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PetMan

WO Silber
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  1. Ich kenne einige Leute die sich so schöne Sammlungen angelegt hatten.Kenne sogar ein MG 42 in 4mmM20. Und WS waren bis zu der Gesetzesänderung nicht Melde-oder Eintragungspflichtig, wenn man die Grundwaffe eingetragen hatte. Gab dann eine Nachmeldefrist um die anzumelden. Wer die verpasste, und das dürften nicht wenige gewesen sein, hatte auf einmal quasi über nacht eine illegale Waffe zu hause ( Wesentliche Teile einer Waffe sind dieser gleichgestellt). Bei Egun hab ich mal einen Ver5käufer darauf aufmerksam gemacht weil er ein WS für eine GSP anbot und schrieb, die ist nicht in seiner WBK eingetragen und das bräuchte man auch nicht wenn man die Grundwaffe hat. Der hat das WS dann schnell rausgenommen und hatte insofern Glück, das sein SB, auf das Problem angesprochen, es einfach eingetragen hat...................Das WS stammte genau aus der Zeit, waren nur ein paar Jahre, wo man die WS nicht melden oder eintragen musste. Deswegen waren die LEP Waffen " so beliebt", weil da hatte man ein funktionierendes Griffstück ..................
  2. Über seinen Verein. Die bestätigen das er bei ihnen seit mindestens 6 Monaten regelmässig schiesst
  3. Was nutzt eine 27er Pappe die ich nicht benutzen darf wegen der Einschränkungen. Wäre wie ein Führerschein der nur zum Fahren des eigenen Autos berechtigt. Und denn Sinn einer Erlaubnis nach Gesetz die ich nach 6 Monaten machen darf, aber erst nach 12 Monaten benutzen darf soll mir ein Gericht mal schlüssig darlegen. Ok, seit Leipzig gehen die Uhren anders, aber das wäre es mir wert. @ Lys : Bei mir reichten bei anderen Sachverhalten Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerden um zu meinem Recht zu kommen. Klagen musste ich noch nicht. Und seit der Zeit sind die auf dem Amt freundlicher zu mir.
  4. Dann sag ihm das und Frage was sich seit dem erteilen derer Erlaubnisse gesetzlich geändert hat. Da wird er dir nix vorweisen können.................. @ Lanzelot: Soll er deswegen diese Einschränkungen auf sich nehmen? Eine Patrone in einem Kaliber das er nicht eingetragen hat in seinem Bestand kostet ihn dann u.U. alles....... Und warum lässt der Gesetzgeber zu das man nach einem halben Jahr den 27er machen darf aber dann ein weiteres halbes Jahr nicht laden zu dürfen ???????????????????? Frage mich immer wie die Sb auf solche Ideen kommen und ob die sich nicht schämen bei dem was sie machen ?????????? Und wenn es eine Anweisung aus dem Ministerium ist kann man dagegen auch vorgehen, hab ich schon getan.
  5. Nein, er soll dir darlegen wo das steht. Und mit dem Pulver hast du recht. Deine Erlaubnis in der jetzigen Form erlaubt dir genau nichts................................ Und wenn er anbietet er würde das auf Vereins - und Leihwaffen ausdehnen würde ich ihn auslachen und einen Bescheid einfordern
  6. Ja, sie kann beschränkt werden , aber nicht nach Gusto des SB. Das muss er Begründen. Und es gibt mehr Erlaubnisse ohne Beschränkung als mit.................................so wird da eher ein Schuh draus. Das Gesetz gibt das nicht her und wenn es auf Anweisung aus dem jeweiligen Innenministerium so gemacht wird ist es nicht automatisch damit rechtens. Köln hat Jahrelang vor Gericht verloren wenn es um Voreinträge in der gelben WBK ging und trotzdem immer weiter gemacht. Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt.
  7. Das wird leider öfters von den Behörden versucht. Gibt auch Urteile in erster Instanz die das bestättigen. Ist aber einfach ad absurdum zu Führen. Für den Erwerb des 27ers brauch es gar keine WBK! Hätte der Gesetzgeber gewollt das es dazu einer bedürfte hätte er nicht den Umstand geschaffen den 27er zu machen OHNE eigene Waffen zu haben. Ergo ist die Beschränkung auf nur eingetragene Kaliber nonsens. Mit der Eintragung dürftest du z.Z. nicht mal für die Vereinswaffen selber laden, also absoluter Quatsch. Leg also Beschwerde ein und bestehe auf Abänderung. Widersprichst du nicht erlangt der Eintrag Gesetzeskraft für dich. Auch nur für den eigenen Bedarf ist nicht vom Gesetz gedeckt.Fechte das also auch an.In bestimmten Grenzen darf man für andere laden, darf nur keinen Gewinn damit machen, sonst ist es gewerblich. LG Peter
  8. OMG. Ich dachte erst das ist nur geschauspielert oder ne Sendung für Kinder oder so. Aber nein.........das sind echte und reale Abgeordnete.......................................
  9. Nimm mal diejenigen die da abgestimmt haben einzeln zur Seite und lass dir erklären was die beschlossen haben. Dann wirst du von 50 Leuten mindestens 40 teils sehr unterschiedliche Aussagen bekommen. Weil, nicht ganz deutlich ist das was die da am besten können..............................
  10. Du verwechselst mal wieder Bedürfnis und Erlaubnis. Wieder alles falsch. Für eine einschüssige Contender braucht es für Sportschützen keinen Voreintrag. Die geht auf Gelb ohne. Auch die 50 BMG geht so. Und nochmal: Nicht DEIN Verband sondern einer der zugelassen ist und eine genehmigte Sportordnung für solche Waffen hat. Und auch da musst du dich an die Gesetze halten, sonst gibts Probleme. Und da vielleicht sogar ungleich größere als hier. Geh zu dem Thema noch mal in dich. Und auf dem Weg dahin hol dir was zu lesen mit. Zum Beispiel das Waffengesetz.
  11. Der Kollege aus dem Verein wird feststellen müssen das er da eine nicht mehr verkäufliche " Waffe " hat. Jedenfalls nicht in dem Zustand. Und diese Sache ist nicht nur prinzipiell geregelt, sondern explizit. Die Erwerbsvorraussetzungen sind die der Ursprungswaffe! Da gibts nichts nicht zu verstehen oder zu deuteln. Das die konvertierten eh schon in WBK`s eingetragen und registriert sind, im Gegensatz zu den LEP Waffen die der Gesetzgeber hauptsächlich reglementieren wollte, war denen bewusst und egal. Siehe " Hülsenlänge unter 40mm " und KK Selbstlader. Auch am Ziel vorbei aber Gesetz.Nimm das hin oder brich das Gesetz, mit den Folgen musst du dann aber auch leben. Und des Teufels Advokat wird dich da nicht raushauen, glaubs mir.......................
  12. Dann lass dich von deinem Advokaten des Teufels vor Gericht vertreten wenn du versuchst den Behörden die umgebaute Makarov als geborene 4mm zu verkaufen und die dann nachher deine WBK`s einziehen wollen. Wenn die nämlich, aus welchen Gründen auch immer so eingetragen wird und das kommt irgendwann hoch wirds sehr eng um die schönen bunten Papierchen. Und die 2 Händler sind sicher so nett un beteiligen sich an deinen Kosten , weil sie dir sagten man braucht kein Bedürfnis . Und das dir die gesetzlichen Texte klar sind wage nicht nur ich zu bezweifeln........ dann schreib das auch so. So wie du es geschrieben hattest war es schlicht falsch. Verstehe den Stress nicht, eine Makarov im Originalkaliber kann man sich doch als Dienstpistole in verschiedenen Verbänden befürworten lassen und kaufen. Da muss man nix tricksen oder Konstruieren. Die Dinger gibts für nen hunni zu kaufen, von mir aus auch für 2...............
  13. Deine Gesetzesauslegung ist recht Abenteuerlich. Natürlich brauchst du für einen 50BMG Repetierer oder Einzellader ein Bedürfnis. Nur keinen Voreintrag. Und das auch nur wenn du eine Gelbe WBK hast UND irgendein Verband eine genehmigte Disziplin dafür hat.Damit ist dein Bedürfnis erfüllt. Um in den Besitz einer gelben zu kommen musst du das aber bei Beantragung nachweisen..... Ganz so einfach ist die Welt dann doch nicht.....und Deutschland schon mal gar nicht
  14. Anscheinend nicht. Was die Waffe nach dem Konvertieren kann oder nicht ist latte. Was sie vorher konnte zählt, genau wie es in der Anlage 2 steht Das zählt, und sonst nix
  15. Raiden hat es dir hier rein kopiert. Nicht nur die § sind wichtig, die Anlagen regeln auch das eine oder andere. Wenn du schreibst der 4mm Lauf ist verschweist gehe ich von einer konvertierten Waffe aus. Die rechtmäßig zu erwerben wird schwer..........................
  16. Um so eine " Mäuseflitsche " wieder zurück zu konvertieren reichte aber, da der lauf oft nur eingeklebt war, ein Backofen. Der Kleber löste sich auf und der Futterlauf war draussen. Meine 9mm war Gesetzeskonform so konvertiert. Weitere Umbauvorgaben gab es nicht. Der Rest der Waffe blieb im Originalzustand. Lediglich die Originalkaliberangabe musste " entwertet " werden und auf den Lauf das neue Kaliber aufgebracht werden. Das Rückbauen durch den autorisierten Waffenhändler nach Vorlage meines 9mm Bedürfnisses dauerte keine halbe Stunde. Kenne auch andere konvertierte, da wurde der Originallauf angebohrt und durch das Loch der Futterlauf verschweisst, aber das kleben war zu der Zeit auch erlaubt. Meine hatte ein sehr bekannter SIG spezialist hier im Saarland damals konvertiert. Ging ganz einfach damals. Bei egun eine scharfe Waffe gekauft, an den Büchsenmacher schicken lassen und der gab sie dann konvertiert weiter und trug sie als 4mm Waffe in meine WBK ein.
  17. Ja. Die Uni Homburg hatte in den 60er oder 70er Jahren eine Studie veröffentlicht die sich mit der letalen Wirkung solcher originalen 4mm Waffen beschäftigte. Durch minimalste Veränderungen an den Waffen , zb verstopfen von Entlastungsbohrungen an den Läufen oder das Auffüllen der Pulverlosen Patronen mit ebensolchem, waren viele dieser Waffen locker weit über die 7,5 Joule zu bringen und damit tödlich. Selbst unveränderte Waffen schafften das je nach Trefferlage. Es gab auch einen bekannten Mord mit einer solchen Waffen, kann aber nicht mehr sagen wen es damals getroffen hat. War ein Studentenführer. Ich hatte mich im Zuge der Gesetzesänderung damals in das Thema eingelesen, ist aber lange her . Meine damals Konvertiert gekauften Waffen sind mittlerweile wieder im Originalkaliber, ein paar originale 4mm Waffen habe ich aber noch. Letztlich zum Verbot führten einige Waffenhändler die die Nase nicht voll bekamen. Die konvertierten damals auf dem Papier jede Menge KW in LEP Waffen, ohne die maßgeblichen Änderungen richtig durchzuführen. Vorgabe war den Originallauf aufzubohren und einen Futterlauf einzukleben, das einsetzen eines Originallaufes musste verhindert werden und das Schlagbolzenloch aufgebohrt werden.Das Griffstück musste " geschwächt " werden . Ich habe damals 1911er gesehen die so behandelt wurden. Durch entfernen eines Schweißpunktes in den Verrieglungsrillen des Schlittens konnten wieder Originalläufe eingesetzt werden. Das Aufbohren des Schlagbolzenloches war so marginal das LP Zünder immer noch sicher gezündet wurden. Und zu der Zeit war der Erwerb von Wechselläufen nicht Melde - oder Eintragungspflichtig. Sich einen scharfen Lauf zu besorgen also kein Problem. Die Schwächung der Griffstücke war nur oberflächlich durchgeführt .Die in LEP umgebauten Waffen verschwanden so aus den Waffenbüchern der Händler und schon waren unregistrierte scharfe Waffen geboren. Das war in den Jahren vor der Gesetzesänderung ein in gewissen Kreisen gerne genutztes Geschäftsmodell. Ich kenne Leute die sich damals bei einem bei uns bekannten Händler eine LEP Waffe gekauft hatten und im Zuge der Ermittlungen gegen diesen Besuch von der Polizei bekamen. Die mussten die hoffentlich unveränderten Waffen vorzeigen. Bei den mir bekannten Personen waren die Waffen unverändert . Im Zuge dieser Affaire wurden dann auch die umgebauten 4mmM20 Waffen von dem neuen Gesetz betroffen, obwohl die schon lange WBK Pflichtig und somit registriert waren. Durch diese Händler, man sprach im Zuge der Ermittlungen von einem "Waffenhändlerring" wurden viele der Möglichkeit beraubt originale Waffen konvertiert zu Sammeln. War davor ohne Sammler WBK möglich. Gab richtig große Sammlungen in der Art. Aber wie so oft wurden viele ehrliche Menschen wegen ein paar unehrlichen bestraft........... Peter
  18. Je zu 1: Dein Satz stimmt....aber nur in Bezug auf Konvertierte 4mm Waffen. Für als 4mm auf die Welt gekommene Waffen stimmt es eben nicht. zu 2: Diese Disziplin wurde im Zuge der Gesetzesänderung vom BDS ins Leben gerufen als noch nicht klar war das Altbestand ohne Nachweis eines Bedürfnisses erlaubt wurde. Damit hat der BDS versucht den betroffenen die Möglichkeit zu geben sich ein "Bedürfnis " zu beschaffen. Für die Altbesitzer war das damals ein Problem weil es solche Disziplinen einfach nicht gab
  19. aua......................Ich nehme zu deiner Verteidigung an du trägst grade so ein Schild vor dir her Meine alte Deutschlehrerin hätte mich für so einen Satzes geschlagen.........und sie hätte recht gehabt..............
  20. Soll ich es für dich Googlen oder bekommst du das schon selber hin ? Und nicht Kolle beschäftigt das 16 Jahre später, sondern der TE fragte danach. Und jetzt versuch das Urteil mit der Fragestellung des TE in einen Kontext zu setzen. Da gehts um die Mittel der " Notwehr", die imho der TE in seiner " exremen Beleidigung " der Richter sah und aus dem Freispruch aus dem Urteil gerne einen Freispruch für sich ableiten möchte. Hab ich was vergessen ??????????????????
  21. Und das LG bleibt dabei das du es nicht gedurft hättest, nehme ich an.Richter die über einen Urteilen müssen " extrem " zu Beleidigen kann eigentlich nur ein Fehler sein. Seinen Unmut sollte man da den Regeln entsprechend kund tun. Und was "Hasspostings " und "Schmähkritik " rechtlich für Auswirkungen haben können wir z.Z. jeden Tag in der Zeitung lesen. Da startet das BKA auch schon mal 40 Hausdurchsuchungen....... Und das Beispiel mit der Frau...........DreckSCHWEIN ist für manchen Mitbürger mit Migrationshintergrund schon eine schwere Beleidigung, keine Ahnung ob der in Deutschland mit einer Klage gegen eine Frau die er vergewaltigt hat nicht doch durchkommt?????????????????????
  22. In dem Urteil wurde damals der zeitnahe Einsatz der illegal erworbenen Waffe bei der berechtigten Notwehr gewürdigt. War , aus dem Kopf, glaube keine Woche dazwischen. Wäre die Waffe Monate vorher erworben wurden wäre der Kauf nicht mit der Notwehr abgedeckt gewesen. So die Argumentation damals. Aber.......ist schon länger her und so sind meine Erinnerungen an das Urteil
  23. Dieses Urteil wurde kontrovers Diskutiert , wurde aber genau so gesprochen. 10 andere Richter hätten vielleicht anders geurteilt. Hatte das Aktenzeichen mal gespeichert , aber ein PC Crash hat das, und leider viele andere Sachen, ins Datennirvana befördert. Peter
  24. Für die " Geborenen 4mm, wenn sie das F im Fünfeck haben, braucht es kein Bedürfnis, für in 4mm Konvertierte gilt das Bedürfnis der Ursprungswaffe, - kaliber. 4mm Waffen unter 7,5 Joule ( durch das F im Fünfeck "Bescheinigt " ) gilt das gleiche wie bei freien Luftgewehren. Einzig der " Antrieb durch heiße Gase " macht sie WBK Pflichtig und sie müssen im Tresor wohnen. Wenn du eine zb in 4mm umgebaute 9mm Pistole kaufen willst brauchst du ein Bedürfnis für eine 9mm. Ich hatte 2006 noch umgebaute gekauft. Da ging das noch. Kenne viele die sowas auch noch haben, nur verkaufen geht nicht mehr ( so einfach ).Die meisten umgebauten hatten nur eingeklebte 4mm Läufe ( im Gegensatz zu LEP Waffen ). Da ist das zurückbauen auf Originalkaliber problemlos möglich. Man braucht dafür aber dann das Bedürfnis vom Originalkaliber. Meine jetzige 9mm Pistole hatte ich damals als 4mm20 Waffe gekauft und nach Erhalt des Voreintrages für 9mm später zurückbauen lassen. Peter
  25. 4mmM20 sind in aller Regel mit F gestempelte Waffen. Dafür braucht man eine WBK, Sachkunde und einen B-Schrank. Ein Bedürfnis braucht man keins, da reicht haben wollen. Ist irgendwo in den Anlagen des Waffengesetzes geregelt. Im Keller oder im Garten damit schiessen darfst du wie mit einem F gestempelten Luftgewehr ( schau im § 12 bei den Ausnahmen nach ). Altersgrenzen gibt es nur im sportlichen Schiessen, mir sind aber keine 4mmM20 Disziplinen bekannt. Achja, nur sogenannte " geborene " 4mmM20 Waffen werden so gehandhabt, Zeitweise wurden alle möglichen KW auf dieses Kaliber adaptiert. Mittlerweile zählen da aber bei Erwerb die Bedingungen des Ursprungskalibers, also quasi nicht mehr handelbar. Lass dir eine grüne WBK mit 8 Voreinträgen ausstellen und geh einkaufen, gibt schöne Sachen ( von Ermal ich sogar einen UHR in dem Kaliber, kann aber auch 4mmRlang sein. Das Kaliber geht auch, aber nur wenn F gestempelt, also max 7,5 Joule ) LG Peter ( der auch noch ein paar 4mmM20 und 4mmRLang hat )
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