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lrn

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  1. Bei welchem LV, woraus entnimmst Du das? Gibt es von jenem eine entsprechende Regelung oder sonstige Verlautbarung? --- Waffenrechtlich gesehen ist für ein WS zur Grundwaffe zwar der Erwerb, nicht aber der Besitz erlaubnisfrei. Und da ein anerkanntes Bedürfnis Voraussetzung ist für die Erteilung einer Besitzerlaubnis, kann die Behörde sowohl bei der Eintragung als auch später sehr wohl erfragen, wofür denn das WS benötigt werde. Entsprechende Nachfragen sollte man also schlüssig beantworten können. Gängige Praxis ist das allerdings zumindest hier bei uns in Bayern nicht; in der Regel wird wohl bei Sportschützen schlicht das entsprechende Bedürfnis entsprechend §8 WaffG unterstellt, da bei Besitz einer entsprechenden Grundwaffe die Sportschützeneigenschaft ja bereits glaubhaft gemacht wurde. Manche Behörden verlangen bei WS in abweichenden Kalibern eine Bedürfnisbestätigung des Schießsportverbands oder zumindest eine eigene Darlegung der Erforderlichkeit für die Erteilung einer Munitionserwerbsberechtigung, andere unterstellen auch hierfür ein Bedürfnis. Soweit ich mich erinnere gab es in meinem erweiterten Dunstkreis einen Fall, bei dem die Behörde einen Besitzer eines AR15 nebst mehrerer einst erlaubnisfreier Gehäuseunterteile bei deren Eintragung darauf hinwies, daß sie bei Erwerb (genauer: Erteilung der Besitzerlaubnis) mehrerer weiterer WS eine Begründung der jeweiligen Erforderlichkeit möchte. Der Betreffende ist heute glaub ich Jagdscheininhaber...
  2. Ein Brauchtumsschütze ist kein Sportschütze.
  3. Solange sie niemand anderen gefährden, ist das doch auch kein Problem. Warum sollen die keinen Spaß haben? Irgendwann werden wir auch dazu gehören.
  4. lrn

    Wartezeit WBK

    Bist Du sicher, daß es an der Post liegt? Kann auch behördenintern sein. Ich schicke von je her alles an die Waffenbehörde, weil ich absolut keinen Bock habe, deswegen in die Shithole-Stadt zu fahren. Einwurfeinschreiben zwecks Versicherung (Post paßt besser drauf auf) und anständiger Sendungsverfolgung. Meine Behörde erledigt meine Anliegen in der Regel noch am Tage des Posteingangs, spätestens tags darauf, und erstellt eine Rechnung. Dann geht das ganze in irgendeine zentrale Poststelle, das dauert zwischen 4 und 6 Werktagen. Einen Tag nach dem Datum auf der Frankierung des Rückumschlags stellt ein Versanddienstleister, heutzutage MailX, früher die Post, mir den Umschlag mit WBK und Rechnung in den Briefkasten. Bin ich spendabel und lege einen frankierten Rückumschlag (Einwurfeinschreiben) bei, hab ich die Chose am nächsten oder übernächsten Werktag, offenbar nimmt es dann ein SB selber mit und schmeißt es nach Dienstschluß in einen Briefkasten.
  5. Also Dein LV... Für Bayern LV8 z.B. wäre mir eine derartige Verlautbarung neu. Was natürlich kein Freibrief ist, eine BDS VM einfach nach Gutdünken anstatt nach Sportordnung zu veranstalten... Eher im Gegenteil, denn gerade dann schreibt A11.02 eine vorherige Mitteilung an den LV vor - meiner Lesart nach für jeden von der Sportordnung abweichenden Wettbewerb innerhalb des offiziellen Meisterschaftsprogramms.
  6. Quelle?
  7. Gehts hier eigentlich nur noch um den WSV? Der ist nicht der Nabel der Welt. Oder ist es der Welt-Schießverband?
  8. Letztendlich sind das fast alles Wischi-Waschi-Veranstaltungen, bei denen man praktisch nichts vermittelt bekommt, was einem beim Aufsicht machen wirklich helfen würde, leider. Was will man einer komplett inhomogenen Gruppe an Teilnehmern in 2-3h auch beibringen. Wenn man es gescheit machen will, und die Leute mit verwertbarem Wissen rausgehen sollen, braucht man einen halben bis einen Tag, erst recht wenn auch komplexe / gefährliche Disziplinen beaufsichtigt werden sollen.
  9. lrn

    Wer hat Eier?

    Erinnert mich an einen Bericht in irgendeiner Waffenzeitschrift der 80er Jahre, als dem Autor ein Derringer in .44 Magnum aus der Hand in die Fresse flog
  10. Keine Ahnung, wer das ist und worum es geht. 1 Minute Video (1:00) geschaut - immer noch keine Ahnung, wer das ist und worum es geht -> Ciao
  11. Leider aber ist es gleichzeitig eine deutsche Tugend, und im Schützenwesen besonders weit verbreitet, dennoch das Maul aufzureißen und lautstark zu dozieren, auch wenn man keine Ahnung von der Sache hat.
  12. Während man sich hier mit "Soldaten sind Mörder" beschimpfen lassen mußte, und dann wundert man sich, warum keiner mehr Bock hat.
  13. Die hält sich an an das für sie geltende VwVfG und das BGB...
  14. So wie sich das liest, haben die einen Erwerb dokumentiert, und hinterher - zurecht oder zu unrecht, können sie vermutlich nicht nachweisen - behauptet, daß jener zum genannten Zeitpunkt noch gar nicht stattgefunden habe, sondern erst später. Sorry, aber wie geschissen blöd muß man sein?
  15. Nicht außerhalb einer Schießstätte, aber entgegen §9 S. 1 AWaffV nicht auf der Grundlage der für dieser erteilten Erlaubnis nach §27 Abs. 1 WaffG. Ordnungswidrigkeit, §34 Nr. 2 AWaffV.
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