http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13830_de.htm
Die verbleibenden halbautomatischen Feuerwaffen unter Kategorie B, die für die Jagd oder Sportschießen verwendet werden, können von Privatpersonen erworben werden, aber nur, wenn die notwendige Zulassung vorliegt:
1. halbautomatische oder kurze Repetier-Feuerwaffen; 2. kurze Einzellader-Feuerwaffen mit Zentralfeuerzündung; 3. kurze Einzellader-Feuerwaffen mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge von weniger als 28 cm; 4. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen; 5. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager zusammen nicht mehr als drei Patronen aufnehmen, deren Magazin auswechselbar ist oder die mit einfachen Werkzeugen in eine Waffe umgewandelt werden können, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann; 6. Repetier-Feuerwaffen und halbautomatische Lang-Feuerwaffen mit glattem Lauf von maximal 60 cm Länge;
Punkt 4. sind das nicht unsere lieben ARs?
Die Europäische Kommission schlägt vor, dass nur die gefährlichsten halbautomatischen Feuerwaffen (halbautomatische Feuerwaffen mit automatischen Mechanismen) aus der bestehenden Kategorie B7 in Zukunft in die Kategorie A eingeordnet werden.
ein normalo AR15 hat doch gar keine automatischen Mechanismen=?!