karlyman
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ja, aber wie gesagt, man muss nicht jeden unfundierten Nonsens auch einfach so mitmachen. Sonst tanzen wir eines Tages noch im rosa Tütü vor dem geöffneten Waffenschrank - weil eine Waffenbehörde eine entsprechende Anforderung stellt... Und die Anforderung "kleines Zahlen-Schlüsselschränkchen in anderem Raum, statt Schlüsselaufbewahrung in massivem Zahlen-Waffenschrank im selben Raum" ist fachlich/real nicht begründbar. Rechtlich ist er es im Übrigen auch nicht. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Na, die Frage ist eben, ob man sich diesen Unsinn mit der räumlichen Trennung (der erstens rechtlich nicht begründet wid, und zudem selbst in dem Erlass nur als "sollte"-Regelung drinsteht) so aufdrücken lassen muss. Ich würde bei vorhandenem Zahlenschloss-Waffenschrank (gleicher oder höherer Stufe) weder einen gesonderten kleinen Schlüsselschloss-Schrank kaufen, noch den Zahlenschloss-Schrank an einen gänzlich anderen Aufbewahrungsort wuchten... Die Anforderungen, die da phantasievoll aufgestellt werden, gehen durchaus schon in den Bereich der Schikane. Oder, anders gesagt: es wird, aus welchen hervorgezauberten Gründen auch immer, stets noch etwas draufgesetzt; Hauptsache der Aufwand (nicht etwa die Sicherheit) für den LWB erhöht sich. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
karlyman antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
"Vernunft"...? Naja. Ja, es stehen ein paar relativierende Sätze drin, a la "Es fehlt an konkreten Vorschriften", "durchaus andere Aufbewahrungsformen möglich", "Einzelfall ist zu berücksichten". Aber sie kommen eben wieder mit ihrem Unsinn "Schlüsselaufbewahrung im Tresor sollte nicht in Nähe zum zugehörigen Waffenschrank erfolgen" um die Ecke. Jetzt stelle man sich folgendes, gar nicht exotisches, Szenario vor: Waffenbesitzer W bewahrt seit vielen Jahren seine Waffen in einem Waffenschrank Stufe A (125 kg; Schlüsselschloss) und einem Waffenschrank Stufe B (250 kg, Schlüsselschloss) auf. Er hat sich zusätzlich vor wenigen Jahren einen recht massiven weiteren Waffenschrank Stufe 1 (350 kg) ausschließlich mit Elektronikschloss zugelegt. Da er die Waffenschränke (nicht zuletzt auch aus Praktikabilitätsgründen, u.a. bei Kontrolle) nicht "über sein ganzes Haus "verteilen" will, stehen diese bei ihm alle in einem Untergeschoss-Raum. Nun kommt die neue Schlüsselaufbewahrungs-Rechtsprechung bzw. Rechtshandhabung der Waffenbehörden, und da kommt es ihm grade recht, dass er ja seinen E-Schloss-Schrank hat. Darin bewahrt er nun auch die Schlüssel für seine A- und B-Schränke auf. Warum in aller Welt soll das denn nicht zulässig, bzw. "unsicher" sein? Warum müsste der "Schlüsselschlossschrank" nun ans andere Ende des Hauses verfrachtet werden? Kommt da die Behörde etwa selbst auf die (doch eigentlich abgelehnte) Argumentation mit dem "Versteck vor den Einbrechern"...? Was für ein - noch dazu rechtlich nicht begründbarer - Nonsens. -
Rechtsschutzversicherung als Sportschütze/Jäger
karlyman antwortete auf tkopa's Thema in Waffenrecht
Ja. Nur eben drauf achten, dass es beim Verwaltungsrecht im konkreten Vertrag keine Eingrenzung auf bestimmte Gebiete gibt, z.B. nur auf den Straßenverkehrsbereich u./o. das Baurecht (das, was bei den Allermeisten beim Verwaltungsrechtschutz reichen dürfte, den LWB aber außen vor lässt). -
Eigentlich (Threadstart) ging's hier mal um Windbüchsen bzw. deren moderne Variante. Die Leistungsgrenzen für die Erlaubnispflicht von LG in D sind ja bekannt. Drüber müssen die LG eben auf WBK, ganz einfach. Ansonsten hier kaum Interessantes oder Neues zum eigentlichen Thema... Auf der IWA soll eine moderne, großkalibrige Windbüchse zu sehen gewesen sein.
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Eben. Logik...
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Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
karlyman antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Da geht's nicht mehr um Ratio und um vernünftige Risikoabwägung. -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
karlyman antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Spekulation. Es gibt "solche und solche". Was man wo an Werkzeug zugänglich rumliegen lässt, ist auch eine individuelle Sache. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Vielleicht hat es die Behörde ja mal probiert... Eine Rechtsgrundlage hat das nicht. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja. Auf welcher Rechtsgrundlage wollen die - für die Rückgabe - denn das Erwerbsstreckungsgebot angewandt haben?? Passt ja rechtlich überhaupt nicht. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Deutschland, 01.04.2008... lässt grüßen. -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
karlyman antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Realsatire. Seltsam, wie ich jetzt auf den Begriff komme. Aber er fiel mir ein. -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
karlyman antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Das sagt der "Anzeigenhauptmeister" auch, ja. -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
karlyman antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Der Anker ist nur ein weiteres Mosaiksteinchen. -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
karlyman antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
An der technischen Anforderungsschraube für eine "sichere" Aufbewahrung dreht man doch schon seit so vielen Jahren... Das geht weiter und weiter. Hundertprozentige Sicherheit gibt es ohnehin nicht. Wie sicher wäre denn dann mal "sicher genug"?