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Raiden

WO Silber
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  1. Das ist das große, schizophrene Dilemma des VdRBW. Man möchte oder muss auf Biegen und Brechen irgendwie militärisch sein. Die Tätigkeit und der erlaubte Umfang als anerkannter Sportverband stehen dem aber diametral entgegen.
  2. Ganz wichtig auch beim VdRBw: Teilladen! Fertigladen! Was auch immer diese Separierung bringen soll. Hört sich zumindest wichtig an.
  3. Dann forsch mal, warum die in die Höhe schießende Anzahl von kl. WS nach 2015 plötzlichen Verschärfungsbedarf und Besorgnis ausgelöst hat, aber keinen Anlass zur Ursachenbeseitigunggeboten hat.
  4. Kannst aber auch immer noch verkaufen bzw. überlassen. Siehe Paragraph 25c Absatz 3 der AWaffV.
  5. Was soll der TE als Jäger mit "Sportgeräten" anfangen?
  6. Der Thread hat Potential. 🍿
  7. (1) Für Schusswaffen, die 1. vor dem 1. April 2003 entsprechend den Anforderungen des § 7 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung unbrauchbar gemacht worden sind, Uraltdeko 2. vor dem 8. April 2016 entsprechend den Anforderungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.4 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957) unbrauchbar gemacht worden sind und die ein Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 11 der Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung aufweisen oder BKA-Raute 3. vor dem 28. Juni 2018 entsprechend den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 unbrauchbar gemacht worden sind, EU-Deko(alt)
  8. Altdeko ist wie Salut aufzubewahren. Par.25c (4) AWaffV: § 39b Absatz 3 des Waffengesetzes gilt für die unter Absatz 1 Satz 1 genannten Schusswaffen (-> Altdeko) entsprechend. Par.39b (3) WaffG: (3) § 36 Absatz 3, 4 und 6 ist auf Salutwaffen nicht anzuwenden. Sind Regelungen einer auf Grund von § 36 Absatz 5 erlassenen Rechtsverordnung anwendbar, sind Salutwaffen wie von der Erlaubnispflicht freigestellte Waffen zu behandeln. Par.13 (2) Nr.1 AWaffV: mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
  9. Interpretationswürdig, da das Magazin zur bestimmungsgemäßen Füllung nicht entfernt wird.
  10. Wie verhält sich das mit EFP bzw. mit der Mitnahme? Mitnehmen darf man auf dem EFP ohne weitere Erlaubnis gemäß Paragraph 32 Absatz 3 Nummer 2 ja nur Kat. B und C : "Sportschützen, die bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien B oder C und die dafür bestimmte Munition zum Zweck des Schießsports mitnehmen," Für alles andere muss eine Erlaubnis nach Absatz 1 erteilt werden. Wenn man die Waffe als Kat. B auf dem EFP mitnimmt, im Ausland dann aber tatsächlich eine Kat. A hat, gibt das dann keine Probleme? Oder beantragen die IPSCler immer die befristete Erlaubnis zur Mitnahme nach Absatz 1?
  11. Finde die Zeitlupenaufnahme aus dem Video recht anschaulich: https://youtu.be/UFVgSmNFh7w
  12. Dem VDB mehr oder weniger Raffgier zu unterstellen, so ist es zumindest bei mir angekommen, halte ich für ziemlich frech. 36€ x 1500 neue Fördermitglieder=54.000€. Davon wird niemand reich. Im Unterschied zu den Sport-Verbänden hängen beim VDB aber tausende Existenzen daran, dass die Gesetzgebung zu unseren Gunsten stattfindet. Von daher hat er ein natürliches Interesse daran, sich für uns einzusetzen. Ohne Händler können wir nun einmal nichts neues kaufen. Ich sehe hier eher Synergien/Symbiosen als ein Ausnutzen der Schützen. Wer aber, trotz aller anzuerkennenden Leistungen der Vergangenheit, auf Vernunft und Rationalität der Grünen und Roten setzt, sollte sein diesbezügliches Vertrauen überdenken. Bei der letzten Verschärfung/Verarschung haben wir derbe auf die Schnauze bekommen. Es verwundert daher nicht, dass zahlreiche Mitglieder aus der Basis über das gleiche, träge erscheinende Vorgehen wie bisher nicht gerade begeistert sind.
  13. Ich möchte bitten, in diesem Thread keine Begrifflichkeiten durcheinander zu werfen. Rückschlag ist nicht gleich Rückstoß. Ich beschäftige mich mal mit dem Hatcher.
  14. Naturlich wird der Rückstoß stärker, da Impuls = Masse mal Geschwindigkeit
  15. Druck ist aber etwas anderes als ein Impuls. Impuls = Masse mal Geschwindigkeit (Geschossgewicht plus halbe Pulverladung mal Geschossgeschwindigkeit) Rückstoßimpuls daher auch Masse mal Geschwindigkeit. Es wird keine Arbeit verrichtet Druck = Kraft durch Fläche Es wird Arbeit verrichtet
  16. @AWO425 danke, kommt auf die Einkaufsliste, dennoch wäre ich Vorabausführungen nicht abgeneigt @sniperd du verwechselst hier Gasdruck mit Rückstoß
  17. Moin zusammen, ich habe eine waffentechnische Verständnisfrage bezüglich des Themas Rückstoß. Und zwar folgt, gemäß des dritten newtonschen Gesetzes, auf die Beschleunigung des Geschosses eine Gegenreaktion, der Geschossrückstoß. Wo oder wie genau dieser angreift, ist mir aber noch nicht ganz klar. Ausgehend von einem Rückstoßlader mit gekoppelter Lauf-/Verschlusseinheit oder auch von einer stoffschlüssig verriegelten Kanone: Gemäß den gängigen Darstellungen , beispielsweise bei Dannecker, wirkt der Geschossrückstoß auf die Lauf-/Verschlusseinheit und treibt diese zurück. Wo genau aber greift der Rücksstoß an? -Wird dieser durch den physischen Kontakt der beiden Feststoffe Geschoss und Lauf vom Geschoss auf die Innenwand des Laufes übertragen? -Wird dieser vom Geschoss über die Gasdrucksäule auf die Patronenhülse und darüber auf den Stoßboden übertragen (Gaskissentheorie)? -Spielt beides zusammen und wenn ja, in welchem jeweiligen Maße? Zum Gasrückstoß/Raketeneffekt: Wirkt dieser: -vornehmlich über die Gassäule im Lauf auf den Stoßboden? -vornehmlich auf die Stirnfläche der Mündung? -auf beide Weisen und wenn ja, in welchem jeweiligen Maße? Was bedeutet dies nun für den Rückstoßlader mit formschlüssiger Verriegelung? -Wirkt der Rückstoß des Geschosses auf die Laufinnenwand und schiebt der Lauf somit, durch die Kopplung, den Verschluss zurück? -Wirkt der Rückstoß gemäß der Gaskissentheorie auf den Stoßboden/Verschluss und zieht somit der Verschluss den Lauf zurück? -Oder passiert beides und wenn ja, in welchem jeweiligen Maße? -in welchem Maße ist der Gasrückstoß beteiligt?
  18. Wahrscheinlich ist der günstigste Zeitpunkt zum Reagieren der, wenn man drei Tage dafür Zeit hat, aber dummerweise gerade auf der Shot Show ist.
  19. "Wir setzen ferner darauf, dass bei SPD und Bündnis90/Die Grünen die grundrechtlich geschützten Rechte von Sportschützen, Jägern, Sammlern, Handel, Industrie etc. geachtet werden und Rationalität das Handeln bestimmt und nicht Polemik." Hallo? Wacht endlich auf, der gesamte feuchte Wunschtraum eines Gesetzesentwurfs ist nichts weiter als Polemik und das wird sich bei den genannten auch nicht ändern! Wenn wir erst reagieren, wenn es in die Absrimmungen geht, ist es schon zu spät. Ein Zuckerl hier und da, aber im Grunde werden wir in jeder Runde trocken rangenommen. Wir müssen vorher das Maul aufmachen und auch mal vorher was fordern. Der Paragraph 14 enthält auch keine Fehler, das ist gewollt so und ihr wurdet dabei verarscht. Genau wie bei der gelben 10er-WBK. "Der DSB mit seinen 1,3 Millionen Mitgliedern hat sich seit Jahrzehnten in der Waffenrechts Debatte stets auch im Interesse der Großkaliberschützen eingesetzt. So hat er, als der Gesetzgeber 2003 vorsah, alle sportlich genutzten Halbautomaten unter den Anscheinsvorbehalt zu stellen und vom FWR ein Vorschlag für Ausnahmen erarbeitet wurde, an entscheidender Stelle zugestimmt und allein dadurch die entsprechenden Ausnahmen des § 6 der Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz ermöglicht, obwohl er zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht betroffen war." Das kann man ja wohl als Selbstverständlichkeit ansehen, den anderen Verbänden nicht grundlos in die Suppe zu spucken. Wo liegt also bei einer Zustimmung die große Leistung? Alles andere wäre unverzeihlich gewesen. Aber beim DSB gibt es ja auch keine Glocks und Berettas.
  20. Die kann man dann auf Paragraph 13 (3) AWaffV hinweisen.
  21. Also weiter wie bisher mit vertrauensvollen Gesprächen im Hinterzimmer und viel Vaseline.
  22. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet. Der Satz stammt nicht von mir.
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