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mock

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  1. So Leute, einigen von Euch möchte ich danken, da sie hilfreich Beiträge geschrieben haben, auch wenn mir die Inhalte in Summe natürlich nicht ganz so gefallen. Aber ich wollte ja hilfreiche Antworten, keine schönen Märchen. Dass es so ausfällt, habe ich allerdings eh schon fast befürchtet. Gut dass ich nachgefragt habe, aber die Sache mit den 10 Jahren kam nicht auf meine Anfrage, sondern einfach so vom Sachbearbeiter und ich fand das auch ganz nett. Nur als mir Zweifel kamen, habe ich halt mal hier gefragt - meine Frage ist also erfolgreich beantwortet. Schade, dass hier ganz ohne Not, nur auf eine einfache Frage hin auch einige abwertende und spöttisch verständnislose Töne aufkamen, obwohl diese selbstherrlichen Schreiber gar nicht wussten, welche Gründen dahinter stecken (was für die Frage ja auch irrelevant war). Da fehlt es bei einigen an Toleranz und Fantasie sich die Lebenssituationen anderer Menschen vorzustellen, oder auch nur dass andere Menschen vielleicht anders denken, anders an die Jagd herangehen und es wagen, auch mal eine "dumme" Frage zu stellen. Lässt tief blicken und auch ich denke mir meinen Teil. In diesem Sinne, nochmals vielen Dank an alle Schreiber hilfreicher Antworten!
  2. genau das ist doch nicht der Fall: Einer der Sachbearbeiter meinte ja "Sie haben die Waffen sogar schon über 20 Jahre, da dürfen Sie die behalten auch wenn Sie keinen Jagdschein mehr lösen, nur keine Munition dürfen Sie dann haben". Ich möchte das ja gerne glauben, aber mir kamen zuletzt doch Zweifel, auch deshalb wollte ich mal fühlen, was hier für eine Meinung vorherrscht.
  3. Mir geht es nur um die Besitzerlaubnis. Diesen Stempel für Kurzwaffenmunition habe ich ebenfalls in meiner WBK. Das Verbrauchen/Abgeben der Munition wäre für mich gar kein Problem. Wohl aber will ich meine Waffen gerne behalten und nicht in 10 oder 20 Jahre neue kaufen müssen, nur weil ich mal jagdlich pausiere. Mein Bedürfnis ist doch gegeben. Bisher durch aktive Jagdausübung, jetzt halt durch eine geplante Wiederaufnahme des Bedürfnisses in der - wenn auch weiter entfernen - Zukunft. Es muss doch möglich sein, aus beruflichen oder sonstigen Gründen auch mal zeitweilig die Jagdausübung unterbrechen zu können, ohne gleich zum Verbrecher zu werden oder sein Eigentum abgeben zu müssen. An der Sicherheit der Waffen ändert sich doch auch nichts, nur weil ein teuerer Stempel wo ist. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ich so ein exotischer Einzelfall bin, gerade heutzutage, wo die beruflichen Situationen immer unsicherer werden und erhöhte Mobilität von den Menschen gefordert wird. Da dürfte es doch viele geben, die mal ein paar Jahre nicht jagen können/wollen. Wie kommt ein Sachbearbeiter dann dazu, mir was von 10-Jahresfristen zu erzählen? Versteht mich nicht falsch, wenn es so ist, dass das alles Unsinn ist und nur der Jagdschein das legale Behalten der Waffen ermöglicht, dann werde ich den JS natürlich lösen. Aber ich habe auch durch die Auskunft des Sachbearbeiters den Eindruck, dass das eben nicht so ist und frage halt lieber mal hier nach, ob jemand Genaueres weiß. Denn wenn es nicht sein muss, möchte ich eben gern das Geld sparen, auch wenn das für euch nur peanuts sind. Für mich nicht.
  4. Hallo, ich komme aus Bayern, habe seit über 20 Jahren den Jagdschein (JS), besitze Lang- und Kurzwaffen, bin aber schon länger etwas aus der Materie draußen. In der Waffenbesitzkarte (WBK) ist auch eine Erlaubnis eingetragen, die entsprechende Munition zu besitzen (explizit getrennt in Lang- und Kurwaffen). Jetzt sehe ich aber für 1-2 Jahrzehnte keine Chance, auf die Jagd gehen zu können und möchte mir daher das Lösen des Jagdscheines sparen. Nach dieser Zeit habe ich aber vor, den Jagdschein wieder zu lösen. Wie sieht es bei dieser Konstellation mit der Bedürfnisprüfung aus? Besteht Gefahr, dass ich die Waffen dann nicht behalten darf, weil gilt „kein JS = kein Bedürfnis“? Mir wurde aber auch etwas von einer 10-Jahresfrist erzählt, ab der man auch ohne Jagdschein seine Waffen weiterhin behalten darf. Stimmt das? Allerdings würde das nicht für die Munition gelten, trotz dem oben erwähnten Eintrag in der WBK. Ohne gelösten Jagdschein darf ich keine Munition besitzen, so die Aussage. Denn die in der WBK eingetragene Besitzerlaubnis sei keine dauerhafte Erlaubnis, sondern soll nur kurzfristige Rechtsunsicherheiten vermeiden, wenn man z.B. den JS aus Versehen verspätet löst und dann Munition besitzt, obwohl man vorübergehend keinen JS hat. Aus der Formulierung in der WBK geht diese kurzfristige Natur dieser Erlaubnis für mich aber nicht hervor. Was stimmt denn nun? Ist es bei einer längeren Jagdscheinpause tatsächlich zwingend nötig, dass ich dann die Munition vorher verbrauche/abgebe, trotz dem Eintrag in der WBK, um keine Straftat zu begehen? Und was ist mit der Jagdversicherung? Darf man die trotz Waffenbesitz aussetzen, solange man keinen Jagdschein lösen will und die Waffen im Waffenschrank belässt? Zusammengefasst: 1) Gibt es den Status des „inaktiven Jägers“ ohne gelösten Jagdschein, der aber legal seine Waffen weiterhin behalten darf, weil er sie schon über 10 Jahre besitzt und in ferner Zukunft plant, seinen Jagdschein auch wieder zu lösen? 2) Wenn die Antwort auf 1) ja ist, stimmt es, dass ich in dieser Zeit ohne Jagdschein keine Munition besitzen darf, trotz Eintrag in der WBK? 3) Kann ich ohne Nachteile für mich die Jagdversicherung aussetzen, solange ich die Waffen nicht benutzen will und im Waffenschrank belasse? Gruß mock
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