Moin,
Ich brauche mal etwas Schwarmwissen:
Ich habe letzte Woche meine gelbe WBK erhalten. Mein SB hat anscheinend an einem Wettbewerb teilgenommen, wer am meisten in die Amtlichen Eintragungen reinformulieren kann. Die ganze Seite ist dich bedruckt. Kurios, der Text von Seite 1 wurde hinten fast wortgleich (mit Ausnahme der Begriffs "Perkussionswaffen") in die Eintragungen übernommen.
Jedoch steht da auch folgende Auflage:
"Die Gültigkeit der Waffenbesitzkarte zum Erwerb von Waffen und Munition erlischt bei Austritt aus der schießsportlichen Vereinigung."
Ich frage mich, was ist damit gemeint und auf welcher rechtlichen Grundflage wurde diese Eintragung vorgenommen.
Mein Verständnis war immer, dass so lange ich ein Bedürfnis habe, mir die WBK nicht entzogen werden kann. Ich habe die gelbe WBK über den DSB beantragt. Diese Auflage würde bedeuten, dass bei Austritt aus dem DSB die WBK erlischt. Es kann ja trotzdem ein Bedürfnis weiter bestehen, über BDS, BDMP usw.
Oder ist damit nur gemeint, dass die Erlaubnis zum weiteren Erwerb von Waffen und Munition erlischt? Ist aber genauso daneben, denn ohne Munition, kein Wettbewerb, kein Bedürfnis für die Waffe.
Irgendwie will es für mich keinen Sinn ergeben. Das sind doch alles Sachverhalte, die schon gesetzlich oder in der Verordnung geregelt sind.
Ich überlege mir, gegen diese Auflage widerspruch einzulegen. Ich will aber auch keinen Sturm im Wasserglas machen. Deshalb würde ich gerne mal eure Meinung dazu hören.
Kai