Zum Inhalt springen

Raiden

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    8.680
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Raiden

  1. Bin mir ziemlich sicher, dass von den 1,3 Millionen Mitgliedern die allermeisten gar nicht schießen, sondern sich einmal im Jahr, zu Wein, Weib und Gesang, eine lustige Tracht anziehen.
  2. Sich in Räuberzivil mit Schutzweste, Kevlarhelm und Panzerfaust ablichten zu lassen, hinterlässt natürlich einen viel besseren öffentlichen Eindruck.
  3. Sonst könnte mancher Zeitgenosse auf die Idee kommen, mit "Waffe laden/entladen" könnte das Magazin gemeint sein. Siehe Thread. Wobei: "große" Magazine gelten ja mittlerweile als verbotene Waffe
  4. Ich geb es auf. Hier wurde schon mindestens 3x der Verordnungstext zitiert und trotzdem kommen Trotzigkeit und halbseidene, falsche Merkblättchen ohne Gesetzescharakter. Macht, was ihr wollt. Aber hinterher nicht rumjammern.
  5. Weil Gesetz und Verordnung geändert wurden, kannst im Bundesanzeiger nachlesen. Magazine waren bis kurzem auch "nichts" und jetzt sind es verbotene Waffen.
  6. Ich wäre ja froh, wenn mal irgendjemand zwischen Kaliber und Patrone unterscheiden könnte und du kommst gleich mit solchen Feinheiten
  7. Dann schau in Beitrag Nr.5 Jetzt wurde dir schon auf dem Silbertablett präsentiert, wo geschrieben steht, dass Altdeko als Schusswaffe gilt und du redest immer noch dagegen.
  8. Hallo? Das wurde doch schon in den ersten Beiträgen mit Zitat und Quellenangabe widerlegt! Im Übrigen gelten Alt-Dekowaffen als Schusswaffen, siehe Paragraph 25c Absatz 1 AWaffV.
  9. Ist ein Butterbrotbeutel ein Raumgebilde?
  10. Als Aufsicht könnte man ja alternativ auch einfach mal die Kirche im Dorf lassen. Ansonsten halte ich mich tatsächlich von solchen kleingeistigen Sitten fern. Wenn der Betreiber des Stands bzw. dessen Aufsichten nur eine Patrone in die Büchse laden lassen, weil, O-Ton, "sonst die Unfälle zunehmen", muss er halt auf Umsatz verzichten. Das sind dann die gleichen Kaliber, die bei einem gefüllten Magazin Schnappatmung bekommen, aber das Maul nicht aufbekommen, wenn jemand die gesamte Schützenreihe beim Auspacken überstreicht. Ironischerweise erfolgt beim Ansprechen oft: "Ist ja nicht geladen"
  11. Ich schrieb aber nicht von verschiedenen Verbänden.
  12. Nunja, wenn jemand meint, es stünde im Waffengesetz, dass nicht mehr als 5 Patronen geladen werden dürfen und derjenige dann die Ausübung von Disziplinen seines eigenes Verbandes verunmöglicht, dann sollte man vielleicht mal über "verbandsschädigendes Verhalten" nachdenken. Man muss sich nicht jeden Quatsch bieten lassen. Aber wie ein Vorredner schon sagte: Keine Nerven mehr für so ein Gekasper. Bin daher froh, wenn ich alleine auf dem Schießstand bin und mir kein unqualifiziertes Gequassel anhören muss. Und wenn, nehme ich es nur noch zu meiner Belustigung zur Kenntnis.
  13. Das ist das große, schizophrene Dilemma des VdRBW. Man möchte oder muss auf Biegen und Brechen irgendwie militärisch sein. Die Tätigkeit und der erlaubte Umfang als anerkannter Sportverband stehen dem aber diametral entgegen.
  14. Ganz wichtig auch beim VdRBw: Teilladen! Fertigladen! Was auch immer diese Separierung bringen soll. Hört sich zumindest wichtig an.
  15. Dann forsch mal, warum die in die Höhe schießende Anzahl von kl. WS nach 2015 plötzlichen Verschärfungsbedarf und Besorgnis ausgelöst hat, aber keinen Anlass zur Ursachenbeseitigunggeboten hat.
  16. Kannst aber auch immer noch verkaufen bzw. überlassen. Siehe Paragraph 25c Absatz 3 der AWaffV.
  17. Was soll der TE als Jäger mit "Sportgeräten" anfangen?
  18. Bitte was?
  19. Der Thread hat Potential. 🍿
  20. Was passiert sonst?
  21. (1) Für Schusswaffen, die 1. vor dem 1. April 2003 entsprechend den Anforderungen des § 7 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung unbrauchbar gemacht worden sind, Uraltdeko 2. vor dem 8. April 2016 entsprechend den Anforderungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.4 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957) unbrauchbar gemacht worden sind und die ein Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 11 der Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung aufweisen oder BKA-Raute 3. vor dem 28. Juni 2018 entsprechend den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 unbrauchbar gemacht worden sind, EU-Deko(alt)
  22. Altdeko ist wie Salut aufzubewahren. Par.25c (4) AWaffV: § 39b Absatz 3 des Waffengesetzes gilt für die unter Absatz 1 Satz 1 genannten Schusswaffen (-> Altdeko) entsprechend. Par.39b (3) WaffG: (3) § 36 Absatz 3, 4 und 6 ist auf Salutwaffen nicht anzuwenden. Sind Regelungen einer auf Grund von § 36 Absatz 5 erlassenen Rechtsverordnung anwendbar, sind Salutwaffen wie von der Erlaubnispflicht freigestellte Waffen zu behandeln. Par.13 (2) Nr.1 AWaffV: mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
  23. Interpretationswürdig, da das Magazin zur bestimmungsgemäßen Füllung nicht entfernt wird.
  24. .
  25. Wie verhält sich das mit EFP bzw. mit der Mitnahme? Mitnehmen darf man auf dem EFP ohne weitere Erlaubnis gemäß Paragraph 32 Absatz 3 Nummer 2 ja nur Kat. B und C : "Sportschützen, die bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien B oder C und die dafür bestimmte Munition zum Zweck des Schießsports mitnehmen," Für alles andere muss eine Erlaubnis nach Absatz 1 erteilt werden. Wenn man die Waffe als Kat. B auf dem EFP mitnimmt, im Ausland dann aber tatsächlich eine Kat. A hat, gibt das dann keine Probleme? Oder beantragen die IPSCler immer die befristete Erlaubnis zur Mitnahme nach Absatz 1?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.