Polizisten das Recht anwenden und nicht einfach Verbote erfinden. Im Fall der Waffenverbotszonen ist da allerdings schon der Grundgedanke rechtstaatsfeindlich, weil es ja eigentlich gar nicht um eine Aufforderung sagen wir an rechtstreue Inhaber von Waffenscheinen geht, sondern tatsächlich um Zonen grundloser Durchsuchung, bei denen sich dann natürlich anbietet, den Kreis der angeblich verbotenen Gegenstände weit auszulegen. Das sollten die Bürger politisch angehen, aber das absichtliche Austesten von Grenzen und Triezen der Verwaltung ist etwas anderer als ein Plan, wie man in Ruhe gelassen wird, wenn man irgendeinen gewünschten Gegenstand herumträgt.

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BKA-Feststellungsbescheid zum Kubotan:

 

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SonstigeWaffe/080305FbZ170_Kubotan.html

 

Insofern bemerkenswert, als daß der Kubotan im Netz häufig (z. B. Wikipedia) als "Waffe" / "Nahlampfwaffe" bezeichnet wird und man so vermuten könnte, daß § 1 (2) Nr. 2 WaffG greifen würde?

 

Das BKA ist zuständig nach § 2 (5) WaffG i. V. m. § 48 (3) WaffG.

 

Bleibt die Frage, was ein Verwaltungsgericht aus der Sache machen würde?

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2 minutes ago, Elo said:

BKA-Feststellungsbescheid zum Kubotan:

 

Arg eng: "von der einfachen Ausgestaltung her ist jedoch nicht eindeutig von einer Hieb- und Stoßwaffe auszugehen." Da braucht sich nur jemand eine geringfügig aufwändigere "Ausgestaltung" zu nehmen, dazu vielleicht Werbeaussagen eines Herstellers usw., und dann kann es anders aussehen.

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Eigentlich unfassbar, wie weit wir im unserem heutigen Rechtsstaat schon gekommen sind, dass man seitenlange Abhandlungen und Gerichtsprozesse braucht, um die „Gefährlichkeit“ eines Metallstifts juristisch einordnen zu können. 

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Vor einem halben Jahr in Nürnberg:

 

 

Ganz zu Anfang offenbart die Polizeisprecherin, dass sie den Unterschied zw. verbotenem Gegenstand und Führverbot nach §42a nicht kennt. Und bei 2:19 kommt mein Highlight: der stolz präsentierte beschlagnamte Nagelknipser.

Und da kommt ihr jetzt mit so kompliziertem Kram, wie "Kubotan"? :lol:

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vor 2 Stunden schrieb cz75sp:

Eigentlich unfassbar, wie weit wir im unserem heutigen Rechtsstaat schon gekommen sind, dass man seitenlange Abhandlungen und Gerichtsprozesse braucht, um die „Gefährlichkeit“ eines Metallstifts juristisch einordnen zu können. 

 

Wohl wahr.

Es ist natürlich eine "Zweckbestimmungsdiskussion".

Ich für meinen Teil habe immer einen stabilen Kugelschreiber einstecken, einen Schreibstift.

Die Diskussionen um den o.g. Gegenstand, der hier Threadanlass war, so unglaublich sie (in der Tat) sind... ich muss sie mir nicht unbedingt antun.

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13 hours ago, Proud NRA Member said:

Da scheint mir z.B. die Ausführung als taktischer Stift praktischer

 

12 hours ago, Proud NRA Member said:

Da braucht sich nur jemand eine geringfügig aufwändigere "Ausgestaltung" zu nehmen

 

8 hours ago, karlyman said:

Es ist natürlich eine "Zweckbestimmungsdiskussion".

Da habt ihr Recht, wahrscheinlich ist es wirklich am sinnhaftesten den Kubotan durch einen taktischen Stift etc. durchzutauschen.
Einfach nur um zu vermeiden, dass mir in der Zukunft potenziell jemand da ein Strick draus dreht.
 

Dass es übrigens an Wahnsinn grenzt, dass ich mir überlegen muss einen Tactical Pen anstelle eines Kubotans mit zu nehmen, nur damit keiner mir etwas kann, brauche ich ja nicht erwähnen.
Offene Türen einrennen und so.
 

Aber auch im Hinblick auf das Damoklesschwert der "Zuverlässigkeit", was bei so etwas ja immer mit im Raum schwebt, besorge ich mir vorsichtshalber eine Tactical Pen / Kugelschreiber-Kubotan.
Danke für euren Input / eure Meinung.

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vor 13 Stunden schrieb cz75sp:

Eigentlich unfassbar, wie weit wir im unserem heutigen Rechtsstaat schon gekommen sind, dass man seitenlange Abhandlungen und Gerichtsprozesse braucht, um die „Gefährlichkeit“ eines Metallstifts juristisch einordnen zu können. 

 

Nagel?

 

 

vor 19 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Lösung:

Einfach nicht in Waffenverbotszonen gehen, beim Onlinehändler kaufen, Öffis meiden und ggf. das Auto benutzen.

 

Jo. Und würde es mehr Waffenverbots(ost)zonen geben.......

Wäre dies NATÜRLICHauch nicht "passiert".

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vor 57 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Lösung:

Einfach nicht in Waffenverbotszonen gehen, beim Onlinehändler kaufen, Öffis meiden und ggf. das Auto benutzen.

 

Nein, das ist für viele keine einfache Lösung sondern eine erhebliche Einschränkung. (Für mich gilt Deine Aussage zwar weitgehend, weil ich eh viel online kaufe und ÖPNV meide, was aber in der Sache kein Argument ist.)

Bearbeitet von mwe
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1 hour ago, Bettina Fischer said:

Lösung:

Einfach nicht in Waffenverbotszonen gehen, beim Onlinehändler kaufen, Öffis meiden und ggf. das Auto benutzen.

"Einfach", ja wenn es den so einfach wäre.
Ich versuche weitestgehend Waffenverbotszonen zu meiden, aber das ist halt eben nicht immer möglich, vor allem was den Hbf anbelangt.

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