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Wenemar

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  1. Ich hoffe, der Preis, den Du auslobst, ist großzügig 😉 Ich habe u.a. 2 große 1-Schränke mit Zahlenschloss jeweils mit Revisionsschlüssel. Der Schlüssel zum Bankschließfach ist in einem dieser Schränke. Die Revisionsschlüssel könnte ich auch über Kreuz im jeweiligen 1-Schrank einschließen. Dann könnte man aber nach Aufbrechen des einen Schrankes den anderen Schrank mit dem Revisionsschlüssel öffnen. Um es sicherer zu machen, würde ich die Revisionsschlüssel im Bankschließfach einschließen wollen. Die Versicherungssumme i.H.v. 120.000 Euro für das Bankschließfach hatte ich erwähnt, weil es mir eine "Sicherheitseinschätzung" der Versicherung bietet. Die Versicherungssumme für meine 1-Schränke beträgt nämlich nur 60.000 oder 65.000 Euro. Die Versicherung scheint die Aufbewahrung zu Hause als unsicherer relativ zu Bankschließfach einzustufen. Was hat das alles mit Waffenrecht zu tun? Kann ich Dir auch nicht beantworten, ich versuche nur pragmatisch zu sein.
  2. Ja, das glaube ich wirklich. Wieso sollte es da noch einen Dritt- oder Viertschlüssel geben? Ich habe ein Schließlich bei einer verschlafenen Bank. Kosten weiß ich gar nicht, sollten so um 100 Euro/Jahr sein. Der Inhalt ist bis zu 120.000 Euro versichert. Letzteres stelle ich mir schwierig vor, wenn es da Dritt- oder Viertschlüssel geben sollte.
  3. Wie hast Du das errechnet? Außerdem gibt es Leute, die haben sowieso ein Bankschließfach; ist also eh "da".
  4. "Unzulässigen Bedürfniswechsel" ist doch in 12.1.1.1 beispielhaft beschrieben: "Nicht gestattet ist jedoch der bedürfnisfremde (im Sinne von das Bedürfnis wechselnde oder verändernde) Umgang (etwa die Tätigkeit als „Türsteher“ in einer Diskothek durch einen Sportschützen mit seiner Sportwaffe)." Das verstehe selbst ich. Aber dass eine zu Sportzwecken gekauften Waffe von einem Jäger nicht jagdlich eingesetzt werden darf, obwohl diese Waffe auch grundsätzlich zur Jagd von einem Jäger erworben werden darf, wäre doch nun wirklich Realsatire. Obwohl, wir leben in Deutschland, dann vielleicht doch nicht. Und wo fängt "unzulässiger Bedrüfniswechsel" an? Vielleicht brauchen wir dann auch für jede Schießsportdisziplin eine andere Waffe? Das ist natürlich grundsätzlich richtig , kann sich aber nicht jeder leisten. So schieße ich Disziplinen mit Waffen, für die ich die Waffen gar nicht beantragt habe. Ich weiß in meinem Alter nicht mal mehr, für welche Disziplin ich welche Waffe beantragt hatte. Auch bin ich vor Jahren umgezogen und schieße heute zusätzliche Disziplinen in einem zweiten Verband, ohne dass ich dort jemals eine Bedürfnisbescheinigung angefragt habe. Hoffentlich gibt das mal keinen Ärger
  5. 4 x Ja, wobei ich mich wundere, welche alternative Antwort Du bei Frage 3 für möglich hältst.
  6. O.k., verstanden. Nur ging es hier um eine juristische Auseinandersetzung. Da kostet schon ein einfacher Schriftwechsel leicht ein Mehrfaches.
  7. Dann lade doch jeweils ein Blatt Papier hoch auf dem steht "Noch nicht vorhanden, wird nachgereicht"
  8. Ist das juristisch möglich? Ich würde davon ausgehen, dass eine Waffe in einer unteren Zeile in der WBK später eingetragen wurde.
  9. Was hat Jäger vs. Sportschütze mit "Erlaubnisniveau" zu tun? Hier könnte ich einen Unterschied im "Bedürfnisniveau" nachvollziehen. Sollte aber bzgl. gemeinsamer Aufbewahrung irrelevant sein, wenn beide Personen gleiche Waffenkategorien besitzen.
  10. Kann so etwas ansatzweise Sinn machen? Mit z.B. 2.000 Jagdgeschossen komme ich eine ganze Zeit hin, aber wir reden über bereits gut 20 kg! Wegen vielleicht 2.000 Kurzwaffengeschosse würde ich mir keinerlei Gedanken bzgl. "Import" von Übersee machen, außer ich lebe in Afrika oder vergleichbaren, ggf. alternativlosen Gegenden. Falls Dein Besuch "Containerlieferungen" ermöglicht, bin ich gern dabei....
  11. Pass bitte auf: Tresoraußenmaße beziehen sich u.U. auf den "nackten" Tresorkörper. Ein hochwertiges Elektronikschloss wird da ggf. noch ordentlich "auftragen".
  12. 137 km; da müsste es doch etwas Näheres geben.
  13. Du bist der Vater aller drei Töchter? Dann sind alle erbberechtigt (Pflichtteil). Ein Testament brauchst Du nicht beim Amtsgericht zu hinterlegen, kann auch bei einem guten Freund sein. Lässt sich dann vielleicht schneller austauschen bei Änderung Lebenssituation. Notorischen? Über wie viel reden wir? 2.000 Euro oder 2 Mio Euro? Bei Ersterem würde ich mir keine Gedanken machen über die Verwendung nach meinem Tod. Bei Letzterem würde ich mir unbedingt außerhalb dieses Forums fachmännische Hilfe holen.
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