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low-ready

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  1. Hallo zusammen, schon ne Weile her das ich ne Waffe an Privat verkauft habe. Wie ist das aktuell? Die NWR IDs für die Erlaubnis und die Waffe sind nur interessant wenn ich über einen Händler kaufe oder verkaufe oder? Für privat an privat sind die egal?! Lieg ich da richtig?
  2. Die Frage kam letztens bei einem Restaurantbesuch beim Griechen auf. Weil es da einen winzigen Schnapps vorher gab. Ich trinke generell nicht und dachte zusätzlich auch das es sich wie in meinem Ausgangspost verhält. Woraufhin meine Begleitung meinte, dass könnte ja nicht sein usw. Daraufhin begann dann die große Suche im Internet. Und letztendlich heute meine Frage hier. Danke auf jedenfall für die sachlichen Antworten.
  3. Hallo zusammen, ich war bis jetzt immer der Meinung, dass man als Sportschütze eine 0,0 Promille Grenze auch beim normalen Auto fahren hat. Also auch wenn man keine Waffen dabei hat. Das "die" einem dann was draus drehen könnten bezüglich persönlicher Eignung usw. Kann aber wenn ich das google nichts wirklich dazu finden. Was stimmt denn nun. Bin ich als Sportschütze ohne Waffen dabei, der normalen Bevölkerung gleich gestellt was die Promillegrenze angeht oder nicht?
  4. Secotec auf Ebay Die Verkaufen da schon mindestens 10 Jahre ihre Sachen.
  5. Wenn mich mal jemand fragen sollte: "Wie würdest du das Waffen-online Forum beschreiben?" Dann würde ich Ihn genau auf diesen Thread hier verweisen.🤣 Der Threadstarter erwartet eine Antwort. Und alle sitzen Zuhause und streicheln ihre Glock, ihr AR15 oder ihren scheiß Schwedenmauser oder ihre GUCCI STI und es wird zu 50 Prozent nur scheiße gelabert und verarscht. Meine Antwort zu dem Thema: Die Waffen werden zwar als Home Defense beworben. Sind aber kaum geeignet dafür. Für den schnellen Zugriff würde ich Baseballschläger oder Machete oder ähnliches empfehlen. Für den langsamen Zugriff, dh. wenn du etwas Zeit hast eine Armbrust. Das ganze hört sich vollkommen bescheuert an. Ist es auch. Weil es ist fast alles verboten in Deutschland, was Sinn machen würde zum Selbstschutz in den eigenen 4 Wänden.
  6. Kurze Antwort: Nein. Lange Antwort wäre zu Räääääächts!
  7. Heute ist doch jedemenge reduziert. Einfach mal alles durchgucken. Hab jetzt zwar auch nichts bestellt. Aber liegt nur daran das ich schon fast alles habe was ich zu brauchen meine.
  8. Kurzes Update. Ich hatte in der Antwort das Schreiben als Gegenstandslos zurückgewiesen da ausdrücklich auf die Erstprüfung nach 3 Jahren im Schreiben der Behörde verwiesen wurde, da ich die WBKs aber seit 2009 habe, ist das wohl Quatsch. Der Zahlung des Gebührenbescheids hatte ich auch wiedersprochen. Es kam gestern oder vorgestern die Antwort das es sich sinngemäß um ein Eingabefehler im Nationalen Waffenregister handele bei denen fälschlicherweise auch Um- oder Eintragungen in bestehende WBKs von vor 3 Jahren mitüberprüft wurden. So in etwa. Man bittet die Unnannehmlichkeiten zu entschuldigen(hört hört) und der Gebührenbescheid wird aufgehoben, kostenlos, wenn schon überwiesen wird zurücküberwiesen blabla. Viel besser hätts nur laufen können, wenn Sie sich von vorne herein den Bockmist gespart hätten.
  9. Werde ich gleich morgen machen. Denke da wird was brauchbares rauskommen, sodass es sich erledigt oder im Zweifelsfall über den 01.09 komme. Danke für eure Tipps und Meinungen!! Ich werde den Thread dann mal updaten wie sich die Sache entwickelt. Vielleicht interessiert es ja den ein oder anderen, auch späteren Leser.
  10. Hallo, Ich brauche euren Rat. Habe das folgende Schreiben gestern bekommen. Es geht um die Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses. Meine ersten beiden WBKs wurden im Mai 2009 ausgestellt. Neugelb und Grün. 2017 bat ich um die Ausstellung eines Folgedokumentes auf meine WBK Gelb, da der Platz voll war. Aber nicht weil ich soviele Waffen im Besitz hatte, sondern immer wieder verkauft hatte. Und die Spalten somit alle voll waren. Und der Händler nicht ohne leeres Dokument verkaufen wollte. Mein erster Gedanke war jetzt. Das vor kurzem das Waffengesetz geändert wurde: "Eine weitere wesentliche Erleichterung für Sportschützen: Sind mehr als zehn Jahre seit erstmaliger Erlaubniserteilung vergangen, so genügt für den Nachweis des Fortbestehens des Bedürfnisses eine Mitgliedsbescheinigung des Schießsportvereins." Wo genau steht das im Gesetz. Ich konnte dazu keinen Absatz finden. Mein zweiter Gedanke war, er darf kein Bedürfniss für jede Waffe einzeln fordern. Eine Bescheinigung des Verbandes über das regelmäßige Training genügt. Was stimmt und wie gehe ich am besten vor.
  11. Dann hoff ich mal das ihr und andere Händler nicht mal offen legen müsst, an wen die zig tausend Magazine in den letztens Jahren alles verkauft wurden. Die Käufer düften recht verärgert sein, wenn der Händler pflichtbewusst alles rausrückt und seine Hände in Unschuld wäscht und daraufhin dann morgends die Waffenrechtsgest*** bei einem nach dem anderen die Bude auf Links dreht.
  12. Meiner Meinung nach grob fahrlässig solchen Personen den Zugang zu Waffen zu ermöglichen
  13. Die Presse hätte uns ignoriert oder in der Luft zerissen. Ballerwütige Schützen demonstrieren für Sturmgewehrmagazine würde die Überschrift lauten
  14. https://bssb.de/verband-blog/2119-bssb-bei-bm-seehofer-durchbruch-bei-beduerfnispruefung.html?fbclid=IwAR3TRH2vzEDvarjWnKB9BLPWL5z--Vk5eB11_TU4VVBBVAylDDWLPP6qGfs Da geht die nackte Angst bei der CSU um. Angst das die AFD noch mehr Wähler abgräbt. Anders kann ich mir die plötzliche positive Stimmung nicht erklären.
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