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russelcouts

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  1. mir wurde ein mustergültiges Verhalten schriftlich attestiert, das heisst ich hab null Problem ihnen meine Meinung zu sagen. Einschüchterungspotential der Behörde bei mir = 0. Aus welchem Grund ist das Alter relevant?
  2. na ja, ich hab zwei Sachkundekurse gemacht. Jeweils 1-2 Tage soweit ich noch weiss, ein paar mal eine in der Hand gehabt, in einem Kurs 1x5 Schuss mit dem Revolver. Da soll viel hängenbleiben? Bei den Besuchern ja offensichtlich nicht.
  3. da der Karabiner früher mindestens 30 Jahre im Schlafzimmer meiner Eltern rumgestand ohne dass es jemanden gekümmert hätte hab ich kein Problem damit nein. Ein Kontrolleur der mal bei mir daheim war hat gefragt ob ich alleine wohne denn dann könnte ich die Sturmgewehre doch als Wanddeko nehmen das sei kein Problem. Andere Länder andere Sitten...
  4. ihr hättet in der Situation vermutlich an alles gedacht nehme ich an...ob direkt angesprochen oder nicht ändert am Verhalten der Prüfer trotzdem nichts.
  5. Merci für die Antworten, Sachbearbeiter müssen nicht sachkundig sein? Das ist ja schön.
  6. Liebes Forum Ich bräuchte eure Hilfe um dem Landratsamt einen Brief zu schreiben. Dieser sollte juristisch einigermassen gewandt geschrieben sein. Zuerst eine kleine Geschichte die in Oberbayern vor einer Woche passiert ist. Unangekündigt standen 3 Personen des Landratsamts vor der Türe. Diese wollten eine Waffenkontrolle durchführen. Die Atmosphäre während des ganzen Besuchs war sehr höflich fast schon zu höflich von Seiten der Behördenmitarbeiter (Alter und Geschlecht aller Personen lasse ich hier vorerst mal weg). Sie haben sich nicht ausgewiesen wurden aber auch nicht danach gefragt. Als erstes wurde im Beisein der Personen mein Tresor geöffnet, ich habe ein Kurzwaffe und einen Schalldämpfer gezeigt. Dann hat meine Mutter aus einem anderen Safe einen Karabiner gezeigt. Dann sind Sie wieder gegangen. Eine Wochen später kam Post. Das LRA beabsichtigt die Waffenbesitzkarte meines Vaters zu widerrufen. Munitionserlaubnis hat er keine. Die Waffe ist für Anlässe der Gebirgsschützenkompanie. Dummerweise hat meine Mutter den Safe geöffnet was Sie nicht hätte machen dürfen da die WBK mein Vater hat. Sie beabsichtigen wegen diesem einmaligen Verstoss die WBK zu widerrufen (Heisst das eigentlich die Behörde hat hier Ermessensspielraum ob Sie das tun oder ist der Entzug obligatorisch?). Sie geben aber grosszügigerweise 2 Wochen Zeit für eine Stellungname. Im Nachgang habe ich das ganze nochmal Revue passieren lassen. Ich hatte schon gemutmasst, dass das ein Problem sein könnte mit dem Öffnen des Safes, da alles sehr höflich abgelaufen und diesbezüglich keinerlei Anmerkungen gefallen sind hab ich gedacht Sie lassen es auf sich beruhen und die Sache sei erledigt. Falsch gedacht sag ich nur. Dass hier ein Fehler seitens meiner Mutter (74, Vater 83) gemacht wurde ist unbestritten und ziehe ich nicht in Zweifel. Aber nun zu meinen Beobachtungen während des Besuchs (zu mir: ich habe zwei Jagdprüfungen in verschiedenen Ländern gemacht, Jagdschützenmeisterprüfung, Waffensachkunde, Sprengstofferlaubnis etc. und insgesamt 26 Waffen vom Kleinkaliber bis zur 338 Lapua und viele Kriegswaffen unterschiedlichster Bauart in verschiedenen Ländern, ich sage jetzt mal ich kenne mich seht gut aus). Ich habe den Safe geöffnet und die Waffe ohne Magazin und mit geöffneter Kammer übergeben. Die Prüfer haben nicht nach dem Ladezustand gefragt oder dergleichen. Dann hat eine Person nach der Nummer gesucht (hatte keine Ahnung wo suchen) dabei zeigt der Lauf auf auf eine andere Person im Raum. Dann hat meine Mutter den Karabiner 8x57 gezeigt (Lauf zur Decke). Ungesichert, Kammer verschlossen. Wie das ein Laie halt macht. Die Waffe wurde ohne den Sicherungs- und Ladezustand zu erfragen angenommen. Dann wurde ohne irgendwelche Manipulationen nach der Seriennummer gesucht. Die Waffe wurde horizontal gehalten, weiss nicht ob der Lauf direkt auf eine Person gehalten wurde. Dann fiel folgender Satz: Hat das eine Marke? Irgendeiner der andere Prüfer sagte: Karabiner. Dann erst wurde die Kammer geöffnet. Nachdem man die Nummer endlich hatten wurde vom Prüfer die Kammer geschlossen und der Karabiner gespannt und ungesichert meiner Mutter übergeben. Die hat diesen zurückgestellt. Ich bin später nochmals nachschauen und es war wirklich noch gespannt, ich hatte mich nicht geirrt! Ich hab dann noch etwas Smalltalk gemacht, dass Sie sich ja mit Waffen gut auskennen müssen etc…. Darauf wurde geantwortet dass Sie eine Sachkunde gemacht hätten. In einem Sachkundelehrgang (zumindest was ich kenne) lernt man einen Scheiss über eine sichere Waffenhandhabung, wenn man viel Glück hat ist eine zum zeigen da…das soll reichen um Waffen von der Beretta bis zur AK47 sicher handzuhaben???? Niemals meiner Ansicht nach. Der Prüfer sollte mindestens die Jagdprüfung haben, besser wäre eine Büchsenmacherausbilung um dieser hoheitlichen Tätigkeit nachgehen zu dürfen imho. Ich hatte mir vor dem Schreiben des LRA schon gedacht ob ich nicht mit dem Verantwortlichen reden sollte um auf das Verhalten der Prüfer hinzuweisen damit in Zukunft keiner gefährdet wird oder zumindest kein so laienhaftes Verhalten an den Tag gelegt wird, hab mich aber dann dagegen entschieden. Der Brief ihrerseits hat mich die ganze Sache nochmals überdenken lassen und jetz wird eine gesalzener Brief fällig. Meiner Meinung nach wurden durch die Handhabung der Prüfer andere Personen stark gefährdet. Die Antworten und die Handhabung der Prüfer zeigt grobe Unkenntnis und Überforderung. Aufgrund der gravierenden Mängel bei der Überprüfung würde ich die waffenrechtliche Überprüfung als nicht geschehen betrachten:). Könntet ihr mir bei der Formulierung und den relevanten Artikeln aus dem Waffenrecht und dem Strafgesetzbuch behilflich sein? Manche Juristen und Interessierte kennen sich bestimmt aus welche Folgen das Verhalten hätte, hätte ich die Waffe so behandelt und die Prüfer wären die Experten. Dann hätte es wahrscheinlich einen noch längeren Brief des LRA gegeben. Der Sinn des Briefs ist nicht die WBK meines Vater „zu retten“, diese Wahrscheinlichkeit schätze ich als sehr gering ein?! Sondern ich würde Ihnen gerne eins reinwürgen weil mich die Sache so ärgert, dass hier ein Verstoss angeprangert wird und die Verstösse der Prüfungsbehörde unter den Tisch fallen. Ich finde in diesem Fall muss man sich wehren gegenüber der Behörde. Interessant wäre noch wenn das in die Presse z.B. als Leserbrief in der Lokalpresse kommen würde. Haben andere evtl ähnliche Erfahrungen gemacht? Herzlicht und vielen Dank im Voraus für Eure Ratschläge und Hilfe! Ein frustrierter Waffenbesitzer.
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