Zum Inhalt springen

Raiden

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    8.565
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Raiden

  1. Allgemein: Damit sich der Betreiber der Anlage davon überzeugen kann, dass ein Schütze berechtigt ist, gemäß seinem Vorhaben zu schießen. Siehe AWaffV Paragraph 9. Bei einem Sportwettkampf ist das einfacher, aber es gibt ja noch andere Arten des Schießens. Das mit dem "Pulverschein" für wiedergeladene Munition ist natürlich Humbug...
  2. Ach ja, das gute, alte MHD. Am besten find ich ja Leute, die Sachen, bei denen das MHD abgelaufen ist, ungesehen wegwerfen. Ich frage solche Leute dann immer, wie sie sich davon überzeugen, ob ein Apfel noch genießbar ist. Das heißt 'mindestens haltbar bis' und nicht 'tödlich ab'.
  3. Wow, mehr kann man dazu nicht sagen. Dem TE wird illegaler Waffenerwerb vorgeworfen und er soll sich keinen Rechtsbeistand dazuholen dürfen. Stattdessen fantasierst du über Schikanen. Geht's noch? Sagt einiges über deinen Charakter aus...
  4. Auch LM, ein Schütze senst mindestens 20x in eine Seitenblende, weil er eine Kornschutzbacke mit dem Korn verwechselt hat.
  5. Bei der Bundeswehr haben wir damals bei einer Ausbildung als Roleplayer teilgenommen, ich hatte mit ein paar Kameraden einen illegalen Checkpoint aufgebaut. Es war etwas kälter und ich hatte den langen, grauen BW-Mantel an, darunter hatte ich eine Full-Size-Uzi versteckt. Vorbei kommt eine Bundeswehrpatrouille und durchsucht und entwaffnet meine Truppe. Problem ist: sie haben meine Uzi nicht gefunden. Patrouille zieht weiter, ich zieh die MP und rufe "Peng, peng, tot" zur Gruppenführerin. Die Ausbildungsleitung attestierte mir später ein gewisses "Überengagement"
  6. PS: Jeder, auch jemand ohne WBK, kann eine Erwerbsberechtigung für Altdeko (also auf WBK beantragen), man muss dazu weder Bedürfnis noch Sachkunde nachweisen. Lediglich Mindestalter 18 Jahre sowie Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sind Voraussetzung. In dem Zusammenhang muss dann auch die Aufbewahrung dargelegt werden.
  7. Der Gesetzgeber, in seiner unendlichen Weisheit, hat sie deswegen ja auch unbrauchbar gemachte Schusswaffen genannt. Altedekos gelten rechtlich übrigens explizit als Schusswaffen nach Paragraph 1 WaffG.
  8. Verschlossenes Behältnis muss sein. Ein Behältnis ist nicht dazu bestimmt, durch Menschen betreten zu werden. Ein verschlossener Raum reicht also nicht. Siehe auch hier: https://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-diebstahl-im-besonders-schweren-fall-243-stgb/ Du könntest versuchen eine Ausnahme bei deinem für dich zuständigen Amt zu beantragen: AWaffV Paragrap 13 (6) Die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse, Waffenräume oder alternative Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde. In diesem Fall hat sie die niedrigeren Anforderungen festzusetzen. Welche Vorbehalte hat denn deine Frau? So, wie die Waffe jetzt ist, entspricht sie gültigem Recht und kann nicht einfach mit ner Bohrmaschine und etwas Spucke reaktiviert werden. Vielleicht können wir etwas Schützenhilfe leisten.
  9. 1.a) Nachweis ist nicht notwendig, wäre aber sicherlich hilfreich. 1.b) Wenn du jetzt eine Altsammlung kaufst und das kommt irgendwie raus, hast du halt eine gewaltige Arschkarte gezogen. Kann man nur von abraten. 2.) Ein Umbau auf die aktuellen Vorgaben ist durchaus möglich. Der zukünftige Erwerber hat aber auch die Möglichkeit, die Altedeko auf WBK zu erwerben, siehe AWaffV Paragraph 25c (3) 3.) Es gibt umfangreiche Anzeigepflichten, siehe WaffG Paragraph 37d 4.) Geh mal von mindestens ein paar hundert Euro aus. PS: Altedkowaffen müssen wie Salutwaffen und erlaubnisfreie Waffen aufbewahrt werden, das heißt mindestens ein festes, verschlossenes Behältnis, siehe AWaffV Paragraph 25c (4) Setz dich am besten mit der Fa. Niedermeier in München in Verbindung, die sind auf sowas spezialisiert.
  10. Hatte gerade meinen dritten Termin als Sportschütze, ein Kamerad hatte seinen Revolver dabei und streut recht über die Scheibe. "Kannste gerne mal ausprobieren, ist aber noch nicht eingeschossen." Ich schieße, er beobachtet am Spektiv. "10, 10, 10, 10, 9. Streber."
  11. Mit dem M1 Carbine geschossen, plötzlich fingen die Treffer an, in der Seite zu wandern, also etwas nachgestellt. Nach ein paar Schuss wieder das gleiche. Großes Rätselraten, schon an den eigenen Schießkünsten gezweifelt. Auf einmal stand die Kimme dann komplett schräg, das Blechteil ist an einer Biegestelle einfach abgerissen.
  12. Gewisse Dinge muss man einfach mal gemacht haben. Wenn schon jeder Dahergelaufene Räubergeschichten erzählt, dass man mit der P1 nix trifft, muss man das schließlich überprüfen
  13. Tatsächlich noch nie und ich schäme mich ein bisschen mehr!
  14. Da sich in jedem zweiten Thread die Leute an die Gurgel gehen und mir das ständige Gekeife derbe auf den Sack geht, dachte ich, dass ein Thread der anderen Sorte mal ganz gut tut. Die meisten im Forum sind ja schon länger aktiv, da sammelt sich einiges an lustigen, kuriosen oder merkwürdigen Geschichten im Zusammenhang mit Waffen/Jagd/Sport an. Aber auch andere Sachen sind vielleicht erwähneswert, ich fange mit einem Geständnis an: Ich habe noch nie mit den Klassikern P38/P1, 08 oder einer C96 geschossen und schäme mich ein bisschen 😞
  15. Sollte keine Rolle spielen. Die gesteigerte Hürde für den Erwerb ist ja die Teilnahme an einem/an Wettkampf/Wettkämpfen. Beim BDMP heißt es zum Beispiel: Für die 3. KW Teilnahme mit einer der vorhandenen KW an einer Landesmeisterschaft oder an zwei "niedrigeren" Wettkämpfen. Der Grund allerdings für die dritte Kurzwaffe ist in der Regel: Zur Ausübung einer weiteren Disziplin. Es ist also nirgends gefordert oder festgeschrieben, dass die dritte KW eine Wettkampfwaffe ist oder sein soll. Für das Bedürfnis zum Besitz (siehe Paragraph 14(5) "Erwerb und Besitz" heißt es dort) würde ich also die gleichen Maßstäbe wie zum Erwerb anlegen, ergo Teilnahme mit einer der Waffen an einer Landesmeisterschaft oder zwei anderen Wettkämpfen. Das Besitzbedürfnis kann ja aus der Logik und Handhabung des WaffG nicht strengere Maßstäbe anlegen als das Bedürfnis zum Erwerb. (Die zweite Möglichkeit (für den Wettkampfsport, also Ersatzwaffen, zur Leistungssteigerung etc.) dürfte auf die wenigsten Überkontingentler zutreffen und Bedarf einer ganz anderen und aufwendigeren Begründung). edit: Formatierung spinnt rum...
  16. Schön und gut, aber fürdas Thema hast du deinen eigenen Thread, das muss nicht überall sonst durchgekaut werden. Da gebe ich CZM52 schon Recht.
  17. Kommt drauf an, wie man seine Neulinge instruiert...
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.