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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
PetMan antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
So ganz nutzlos waren die ja wohl nicht....................................was hätten die wohl ohne unsere Gegenwehr beschlossen ? -
Bedürfnisfreie Walther P22 .22lfB mit F: was sagt ihr?
PetMan antwortete auf Qnkel's Thema in Waffenrecht
Angemeldet ja, aber es brauchte kein Bedürfnis dafür. Der von dir genannte Händler war übrigens maßgeblich mit für die Gesetzesänderung verantwortlich................. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
PetMan antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Und dein 2. Verband will auch das du erst ein Jahr Mitglied bist bevor du da einen HA beantragen kannst? Ist beim BDS definitiv nicht so. Da reichen 4 (6?)Monate. -
Bedürfnisfreie Walther P22 .22lfB mit F: was sagt ihr?
PetMan antwortete auf Qnkel's Thema in Waffenrecht
Das gilt aber nicht für Altbesitz. Der wurde aber praktisch Wertlos, weil den keiner mit dem Bedürfnis der Originalwaffe erwerben wird. Es sei den es sind seltene Waffen .......... -
Neuer aktiver Gehörschutz, Vergleich & Erfahrungen
PetMan antwortete auf Schwarzseher's Thema in Allgemein
Vielen dank für deine Informationen. -
Neuer aktiver Gehörschutz, Vergleich & Erfahrungen
PetMan antwortete auf Schwarzseher's Thema in Allgemein
26 DB Dämmwert bei GK in einer Indooranlage ( für Tontauben im freien oder die Jagd sicher zu gebrauchen ) grenzt für mich an Körperverletzung. Unter 30 DB kommt nix mehr auf meine Ohren. Mein ProTac II hat 32 DB, Optime 3 glaub 35 DB und mein Peltor X5A sogar 37 DB. So bin ich für alle Kaliber und Örtlichkeiten gerüstet. Und unter elektr. Kapselgehörschutz noch Stöpsel zu ziehen beraubt für mich den elektr. seiner Vorteile. Erfahrungsberichte zu dem ProTac III würden mich auch sehr interessieren, als günstige Variante für Gäste. Bei meinen guten passiven muss ich die immer anschreien............... Peter ( Peltorfan ) -
Meine Frau freut sich da immer. Sie hat ihren " Ausflug " und ich meine Waffe ....win win situation und weniger mecker weils schon wieder was neues gibt
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Nein, du kannst auch zum Händler hinfahren damit er eintragen kann. DAS muss er nämlich laut Gesetz. Peter
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Ich schrieb "mit einer KW in 4mmRL", nicht von einem Druckluftgewehr mit ZF
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Na, man muss ja nicht mit 300m Anfangen, die Bahnen sind eh dünn gesät. Auf 50m Anfangen und wenn das noch geht auch mal auf 100m versuchen, wovon ich aber bei 7,5 Joule nicht ausgehe das das noch funktioniert. Versuch macht Kluch............................................. Hab selber eine 7.5 Joule KW( Revolver 4mmRL ) auf 25 und 50 m getestet. Wurde ich auch belächelt. Aber auf 25m waren noch alle im Schwarzen, auf 50 m bekam ich sie immerhin noch auf die Scheibe.
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Behörde verweigert Eintragung eines Wechsellaufs
PetMan antwortete auf Colt S.'s Thema in Waffenrecht
Jepp glaube seit 2 Jahren oder so. Meine Private hat aber den Verwaltungs RS mittlerweile auch mit drin -
ok, ich geh nachher in den Keller noch mehr Munition machen. Sind noch nicht alle Schränke voll
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Behörde verweigert Eintragung eines Wechsellaufs
PetMan antwortete auf Colt S.'s Thema in Waffenrecht
Bei der Kombi 32er Grundwaffe und 22er Wechselsystem denke ich aber sofort an SpoPi, zb GSP. Hier wurden wohl Begrifflichkeiten verwechselt. -
Am besten wohnt man bei einem SHTF Szenario gar nicht erst in einer Großstadt sondern auf dem Land. Und wenn dann auf dem Land einer mein Heim okkupieren will sollte er mit mehr Feuerkraft anrücken als ich habe.
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Behörde verweigert Eintragung eines Wechsellaufs
PetMan antwortete auf Colt S.'s Thema in Waffenrecht
Interessant wäre der Grund deiner Klage gegen die. Wenn es um den Widerruf deiner Erlaubnisse geht kann ich verstehen das sie z.Z. nichts eintragen. Wenn nicht sowas in der Art wirklich einen Bescheid einfordern. Da müssen sie ihre Rechtsauffassung darlegen. Damit dann zum Anwalt. Peter -
Diese Scheine haben wir definitiv nicht. Aber wir haben auch eine BDS Gruppe im Verein, dann sind die Gäste halt BDS Gäste. Versuche das aber am MIttwoch ab zu klären wie das über den Saarländischen Schützenbund geregelt ist
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Grad nochmal auf den Antragsformularen meiner Verbände nachgeschaut.....stimmt, wird nicht abgefragt. hatte ich dann wohl falsch im Kopf. Sollte man aber als Auflage in den Vereinen mal ansprechen. Wird ja doch immer mal was " kaputtgeschossen" Meines Wissens sind die über den Verband versichert. Dazu müssen sie sich aber , zumindest bei uns, in die Schiesskladde eintragen. Für wieviel mal " Schnupperschiessen " das zählt müsste man abklären, hab das bedingungswerk der Verbandshaftpflicht nie gesehen. Ja, seit nunmehr 23 Jahren............
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Ja, das stimmt so. Gegen sich selber kann man , logischerweise, keine Haftpflicht einklagen. Fremdschäden werden übernommen, teilweise bis hin zur Fahrlässigkeit. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Da greift aber auch die Verbandshaftpflicht nicht. Kommt drauf an was du für Schäden/Kosten meinst. Fehlt dir nach dem Schiessen eine Hand oder 2 oder ein paar Augen wäre das ein Schaden wo man von einer Unfallversicherung Geld bekommt, wenn der schaden die Definition eines Unfalls erfüllt ( zb plötzlich und unerwartet von aussen auf den Körper einwirkendes gesundheits schädingendes Ereignis ) Die reinen Arztrechnungen zahlt deine Krankenversicherung ( die versuchen wird die von einem eventuellen Schädiger wieder rein zu holen....DER braucht dann wieder die Haftpflicht.....) Glaube im Kopf zu haben das das Vorhalten eine Privathaftpflich auch Bedingung für die WBK ist. Denke auch das die meisten Schützen eine haben, geht ja aber hier um Gäste. Da kann ich aus meiner beruflichen Praxis schreiben , das erschreckender Weise lange nicht alle Personen einen haben. Man geht von ca 60 % bis 70% Abdeckung aus. Wird nach Beendigung der Ausbildung ( bis dahin ist man bei den Eltern mitversichert(( wenn die eine haben ))) leider oft vergessen. Und später denkt man ,man braucht sowas nicht.Kommen dann Kinder ist es plötzlich doch Thema. Selber habe ich grade von älteren Personen schon gehört: " Die kinder sind ja ausser Haus und wir stellen nix an "
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Weil es kaum einen günstigeren B-Schrank mit Zahlenschloss gibt, Schon mal geschaut was die Kosten? Bei uns werden solche Vorgaben von den Behörden GSD nicht gemacht, einige Kollegen haben sich den geholt um u.a. der Schlüsselproblematik aus dem Weg zu gehen. Neuen Kollegen hab ich diesen Schrank schon mehrfach empfohlen. Ist i.d.R für um die 200 Euro zu bekommen. incl Versand.
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Da greift aber auch die eigene private Haftpflicht. Man sollte davon Ausgehen das die meisten Schützen sowas haben. Sollte..................Jedenfalls wurde bei uns schon das eine oder andere Zugseil das abgeschossen wurde ersetz. Schadenersatz bei Personenschäden müssen ergo auch abgesichert sein mit der Privathaftpflicht, da hab ich aber noch nie was von gehört das das benötigt wurde. KFZ Unfall auf dem Weg zum Rundenkampf zb hab ich schon erlebt das die Verbandshaftpflicht da einspringt
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Versucht man die Aussagen im Netz zu verifizieren kommt man schnell auf die Seite wo sie so gepostet wurden wie hier. Sieht auf den ersten Blick Seriös aus. Aber auch viele andere Seiten haben diese und ähnliche Aussagen gepostet. Entweder ein sehr weit verbreitetes Fake oder, was Wahrscheinlicher ist, die traurige Wahrheit. Und bei der nächsten Wahl werde die wieder hunderttausende Stimmen abgreifen, das ist das wirklich bedenkliche. Peter
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Ich war mal auf einem Stand, da durfte nur nach Sportordnung DSB geschossen werden. Präzision nur 20 Schuss, keine 15 oder keine 30. Alle Tätigkeiten wurden Angesagt (" Waffe mit 5 Patronen laden usw....") Da war ich nicht oft...............Auf fast allen Ständen die ich kenne darf ich schiessen wie ich will, wenn ich die Sicherheitsregeln einhalte.Und wenn ich 100 Schuss Präzision oder Duell machen will dann darf ich das. So soll das sein. Peter
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Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
PetMan antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Eine Unterschrift ist eine Signatur, die muss nicht leserlich sein. Will jemand eine " leserliche Unterschrift " muss ich meinen Namen hinschreiben. Ist aber ein Unterschied. Lesen kann meine Unterschrift jedenfalls keiner. Spätestens seit meiner Zeit als Zugführer eines ABC Abwehrzuges und der Unterschriftenorgien nach einer Übung in Fahrbefehle, Gerätebegleithefte, Fahrtenbücher usw usw wurde aus meinem Namen ein " Zeichen ". Und das ist es bis heute. -
Zu mir war man dort äusserst freundlich und Zuvorkommend.