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mein_c_tut_w

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  1. In Rheinland-Pfalz dauert die Überprüfung durch den Verfassungsschutz momentan ca. 2 Wochen; vorausgesetzt es wird durch diesen nichts festgestellt. Was man aber nicht vergessen darf: Jeder Erlaubnisinhaber wird nur einmal beim VS gemeldet. Bei nachfolgenden Überprüfungen, z.B. weil eine neue Erwerbsberechtigung eingetragen wird oder der Jagdschein verlängert wird, muss/ wird der VS nicht mehr durch die Waffenbehörden angefragt. Grund hierfür ist die Nachberichtspflicht der Verfassungsschutzbehörden. Denn sollte nach der erstmaligen Meldung und Speicherung der persönlichen Daten der VS Erkenntnisse erlangen, teilt er diese automatisch der zuständigen Waffenbehörde mit. D.h. für einen Großteil der "aktiven Schützen", sei es Sport oder Jagd, wird nur die erstmalige Überprüfung beim VS länger dauern. Danach erfolgt keine Anfrage mehr durch die Waffenbehörde beim VS, außer man gibt die Erlaubnisse ab: Dann wird durch die Waffenbehörde die Löschung der Daten beim VS initiiert.
  2. Die Waffe auf gelb sind gebraucht und bekamen im Rahmen der Erstbefüllung damals die 2012er ID und haben sie noch heute. Waffen die neu angelegt werden, weil es Neuwaffen, sind bekommen daher gerade eine 2020er ID.
  3. Also im Saarland gibt Überprüfungszeiten von über einem Jahr.. Da sind drei Monate doch ganz annehmbar.
  4. Zukünftig werden über die IDs die Käufe/Verkäufe abgewickelt. Teils werden von den Waffenbehörden schon sog. Stammdatenblätter an die Waffenbesitzer herausgegeben. Da stehen alle drei IDs drauf. Der Eindruck findet aber schon ca. ein Jahr statt.
  5. Ich kann dir das genaue Modell der dir vorliegenden Waffe zwar nicht sagen, aber gemäß der mir vorliegenden Liste sind die von Hämmerli gefertigten Luftgewehre... - Mod. 471, gezogener Lauf, Kaliber 4,5mm; vor 01.01.1970 hergestellt bzw. in den Handel gekommen. - Mod. 472, gezogener Lauf, Kaliber 4,5mm; vor 01.01.1970 hergestellt bzw. in den Handel gekommen. - Mod. Junior, gezogener Lauf, 4,5mm; vor 01.01.1970 hergestellt bzw. in den Handel gekommen. - Mod. MatchCO2, gezogener Lauf, Kal. 4,4mm; vor 01.01.1970 hergestellt bzw. in den Handel gekommen. Das Mod. 4 HS 03, Kal. 4,5mm ist lt. Herstellerauskunft vermutlich vor 1970 hergestellt bzw. in den Handel gekommen.
  6. Und er redet zu lang und wiederholt sich. Zweite Fragerunde schaffen die in dem Tempo nicht ... "äh ... äh.... äh".... nervig. 😕
  7. Datenbereinigung musste bis 31.12.2017 abgeschlossen sein. (Beginn 2013) Viele Behörden haben aber schlicht gepennt und erst 2016/2017 angefangen. Da war dann nicht mehr viel mit bereinigen. Entsprechend sehen die Datensätze mancher Behörde aus.
  8. Niels ist stellvertretender Leiter der Fachlichen Leitstelle und hat das NWR von Anfang an mit aufgebaut. Und hinsichtlich der Jagdwaffen hast du ihn bestimmt falsch verstanden. Die waren von Anfang an dabei.
  9. Naja, jeder Waffenbesitzer hat mindestens eine.. Das ergibt sich aus der Natur der Sache. Und wenn ein Sachbearbeiter das falsch interpretiert, stellt es spätestens der Rechtsausschuss oder das VG klar.
  10. Steht da nicht. Da steht ... ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat und.. Der Part mit den einzelnen Waffen bezieht sich auf die Sportordnung und steht bereits jetzt in den Bedürfnisbescheinigungen so drin. Das ist nichts neues, nur hat man die gegenwärtige Praxis der Verbände ins Gesetz aufgenommen.
  11. Richtig lesen - da steht: ... ist glaubhaft zu machen, dass.... 2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportord- nung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Nichts anderes.
  12. Davon steht ja auch gar nichts in dem Entwurf. Richtig lesen... ?
  13. Bei mehreren tausend Waffenbesitzern mit mehreren tausend Waffen...? Prost Mahlzeit.. Ach, und dann... LWB umgezogen... Mist, wo hat ich den Zettel mit der ID..? ?
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