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Rsb_1

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  1. Moin, ich würde gerne folgenden Sachverhalt diskutieren. Nach dem neuem Waffengesetzt wird der Fortbestand des Bedürfnisses erstmals 5 Jahre nach dem Erhalt der ersten waffenrechtlichen Erlaubniss geprüft. In meinem Fall wäre dies Anfang März diesen Jahres soweit. Ich habe in dem vierten Jahr, quasi das erste Jahr ab Beginn der 24 Monatsfrist, sechs Termine für Lang -und Kurzwaffe im Schießbuch stehen. Allerdings wurden drei der sechs Termine für die Langwaffe nicht in meinem Verein absolviert, sondern auf Jagdlichen-Ständen (bin Sportschütze). Laut Gesetz muss mein Verein mir die Termine in meinem Schießbuch bestätigen. Die Frage ist nun, ob sich mein Verein weigern kann, mir mein Schießbuch so wie es ist zu bestätigen. Gruß
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