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30 Euro Gebühr für " Regelüberprüfung " im Saarland
PetMan antwortete auf PetMan's Thema in Waffenrecht
Aha.......so "Natürlich " sehe ich das nicht, ausser es geht vordergründig um das Geld................ -
30 Euro Gebühr für " Regelüberprüfung " im Saarland
PetMan antwortete auf PetMan's Thema in Waffenrecht
Unabhängig davon ob man in den 3 Jahren was mit Voreintrag , und damit Überprüfung, gekauft hat oder nicht ? -
Wie ich heute beim RK erfuhr erheben die saarländischen Waffenämter jetzt 30 Euro Gebühr für die sogenannte " Regelüberfrüfung " alle 3 Jahre. Schützen die den Behörden in SB, MZG und SLS unterstehen berichteten davon. Kann jemand von anderen Ämtern im Saarland ähnliches berichten ? Auch hätten nach WND jetzt weitere Behörden " Kontrollbesuche " zu Hause gemacht, die allerdings ohne Kostennote. Genannt wurden SB und Merzig. Weiß einer von den anderen Ämtern was? Peter
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Es ist gut das wenigstens ein paar Zeitungen darüber berichten, wenn auch wohl nur Online. Aber Ahnung haben die auch keine von dem was sie Schreiben Aus dem Bericht von " diepresse.com " Ich hoffe das die Tschechen auch gegen den EU Irrsinn klagen und Gewinnen.
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Weiß zwar nicht was du mit "Sonderlocke "meinst, aber die Presslinge werden gehandhabt wie Munition. Eintrag eines Revolvers, bei mir zb Kal 36, berechtigt zum Erwerb der Presslinge. Zeigt wieder wie dumm unsere Gesetze sind: In gepresster Form darf ich damit umgehen, in loser Form nicht. Also wehe so ein Pressling zerbröckelt mal..............................
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WBK-Antrag: 12 Monate Mitgliedschaft beim BDS, wie wird gezählt?
PetMan antwortete auf Shiva's Thema in Waffenrecht
Meine Behörde wird auch erst aktiv wenn ALLES da ist. Vorher schon mal den Antrag stellen kann man, passiert aber nix. -
Sachlicher Videobeitrag bei FAZ: Pink Pistols
PetMan antwortete auf Proud NRA Member's Thema in Waffenlobby
Zumindest hat er überlebt. Was nicht so einfach ist wenn man einer Waffe nix entgegen zu setzen hat. -
Haltepunktfeststellung bzw. -Korrektur bei der Bundeswehr
PetMan antwortete auf checkinthedark's Thema in Allgemein
"Persönlich " meint in dem Kontext das jeder Soldat SEINE IHM ZUGEWIESENE Dienstwaffe hat, also jeder immer die gleiche. Geht nicht um "eigene " Waffen. Bei allen Einheiten in denen ich meine 8 Jahre gedient habe hatte jeder Soldat SEIN G3 oder SEINE UZI , jeder immer SEINE StanWaffe.- 169 Antworten
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Und schon hast du das " Bedürfnis " selbst geliefert. Der Erbe überlegt die Waffen zu verkaufen und will damit einen Funktionstest machen. Ist beim Verkauf nicht unerheblich zu wissen das etwas funktioniert.
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Wenn solche Leihscheine nach Ablauf der Monatsfrist existieren ist man es selber schuld. Mir fällt auch kein Grund ein das so zu handhaben. Ein Monat ja, für zwei kann es auch Gründe geben. Die 2/6er Regel könnte auch zu 6 verleiten. Aber, wer sich in Gefahr begibt...............................
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Ich finde den Videoclip super. Danke und weiter so.
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Ich darf, unter Beachtung der Monatsfrist, eine Waffe nur einmal ausleihen ? Wäre mir neu, lasse mich aber gerne eines besseren belehren .
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Haftstrafe auf Bewährung bei unerlaubtem Waffenbesitz ist fast die Regel. Einen abgelaufenen Leihschein aber als solche Auszulegen erscheint mir überzogen. Aber vor Gericht und auf hoher See.......................
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ok. Wenn die Polizei beim Büchsenmacher war wollten die sicher nix da kaufen. Da war was nicht koscher. Finden die dann was das den Büchsenmacher belastet können sie halt nicht nur die eine Seite belangen. Aber dem Kollegen deswegen die Unzuverlässigkeit zu bescheinigen ist schon hart. Hatte auch schon Waffen auf Leihschein vom Händler....das Ablaufdatum ist da schnell mal " vergessen " bzw überschritten.....Ist mir GSD natürlich noch nie passiert .................könnte aber. Leihschein läuft Samstag aus und man kommt erst Montag zum Händler...................da wäre die innere Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik natürlich in Gefahr . Geht ja mal gar nicht..........................
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Und damit sind die gegen die Leihnehmer vorgegangen ? Oder war der Büchsenmacher dein ehemaliger Schützenkollege ?
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aua...wurde das wirklich so durchgezogen ?
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In USA Patronenlagerreibahlen bestellt - Zoll macht Ärger
PetMan antwortete auf mako's Thema in Waffenrecht
Imho sind Patronenlagerreibahlen Waffenrechtlich nicht erfasst. Die sind was sie sind, ein Werkzeug. Innerhalb Deutschlands frei für jeden zu erwerben. Die zollrechtliche Seite kenne ich nicht, dürfte sich aber genauso verhalten. Das ist einfach ein Stück Metall.......................... -
Zur Not bis zu einer eigenen Sportschützen WBK die Waffen bei einem Händler zwischenlagern. Der macht das sicher auch nicht umsonst, aber bestimmt um längen billiger als für alle Waffen Blockierungen zu kaufen. Gibt immer Mittel und Wege , man muss sich halt nur kümmern............
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Also die Zeit nehme ich mir auch jede Waffe die ich aus dem Schrank nehme zu überprüfen.
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Ich nehme bei der KM meine Waffe aus der Tasche ( Revolver ) , führe ein rotes Kunststoffteil von hinten in den lauf bis es vorne rausschaut, gehe zur Waffenabnahme, der nimmt es wieder raus und prüft die Waffe. Habs aufgegeben mir darüber Gedanken zu machen und mache es einfach weils so gefordert wird. Aber grade bei einem Revolver der mit aufgeklappter Trommel übergeben wird hirnrissig ........................ auf dem Stand zwischen den Serien wenn die Waffen abgelegt werden wird das dort auch gefordert. Auf dem heimischen Stand sieht man sehr selten die roten Teile, machen aber auch manche. Puffer mit Sicherheitsfahne wird auch akzeptiert bei den Wettbewerben
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Solange die Sicherheit gegeben ist und andere Schützen nicht gestört werden sehe ich kein Problem dabei was auf zu heben. Von vor die Feuerlinie gehen oder so wurde ja nicht berichtet. Schiessen NUR nach Sportordnung ? Dann darf ich neben den DSB `lern auch keine BDS Scheibe beschiessen, statt 20 Schuss Präzision keine 30 machen, keine neue Laborierung testen oder sonst was machen.Wir haben einen Schützen der 50m KW mit Speedloadern und Double Aktion angestrichen trainiert. War darin mal WM, der gute. Darf der dann nur noch alleine trainieren? MICH stört der nicht wenn ich 25m Schiesse. Im Wettkampf kein Thema, da sollte gelten gleiche Bedingungen für alle. Aber in einem freien Training ?????
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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
PetMan antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
macht mich nur fertig......................im Kreis haben wir aber immer noch mehr als fast alle andern. So ! -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
PetMan antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Da in der Statistik die Anzahl der Waffen auf 1000 Einwohner gewertet wird passt dein beispiel nicht. Und da die nicht auf " Waffenbesitzer " abgestellt ist sondern nur auf die Waffen hat bei uns vielleicht auch nur jeder mehr im Schrank als sonstwo Komm wir spielen Quartett : Ich biete 13 plus 2 WS................( werde ich aber Gnadenlos verlieren hier oder wenn ich mich in meinem Umfeld umschaue...............) -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
PetMan antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Hey IMI...................da werden nur die angemeldeten gewertet -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
PetMan antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Mit Sicherheit nicht. Wir sind halt ein Wehrhafter Stamm, wir Saarlouiser Und wir stehen auf Vereine, somit natürlich auch auf Schützenvereine . Alleine unser Verein hat knapp 400 der Waffenbesitzer im Kreis. Und " lockerer sein " ist relativ.....was man hier manchmal liest oder von anderen Schützen berichtet wird gehts uns noch gut. Aber wenn uns die Scheisse " nur " bis zur Unterlippe steht und andere schon schlucken müssen gehts uns auch gut.....ist halt wirklich alles relativ. Und Behörden lockerer? Kennst du Herrn K. oder Frau M. Auch das kann ich nicht bestätigen. Was mir zusteht bekomme ich da , was geschenkt eher nicht.