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Klaas

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  1. Man wird um einen solchen Obolus seitens der Politik nicht herum kommen. Aber - wer zahlt, schafft an. Im Klartext: Dann wird die Politik ihre Wunschträume in die Normen drücken, z.B. wieviel Material aus unbrauchbaren natürlichen Rohstoffen stammen muss. Klaas
  2. Wenn in Europa die Normung zusammenbricht, werden wir uns z.B. nach US-Normen zu richten haben. Ob die uns aber kostenlos zur Verfügung gestellt werden, daran darf gezweifelt werden. Die US-Stellen dürften dann auch Bedenken haben, Normen für die EU überhaupt zur Verfügung zu stellen, wenn sie befürchten müssen, dass ihr Urheberrecht per EU-Gesetz ausgehebelt wird. Klaas
  3. Frag lieber vorher, ob der Verein dazu bereit ist, denn selbstverständlich ist das nicht. Klaas
  4. Leider steht mit dieser Regelung das ganze Normungswesen auf dem Prüfstand, denn die Erstellung der Normen wurde über deren Verkauf finanziert. Da haben die Juristen der EU ein ganz kräftiges Eigentor geschossen, dennn Normung findet z.B. auch in China oder in den USA statt. Dann werden wir uns wohl in Zukunft nach deren Normen richten müssen - und diese selbstverständlich bezahlen müssen. Man kann alles "kostenlos" hergeben, aber ohne eine Regelung der künftigen Finanzierung ist das einfach töricht. Juristen und Politiker halt. Klaas
  5. Nicht unbedingt. Vor einigen Jahren erschien mal im Spiegel ein meiner Meinung nach unsachlicher und unseriöser Artikel. Dagegen habe ich mich in einem Leserbrief gewandt, in dem ich auf sachliche Fehler hinwies. Den Brief haben sie zwei Ausgaben später tatsächlich veröffentlicht - ohne den Teil des Briefes, der den unsachlichen Teil des Artikels kommentierte. Dieses Kampfblatt las ich seinerzeit, weil es in einem Wartezimmer auslag. Das Kaufen des Spiegels wäre mir schon damals nicht mehr in den Sinn gekommen. Klaas
  6. Ich habe mal oben das Entscheidende hervorgehoben. Meine Frage dazu: Was haben scharfe Waffen an einem Filmset zu suchen? Es gibt spezielle Filmwaffen und die dazu gehörende Film-Munition. Die kosten aber Geld. Klaas
  7. Das mag ja alles sein, aber es geht mMn nach Thema vorbei. Als Schauspieler muss er sich auf den Waffenmeister verlassen - verlasse können. Alles andere wäre eine Ersosion der Verantwortungen ins Unbestimmte. Klaas
  8. Die Frage hier ist meiner Meinung eher: Was machst Du, wenn ein Kriegsfilm mit 300 oder mehr Komparsen gedreht werden soll? Willst Du da jedem einen Grundlagenseminar (in Deutschland natürlich mit abschließender schriftlicher Prüfung) in Waffenhandhabung verpassen? Sowas geht einfach nicht. Aus genau diesem Grund gibt es am Set einen Waffenmeister. Der und sonst niemand hat für die Sicherheit zu sorgen. Jeder einzelne der Schauspieler MUSS sich drauf verlassen können, dass mit seiner Waffe nichts passieren kann. Baldwin als Produzent bzw. als Arbeitgeber hat mMn ein anderes Problem: Die Qualifikation der Waffenmeisterin. Falls ihm bekannt geworden ist, dass am Set mit den Filmwaffen mit scharfer Munition geschossen worden ist, kann man ihm daraus in seiner Funktion als Arbeitgeber einen Strick drehen, denn dann hätte er für einen qualifizierten Waffenmeister sorgen müssen, der scharfe Munition am Set verhindert hätte. Klaas
  9. Da habe ich genau das Gegenteil erlebt. Ist gar nicht so lange her. Es kommt wohl auf den Händler an. Klaas
  10. Es gibt Händler, die verkaufen Dir nichts und der nächste dann doch. Es gibt Bundesländer, die handhaben es so und es gibt Länder, die handhaben es anders. Klare Antwort: Munitionserwerb für die betreffende Waffe lässt man sich immer eintragen, auch wenn der|die|das SB knurrt. Klaas
  11. Genau diesen Fall hatte ich. Nach Rücksprache mit dem Verband hat man die beide halben Nachweise als einen ganzen anerkannt. Klaas
  12. Mag sein, dass es in einzelnen Vereinen so gehandhabt wird, aber der Verein ist gewiss gut beraten, nur seinen eigenen Aufzeichnungen zu trauen. Das kann mit dem Schießbuch übereinstimmen, muss aber nicht. Wer woanders als im eigenen Verein schießt, soll sich das dort bestätigen lassen. Wir hatten den Fall kürzlich. Bei uns wurden NUR die Termine bestätigt, die bei UNS im Schießtagebuch standen. Der Schütze hat sich die anderen Termine dann beim anderen Verein bestätigen lassen. Erst beide Listen zusammen ergaben dann die notwendigen 12/18. Das hat der Verband dann anerkannt. Klaas
  13. In meinem Waffenbegleitschein stehen die Daten, wenn man bei einem Händler kauft. Daten der Waffe einschließlich NWR-Nummer und die Daten des Überlassers, ebenfalls einschl. NWR-Nummer. ist heutzutage wohl vorgeschrieben. Klaas
  14. Genau so war das. Das Transparenzregister übernahm nach meiner Kenntnis wie bei allen Vereinen die Daten von den Registergerichten und hat uns dafür eine Rechnung geschickt. Unsere Daten im Register waren und sind aktuell. Verbunden mit der Rechnung kan der Hinweis, dass unter Umständen eine Befreiunng von den Kosten möglich wäre. Der entsprechende Antrag wurde gestellt. Ewige Zeit später kam dann eine Unstimmigkeitsmeldung, auf die ich reagieren musste, mit allem Drum und Dran wie z.B. Ausweiskopie. Was unklar ist, wurde, wie eingangs beschrieben, nicht mitgeteilt. Klaas
  15. Das ist leider ein Irrtum, zumindest, wenn man sich die Gebühren sparen will. Dann ist ein Eintrag erforderlich. Klaas
  16. Bei Vereinen, auch bei noch so kleinen, besteht natürlich der Verdacht der Geldwäsche. Deshalb müssen die ebenso wie Großbanken und Familienclans ihre Daten und die Namen ihrer Verantwortlichen an das Transparenzregister(TrReg) liefern. Das ist nicht umsonst zu haben, das TrReg kostet jährlich. Als gemeinnütziger Verein kann man sich per Antrag davon befreien lassen. So weit, so Bürokratie. Das war der Anfang. Jezt erhalte ich von denen einen Unstimmigkeitsmeldung. Laut Gesetz Nr ??? (von dem ich keine Ahnung habe) bin ich verpflichtet, das zur Kenntnis zu nehmen und zu beantworten, mit Fristsetzung. Praktischerweise steht in dem Papier nicht drin, was nicht stimmen könnte. Kein Problem. Auf dem mir zugeschickten Papier steht die Nummer der Unstimmigkeitsmeldung und der Verweis auf die Seite rueckmeldung.transparenzregister.de, da könne man alles erfahren. Also Einloggen mit der o.g. Nummer. Da könnte ja jeder kommen und was über die Unstimmigkeit erfahren wollen. Man muss erst mal ein Konto eröffnen, vorher geht gar nichts. Ein Konto eröffnen? Da könnte ja jeder kommen. Wer sind Sie überhaupt? Identifizieren Sie sich erst mal. Es gibt mehrere Möglichkeiten, z.B. am PC. Das setzt aber eine angeschlossene Kamera, ein Mikrofon und einen Lautsprecher voraus. Ich habe aber keine Kamera am PC. Ach ja, Begleitunterlagen wie z.B. der Personalausweis und Dokumente, die belegen, dass man was mit dem Verein zu tun hat, sind bereit zu halten. Irgendwo steht ein Verweis auf eine App, über das Identifizieren ebenfalls möglich sein sollte. Smartphone (ja, ich habe eins) aktiviert und die App geladen. Wo war nochmal das Passwort, damit der Schlauknochen die App akzeptiert? Auch gefunden, die App installiert. Perso bereit gelegt, App gestartet. Verbindung um 23:30 Uhr gestartet, irgendwo auf der Welt antwortet ein freundlicher Mensch mit passablem Deutsch. Er sagt mir, wie ich mein Phone halten soll, damit er von mir ein Photo machen kann. Dann ist der Perso an der Reihe, Photos von Vorder- und Rückseite. Ich soll die Nummer des Persos vorlesen. Dann soll ich den Perso vor der Kamara nach vorne und hinten biegen. die andere Seite und den Biegeversuch wiederholen. Dann werde ich nach meiner Phone-Nummer gefragt, die ich angebe und erhalte einen sechstelleigen Code, den soll ich eintippen und bestätigen, mit einem Button in der App. Der Button erscheint aber nicht. Nach dem dritten Eintippen der Nummer erscheint der Button endlich, ich bestätige. Hurra, irgenwo auf der Welt bestätigt irgendwer, dass ich der bin, der ich zu sein behaupte. Es ist 00:45 Uhr. Neues Einloggen beim TrReg. Jetzt kennen Sie meine elektronische Person, ich erhalte eine Kunden-Nummer. Hurra, ich bin Kunde, kein Bittsteller. Wer ich bin? Das TrReg hat keine Ahnung, also muss ich meine persönlichen Daten eintippen, einschließlich Ablaufdatum des Persos. Damit habe ich immerhin dem Gesetz Genüge getan und eingestanden, dass ich die "Unstimmigkeitsmeldung" zur Kenntnis genommen habe. Ich bin um 01:20 Uhr (circa) sehr erleichtert. Jetzt könnte ich doch endlich erfahren, was unklar ist - oder was über unseren Verein an Daten vorhanden ist. Da könnte ja jeder kommen. Erst muss dem TrReg mitgeteilt werden, wer denn überhaupt eine Selbstauskunft (so heißt das im TrReg-Deutsch) verlangen darf. Das geht aber nur per S-Mail (für die Jüngeren, die das garantiert nicht kennen: Snail-Mail, Schneckenpost, Briefpost à la Thurn und Taxis). Immerhin bieten sie eine Textvorlage als Download an, als pdf. Sehr komfortabel. Wo steht denn deren Anschrift in der Vorlage? Wie kann man denn sowas selbstverständliches erwarten, da könnte ja jeder kommen. Die Anschrift steht doch irgendwo in den Tiefen des TrReg. Nehmen wir mal die aus dem Impressum. Drei Namen als Berechtigte eingetragen und einen Auszug aus dem Vereinsregister beigefügt, in dem diese drei Namen genannt werden. Es ist 02:30 Uhr. Für heute reicht es. Eintüten des Papiers, altmodische Briefmarke drauf und im Regen zum Briefkalsten. Endlich geschafft. Es lebe das hoch digitalisierte moderne Deutschland. Mal sehen, wann der Heilige Bürokratius geruht, mir mitzuteilen, welche Unstimmigkeiten es bei uns gibt und was über uns im TrReg steht. Soll ich mir noch die FAQ des TrReg antun? Die umfasst immerhin 58 Seiten. Ich speichere die Riesendatei, irgendwann, wenn ich über 90 bin und nicht mehr weiß, wer ich bin, werde ich sie vielleicht lesen. Klaas
  17. Es gibt einige Leute, denen das mit dem Kleinkaliber völlig klar ist. Klaas
  18. Bei mir war es anders herum. Meine Waffe für die Fallenjagd könne ich auch sportlich schießen, sofern für das sportliche Schießen zugelassen. Anderenfalls müsse man mir zwei u.U. genau gleiche Waffen genehmigen, und das wäre ja wohl nicht der Sinn der Sache. Klaas
  19. Das ist zwar richtig, aber: Nicht auf Dauer. Gemeint ist, als Gast das BDS-Programm kennenlernen. Auch der BDS muss seine Versicherungen bezahlen. Warum sollte er auf Dauer "kostenlose Gäste" mitversichern? Klaas
  20. War ja nur eine Frage. Jedenfalls danke für die Erläuterungen. Klaas
  21. Es würde mich interessieren, wie man um 1900 ohne Kenntnisse dieses Sachverhaltes eine funktionierende 1911 bzw. eine 08 entwickeln konnte. Klaas
  22. Vor ein paar Wochen auf der Bayerischen Meisterschaft in Hochbrück: Sportgerät mit 5 Schuss laden ... Klaas
  23. Bezirksmeisterschaft für Vorderlader-Revolver. Der Kollege hat die Pistole und Pulver dabei. Nix mit VLR-Schießen. Nächstes Jahr, Bezirksmeisterschaft. Derselbe Kollege hat den Revolver dabei, diesmal aber kein Pulver. Da hat er sich von uns die Restladungen zusammengeschnorrt und mit den ihm unbekannten Ladungen geschossen. Trotzdem war er unter den ersten drei. Klaas
  24. Für Sportschützen sollte klar sein, keine deutschen oder international gültigen Beschusszeichen, kein Schießen zulässig. Schweizer Waffen haben weder das eine noch das andere. Genau dieses Problem - SIG P210 beschossen ja|nein - hatte ich jetzt. Es ging um eine P210 des Bundesgrenzschutzes aus dem Jahr 1951. Dazu habe ich beim Beschussamt München nachgefragt und folgende Antwort erhalten: <Zitat> Beschusszeichen des BMI, BMVG, und der Polizei sind nach Anlage 2 Nr 9 Beschussverordnung national gültige Beschusszeichen. Allerdings gelten die Zeichen erst ab 1969, nachdem die Zeichen in das Beschussgesetz von 1969 übernommen wurden. Waffen, die vorher damit gekennzeichnet wurden müssen erneut, unabhängig einer Reparatur, beschossen werden. Ein Büchsenmacher kann eine solche Waffe zur Reparatur annehmen nur muss er sie, bevor er sie wieder herausgibt, beschiessen lassen. Meist ist eine Reparatur sowieso beschusspflichtig. <Zitat Ende> Klaas
  25. Übrigens ist auch nicht jeder bereit, den zusätzlichen Zeitaufwand für das Wiederladen zu investieren. Klaas
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