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karlyman

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  1. Wie - der Täter auch...? Denn lt. aktuellen Presseberichten war das Opfer Mitarbeiter der Bank (Fillialleiter).
  2. Tja. Sollten folglich demnächst mehr "Normalobürger" in Bahn, Fußgängerzone etc. mit "Bruder-Tuck-Stäben" auftauchen...?
  3. Das - zumal hier in der Sache sehr dezidierte - Urteil eines Oberverwaltungsgerichts aus einem großen Bundesland ist eben nicht das eines "Verwaltungsgerichts irgendwo in der Provinz". Die genannte Verfahrensweise der Behörde "ich suche mir aus dem Recht gerade das heraus, was mir passt" erleidet dann in der Verwaltungsgerichtsbarkeit schnell Schiffbruch.
  4. Es ist aber ein Landesobergericht. Das ist in der Verwaltungsrechtsprechung auch nicht "nichts" bzw. wird durchaus beachtet. Wie man ja - andererseits - an der Rechtsprechung bzw. Auslegung des VGH Ba.-Wü. zum Thema Bedürfniserhalt ÜK-Sportwaffen sieht.
  5. Die grundsätzliche Aussage zum Bedürfnis ist schon sehr wichtig. Aber auch ansonsten steckt in dieser obergerichtlichen Entscheidung einiges drin, Zitat: "Eine zentrale Aussage des Urteils betrifft die sogenannte Überkreuznutzung. Der VGH lehnt die Vorstellung eines additiven, bedürfnisübergreifenden Gesamtbestands ab und stellt zugleich klar, dass ein Jäger eine Sportwaffe rechtlich durchaus auch zur befugten Jagdausübung verwenden kann, sofern die Waffe jagdlich zulässig ist. Aus diesem „rechtlichen Dürfen“ folgt nach Auffassung des Gerichts aber keine Pflicht. Die Waffenbehörde kann einen Jäger nicht darauf verweisen, statt einer beantragten Jagdwaffe eine bereits vorhandene Sportwaffe einzusetzen, da dies nicht zwangsläufig „objektiv sinnvoll und subjektiv zumutbar wäre“.
  6. Au weia, angesichts solcher Denke. Au weia.
  7. Im Schwäbischen gibt es für solche Aussagen eine schöne Charakterisierung: "A bleeds G'schwätz".
  8. Wenn ein Behördenmitarbeiter - ersichtlich - sein eigenes "Geschäft", seinen Aufgabenbereich nicht durchdringt bzw. kapiert - soll das das Problem des Bürgers sein...?
  9. Vielleicht ist ihm das andere Thema ja derzeit noch "zu heiß".
  10. Welch bittere Ironie. Bei der Fluchtwagenfahrerin liegt keinerlei Fluchtgefahr vor...
  11. Nicht ohne Grund auch als "Alpen-Prawda" bezeichnet.
  12. Faktisch ist die Sammlung museal. Und dass die Sammlungsgegenstände mittlerweile auch ausländischen Diensten bekannt sein sollten... ist nett ausgedrückt.
  13. Traurig. Und dann noch ein immerhin öffentlich zugängliches Museum mit Fotografierverbot für die dortigen Sammlungen... Was für ein Unsinn.
  14. Alles soweit richtig. Und genau Letzeres frage ich mich bei dieser Initiative des Landes Berlin auch. Sind die einfach nicht in der Lage, die deutliche Unverhältnismäßigkeit der Verbrechens-Einstufung von faktisch geringfügigen Fällen - wie den als Beispiel genannten - zu sehen? Oder wollen sie gezielt die Verbrechens-Einstufung für faktisch (insbes. für die öffentliche Sicherheit) geringfügige Fälle, um die Leute schwer zu kriminalisieren...?
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