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Bettina Fischer

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  1. Kenne ich auch einen Fall persönlich. Sachkunde anno sonstwann gemacht und zug Jahre Sportschütze gewesen. Dann alle Waffen verkauft weil kein Bock mehr gehabt. Nach ca 5 Jahren doch wieder im Verein gemeldet, weil zwischenzeitlich Rentner geworden und nun viel Zeit. Musste Sachkunde tatsächlich neu machen.
  2. Letztlich bekommt man jeden Schrank mit einem Messer auf, wenn man auf den Besitzer wartet. Das Langwaffen für den Schwarzmarkt uninteressant sind, mag für Opas Drilling gelten. Für AR-15, MKE 94, AK-Clone und leichte Repetierer gelten andere Regeln. Insbesondere in Verbindung mit einem SD. Da ist jegliche Norm etc völlig uninteressant. Der Schrank verhindert eben den Zugriff unbefugter Familienmitglieder, die kein Messer nutzen wollen. Und damit sind wir wieder beim Bedürfnis Selbstschutz angelangt. Schrank allein bringt im Zweifel nix.
  3. Warten wir mal ab, was passiert, wenn die 0/1er Norm plötzlich abgeschafft wird. Dann ist je nach Regierung entweder Blechschrank oder VdS 3 nötig.
  4. Ja funktioniert recht gut, habe ich auch schon gemacht. Wäre toll, wenn das auch in die andere Richtung gehen würde, also beim Verkauf eine Waffe an Frankonia. Obwohl das in den Filialen auch recht gut funktioniert.
  5. Waffe mit großem Wechselmagazin unterliegt als Kat A allerdings nicht dem Verbot nach Anlg. 2. Dort sind nur die Waffen mit fest eingebautem Magazin aufgeführt. Mit großem Wechselmagazin wird meine Kat. B dann zwar tatsächlich zur Kat A, was aber egal ist. Ferner spielen die ganzen Kategorien im Inland keine Rolle. Wird nur bei Mitnahme bzw Verbringung ins EU-Ausland benötigt.
  6. Wenn Dir was komisch vorkommt, dann nimm Kontakt zu DEINER örtlichen Polizeidienststelle auf und schildere den Sachverhalt. Man wird Dir definitiv weiterhelfen. Habe vor Jahren auch ne Waffe bei eGun angeboten und bekam eine Mail, ob wir das nicht auch ohne WBK lösen können. Der Typ hatte dan recht kurzfristig einen behördlichen Hausbesuch.
  7. Komisch. Evtl. ist die Antwort der Behörde auch auf dem Postweg abhanden gekommen. Haben wir jetzt leider auch immer öfter, dass unsere Post nicht ankommt. Einfach noch mal freundlich nach fragen und der SB wird das nochmal übersenden. Geht bei uns sogar par Mail, aber ok die kennen mich auch.
  8. Finde ich gut! Trotzdem lässt sich das WaffG nur auf politischer Ebene ändern, nicht durch Klagen.
  9. Naja ohne zusätzliche Spende (so ab 500 aufwärts) würde ich die Waffe als Verein auch nicht zur Vernichtung übernehmen.
  10. Das einfachste dürfte die Abgabe zur Vernichtung bei der Waffenbehörde sein. Einfach dort mal tel. melden und den Vorgang besprechen. Der Wert der Waffe dürfte gegen Null gehen und den mit einem evtl. Verkauf der Waffe verbundenen Aufwand deutlich übersteigen.
  11. Das StGB sollte eigentlich zuverlässig Mord und Totschlag verhindern, nicht das WaffG.
  12. Eigentlich ist es schlimm, dass man über sowas überhaupt nachdenken muss.
  13. Grds. erfolgt eine Meldung an den VS, dass man jetzt erstmalig eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt hat. Dann erfolgt m.E. einmalig eine Rückmeldung, ob relevante Erkenntnisse vorliegen oder nicht. Danach hat der VS eine sog. Nachberichtspflicht. Wenn man also relevant beim VS auffällig wird, erfolgt unverzüglich eine Meldung an die Waffenbehörde. Zu diesem Zweck werden Daten der LWB beim VS gespeichert. So habe ich das Verfahren verstanden.
  14. Wirklich? Wieso hat dann der Gesetzgeber beo 0/1 Tresoren erlaubt, dass Waffe und Muni ohne Trennung (Munifach etc) aufbewahrt werden dürfen? Pistole mit vollem Magazin daneben ist völlig ok.
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