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Klaas

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Alle Inhalte von Klaas

  1. Wie sieht es eigentlich mit Einsteckläufen oder mit Fangschussgebern aus? Bisher waren die nicht meldepflichtig. Klaas
  2. In einem nicht ganz so krassen Fall wurde der Schütze von der Standaufsicht verwarnt und er hat den Vorfall dem 1. SM gemeldet. Der hat daraufhin dem unsicheren Kandidaten einen zwar freundlichen, aber nichtsdestoweniger klaren Brief geschrieben und darin auf das Fehlverhalten hingewiesen. Und dann - ebenso freundlich - auf die Konsequenzen im Wiederholungsfall. Seit der Zeit haben wir einen weiteren, vorbildlichen und aufmerksamen Schützen. Klaas
  3. Nein. Die Nummern wurden mit der Liste abgeglichen, die man dabei hatte. Danach hat man sich den Tresor und dessen Verankerung angesehen und das war's. Klaas
  4. Meine eingangs gestellten Fragen habe ich etwas erweitert, das ganze möglichst höflich formuliert und als Brief an unseren Herrn Innenminister sowie an alle Mitglieder des Innenausschusses geschickt. Sie sind dafür zuständig, sich zu diesem Problem Gedanken zu machen. Mal sehen, was passiert. Bis auf weiteres habe ich jedenfalls im Verein dafür gesorgt, dass der fragliche Personenkreis nicht mehr bei uns schießt, auch nicht Luftpumpe. Begründung: Unklarheiten bezüglich einer Person und Umgang mit Waffen vertragen sich meiner Ansicht nach nicht. Diese Personen sollen nicht an Schießübungen teilnehmen und es ist dafür Sorge zu tragen, dass sie den Stand zügig wieder verlassen, damit jeder Umgang mit Waffen ausgeschlossen werden kann. Klaas
  5. Zunächst mal danke für die Beiträge zu meinem Problem, die unterschiedlichen Sichtweisen sind schon mal Hilfe und Denkanstöße. Als 1. SM bin ich letztlich in der Verantwortung, wer was in die Hand bekommt. Natürlich kann man einem Interessierten eine Luftpumpe in die Hand drücken und ihm dann klarmachen, dass er damit das nächste Jahr schießen wird, aber damit ist das Problem nur nach hinten geschoben. Man kann nicht ohne sachliche, nachvollziehbare Begründung jemanden ewig Luftdruck und sonst nichts schießen lassen, während andere Neulinge nach angemessener Zeit und brauchbaren Ergebnissen auf KK und ggfs. auf GK umsteigen. Ich möchte nicht gleich die Behörde einschalten, denn die wissen vermutlich auch nicht mehr als ich, zumindest derzeit. Der Vorschlag, die Mitglieder des Innenausschusses anzuschreiben, gefällt mir echt. Das werde ich mir ernsthaft überlegen, aber das wird vermutlich kurzfristig mein Problem nicht lösen. Zudem muss ich bedenken, dass ein gemeinnütziger Verein letztlich JEDEN aufnehmen muss. Eine Ablehnung kann als Grund für eine Klage herangezogen werden. Mit einer Beschwerde wegen so einer Ablehnung, als Diskriminierung interpretiert, habe ich schon Erfahrung sammeln dürfen, unser Verein hat sich zwar aus der Affäre ziehen können, aber lustig war das nicht. Hier steht schnell die Existenz des Vereins auf dem Spiel, das habe ich bei dieser Gelegenheit lernen müssen. Klaas
  6. Vor kurzem wurde unser Verein erstmals von einem am Schießsport interessierten Gast aufgesucht, der einen Ausweis-Ersatz vorlegte, auf dem groß und breit das Wort "Geduldet" stand. Nun heißt es ja, wir alle sollten uns bei unseren Gästen um Integration bemühen. Aber wie weit könnten oder sollten diese Bemühungen gehen? Konkret: Was kann ich einem Interessierten an Waffen in die Hand drücken, dessen Asylverfahren noch läuft? Was kann ich einem Interessierten an Waffen in die Hand drücken, der, aus welchen Gründen auch immer, bei uns "geduldet" wird? Da die Zahl unserer Gäste und Hilfesuchenden vermutlich weiter zunehmen wird, nehme ich an, dass diese Frage verstärkt auch auf unsere Schützenvereine zukommen wird. Klaas
  7. Anfang des Jahres hatte ich meinen CSU-Bundestagsabgeordneten angeschrieben. Von ihm kam schon einige Tage später ein längeres, aus meiner Sicht positives Schreiben. Am 24.10.2019 hatte ich an alle Mitglieder des Innenausschusses geschrieben und meine Vorbehalte dargelegt, ähnliche Briefe gingen an die CSU-Führung. Am 29.10.2019 hatte ich eine ausführliche Antwort von der FDP-Fraktion des Bundestages sowie einen Brief eines einzelnen AfD-MdBs. Einen Tag später kam ein ausführlicher Brief von der AfD-Fraktion des Bundestages. In allen Fällen waren es positive Reaktionen. Die Fraktionen von CSU, SPD, Linke und Grüne haben meine Briefe bis jetzt ignoriert, ebenso die Herren Seehofer, Söder und Herrman (Bay. Innenminister, Mitglied eines Schützenvereins in Erlangen). Meine Schreiben an einige Grüne MdBs, darunter Frau Claudia Roth, die einen weiter verschärfenden Gesetzesantrag eingebracht haben, blieben erwartungsgemäß bis jetzt ebenfalls ohne Antwort. Klaas Bayerischer Staatsbürger (laut Artikel 6 Abschnitt 1.3 der Bay. Verfassung)
  8. Mein Brief an meinen Bundestags-Abgeordneten (CSU): Sehr geehrter Herr ..., im Innenausschuss wurden Änderungen zum Waffengesetz erarbeitet, aufgrund der Vorgaben der EU. Im aktuellen Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes sind – wen überrascht es – wieder mal erhebliche Verschärfungen geplant, für die es keinen sachlichen Grund gibt. Zudem gehen diese Verschärfungen - wen überrascht es - weit über das von der EU vorgeschlagene hinaus. Die Zielsetzung , Terrorismus und Schwerkriminalität zu erschweren, wird mit den deutschen Verschärfungen des Waffengesetzes gewiss nicht erreicht. Aus den Details des Entwurfes ist klar erkennbar, dass es ausschließlich darum geht, gesetzestreuen Bürgern das Leben als Sportschütze so schwer wie möglich zu machen. Ich möchte mich daher bei Ihrer Partei und bei Herrn Seehofer „bedanken“, dass man mich offenkundig als potentiellen Schwerkriminellen und Terroristen einschätzt. Am 23.10.2019 hat unser Innenminister, Herr Seehofer, im Bundestag auf Rückfrage hin erklärt, dass bezüglich der geplanten Änderungen im Waffenrecht „keine Verschärfung“ gegeben sei und dass die Sportverbände „keine nennenswerten Beschwerden“ geäußert hätten. Das entspricht nicht den Tatsachen. Bei der Besprechung am 18.10.2019 mit Vertretern des Innenministeriums wurden von den Verbänden zahlreiche Einwände gegen die weit über die EU-Vorgaben hinausgehenden Verschärfungen vorgebracht. Für mich als unmittelbar betroffener Sportschütze stellen sich zwei Fragen: Worauf gründet sich dieses bodenlose Misstrauen mir gegenüber als vielfach überprüften und für zuverlässig befundenen Sportschützen? Wusste unser Innenminister nicht, welche Verschärfungen in seinem Haus geplant werden oder hat er das Parlament am 23.10.2019 einfach angelogen? Mit freundlichem Gruß
  9. Das stimmt natürlich. Du kommst aber am Waffengesetz nicht vorbei. Und für Sportschützen stehen da nun mal Begrenzungen drin. Klaas
  10. Die Diskussion hatten wir erst vor ein paar Tagen in unserem Sportschützenverein. Die Aussage des Vorstandes dazu: In einem Schützenverein schießt man nur und ausschließlich nach einer vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnung. Die vom Deutschen Jagdverband (DJV) herausgegebene Schießvorschrift hat jedoch nichts mit einer Sportordnung zu tun, sie ist über das Jagdgesetz geregelt. Ergo darf im Rahmen eines Sportschützenvereins nicht nach DJV-Schießvorschrift geschossen werden. Damit sind in einem Sportschützenverein alle Waffen, die nicht eine der 7 Sportordnungen passen, unzulässig. Damit entfallen alle Gewehre mit einer Gesamtlänge unter 60 cm und Revolver mit einer Lauflänge unter 3 Zoll. Bei Revolvern gibt es da aber ein paar trickreiche Ausnahmen, nebenbei bemerkt. Ebenso unzulässig sind Halbautomaten ähnlich einer Kriegswaffe mit Lauflängen unter 41 cm oder mit einer Hülsenlänge unter 40 mm. Die Größe des Magazins ist bei Langwaffen im sportlichen Schießen meines Wissens ohnehin schon auf 10 Schuss begrenzt. Wer eine wie oben beschriebene Waffe schießen will, muss das auf einem Schießstand bzw. in einem Verein tun, bei dem jagdliches Schießen zulässig ist. Klaas
  11. Stimmt natürlich. Aber eine Sig Sauer 1911 kostet auch schon über 2000 € und ist damit deutlich teurer als eine gute Luftpistole. Und bei denen kann man offenbar Abzüge für weniger Geld. Abzüge sind doch kein Hexenwerk. Klaas
  12. Vor ein paar Tagen hatte ich bei einem Händler eine neue SIG Sauer 1911 in der Hand. Der Abzug kratzte und ein sauberer Druckpunkt war auch nicht fühlbar. Das Abzugsgewicht erreichte aber eindeutig nicht die hier angesprochenen 5 kg. Die Sig Sauer X-Six hingegen hatte einen Abzug, der an den einer erstklassigen Luftpistole erinnerte. Die 1911 ist, so der Händler, US-Produktion, die X-Six kommt aus Deutschland. Klaas
  13. Ist zwar ewig her, aber als ich mal in den USA zu Besuch war, ging es bei einer Diskussion auch um die Jagd mit Vorderladern. Vernünftige Jäger, so hieß es, hätten als Backup einen Perkussionsrevolver dabei. Aber man müsse sowohl die Kammern als auch die Zündhütchen mit Fett zuschmieren, um sie gegen Wasser zu schützen. Damit war natürlich Regen gemeint, aber Fett auf beiden Enden der Trommel wird mit Sicherheit Zündhütchen und Ladung auch gegen ein kurzes Wasserbad schützen können. Klaas
  14. Es würde mich zwar überraschen, wenn es was nutzen würde, aber zumindest habe ich meiner Verärgerung Luft gemacht. Ich habe meinen Bundestagsabgeordneten über meine Meinung zu diesem Referentenentwurf informiert und jetzt diesbezüglich auch das Kontaktformular des Innenministeriums ausgefüllt. Mein Text an den Innenminister: Betreff Referentenentwurf zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) Sehr geehrter Herr Minister, im Referentenentwurf zur Änderung des Waffengesetzes sind - wen überrascht es - wieder mal erhebliche Verschärfungen geplant, für die es keinen sachlichen Grund gibt. Zudem gehen diese Verschärfungen - wen überrascht es - weit über das von der EU vorgeschlagene hinaus. Die Zielsetzung, Terrorismus zu erschweren, wird mit der geplanten Änderung des Waffengesetzes gewiss nicht erreicht. Aus den Details des Entwurfes ist klar erkennbar, dass es ausschließlich darum geht, gesetzestreuen Bürgern das Leben als Sportschütze und Jäger so schwer wie möglich zu machen. Ich möchte mich bei Ihnen *bedanken*, dass Sie mich offenkundig als potentiellen Schwerkriminellen und Terroristen einschätzen. Mit freundlichem Gruß [Mein Name] Nürnberg-Nord P.S. Meinungen von Bürgern sind in Ihrem Hause offenkundig unerwünscht, nur so ist es zu erklären, dass das Textfeld Ihres Kontaktformulars lediglich die Größe eines Schlüssellochs hat.
  15. Vor einiger Zeit habe ich dazu mal meinen SB befragt. Es ging um eine auf Jagdschein angeschaffte KK-Pistole, die speziell für die Bau- und Fallenjagd benötigt wurde. Aussage SB: Natürlich könne ich diese Pistole (er kannte das Modell) auch sportlich schießen. Anderenfalls müsse er mir beim Nachweis des sportlichen Bedürfnisses eine zweite Pistole im gleichen Kaliber genehmigen. Und das sei ja wohl nicht der Sinn der Sache. Klaas
  16. Nach meinem Kenntnisstand heißt es "soll eine entsprechende Erlaubnis haben", nicht "muss". Aber um 01:13 Uhr suche ich das jetzt nicht mehr raus. Klaas
  17. Bayern: Vor einigen Wochen wurde bei mir kontrolliert. Die Behörde hat den Termin mehr als vier Wochen vorher angekündigt. In dem Schreiben hieß es sinngemäß: "Anlasslose Kontrolle, die Auswahl erfolgte nach dem Zufallsprinzip. Falls mir der Termin nicht recht wäre, bitte melden". Zum angegebenen Termin standen zwei Herren vor der Tür, Ausweise des Ordnungsamtes schon in der Hand. Dann Abgleich der Waffen mit ihrer Liste, danach ein Blick auf das Typenschild des geöffneten Tresors. Und das war's. Ich spekuliere jetzt mal: Vermutlich waren bei nicht angemeldeten Kontrollen zu viele Leute nicht zu Hause. Und/oder die Ausweise wurden angezweifelt, denn sowas kann sich jeder am PC in 15 Minuten selber basteln. Wer kennt schon die Ausweise von Behördenvertretern? Meinen SB und die SBine kenne ich natürlich, die waren aber nicht dabei. Klaas
  18. Vor längerer Zeit habe ich mal meinen SB (Bayern) diesbezüglich befragt, ob ich meine auf Jagdschein erworbene Pistole für die Fallenjagd (KK-Pistole) sportlich schießen darf. Antwort: Selbstverständlich. Anderenfalls müßte ich Ihnen zwei Waffen im gleichen Kaliber und u.U. als gleiche Waffe genehmigen. Und das wäre ja wohl nicht sinnvoll. Klaas
  19. Sowas wird bei uns gerade mal bei den Lupi-Schützen geduldet. Alles darüber Peltor III (36 dB). Und wer echtes Großkaliber schießt, hat in aller Regel auch noch Stöpsel drunter. Klaas
  20. Klaas

    Feinwerkbau LP 80

    Vor etlichen Jahren habe ich meine 80er bei FWB überholen lassen, Federn und Dichtungen wurden ausgetauscht. Die kam mit einer Anschußscheibe zurück. Die 5 Schuß passten in ein Loch unter 6 mm Außendurchmesser. Und das war eine stark abgenutzte alte Uralt-Waffe, vermutlich 5. Hand oder intensiv genutzte Vereinswaffe, als ich sie für kleines Geld kaufte. Die Dinger schießen genau so gut wie moderne Waffen, sie sind halt wegen ihres Spannhebels nicht so bequem. Klaas
  21. Klaas

    Feinwerkbau LP 80

    So steht es sinngemäß in der Original-Gebrauchsanweisung. Klaas
  22. Klaas

    Disziplin Frage DSB

    Sei so nett und definiere für mich den Begriff Waffenerlaubnis. Klaas
  23. Klaas

    Disziplin Frage DSB

    Nachtrag: Im WaffG habe ich folgendes gefunden: <Zitat> Unterabschnitt 1 Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis (1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller 1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1), 2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt, 3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7), 4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und 5. bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachweist. <Zitat Ende> Ich interpretiere das jetzt so, daß man bei der Beantragung z.B. einer WBK eine Haftpflichtversicherung nachweisen muß, nach Erteilung der WBK kann man die Versicherung kündigen :-) Klaas
  24. Klaas

    Disziplin Frage DSB

    Sei so nett und frag' den DSB, denn von dem stammt die Schießstandordnung mit dem fraglichen Satz. Aber wie ist das - wenn man sich nach der auf dem Stand veröffentlichen Schießstandordnung richtet, müßte man also eine Haftpflichtversicherung nachweisen? Falls nein, dann muß kann man wohl die gesamte Schießstandordnung ignorieren? Nicht nur in Sachen Haftpflicht? Klaas
  25. Klaas

    Disziplin Frage DSB

    In der Schießstandordnung des DSB Ausgabe 2014 steht unter 3. <Zitat> Versicherungsschutz im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen muß nachgewiesen sein. <Zitat Ende> Klaas
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