Zum Inhalt springen

Gruger

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    6.938
  • Benutzer seit

Kontakt Methoden

  • Website URL
    http://
  • ICQ
    0

Profil Einträge

  • .450 Bushmaster

Letzte Besucher des Profils

3.860 Profilaufrufe

Leistungen von Gruger

Mitglied +5000

Mitglied +5000 (10/12)

4,1Tsd

Reputation in der Community

  1. Für den Kunden, also uns, ist das Ganze soundso eher zweitrangig, da wir das Gesetz auch einhalten können, ohne den Inhalt der Norm zu kennen. Das das Gerät die Norm einhält, ergibt sich aus dem Zertifikat. Trotzdem wäre es natürlich für Fragen der „Anwendung“ von Interesse, zB beim Thema Verankerung.
  2. Tja.. warum nicht ab der 25. Waffe? Oder der 50.? Für die Zahl muss es ja auch eine Begründung geben, die wird sicher nachlesbar sein.
  3. Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) § 1 Grundsatz (1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.
  4. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c58821p-verbraucherschutz-harmonisierte-normen-zugang-din/ Allerdings nur für sog. Harmonisierte Technische Normen. Jetzt stellt sich die Frage, ob das auch für die EN 1143-1 zutrifft und ob das jemand von der geneigten Leserschaft beantworten kann.
  5. Er hatte sich als Chinese getarnt und die kopieren ja alles!
  6. Ich hätte ja unter Strass-Swarowski gesucht, so kann man sich irren.
  7. Vollkommen richtig! Außer dein Leerzeichen vor dem "!", das ist nicht richtig :-).
  8. Spottet nur. Aber wer als "Verantwortliche Person" den Schlüssel zur Vereinswaffenkammer hat, kann sich ja mal überlegen, ob der aktuell nach Recht und Gesetz -sprechung verwahrt wird.
  9. Wenn ich einen 1er Schrank habe, darin drei LW und 2 KW lagere, warum sollte der Schlüssel nicht in einen 0er Zahlentresor dürfen? Das ergibt nach dem Zweck der Regelung keinen Sinn.
  10. Natürlich darf da Munition hinein. Nur nicht zu den dort gelagerten Waffen.
  11. Hier widersprichst du allerdings deinen Ausführungen hinsichtlich "es war schon immer 0/1 gefordert, nur A/B aus politischen Gründen toleriert". Wenn die Grundnorm für alle neu beschafften Behältnisse die "0" ist, dann bleibt doch überhaupt kein Raum für die Beschaffung eines B-Würfels. Zumindest, wenn man gesetzeskonform bleiben will. Was unstrittig sein sollte: Vorhanden sind zwei A-Schränke und 2 B-Würfel, einer davon mit Zahlenschloss. Alle Schränke wurden vor 2017 angeschafft und der Behörde angezeigt. Bestandsschutz ist gegeben. Die Schlüssel zu den Schränken werden im B-Würfel mit Zahlenschloss aufbewahrt. Gesetzeskonform für die Langwaffen, auch wenn die A-Schränke voll sind, da in Klasse B mehr als 10 LW aufbewahrt werden durften und im Rahmen des Bestandsschutzes auch weiterhin aufbewahrt werden dürfen. Gesetzeskonform für die Kurzwaffen, wenn nicht mehr als 5 vorhanden sind. Gesetzeskonform für bis zu 10 KW, wenn der Zahlentresor ein Gewicht von 200kg hat oder eine entsprechende Verankerung. Ein neu beschaffter B-Würfel wurde eben nicht durch Bestandsschutz zum ausreichenden Behältnis "geadelt", kann also nicht das gleiche Schutzniveau wie 0/1 oder A/B mit Bestandsschutz aufweisen, da es an der juristischen Handauflegung fehlt. Man kann mit Zweck der Norm etc. argumentieren, müsste dann aber auch die Frage beantworten, warum ein Neu-LWB die Schlüssel zu seinen 0er Schränken nicht auch in einem B-Würfel lagern sollte, da Klasse B nach WaffG ja immer noch als ausreichend gesehen wird (im Rahmen der Bestandsschutzregelungen).
  12. WENN - also falls, also wenn. Also falls... Also wenn das tatsächlich mal so kommt, wird das sowieso nicht genau so formuliert, sondern schön schwammig, damit auch viel drunter fällt bzw. Luft zum weiten Auslegen bleibt.
  13. Um noch ein bischen Öl ins Feuer zu gießen: Ich habe sowieso den Eindruck, dass man "kriegswaffenähnlich" eher nicht über die Optik definieren wird, sondern die Technik. Also "basierend auf xxx System". Das ist jetzt nix was ich mir ausdenke, sondern man hat das imho auch im BKA Leitfaden und in anderen Gesetzesentwürfen schon so eingebracht. PS: mal nachgeschaut https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/LeitfadenWaffenteile/leitfadenWaffenteile_node.html Später auch immer wieder der Verweis auf konstruktiv von vollautomatischen Waffen abgeleitete Waffen(teile).
  14. Wer kennt das nicht: die Horden von marodierenden Armbrust-Führern.. Und das ohne Führerschein!!!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.