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karlyman

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  1. "Schubladen" sind m.E. unnötig. Wenn überhaupt, dann neige ich zu der Frage noch am ehesten dem Vorbeitrag (@Kugelfang78) zu.
  2. Du würdest dir also wünschen, dass jegliche solche Verfehlung im Straßenverkehr zum Entzug aller waffenrechtlichen Erlaubnisse führt... Seltsamer Wunsch. Denn da entstünde ein gewaltiges, nicht begründbares Ungleichgewicht. Solche Verfehlungen führen nämlich in D meist nicht zum Entzug der straßenverkehrszulassungsrechtlichen Erlaubnisse, sprich, Fahrerlaubnisse. Bis die Fahrerlaubnis entzogen wird (ich rede nicht lediglich von temporärem Fahrverbot), muss man in D nämlich einiges an Delikten anhäufen... Wie gesagt, es geht hier um Verfehlungen im Straßenverkehr... Da passt folglich etwas nicht zusammen.
  3. Das hört sich fast wie Satire an. Aber mal ernsthart nachgefragt: welcher Versicherungsschutz, für welche Anwendungen bzw. Fälle?
  4. Was vermutlich auch daran liegen könnte, dass das für viele Schützen eher "Randdisziplinen" sind, die sie eben auch mal so mitschießen.
  5. Kleiner Exkurs (aber da bin ich jetzt doch neugierig): Wie war das eigentlich bei der Jagd in der ehem. DDR, wo ja anscheinend Schalenwild ("systembedingt") sehr viel mit Flinte + FLG bejagt wurde...? Kann mir schwer vorstellen, dass da mit den FLG auf 50 m so sehr vorbeigeschossen wurde.
  6. Das Thema "VRF auf Gelbe" war und ist, salopp ausgedrückt, tief im Graubereich. Oder: Glatteis; oder auch: dünnes Eis... Ich bin ja auch nicht für unberechtigtes klein-bei-geben; aber an dem Cartoon oben ist echt was dran.
  7. Das erinnert an eine andere Freestyle-Gesetzesinterpretation, diesmal aus dem Innenministerium des Landes BW, was die VRF angeht. Die wird da (wenn klassisch auf schießsportlicher WBK Grün eingetragen) flugs zur sog. "Überkontingentwaffe" erklärt... obwohl die VRF gar nicht unter eine (Über-)Kontingentregelung des WaffG fällt.
  8. Auf dem Stand gibt es für die abgelegten Waffen "seit Urzeiten" einfache, weithin bekannte Sicherheitsindikatoren. Waffe mit Mündung Richtung Kugelfang abgelegt. Bei Pistolen (und bei LW sofern vorhanden) Magazin entnommen und Verschluss geöffnet (Kipplaufwaffen gebrochen). Bei Revolvern Trommel komplett ausgeschwenkt. Das zeigt jedem, der sehen will, den Ladezustand. Ist er damit nicht erkennbar, dann ist es auf dem Stand zu schummrig (was durch Schaffung einer ordentlichen Beleuchtung leicht zu beheben ist).
  9. Wir haben im Verein nicht den gesamten Stand umgebaut, aber einen Standteil. Und nach meinem Eindruck war der Sachverständige da auch mit Rat / Tipps zur Stelle, wie die Anforderungen sparsam und wirtschaftlich zu erfüllen sind.
  10. Es geht nicht um Kenntnis sämtlicher Sonderlösungen. Sondern um hilfreiche Beurteilung, wie Anforderungen ganz un-exotisch, aber mit ökonomischen, für einen Verein machbaren Mitteln erreicht werden können. Wer als SV Erfahrung in seiner Materie hat, schon so einiges gesehen und gemacht/begleitet hat, kann das.
  11. Doch, von einem guten Sachverständigen kann man schon erwarten, dass er - in Kenntnis der Vorgaben - machbare / ökonomische Lösungsmöglichkeiten aufzeigt.
  12. Dann reicht dort entweder die Kopie der noch gültigen 27er-Erlaubnis zusammen mit den Unterlagen der Antragstellung... Oder man kann eben in dem Zeitffenster mal nicht teilnehmen.
  13. R.I.P.
  14. Wenn es nur um den Nachweis der Besitz-Berechtigung geht, dürfte sich hier doch kein Problem ergeben. Wer außer der Sprengstoffbehörde selbst sollte denn nach dem Nachweis fragen? (Ggf. kann noch die Kopie des bisherigen Erlaubnisdokuments sowie des gestellten Verlängerungsantrags nützlich sein.)
  15. Was war nicht mehr lieferbar - eine Austauschbatterie oder das ganze Schloss? Sollte letzteres gemeint sein: Die Schlösser greifen doch letztlich nur auf das Riegelwerk des Schranks zu, die sollten doch in gewisser Bandbreite auch gegen andere Schlösser tauschbar sein.
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