Hallo,
ich komme aus Bayern, habe seit über 20 Jahren den Jagdschein (JS), besitze Lang- und Kurzwaffen, bin aber schon länger etwas aus der Materie draußen.
In der Waffenbesitzkarte (WBK) ist auch eine Erlaubnis eingetragen, die entsprechende Munition zu besitzen (explizit getrennt in Lang- und Kurwaffen).
Jetzt sehe ich aber für 1-2 Jahrzehnte keine Chance, auf die Jagd gehen zu können und möchte mir daher das Lösen des Jagdscheines sparen. Nach dieser Zeit habe ich aber vor, den Jagdschein wieder zu lösen.
Wie sieht es bei dieser Konstellation mit der Bedürfnisprüfung aus? Besteht Gefahr, dass ich die Waffen dann nicht behalten darf, weil gilt „kein JS = kein Bedürfnis“?
Mir wurde aber auch etwas von einer 10-Jahresfrist erzählt, ab der man auch ohne Jagdschein seine Waffen weiterhin behalten darf. Stimmt das?
Allerdings würde das nicht für die Munition gelten, trotz dem oben erwähnten Eintrag in der WBK.
Ohne gelösten Jagdschein darf ich keine Munition besitzen, so die Aussage. Denn die in der WBK eingetragene Besitzerlaubnis sei keine dauerhafte Erlaubnis, sondern soll nur kurzfristige Rechtsunsicherheiten vermeiden, wenn man z.B. den JS aus Versehen verspätet löst und dann Munition besitzt, obwohl man vorübergehend keinen JS hat.
Aus der Formulierung in der WBK geht diese kurzfristige Natur dieser Erlaubnis für mich aber nicht hervor. Was stimmt denn nun?
Ist es bei einer längeren Jagdscheinpause tatsächlich zwingend nötig, dass ich dann die Munition vorher verbrauche/abgebe, trotz dem Eintrag in der WBK, um keine Straftat zu begehen?
Und was ist mit der Jagdversicherung? Darf man die trotz Waffenbesitz aussetzen, solange man keinen Jagdschein lösen will und die Waffen im Waffenschrank belässt?
Zusammengefasst:
1) Gibt es den Status des „inaktiven Jägers“ ohne gelösten Jagdschein, der aber legal seine Waffen weiterhin behalten darf, weil er sie schon über 10 Jahre besitzt und in ferner Zukunft plant, seinen Jagdschein auch wieder zu lösen?
2) Wenn die Antwort auf 1) ja ist, stimmt es, dass ich in dieser Zeit ohne Jagdschein keine Munition besitzen darf, trotz Eintrag in der WBK?
3) Kann ich ohne Nachteile für mich die Jagdversicherung aussetzen, solange ich die Waffen nicht benutzen will und im Waffenschrank belasse?
Gruß
mock