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PeKron

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  1. Jein. Ich meinte damit eher, dass ich ungerne spekuliere wenn wir mal kurz Fakten zitieren können. Hab ich vielleicht härter formuliert als nötig. Sorry!
  2. Statt die Interpretationsmaschine anzuwerfen hätte man auch einfach mal kurz auf der Website der Polizei des Rheinisch-Bergischen-Kreises nachschauen können: "Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat mit einem seit dem 23.10.2023 rechtskräftigen Urteil (Az. 20 A 2384/20) die gesetzlichen Anforderungen für eine sichere Verwahrung von Schlüsseln für Waffenschränke mit Schlüsselschloss konkretisiert. Die nach dieser Rechtsprechung geltenden Anforderungen können Sie dem Merkblatt des LKA NRW vom 08.02.2024 entnehmen, welches auf dieser Seite im Downloadbereich hinterlegt ist. Den Erstanträgen auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist daher ab sofort ein entsprechender Nachweis der Schlüsselaufbewahrung vorzulegen. Ohne diesen liegt kein geeigneter Nachweis zur sicheren Aufbewahrung vor, mit der Folge, dass die waffenrechtliche Erlaubnis nicht erteilt werden kann." Quelle: https://rheinisch-bergischer-kreis.polizei.nrw/artikel/waffenrecht-16
  3. Du, hab ich. Aber ich glaube die Frage war legitim. Zumindest schadet es nicht, wir sind hier sowieso bei Seite 47 und weit entfernt von einer knackigen, faktenbasierten Diskussion Aber danke für deine Kritik. Immer gerne.
  4. Wenn, dann Landespolitik. Andere Bundesländer sehen es ja anders. Und NRW ist CDU geführt.
  5. Das Level, auf dem wir hier interpretieren müssen, erstaunt mich doch mit jedem neuen Schriftstück aufs Neue. Aber ja, das könnte man so sehen. Klarheit habe ich wohl nur, wenn ich das mit meinem SB kläre. Ich kann mir aber einfach nicht vorstellen, dass die Behörde das ernst meint, also klingt deine Interpretation schon plausibel.
  6. Hallo, na was daran mißverständlich ist, siehst du doch an meinem Beispiel. Inhaltlich bin ich dir für deine Äußerung sehr dankbar - das ist eine neue Interpretationshilfe. Aus deiner Perspektive wäre das also so, dass es sich hier an Leute richtet die nur einen Waffenschrank haben? Sprich, in meinem Fall könnte ich guten Gewissens die Schlüssel und Schusswaffen gemeinsam im 1er lagern? Die Altschränke nutze ich natürlich weiter. Mein Altbesitz wird ja durch den einen Mini-Schrank nicht obsolet. Liebe Grüße
  7. Dann hier gerne nochmal das ganze Merkblatt, so wie es Wuppertal zur Zeit verschickt:
  8. Wuppertal schickt auch raus. Beiliegend das "Merkblatt": Diesen Blödsinn habe ich nun bereits an anderer Stelle gesehen. Ich habe nun einen 1er Tresor, fest verankert mit der Wand, zur Aufbewahrung meiner Schlüssel für meine 4 A/B & B-Schränke. Im 1er habe ich nun auch zwei KW liegen. Ist es ernsthaft so, dass die Behörde nun verlangt, dass ich diese zwei KW im B-Schrank lagere? Das ist doch totaler Blödsinn. Wie wäre es denn, wenn ich schon immer einen großen 1er und einen B-Schrank gehabt hätte und den Schlüssel für den B-Schrank schon immer im 1er aufbewahre? Sollen sich so Leute dann noch einen zusätzlichen Schlüsseltresor nur für den B-Schrank holen, obwohl die maximale Schutzklasse schon im Haus verfügbar ist? Mir fehlt hier absolut die Rechtsgrundlage und selbst der Interpretationsspielraum ist ausgereizt. Ich würde gerne bei der Behörde nachfragen, will aber vorher noch abwarten bis meine zwei Anträge durch sind, bevor ich die Welle mache. Hat jemand in dieser Sache schon seine Behörde kontaktiert und kann ggf. für Aufklärung sorgen?
  9. Hey, danke euch beiden. Das macht mir erstmal Mut. Das PP Wuppertal hat tatsächlich Telefon, leider nicht Samstag Spätnachmittag wenn dir die Frage unter den Nägeln brennt
  10. Hallo, ich beabsichtige eine Waffe von einem Vereinskollegen zu erwerben. Auf dem neuen Antragsformular wird nun die NWR-ID gefordert (P, E und W). Überwiegend lese ich online, dass die NWR-ID nur für Händlerkäufe/Verkäufe benötigt wird und nicht für Privatverkäufe. Einige Beiträge lassen mich aber auch zweifeln. Vor allem fordert das PP Wuppertal explizit der Angabe. Problem an dieser Stelle: Ich habe meine IDs, der Verkäufer nicht. Mein Voreintrag läuft in 4 Tagen ab, die Waffe wollte ich jetzt recht kurzfristig übernehmen. Kann mir da jemand eine belastbare Info geben? In den vielen Infoblättern ist zwar immer davon die Rede das die NWR-IDs nicht als Legitimation nötig sind - da steht aber nichts von der Anzeige bei der Behörde. Danke!
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