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sh73

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Alle Inhalte von sh73

  1. wegen solchen D****n werden die Diskussionen um legalen Waffenbesitz immer weiter angeheizt...... https://www.welt.de/vermischtes/article197297215/Waechtersbach-Schuss-auf-Eritreer-Taeter-soll-Sportschuetze-gewesen-sein.html
  2. Super, ich danke Dir für die schnelle Antwort. Ich kann hier also einen Hersteller und Modell angeben ohne mich direkt festgelegt zu haben. So habe ich mir das vorgestellt. LG
  3. Hallo, Ich habe eine Frage zur Bedürfnisbescheinigung BDS Hessen. Bisher habe ich mein Bedürfnis immer über den DSB beantragt. Seit Anfang des Jahres bin ich aber auch Mitglied im BDS da ich Disziplinen für Selbstladebüchsen/AR-15 (z.B.: 3114 100 m Schießen Sportgewehr Selbstlader bis 6,4 mm optische Visierung (SG SL b. 6,4 mm opt.Vis.) schießen möchte. Beim Ausfüllen der Bedürfnisbescheinigung ist mir aufgefallen dass hier folgendes abgefragt wird: Art, Hersteller und Modell + Kaliber - Typ und Kaliber ist klar aber ich dachte bisher immer das ich mir einen Voreintrag holen kann ohne mich direkt auf einen Hersteller und Modell festlegen zu müssen. Reicht es aus dort Typ und Kaliber anzugeben (Selbstladebüchse, Kaliber .223)? Geht ihr schon vorher einkaufen und die Waffe beim Händler und lasst dann erst den Eintrag machen? Danke und LG
  4. richtig. Er war früher immer mit seinem Vater schießen. Dann ist sein Vater gestorben und er hat er die Waffen geerbt aber war seit dem nicht mehr schießen.
  5. So wurde es ihm wohl gesagt. Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
  6. Hallo Zusammen, Also nach Gespräch mit der Behörde hat mein Bekannter nun Aufschub bekommen da er wieder aktiv im Verein schießen möchte. Er muss die Waffen erst einmal nicht blockieren. Bezüglich Transport zur Schießbahn wurde ihm gesagt dass er eine Sondergenehmigung beantragen kann. Den Safe zur sicheren Aufbewahrung hat er ja bereits und Anmeldung zur SK im September liegt vor. Also wie hier schon richtig vermutet hat die Behörde Spielraum und nutzt diesen hier auch aus! LG Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
  7. Danke für Eure Antworten. Ich gebe Feedback in diesem Thread nachdem mit der Behörde gesprochen wurde. LG Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
  8. Der Punkt ist das die Behörde von ihm verlangt die Waffen zu blockieren, zu sichern. Das muss wohl nachweislich von einem Büchsenmacher durchgeführt werden und wurde, damals als er die Waffen geerbt hat, wohl versäumt oder war noch nicht vorgeschrieben. Um das zu verhindern, möchte er nun aktiver Sportschütze werden. Dafür braucht er ein Bedürfnis, daher will er aktives Mitglied im Verein werden, regelmäßig schießen und die SK machen. Bis dahin ist die Frage darf er die Waffen mit einer Erben WBK zur Schießbahn bringen oder nicht? Ich hoffe das erklärt es. Die Frage ist nicht ob er mit einer Erben WBK schießen muss, die Frage ist ob er bis er eine grüne/gelbe WBK hat, mit den Waffen zur Schießbahn fahren darf! Lg Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
  9. Hehe, gut gebrüllt Löwe, ich bin Newbie und mache im September selber erst meine SK. Daher auch ggf. die "dummen" Fragen. Wie in meinem Vorstellungsthread schon erwähnt, bin ich keine Newbie was das Schießen betrifft aber doch ein Newbie was das deutsche Waffenrecht und auch die zivilen Mun. Abkürzungen und auch sportliche Schießübungen betrifft! Danke auf jeden Fall für Euer Feedback und Geduld ;-) Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
  10. Hi HangMan69, Wie soll ich das denn verstehen? Ohne WBK darf man doch keine Waffen besitzen, also kommt man ja auch nicht in die Verlegenheit eine Waffe zu transportieren, oder stehe ich gerade auf dem Schlauch? Danke vorab! Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
  11. Ok. Danke. D.h. es gelten die gleichen Regeln für den Transport wie bei einer grünen/gelben WBK!? Er hat keinen Nachweis über eine Sachkunde. Hat sich im September zur Sachkunde angemeldet! Edit: habe hier was gefunden was wohl der Situation entspricht in der er sich gerade befindet: "......Das Erben von Schusswaffen ist ein besonderer Fall des Waffenerwerbs. Jeder kann als gesetzlicher Erbe, bzw. durch Vermächtnis zum Eigentümer von Schusswaffen werden. Doch oft kommt es vor, dass der Erbe selbst mit Schusswaffen nie etwas zu tun hatte. Das Waffengesetz wurde 2008 dahingehend novelliert, dass der Erbe nach Antritt des Erbes 4 Wochen Zeit hat, die für ihn zuständige Waffenbehörde über den Erbfall zu informieren. Im Regelfall wird dem Erben dann eine Waffenbesitzkarte ausgestellt. Die Besonderheit dieser WBK ist es, dass wenn der Erbe selber noch keine WBK hatte, diese ohne den Munitionserwerb und ohne einen weiteren Bedürfnisgrund ausgestellt wird. Vorhandene Munition des Erblassers darf in der Regel nicht übernommen werden und muss an Berechtigte überlassen werden! Weiterhin muss der Erbe wissen, dass diese Waffen in der Regel nur "blockierte" Waffen erhält, d.h. er muss vor Übernahme auf seine eigenen Kosten die Waffen von einem Büchsenmacher mit einer speziellen Sicherung versehen lassen, die nur der BüMa wieder ausbauen darf/kann. Das ist mit Kosten von ca. 150,- -250,- Euro pro Waffenlauf verbunden. Weiterhin muss der Erbe die Waffen in gesetzeskonformen Waffenschränken aufbewahren, was ebenfalls, wenn die Schränke nicht schon geerbt wurden, extra Kosten......" Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
  12. Das weiß ich leider nicht. Nur was er mir erzählt hat. Er meinte eine Erben WBK. Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
  13. Mal unabhängig davon, er will wieder schießen. Darf er die Waffen zum Schießstand transportieren mit der Erben WBK? Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
  14. Er sagt die Behörde macht Druck deswegen. Will irgendwelche Schießsicherungen usw. Jetzt will er wieder schießen, weiß aber nicht ob er die Waffen transportieren darf. Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
  15. Hallo Zusammen, Frage, ich habe einen Bekannten mit einer Erben WBK ohne Munitionserwerb. Er ist passives Mitglied in unserem Verein aber hat seit 20 Jahren nicht mehr geschossen. Jetzt macht ihm die Behörde Druck. Ich konnte ihn überzeugen wieder regelmäßig zum Schießen zu kommen und damit auch ein Bedürfnis nachzuweisen. Jetzt will er regelmäßig mit mir schießen gehen. Die Frage ist ob er die Waffen mit der Erben WBK zum Schießstand transportieren darf wie mit der grünen/gelben WBK? Munition bekommt er dann über den Verein von einem Schützenbruder. Darf er die Waffe transportieren? Danke und LG Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
  16. Hallo Zusammen, Noch einmal vielen Dank für vielen Info's bezüglich WS. LG
  17. Hi Peter, Danke für das Angebot. Ich komme aus Hessen und wohne im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Ist also nicht direkt um die Ecke aber auch nicht komplett aus der Welt. Können ja mal PN schreiben. LG
  18. Hallo Zusammen, Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Interessantes Thema. Kurz zur weiteren Erklärung. Ich plane aktuell nicht KK mit der SpoPi zu schießen. Es geht eher um das hier beschriebene Trainieren für GK mit der gleichen Waffe aber eben kleinem Kaliber. Wettkämpfe möchte ich eigentlich nur GK schießen. Ich habe ja noch etwas Zeit zur Auswahl einer 9mm Pistole aber die hier genannten beiden stehen auf jeden Fall zur Diskussion (Glock und CZ75). Mit der CZ75 habe ich vor 2 Wochen auch schon geschossen. Glock bisher noch nicht. Aber hier geht es ja nicht um eine Kaufberatung für eine 9mm, da komme ich nochmal gesondert auf Euch zu :-) Das mir das WS auf der WBK nicht als eigenständige Waffe angerechnet wird, macht es natürlich sehr attraktiv. Ich habe verstanden das es ein gutes WS für die Cz75 gibt und dass das WS für die Glock von UHL auch sehr gut ist. Ich habe gerade mal geschaut und preislich tun sich beide nicht wirklich viel. Ich würde ja gerne mal eins in der Hand haben bzw. damit schießen, Umbau ausführen usw... Danke auf jeden Fall für das Feedback
  19. Hallo Zusammen, Ich habe eine generelle Frage zum Thema Wechselsystem. Was haltet ihr vom Kauf eines Wechselsystems von 9mm auf .22er vs. jeweils getrennte Waffen zu kaufen. Aktuell habe ich noch keine WBK, arbeite aber hart daran. Meine 12 Monate Verbbands-/ Vereins- Zugehörigkeit ist am 31.12.17 erledigt. Ich plane sowohl grüne und gelbe WBK zeitgleich zu beantragen. Auf die gelbe WBK soll ein Schwedenmauser gekauft werden und auf die grüne WBK plane ich eine 9mm zu kaufen. Da ich aber außer 9mm auch gerne .22er schießen möchte, überlege ich ein Wechselsystem dafür zu kaufen. 1. Mir wurde gesagt das ein Wechselsystem auf .22er keinen zusätzlichen Platz auf der WBK wegnimmt, eingetragen wird es aber wohl auf jeden Fall. Wie verhält sich das denn genau mit dem Wechselsystem vs. einer kompletten .22er Pistole? Könnte ich das Wechselsystem direkt mit der 9mm kaufen und kann somit gleich 2 Kaliber schießen ohne 6 Monate zu warten (2 Waffen pro Halbjahr?) 2. Ich habe gesehen das die Wechselsysteme sehr teuer sind. Für das Geld bekommt man ja fast eine komplette Waffe. ISt ein Wechselsystem unter diesem Aspekt sinnvoll? 3. Bei Einsatz eines Wechselsystems, muss ich die Waffe ja jedesmal umbauen. Lohnt sich der Aufwand dafür überhaupt? Wer hat ein Wechselsystem und kann Feedback dazu geben? Wer hat sich gegen ein Wechselsystem entschieden und was waren die Gründe? Irgendwelche anderen Ratschläge? LG
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