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30 Euro Gebühr für " Regelüberprüfung " im Saarland
PetMan antwortete auf PetMan's Thema in Waffenrecht
Dann bin ich mal gespannt wie die, mittlerweile hunderttausende, darauf reagieren. Je größer der Haufen wird auf den man "einprügelt" , um so eher läuft man Gefahr das sich der "Haufen " wehrt. Vielleicht sollten auch alle Führerscheinbesitzer überprüft werden, ob ihr Konto in Flensburg ordentlich geführt wird. " Wir haben Ihren Punktestand in Flensburg kontrolliert und freuen uns Ihnen mitteilen zu können das nix gegen Sie vorliegt. Anbei ein Überweisungsträger über 30 Euro, die Sie bitte bis.....überweisen." -
30 Euro Gebühr für " Regelüberprüfung " im Saarland
PetMan antwortete auf PetMan's Thema in Waffenrecht
Laut diesem Urteil genügt das http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=220812U6C27.11.0 Und sollte jemand trotz Erwerb einer Waffe in naher Vergangenheit trotzdem zahlen müssen würde ich raten mit diesem Urteil dagegen vor zu gehen. In gleichem Urteil wurde aber auch verkündet, das man sich gegen eine nochmalige Überprüfung nach 2 Jahren nicht wehren kann. Zu klären wäre auch ob zb weitere Überprüfungen, zb als Wiederlader auch gelten. Oder kleiner Waffenschein u.ä. -
30 Euro Gebühr für " Regelüberprüfung " im Saarland
PetMan antwortete auf PetMan's Thema in Waffenrecht
Das war natürlich auch mein Gedanke. Ein Schütze für den der Kreis MZG zuständig ist fragte dort nach und es wurde ihm wohl vom SB gesagt, das sei unabhängig von der letzten Waffe. Die 3 Jahresfrist würde durch die erste Waffe ausgelöst. Wenn sich das bestätigt und ich davon in der Art betroffen wäre würde ich mich dagegen wehren wollen. Gibt wohl schon Urteile wegen solcher Gebühren, die allerdings als " Rechtsmäßig "eingestuft wurden. Allerdings soll wohl geprüft werden ob eine andere , gleichwertige Überprüfung bereits vorliegt ( Jagdschein lösen, Voreintrag beantragen ) , um dem Grundsatz zu folgen den Bürger nicht " über Gebühr " ( fast ein Wortspiel ) mit Gebühren zu belasten. Unabhängig von anderen Überprüfungen einfach weil 3 Jahre um sind nochmal zu Prüfen wurde von Gerichten nicht abgenickt . Auch wurden Urteile dazu gefällt, das auch nach kürzerer zeit, hab ein beispiel mit 2 Jahren gefunden , diese Überprüfungen gemacht werden dürfen. Müssen halt nur " Regelmäßig " sein und keine " Geldbeschaffungsmaßnahme sein. Sind zwar " nur " wieder 30 Euro, aber wir werden immer mehr und mehr mit neuen Anforderungen zur Kasse gebeten. Sei es diese Gebühr, teurere Tresore usw usw. -
30 Euro Gebühr für " Regelüberprüfung " im Saarland
PetMan antwortete auf PetMan's Thema in Waffenrecht
10 Euro zuviel wenn nix dabei herauskommt. Und wenn was dabei herauskommt was die Waffenbehörden noch nicht wissen hat eh eine andere Behörde geschlampt. -
30 Euro Gebühr für " Regelüberprüfung " im Saarland
PetMan antwortete auf PetMan's Thema in Waffenrecht
Letzter Waffenerwerb mit Überprüfung war wann ? -
30 Euro Gebühr für " Regelüberprüfung " im Saarland
PetMan antwortete auf PetMan's Thema in Waffenrecht
Aha.......so "Natürlich " sehe ich das nicht, ausser es geht vordergründig um das Geld................ -
30 Euro Gebühr für " Regelüberprüfung " im Saarland
PetMan antwortete auf PetMan's Thema in Waffenrecht
Unabhängig davon ob man in den 3 Jahren was mit Voreintrag , und damit Überprüfung, gekauft hat oder nicht ? -
Wie ich heute beim RK erfuhr erheben die saarländischen Waffenämter jetzt 30 Euro Gebühr für die sogenannte " Regelüberfrüfung " alle 3 Jahre. Schützen die den Behörden in SB, MZG und SLS unterstehen berichteten davon. Kann jemand von anderen Ämtern im Saarland ähnliches berichten ? Auch hätten nach WND jetzt weitere Behörden " Kontrollbesuche " zu Hause gemacht, die allerdings ohne Kostennote. Genannt wurden SB und Merzig. Weiß einer von den anderen Ämtern was? Peter
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Es ist gut das wenigstens ein paar Zeitungen darüber berichten, wenn auch wohl nur Online. Aber Ahnung haben die auch keine von dem was sie Schreiben Aus dem Bericht von " diepresse.com " Ich hoffe das die Tschechen auch gegen den EU Irrsinn klagen und Gewinnen.
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Weiß zwar nicht was du mit "Sonderlocke "meinst, aber die Presslinge werden gehandhabt wie Munition. Eintrag eines Revolvers, bei mir zb Kal 36, berechtigt zum Erwerb der Presslinge. Zeigt wieder wie dumm unsere Gesetze sind: In gepresster Form darf ich damit umgehen, in loser Form nicht. Also wehe so ein Pressling zerbröckelt mal..............................
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WBK-Antrag: 12 Monate Mitgliedschaft beim BDS, wie wird gezählt?
PetMan antwortete auf Shiva's Thema in Waffenrecht
Meine Behörde wird auch erst aktiv wenn ALLES da ist. Vorher schon mal den Antrag stellen kann man, passiert aber nix. -
Sachlicher Videobeitrag bei FAZ: Pink Pistols
PetMan antwortete auf Proud NRA Member's Thema in Waffenlobby
Zumindest hat er überlebt. Was nicht so einfach ist wenn man einer Waffe nix entgegen zu setzen hat. -
Haltepunktfeststellung bzw. -Korrektur bei der Bundeswehr
PetMan antwortete auf checkinthedark's Thema in Allgemein
"Persönlich " meint in dem Kontext das jeder Soldat SEINE IHM ZUGEWIESENE Dienstwaffe hat, also jeder immer die gleiche. Geht nicht um "eigene " Waffen. Bei allen Einheiten in denen ich meine 8 Jahre gedient habe hatte jeder Soldat SEIN G3 oder SEINE UZI , jeder immer SEINE StanWaffe.- 169 Antworten
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Und schon hast du das " Bedürfnis " selbst geliefert. Der Erbe überlegt die Waffen zu verkaufen und will damit einen Funktionstest machen. Ist beim Verkauf nicht unerheblich zu wissen das etwas funktioniert.
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Wenn solche Leihscheine nach Ablauf der Monatsfrist existieren ist man es selber schuld. Mir fällt auch kein Grund ein das so zu handhaben. Ein Monat ja, für zwei kann es auch Gründe geben. Die 2/6er Regel könnte auch zu 6 verleiten. Aber, wer sich in Gefahr begibt...............................
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Ich finde den Videoclip super. Danke und weiter so.
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Ich darf, unter Beachtung der Monatsfrist, eine Waffe nur einmal ausleihen ? Wäre mir neu, lasse mich aber gerne eines besseren belehren .
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Haftstrafe auf Bewährung bei unerlaubtem Waffenbesitz ist fast die Regel. Einen abgelaufenen Leihschein aber als solche Auszulegen erscheint mir überzogen. Aber vor Gericht und auf hoher See.......................
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ok. Wenn die Polizei beim Büchsenmacher war wollten die sicher nix da kaufen. Da war was nicht koscher. Finden die dann was das den Büchsenmacher belastet können sie halt nicht nur die eine Seite belangen. Aber dem Kollegen deswegen die Unzuverlässigkeit zu bescheinigen ist schon hart. Hatte auch schon Waffen auf Leihschein vom Händler....das Ablaufdatum ist da schnell mal " vergessen " bzw überschritten.....Ist mir GSD natürlich noch nie passiert .................könnte aber. Leihschein läuft Samstag aus und man kommt erst Montag zum Händler...................da wäre die innere Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik natürlich in Gefahr . Geht ja mal gar nicht..........................
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Und damit sind die gegen die Leihnehmer vorgegangen ? Oder war der Büchsenmacher dein ehemaliger Schützenkollege ?
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aua...wurde das wirklich so durchgezogen ?
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In USA Patronenlagerreibahlen bestellt - Zoll macht Ärger
PetMan antwortete auf mako's Thema in Waffenrecht
Imho sind Patronenlagerreibahlen Waffenrechtlich nicht erfasst. Die sind was sie sind, ein Werkzeug. Innerhalb Deutschlands frei für jeden zu erwerben. Die zollrechtliche Seite kenne ich nicht, dürfte sich aber genauso verhalten. Das ist einfach ein Stück Metall.......................... -
Zur Not bis zu einer eigenen Sportschützen WBK die Waffen bei einem Händler zwischenlagern. Der macht das sicher auch nicht umsonst, aber bestimmt um längen billiger als für alle Waffen Blockierungen zu kaufen. Gibt immer Mittel und Wege , man muss sich halt nur kümmern............
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Also die Zeit nehme ich mir auch jede Waffe die ich aus dem Schrank nehme zu überprüfen.
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Ich nehme bei der KM meine Waffe aus der Tasche ( Revolver ) , führe ein rotes Kunststoffteil von hinten in den lauf bis es vorne rausschaut, gehe zur Waffenabnahme, der nimmt es wieder raus und prüft die Waffe. Habs aufgegeben mir darüber Gedanken zu machen und mache es einfach weils so gefordert wird. Aber grade bei einem Revolver der mit aufgeklappter Trommel übergeben wird hirnrissig ........................ auf dem Stand zwischen den Serien wenn die Waffen abgelegt werden wird das dort auch gefordert. Auf dem heimischen Stand sieht man sehr selten die roten Teile, machen aber auch manche. Puffer mit Sicherheitsfahne wird auch akzeptiert bei den Wettbewerben