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karlyman

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  1. Ja, verstehe ich. Beunruhigend ist hier vor allem die Entwicklung, die Tendenz. Vorvorgestern die Büchse am Garderobenhaken, vorgestern im Holzschrank, gestern im A/B-Schrank, heute im 0/1 Schrank mit Andübelung (selbst wenn eine halbe Tonne schwer), und morgen dann im zentralen Hochsicherheitstrakt Typ "Cheops" oder "Fort Knox"... To be continued. Faktische Relevanz / Begründung...? Alles zur (behaupteten) "Erhöhung der inneren Sicherheit", versteht sich.
  2. Ach. Man kann einen 575 kg Ier-Schrank, ohne Verdübelung, "einfach wegtragen". Interessant. Und so realistisch... Und höchst relevant für die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit dieses Landes...
  3. Die unterschiedlichen Interpretationen von WaffG-Regelungen quer durch D - nicht nur zu Details der Aufbewahrung - zeigen doch, wie viel Normen"klarheit" da tatsächlich herrscht. Auch wenn dem Buchstaben nach offenbar alles geregelt ist. Und nein, das ist Realität, nicht nur Gemeckere.
  4. Es ist ein schlechter Witz, was es in D, bei dieser wohlgemerkt bundesrechtlichen Norm, in den Bundesländern an Abweichungen und "Auslegungsvielfalt" gibt. Begründet ist es wohl im mittlerweile bestehenden Normierungs-Wirrwarr, der in etlichen Bereichen dieses Gesetzes / Regelwerks herrscht... Aber das abzustellen - da scheint offenbar null Interesse zu bestehen.
  5. So viel zum Thema Rechtssicherheit, Transparenz und Klarheit von Rechtsnormen.
  6. Baden-Württemberg muss man dazu sagen. Gesetzesinterpretation beim Bedürfniserhalt (s. ÜK-Thema in allen "bunten Facetten") a la Baden-Württemberg... Es kommt ja jetzt in Ba.-Wü. bekanntlich ein neuer Innenminister. Schauen wir mal, ob man als Verband/ Interessenvertretung mit ihm in der Hinsicht reden kann. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
  7. karlyman

    Erste Pistolen

    Man könnte das sozusagen als Klammer um das gesamte Gesetz ziehen.
  8. Unsere BDMP SLG innerhalb des Vereins (somit zusätzlich BDMP-Mitgliedschaften von Mitgliedern, die teils langjährig im WSV sind) wächst ebenfalls stetig. Nur so als Feststellung. Es wird seine Gründe haben.
  9. karlyman

    Erste Pistolen

    Das kann ich nur unterstützen. Ich habe vor vielen Jahren auch eine .45 ACP Pistole und zeitgleich das passende 9x19 Wechselsystem erworben. Das war mit der Behörde von vornherein so abgestimmt, und lief dann auch problemlos.
  10. Was haben die von mir erwähnten Trockentrainings-Übungen auf Scheibe mit einem "Herumtragen" zu tun....? Dieser Logik folgend dürftest du die Waffe kaum noch dem Schrank entnehmen, dann wäre auch das Montieren von Zubehörteilen u.ä. auf der häuslichen Werkbank oder dem Basteltisch schon ein "Herumtragen"... Sich Gedanken zu machen ist gut, aber man kann es mit der Bedenkenträgerei auch übertreiben.
  11. Mir erscheint eher das Gegenteil, hier mit x Verbiegungen irgendeinen Verstoß zu konstruieren, als "verwegen"... Trockentraining machen so einige in den eigenen vier Wänden; es stört niemanden, es bedroht niemanden, es bekommt eigentlich auch keiner mit. (Ich rede ja nicht von irgendwelchen "komplett Unsensiblen", die sowas auf der Terrasse o.ä. praktizieren... versteht sich von selbst). Warum in aller Welt sollten solche Handhabungs- und Abzugsübungen auf die Scheibe nicht im Bedürfniskontext Sportschießen liegen? Und vor allem (vgl. oben): Wo liegt das Problem? Wir kommen nun ohnehin vom eigentlichen Thema weg. Dieses lautet: "Geladene Waffe zuhause / in den Geschäftsräumen tragen". Und siehe da: Genau das ist die Handhabungsübung "Trockentraining" eben nicht.
  12. Häusliches Trockentraining mit der eigenen Waffe (mit Pufferpatrone, geeignet reduzierter Scheibe, oder auch elektronischen Trainingsadaptern/-systemen) ist eine durchaus, und langjährig bei vielen übliche, Trainingsmethode. Daher mal die grundsätzliche Frage: Gibt es irgendwelche dahingehenden Änderungen in der Rechts-/Normierungslage, irgendwelche konkreten Anlässe, die dies auf einmal ändern...? Wäre mir jedenfalls nicht bewusst.
  13. Das würde ich definitiv einen Extra-Aufwand nennen. Noch ein Papierchen, und noch eines...
  14. Wen die Erkenntnis "die wollen ohnehin nicht, dass wir Waffen haben" seelisch erdrückt, der gibt sie besser gleich ab.
  15. Da geht es nicht um "Meinung". Da geht es um Geeignetheit im Hinblick auf den (vom Bedürfnis umfassten) Nutzungszweck. Mit einer Deko- oder Softair lässt sich grade mal (grob) das "Hantieren" üben. Beim Sportschießen geht es aber bekanntlich um viel mehr, insbesondere ist Abziehen - somit auch Abzugstraining - entscheidend; für dieses ist die Deko- oder Softairwaffe, mit ihrer ganz anderen Abzugs"charakteristik", schlicht ungeeirgnet. Dafür braucht es die Original-Sportwaffe.
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