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In der Schießstandordnung des DSB Ausgabe 2014 steht unter 3. <Zitat> Versicherungsschutz im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen muß nachgewiesen sein. <Zitat Ende> Klaas
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Dann rege ich an, das nochmal ernsthaft zu probieren. Neben mir auf der Pritsche lag mal einer, der hat mit seiner 7,5-J-Luftpumpe mit ZF auf 50 m Streukreise von etwa 40 mm (in Worten: 40 Millimeter) erzielt. Es war allerdings windstill. Klaas
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Das mit dem "Abklären" würde ich nicht auf die lange Bank schieben. Bei DSB-Vereinen ist der Gast meines Wissens NICHT versichert, wenn er nur in die Schießkladde eingetragen wird. Er muß einen Tages-Versicherungsschein ausfüllen. Das kostet 0,50 €. Versichert ist dann aber NUR das Schießen nach DSB-Regeln. Das haben unser Verein in Zusammenarbeit mit dem BSSB geklärt. Es könnte natürlich sein, daß ein Verein eine eigenständige Versicherung hat, die auch das Schießen der Gäste nach beliebigen Regeln beinhaltet. Das dürfte aber höchst selten der Fall sein. Klaas
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Du machst ganz richtig den Vorbehalt mit "Sollte ...". Als Aufsicht kannst Du nicht wissen, ob der betreffende Schütze eine Versicherung hat. Klaas
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Jein. Das Thema hatten wir neulich auf unserem Stand. Man kann laut BDS-Sportordnung als Gast oder Nichtmitglied ein paar mal nach BDS-Regeln schießen, das ist durch die BDS-Versicherung gedeckt. Man beachte das "ein paar mal". Danach schießt man die BDS-Disziplin, wenn man nur im DSB ist, ohne Versicherungsschutz, denn die DSB-Versicherung deckt nur DSB-Disziplinen ab. Details zum Versicherungsschutz findet man in der SpO des BDS unter A.1.07. Schießen ohne Haftplicht ist unzulässig, das sollte bekannt sein. Da das Thema Versicherung bisher in diesem Thread nicht behandelt wurde, möchte ich das erwähnt haben. Klaas
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Antrag WBK läuft. Tresor gewechselt. SB informieren?
Klaas antwortete auf Undeadpower's Thema in Allgemein
Meine Behörde wollte Unterlagen zu den Tresoren und Details zu deren Befestigung. Das wurde alles in meine Akte eingetragen (Bayern). Klaas -
Bei derartigen Beschaffungen kommt es auch immer darauf an, wie sachkundig der Käufer ist. Das BWB hat mit HK im Vorfeld mit Sicherheit umfangreiche Gespräche geführt und darauf aufbauend die TL und die Prüfvorschrift geschrieben. Im BWB saßen mit Sicherheit Fachleute für jeden Hosenknopf, erst recht für Werkstoffe und anderes. Bei dem geballten Fachwissen eines BWB kann sich die Behörde daher nach Festlegung der i.d.R. extrem detaillierten TL nicht mehr ohne weiteres auf den Stand der Technik berufen. Außerdem sollte man bedenken, daß HK zwar etwas über Werkstoffe und deren Verhalten sagen kann, aber Nutzungsbedingungen und -belastungen können NUR vom BWB kommen. HK ist ein Hersteller, er unterhält keine Privatarmee zwecks Gewinnung von Daten zur Materialbelastung unter Einsatzbedingungen. Das Gericht kann nur nach Vertragslage urteilen: Wurde das geliefert, was bestellt wurde? Wenn ja, dann hat den Murks ausschließlich das BWB zu vertreten. Klaas
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Es könnte sein, daß sie prüfen, ob Du Deine Waffen geladen aufbewahrst. Was böse, hundepfui und absolut unzulässig wäre. Dazu gab meiner Erinnerung nach es vor kurzem ein entsprechendes Gerichtsurteil. Der Waffenbesitzer verlor deswegen seine Zuverlässigkeit. Klaas
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- kontrolle
- aufbewahrung
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Wenn man eine Wohnung mietet, ist man auch eigenverantwortlich. Mietvertrag ist Mietvertrag, egal ob Wohnung oder Sportanlage. Klaas
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Das hängt vor allem von der Satzung des Vereins ab. Wenn in der Satzung nicht irgend eine Notbremse gegen die Aufnahme ungewollter Mitglieder steht, hat der Verein kaum noch Möglichkeiten, die Aufnahme zu verweigern. Das gilt ganz besonders dann, wenn der Verein gemeinnützig ist. Klaas
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Wir können uns innerhalb der EG über viele Dinge verständigen. Aber das heißt noch lange nicht, daß etwas vergleichbares zwischen den Bundesländern möglich wäre. Wo kämen wir denn da hin? Klaas
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Als Jäger hat man ein glaubhaftes Interesse an einem MES. Man ist nicht verpflichtet, durchgehend einen Jagdschein zu lösen, hat aber noch Munition im Haus. Der MES dient dazu, daß man in so einer Situation nicht ins juristische Abseits gerät. Deshalb die Empfehlung des bayerischen Innenministers an die Verwaltungen, auf Antrag einen MES auszustellen. Klaas
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- MES;
- alte gelbe WBK;
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Vor wenigen Wochen war ich bei Müller in Manching. Dort hat man sich weit mehr als eine Stunde für meine neue Sportbrille Zeit genommen. Unter anderem wurde untersucht, inwieweit ich wirklich eine Irisblende benötige (leider ja, altersbedingt). Anschließend wurde das Glas für die Verwendung mit einer Irisblende optimiert. Danach wurden die Einstellungen für einhändiges Schießen (nach DSB) und für beidhändiges Schießen (nach BDS) festgestellt und auf der Schießbrille markiert. Ich werde sicher wieder den langen Weg nach Manching fahren, wenn sich an meinen Augen wieder mal was ändern sollte. Klaas
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Ganz allgemein und nicht auf den diskutierten Fall bezogen: Z.B. Sand als Vorlage verwenden Z.B. Holzpfropfen als Vorlage verwenden Z.B. Gespaltenen Holzpfropfen verwenden und einen Keil reinhauen Z.B. Kanone festzurren, um den Rücklauf zu verhindern Z.B. Beliebige Kombinationen o.g. Beispiele. Klaas
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Diskutier das mal mit einem Polizisten, wenn Du 4 Promille erreicht hast. Klaas
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Ich erinnere mich an das Trommelvisier des G3, bei dem u.a. die Zahl 4 eingestellt werden konnte. Und auf 400m wurden von uns Wehrpflichtigen merkwürdigerweise Treffer verlangt. Klaas
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Interessant ist dieser Artikel auf der Webseite der Tagesschau. Im Abschnitt "Am Ende so geliefert, wie zu Anfang erwünscht?" gibt es zwei interssante Aussagen: Laut taktischer Anforderung müsse das Gewehr Einzel- und Dauerfeuer schießen können. Und drei Jahre später würden in den technischen Lieferbedingen die Prüfbedingungen genannt: Es müssen fünf einzelne Schüsse abgegeben werden. Danach drei Feuerstöße mit insgesamt 15 Schuß. Gewertet würden die anfangs geschossenen fünf Einzelschüsse, also die Schüsse mit kalter Waffe. Wenn das so stimmt (was ich glaube), dann hätte das BWB aus der taktischen Anforderung, die ich nachvollziehen kann, technisch unsinniges abgeleitet (was ich durchaus für möglich halte). Die Konsequenz der technischen Lieferbedingung und des darin verlangten Prüfumfangs war ein Joghurtbecher als Laufhalterung. Womit ich nichts gegen Joghurtbecher im allgemeinen gesagt haben will. Klaas
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Der Begriff, den ich mal hörte, ist meiner Meinung nach schöner: Bundesamt für Wahnsinn und Bestechung. Klaas
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So wurde es mir von einem Güteprüfer der Bundeswehr erzählt (ob die Geschichte echt war, weiß ich nicht, aber nach dem, was ich gesehen habe, wäre es möglich): Es werden Unterhosen ausgeschrieben, zugrunde liegt, wie könnte es anders sein, ein Lastenheft. Es geht um sehr viele Unterhosen. Ein Lieferant erhält den Vertrag. Aber er fragt nach, ob das im Lastenheft wirklich so gemeint sei. Es wird ihm bestätigt. Die Unterhosen werden gefertigt, aber vom Güteprüfdienst nicht abgenommen, denn der Hosengummi fehlt. Die Unterhosen sind so nicht tragbar, im wahrsten Sinn des Wortes. Der Lieferant klagt auf Zahlung und bekommt vor Gericht Recht. Begründung: Das Lastenheft war extrem ausführlich, bis hin zu den letzten Details von Schuß- und Kettfäden. Der Lieferant habe sogar noch einmal nachgefragt. Bei der Ausführlichkeit des Lastenheftes konnte der Lieferant davon ausgehen, daß es wirklich so gemeint gewesen sei, d.h. ohne Hosengummi. Der Bund wurde zur Zahlung verurteilt. Klaas
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Positive Vertragsverletzung (PV) seitens eines Herstellers ist sicher dann gegeben, wenn der Hersteller dem Kunden wichtige Informationen über das Produkt, hier das Verhalten einer heißer Waffe, bewußt vorenthält. PV ist dann NICHT gegeben, wenn man davon ausgehen kann, daß der Kunde über ausreichendes Wissen verfügt, hier also über heiße Waffen. Es dürfte für das BMVg außerordentlich schwierig werden, vor Gericht glaubhaft zu machen, daß das BMVg keine Ahnung von Gewehren hat. Nach allem, was ich bisher gehört und gelesen habe, dürfte ein Prozeß gegen H&K aussichtlos sein, auch unter dem Blickwinkel PV. Und das dürfte dem BMVg auch völlig klar sein. Leider läuft die Diskussion in der Politik völlig aus dem Ruder, denn jetzt geht es nicht mehr um das G36, sondern darum, dem jeweiligen Gegner/Parteifreund(in) möglichst massiv zu schaden. Und auch das geht auf Kosten der Truppe. Klaas
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Da hattest Du aber herrliche Zeiten. Bei mir waren es immer nur 5 Schuß. Aber das war noch zu G3-Zeiten, da konnte man schließlich das Gewicht von 8 Patronen .308 keinem Soldaten zumuten. Klaas
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Der eigentliche Skandal IST das Gewehr. Die Entwicklung von Waffen bzw. von Waffensystemen dauert Jahre bis Jahrzehnte. Niemand kann die politisch-militärische Situation in 3 bis 30 Jahren vorhersagen, daher gehört zur Planung einer Waffe IMMER ein bisschen "Über den Tellerrand hinausschauen". Was heute nicht gebraucht wird, kann morgen sehr wohl notwendig sein. Und was das Szenario Norddeutsche Tiefebene bzw. Fulda-Gap betrifft: Es waren dazu oder parallel dazu auch immer schon andere Situationen zu erwarten, z.B. Häuserkampf in Aachen oder Berlin. Hatten wir ja schon mal. In genau solchen Situationen wird infantristische Feuerkraft bei jedem einzelnen Soldaten gebraucht. Entfernungen bis zum Ende der Straße etwa 20 bis 800m. Insofern IST das Gewehr das Problem. Noch ein Wort zu Fregatten, U-Booten usw. in warmen Gewässern: Ich kann mich an konkrete Diskussionen um die Einlauftemperatur von Seewasser erinnern. Der Bedarfsträger wollte keine höheren Temperaturen als für die Nordsee. Denn das hätte größere Kühler bedeutet und das hätte ein bisschen mehr gekostet. Es war das gleiche Problem wie beim G36: Militärgerät wurde ohne Nachdenken auf ein Minimalszenario zugeschnitten. Insofern muß ich mich korrigieren: Das Gewehr ist nicht das Problem, sondern es ist die Beschaffungsmethodik der Bundeswehr. Und damit meine ich die taktischen Anforderungen der Militärs ebenso wie das daraus entwickelte Lastenheft des BWB. Klaas
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Wenn man bewußt politische Entscheidungen trifft, kann ich das nachvollziehen. Aber welche Plastik-Details die Sachbearbeiter in Koblenz dann in das Lastenheft geschrieben haben, war bestimmt keine Entscheidung auf oberster Ebene. Und ich glaube auch nicht, daß es irgendwelche "Interaktionen" gegeben hat. Ich hatte jedenfalls erhebliche Probleme, Beamte auch nur in die Werkskantine mit Essen zu 3 € einzuladen, weil das könnte ja ein Versuch der Beeinflussung sein. Der Gipfel war, daß mir ein Beamter mal tatsächlich nach der Einladung in die Kantine die genannten 3 € in die Hand gedrückt hat. Mein Kaufmann hat mich danach gefragt, ob ich wahnsinnig wäre, sowas anzunehmen, kein Mensch wüßte, wie man das bei uns verbuchen könne. Klaas
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Die Bundeswehr dürfte mit dem G36 genau das bekommen haben, was sie bestellt hat. HK könnte man nur dann einen Vorwurf machen, wenn man im Lastenheft des BWB ein längeres Feuergefecht mit hohem Munitionsverbrauch spezifiziert hätte. Das war meines Wissens aber nicht der Fall. HK hat das meines Erachtens nie so klar gesagt, weil man vermutlich die Herren des BWB, die ja auch über neue Aufträge entscheiden, nicht verärgern wollte. Klaas
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Man Kung Hawk 31 - Eine Menge blöder Fragen (Cosplay evtl. Einstieg in den Bogensport)
Klaas antwortete auf ZsaZsa's Thema in Bogensport
Zunächst einmal: Eine Armbrust ist laut Waffengesetz rechtlich den Schußwaffen gleichgestellt und unterliegt damit den gleichen Einschränkungen. Man darf sie erst ab einem Alter von 18 Jahren erwerben. Wikipedia ist Dein Freund, um Dich diesbezüglich zu informieren. Da bei Cosplay-Veranstaltungen echte Schußwaffen grundsätzlich verboten sind, dürfte darunter auch die Armbrust fallen, da sie rechtlich den Schußwaffen gleichgestellt ist. Eine Suche im Internet nach "Waffe Cosplay" führt schnell zu den gewünschten Bedingungen, wie die Veranstalter mit echten Schußwaffen umgehen: echte Waffen sind ganz einfach untersagt. Klaas