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lrn

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  1. lrn

    Schu(e)ss(e) bei Grupp

    Hätten die Grünen, die er lautstark gewählt hat, uns wie geplant die Waffen weggenommen, wär das nicht passiert.
  2. Pseudotaktisches Chinaböller Nr. 8 ... sncr
  3. Hm. Ich überlege gerade, ob eine Einnahme Bayerns durch die Schweiz nicht mit Vorteilen verbunden sein könnte... Bern statt Berlin? Klingt nicht unattraktiv.
  4. Ich nutze Stopfen situationsabhängig, und abhängig vom Gehörschutz: Bei meinem Howard Light Impact Pro (Achtung, der dicke, nicht der erheblich weiter verbreitete flache Impact Sport) meine ich nichts weiter zu brauchen. Mein Peltor ProTac III hingegen dämpft gefühlt mit Abstand nicht so gut, mit den bequemeren optionalen Silikonpolstern erst recht nicht, da setz ich zusätzlich einfache 3M (oder Ohropax oder sonstwas) Schaumstoff-Ohrenstöpsel ein, genauso zusammen mit einen einfachen Caldwell im Leichtgewichtsgepäck. Wenn ich lange Zeit Aufsicht mache, dann trage ich auch mit dem Impact Pro zusätzlich Ohrenstöpsel, damit ein Mindestschutz bleibt, wenn ich ihn mal abnehme oder anlüfte, ebenso beim Langwaffenschießen oberhalb KK, wo ich Brillen wechseln muß oder vielleicht mal den dicken Impact Pro versehentlich mit der Schaftkappe anlupfe. Tannenbaumartige Ohrstöpsel, in meinem Fall von Uvex, habe ich auch immer in der Gewehrtasche; die sind für mich zwar unangenehmer, dämpfen aber (gefühlt) besser als die weichen Schaumstoffdinger, und sind schneller eingesetzt, wenn es eilig ist.
  5. Hurra, endlich mal wieder eine Verankerungsdiskission. Ich hab schon befürchtet, wir schaffen's nicht, den 3-Monats-Rhythmus einzuhalten.
  6. In den paar Vereinen, in denen ich einen gewissen Einfluß ausüben kann, ist sowas - mit Ausnahme der recht ausführlichen Verpflichtung - weitgehend umgesetzt. So schwer sind die paar Sätze der AWaffV zum Thema nicht... dennoch hatte das ursprünglich keiner. 90% der Vereine, die ich darüber hinaus kenne, wären jedoch gut beraten, einfach die Ratschläge aus der verlinkten Handreichung umzusetzen anstatt gar nichts zu machen. Danke @webnotar für Deine Mühen. Wobei man allerdings auch sagen muß, daß so etwas aus meiner Sicht eigentlich Aufgabe der Verbände wäre im Rahmen der Unterstützung der ihnen angeschlossenen Vereine, und zwar bitte unter Außerachtlassung irgendeines Konkurrenz- oder Abschottungsdenkens. Unter anderem deswegen habe ich es unterlassen, einige Listen und Formulare hier zu veröffentlichen, die ich mangels Verbandsalternativen angefertigt habe. Und die teils vollkommen unsachlichen, ausufernden Diskussionen hier mitzumachen wäre es mir auch nicht wert, mein Geduldsfaden viel zu kurz. Auch dafür danke @webnotar.
  7. Würde einem solchen denn dann geglaubt?
  8. Der Versicherungsumfang der im BDS-Beitrag enthaltenen Straf- und Verwaltungsrechtsschutzversicherung ist nur sehr vage beim BDS umschrieben. Ein Verwaltungsverfahren ist nicht versichert, nur das gerichtliche Verfahren.
  9. Auch eine Haftpflichtversicherung bezahlt nur, wenn ein Anspruch (wie der Name schon sagt: Haftpflicht) besteht. Nicht, wenn man es für moralisch wichtig hält. Vereinfacht gesagt, muß ich auf einem Schießstand damit rechnen, daß Hülsen fliegen. Selbst Repetierwaffen können Hülsen wegschleudern. Schießen mit Waffen auf einem Schießstand ist sozialadäquates Verhalten, genau wie Auto fahren auf der Straße. Wenn ich eine besonders teure und empfindliche Waffe habe und schon von einer fliegenden Hülse nicht reparable, signifikant wertmindernde Schäden befürchten muß, dann muß ich mir eben einen Stand zur exklusiven Nutzung mieten oder die Waffe in der Vitrine lassen, und sie vor allem nicht herumliegen lassen. Ob man das nun bei der erforderlichen Kausalität, bei der erforderlichen Rechtswidrigkeit einer Handlung oder beim Mitverschulden einordnet, damit kann man im Jurastudium schön die Studenten beschäftigen - im Ergebnis ist es egal.
  10. Also wenn man denn im geschilderten Fall überhaupt einen Schadensersatzanspruch bejahen kann, woran ich Zweifel habe, wird man sich zumindest ein signifikantes Mitverschulden anrechnen lassen müssen.
  11. Vielleicht sind ja die Hinweise am Anfang des Videos auf die "künstlerische Umsetzung" und den "Bildungsauftrag" Zeichen einer Suche nach einer Art übergesetzlichem Bedürfnis Weiter hab ich mir das Video nicht angesehen - mir geht so hektisches Gebrabbel und die entsprechende Gestik dazu tierisch auf den Senkel. @pulvernase Es ist immer wohltuend, Deine stets sachlichen und gehaltvollen und gleichzeitig zurückhaltenden Beiträge zu lesen. Hier hat jemand WaffG und AWaffV verstanden und weiß richtig zu subsumieren.
  12. @BlackFly Der BDMP erkennt diese als Trainingstermine an, wenn sie seinen Vorgaben entsprechend dokumentiert werden.
  13. Bedürfnisrichtlinien des Verbandes lesen und Schießbuch (Schütze) und Kladde (Verein) entsprechend führen, ansonsten halt bitte nicht jammern, daß man ohne Nachweise dastehe. Die Gesetzesänderung, die für eine Glaubhaftmachung des Besitzbedürfnisses die Unterscheidung zwischen Lang- und Kurzwaffe und eigener und fremder Waffe voraussetzt, ist mittlerweile seit fast 5 Jahren in Kraft!
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