Ok. Danke. D.h. es gelten die gleichen Regeln für den Transport wie bei einer grünen/gelben WBK!? Er hat keinen Nachweis über eine Sachkunde. Hat sich im September zur Sachkunde angemeldet! Edit: habe hier was gefunden was wohl der Situation entspricht in der er sich gerade befindet: "......Das Erben von Schusswaffen ist ein besonderer Fall des Waffenerwerbs. Jeder kann als gesetzlicher Erbe, bzw. durch Vermächtnis zum Eigentümer von Schusswaffen werden. Doch oft kommt es vor, dass der Erbe selbst mit Schusswaffen nie etwas zu tun hatte. Das Waffengesetz wurde 2008 dahingehend novelliert, dass der Erbe nach Antritt des Erbes 4 Wochen Zeit hat, die für ihn zuständige Waffenbehörde über den Erbfall zu informieren. Im Regelfall wird dem Erben dann eine Waffenbesitzkarte ausgestellt. Die Besonderheit dieser WBK ist es, dass wenn der Erbe selber noch keine WBK hatte, diese ohne den Munitionserwerb und ohne einen weiteren Bedürfnisgrund ausgestellt wird. Vorhandene Munition des Erblassers darf in der Regel nicht übernommen werden und muss an Berechtigte überlassen werden! Weiterhin muss der Erbe wissen, dass diese Waffen in der Regel nur "blockierte" Waffen erhält, d.h. er muss vor Übernahme auf seine eigenen Kosten die Waffen von einem Büchsenmacher mit einer speziellen Sicherung versehen lassen, die nur der BüMa wieder ausbauen darf/kann. Das ist mit Kosten von ca. 150,- -250,- Euro pro Waffenlauf verbunden. Weiterhin muss der Erbe die Waffen in gesetzeskonformen Waffenschränken aufbewahren, was ebenfalls, wenn die Schränke nicht schon geerbt wurden, extra Kosten......" Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk