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McLOVIN

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  1. Hallo, jetzt habe ich nochmal eine offizielle Antwort von der Waffenbehörde. Es ist, wie die meisten es erklärt haben, nicht erlaubt. Mit Kaliber wird NUR der Durchmesser gemeint und daher wird 9mm Luger als ein größeres Kaliber als .223Rem bezeichnet, auch wenn die Energie da ganz was anderes aussagt. Den Sinn kann ich nicht nachvollziehen, aber darum geht es hier auch nicht, sondern darum, ob es erlaubt ist. An alle, die aus irgendeinem Grund das Bedürfnis hatten, sich negativ über die Frage zu äußern. Es schadet nicht, wenn man Dinge hinterfragt! Wenn ein Gesetz für Jemand nicht 100% klar ist und keine offizielle Antwort vom Gesetzgeber gibt, dann sollte einem nicht die Möglichkeit weggenommen werden, Fragen zu stellen. Liebe Grüße
  2. Anbei die Rückmeldung des BKA. Dann warte ich mal die Rückmeldung der Waffenbehörde ab.
  3. Dann soll es so sein, werde aber dann auch 100% sicher von der Antwort sein und eine Quelle dazu haben. Vielen Dank nochmal an Alle, die ihre Beiträge hier geleistet haben. Ich beabsichtige hier niemanden das Gegenteil zu beweisen. Ich möchte mich bloß informieren und meine Erfahrung auch anderen mitteilen. So wie es sich in einer Community gehört. Ich denke nur, nur weil etwas bisher immer so funktionierte, muss nicht unbedingt nur die einzige Lösung sein und wenn das Gesetz mir etwas erlauben sollte, dann möchte ich Anspruch darauf haben.
  4. UPDATE: Ich hatte eben eine telefonische Beratung mit einem Anwalt gehabt. Er hat mir erklärt, dass ich ein Wechselsystem in Kaliber 9mm erwerben darf, wenn ich dafür eine gewisse Disziplin schießen darf. Das "geringerer" Kaliber muss nicht zwingend nur kleinerer Durchmesser bedeuten. Allerdings hat er mir dazu erwähnt, dass ich optimalerweise mich als erstes bei der zuständigen Behörde melden soll und das besprechen soll, um mögliche Komplikationen vermeiden zu können. Fazit: Ich darf für die Hauptwaffe im Kaliber .223 ein Wechselsystem in Kaliber 9mm erwerben, nur wenn ich eine anerkannte Disziplin damit schießen kann. Man sollte es lieber vorab mit der Waffenbehörde besprechen, selbst wenn sie es verbieten sollten, kann man sich mit einem Anwalt durchsetzen. Ob es sich lohnt, ist eine andere Frage. Ich habe eben mit der zuständigen Waffenbehörde telefoniert. Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass es nicht klar ist, ob mit "geringer" auch wirklich nur kleinerer Durchmesser gemeint ist. Sie haben mich drumgebeten eine E-Mail zu schreiben und sie würden meine Frage weiterleiten und schriftlich beantworten. Ich würde also bisher sagen, dass es noch offen ist, ob man ein Wechselsystem in Kaliber 9mm für eine Hauptwaffe in Kaliber .223 erwerben darf. Ich schicke gleich die Email los und wurde euch natürlich die Antwort mitteilen.
  5. Hey. Danke auch für die Antwort. Hier auch die gleiche Frage, wo kann ich im Waffengesetz nachschauen, wie es geregelt ist. Ich habe bisher nämlich von "geringeren" Kaliber gelesen und nicht von kleiner oder größer. Nein, Disziplinen dazu kenne ich nicht. Ich werde mich darüber auch informieren. Interessant. Ich habe eben auch einen Rückruf von einem Anwalt beantragt und werde mal da nachfragen, ob es 100% so ist. Ich glaube aber leider schon. PS: sorry, dass ich hier mehrere Antworten posten musste. Ich wusste nicht, wie man mehrfach zitieren konnte. Jetzt habe ich es aber
  6. Vielen Dank für die Rückmeldung. Kannst du mir bitte erwähnen, wo genau diese Regelung im Waffengesetz steht. Ich habe bisher nämlich nur von gleichen oder geringeren Kaliber gelesen. Was ist also genau mir "geringer" gemeint. Es könnte ja, geringere Kraft oder Volumen heißen.
  7. Achja, zur Info: ich habe diese Frage auch an das BKA weitergeleitet. Die Antwort werde ich auch hier posten. Ich würde mich dennoch über eure Erfahrungen und Info freuen!
  8. Moin liebe Leute, ich besitze eine halbautomatische Büchse im Kalibe .223Rem. Ich möchte demnächst mir ein Wechselsystem im Kaliber 9mm Luger anschaffen. Allerdings habe ich hierzu einige Fragen. Die halbautomatische Büchse gilt als Langwaffe, weil der Lauf und Verschluss über 30cm lang ist und die gesamtlänge 60cm überschreitet. Meine Frage wäre, dürfte ich einen Wehchselsystem mit einem Lauf, der mit dem Verschluss unter 30cm liegt, sodass sie als Kurzwaffe gilt, erwerben? Wenn ja, muss das Wechselsystem im Originalform vom Herrsteller insg. unter 30cm liegen oder darf man beispielsweise ein 10,5 Zoll Lauf von einem Büchsenmacher kürzen lassen? Falls es zusätzlich wichtige Details zu beachten gibt, die ich aktuell nicht erfragt habe, würde ich mich über eure Hilfe freuen. Mit freundlichen Grüßen
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