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Um mit Radio Eriwan zu antworten: Im Prinzip ja, aber wenn die Dokumentation fehlt, was bei Amateuren und leider auch bei zu vielen Fachleuten die Regel ist, dann kannst Du mit dem Quellcode wenig bis nichts anfangen. Eine Software zu dokumentieren ist gar nicht so einfach. Was soll die machen ? Wie wird das umgesetzt? Womit wird das geprüft? Um nur einige der hier relevanten Fragen zu stellen. Klaas
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Man wird um einen solchen Obolus seitens der Politik nicht herum kommen. Aber - wer zahlt, schafft an. Im Klartext: Dann wird die Politik ihre Wunschträume in die Normen drücken, z.B. wieviel Material aus unbrauchbaren natürlichen Rohstoffen stammen muss. Klaas
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Wenn in Europa die Normung zusammenbricht, werden wir uns z.B. nach US-Normen zu richten haben. Ob die uns aber kostenlos zur Verfügung gestellt werden, daran darf gezweifelt werden. Die US-Stellen dürften dann auch Bedenken haben, Normen für die EU überhaupt zur Verfügung zu stellen, wenn sie befürchten müssen, dass ihr Urheberrecht per EU-Gesetz ausgehebelt wird. Klaas
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Frag lieber vorher, ob der Verein dazu bereit ist, denn selbstverständlich ist das nicht. Klaas
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Leider steht mit dieser Regelung das ganze Normungswesen auf dem Prüfstand, denn die Erstellung der Normen wurde über deren Verkauf finanziert. Da haben die Juristen der EU ein ganz kräftiges Eigentor geschossen, dennn Normung findet z.B. auch in China oder in den USA statt. Dann werden wir uns wohl in Zukunft nach deren Normen richten müssen - und diese selbstverständlich bezahlen müssen. Man kann alles "kostenlos" hergeben, aber ohne eine Regelung der künftigen Finanzierung ist das einfach töricht. Juristen und Politiker halt. Klaas
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Nicht unbedingt. Vor einigen Jahren erschien mal im Spiegel ein meiner Meinung nach unsachlicher und unseriöser Artikel. Dagegen habe ich mich in einem Leserbrief gewandt, in dem ich auf sachliche Fehler hinwies. Den Brief haben sie zwei Ausgaben später tatsächlich veröffentlicht - ohne den Teil des Briefes, der den unsachlichen Teil des Artikels kommentierte. Dieses Kampfblatt las ich seinerzeit, weil es in einem Wartezimmer auslag. Das Kaufen des Spiegels wäre mir schon damals nicht mehr in den Sinn gekommen. Klaas
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Ich habe mal oben das Entscheidende hervorgehoben. Meine Frage dazu: Was haben scharfe Waffen an einem Filmset zu suchen? Es gibt spezielle Filmwaffen und die dazu gehörende Film-Munition. Die kosten aber Geld. Klaas
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Das mag ja alles sein, aber es geht mMn nach Thema vorbei. Als Schauspieler muss er sich auf den Waffenmeister verlassen - verlasse können. Alles andere wäre eine Ersosion der Verantwortungen ins Unbestimmte. Klaas
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Die Frage hier ist meiner Meinung eher: Was machst Du, wenn ein Kriegsfilm mit 300 oder mehr Komparsen gedreht werden soll? Willst Du da jedem einen Grundlagenseminar (in Deutschland natürlich mit abschließender schriftlicher Prüfung) in Waffenhandhabung verpassen? Sowas geht einfach nicht. Aus genau diesem Grund gibt es am Set einen Waffenmeister. Der und sonst niemand hat für die Sicherheit zu sorgen. Jeder einzelne der Schauspieler MUSS sich drauf verlassen können, dass mit seiner Waffe nichts passieren kann. Baldwin als Produzent bzw. als Arbeitgeber hat mMn ein anderes Problem: Die Qualifikation der Waffenmeisterin. Falls ihm bekannt geworden ist, dass am Set mit den Filmwaffen mit scharfer Munition geschossen worden ist, kann man ihm daraus in seiner Funktion als Arbeitgeber einen Strick drehen, denn dann hätte er für einen qualifizierten Waffenmeister sorgen müssen, der scharfe Munition am Set verhindert hätte. Klaas
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.357 Magnum als Jäger ohne Munitionserwerbserlaubnis?
Klaas antwortete auf Penecho's Thema in Waffenrecht
Da habe ich genau das Gegenteil erlebt. Ist gar nicht so lange her. Es kommt wohl auf den Händler an. Klaas -
.357 Magnum als Jäger ohne Munitionserwerbserlaubnis?
Klaas antwortete auf Penecho's Thema in Waffenrecht
Es gibt Händler, die verkaufen Dir nichts und der nächste dann doch. Es gibt Bundesländer, die handhaben es so und es gibt Länder, die handhaben es anders. Klare Antwort: Munitionserwerb für die betreffende Waffe lässt man sich immer eintragen, auch wenn der|die|das SB knurrt. Klaas -
Schießtermine auserhalb des Vereins, Bedürnissprüfung
Klaas antwortete auf Rsb_1's Thema in Waffenrecht
Genau diesen Fall hatte ich. Nach Rücksprache mit dem Verband hat man die beide halben Nachweise als einen ganzen anerkannt. Klaas -
Schießtermine auserhalb des Vereins, Bedürnissprüfung
Klaas antwortete auf Rsb_1's Thema in Waffenrecht
Mag sein, dass es in einzelnen Vereinen so gehandhabt wird, aber der Verein ist gewiss gut beraten, nur seinen eigenen Aufzeichnungen zu trauen. Das kann mit dem Schießbuch übereinstimmen, muss aber nicht. Wer woanders als im eigenen Verein schießt, soll sich das dort bestätigen lassen. Wir hatten den Fall kürzlich. Bei uns wurden NUR die Termine bestätigt, die bei UNS im Schießtagebuch standen. Der Schütze hat sich die anderen Termine dann beim anderen Verein bestätigen lassen. Erst beide Listen zusammen ergaben dann die notwendigen 12/18. Das hat der Verband dann anerkannt. Klaas -
In meinem Waffenbegleitschein stehen die Daten, wenn man bei einem Händler kauft. Daten der Waffe einschließlich NWR-Nummer und die Daten des Überlassers, ebenfalls einschl. NWR-Nummer. ist heutzutage wohl vorgeschrieben. Klaas
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Genau so war das. Das Transparenzregister übernahm nach meiner Kenntnis wie bei allen Vereinen die Daten von den Registergerichten und hat uns dafür eine Rechnung geschickt. Unsere Daten im Register waren und sind aktuell. Verbunden mit der Rechnung kan der Hinweis, dass unter Umständen eine Befreiunng von den Kosten möglich wäre. Der entsprechende Antrag wurde gestellt. Ewige Zeit später kam dann eine Unstimmigkeitsmeldung, auf die ich reagieren musste, mit allem Drum und Dran wie z.B. Ausweiskopie. Was unklar ist, wurde, wie eingangs beschrieben, nicht mitgeteilt. Klaas