Wenemar
WO Silber-
Gesamte Inhalte
797 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Wenemar
-
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Wenemar antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich hoffe, der Preis, den Du auslobst, ist großzügig 😉 Ich habe u.a. 2 große 1-Schränke mit Zahlenschloss jeweils mit Revisionsschlüssel. Der Schlüssel zum Bankschließfach ist in einem dieser Schränke. Die Revisionsschlüssel könnte ich auch über Kreuz im jeweiligen 1-Schrank einschließen. Dann könnte man aber nach Aufbrechen des einen Schrankes den anderen Schrank mit dem Revisionsschlüssel öffnen. Um es sicherer zu machen, würde ich die Revisionsschlüssel im Bankschließfach einschließen wollen. Die Versicherungssumme i.H.v. 120.000 Euro für das Bankschließfach hatte ich erwähnt, weil es mir eine "Sicherheitseinschätzung" der Versicherung bietet. Die Versicherungssumme für meine 1-Schränke beträgt nämlich nur 60.000 oder 65.000 Euro. Die Versicherung scheint die Aufbewahrung zu Hause als unsicherer relativ zu Bankschließfach einzustufen. Was hat das alles mit Waffenrecht zu tun? Kann ich Dir auch nicht beantworten, ich versuche nur pragmatisch zu sein. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Wenemar antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ja, das glaube ich wirklich. Wieso sollte es da noch einen Dritt- oder Viertschlüssel geben? Ich habe ein Schließlich bei einer verschlafenen Bank. Kosten weiß ich gar nicht, sollten so um 100 Euro/Jahr sein. Der Inhalt ist bis zu 120.000 Euro versichert. Letzteres stelle ich mir schwierig vor, wenn es da Dritt- oder Viertschlüssel geben sollte. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Wenemar antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Wie hast Du das errechnet? Außerdem gibt es Leute, die haben sowieso ein Bankschließfach; ist also eh "da". -
Zweite Kurzwaffe Grundkontingent - neuer Antrag oder automatisch?
Wenemar antwortete auf J4S's Thema in Waffenrecht
"Unzulässigen Bedürfniswechsel" ist doch in 12.1.1.1 beispielhaft beschrieben: "Nicht gestattet ist jedoch der bedürfnisfremde (im Sinne von das Bedürfnis wechselnde oder verändernde) Umgang (etwa die Tätigkeit als „Türsteher“ in einer Diskothek durch einen Sportschützen mit seiner Sportwaffe)." Das verstehe selbst ich. Aber dass eine zu Sportzwecken gekauften Waffe von einem Jäger nicht jagdlich eingesetzt werden darf, obwohl diese Waffe auch grundsätzlich zur Jagd von einem Jäger erworben werden darf, wäre doch nun wirklich Realsatire. Obwohl, wir leben in Deutschland, dann vielleicht doch nicht. Und wo fängt "unzulässiger Bedrüfniswechsel" an? Vielleicht brauchen wir dann auch für jede Schießsportdisziplin eine andere Waffe? Das ist natürlich grundsätzlich richtig , kann sich aber nicht jeder leisten. So schieße ich Disziplinen mit Waffen, für die ich die Waffen gar nicht beantragt habe. Ich weiß in meinem Alter nicht mal mehr, für welche Disziplin ich welche Waffe beantragt hatte. Auch bin ich vor Jahren umgezogen und schieße heute zusätzliche Disziplinen in einem zweiten Verband, ohne dass ich dort jemals eine Bedürfnisbescheinigung angefragt habe. Hoffentlich gibt das mal keinen Ärger -
Zweite Kurzwaffe Grundkontingent - neuer Antrag oder automatisch?
Wenemar antwortete auf J4S's Thema in Waffenrecht
4 x Ja, wobei ich mich wundere, welche alternative Antwort Du bei Frage 3 für möglich hältst. -
Rechtmäßigkeit der WKB in anderem Bundesland nach Umzug angezweifelt
Wenemar antwortete auf Ösophagus's Thema in Waffenrecht
O.k., verstanden. Nur ging es hier um eine juristische Auseinandersetzung. Da kostet schon ein einfacher Schriftwechsel leicht ein Mehrfaches. -
Rechtmäßigkeit der WKB in anderem Bundesland nach Umzug angezweifelt
Wenemar antwortete auf Ösophagus's Thema in Waffenrecht
100 €? -
Dann lade doch jeweils ein Blatt Papier hoch auf dem steht "Noch nicht vorhanden, wird nachgereicht"
-
Bedürfnisprüfung zum Besitz bestimmter Waffen und Munition nach §14 Abs. 5 WaffG
Wenemar antwortete auf Jan_8791's Thema in Waffenrecht
Ist das juristisch möglich? Ich würde davon ausgehen, dass eine Waffe in einer unteren Zeile in der WBK später eingetragen wurde. -
gemeinsame Aufbewahrung, häusliche Gemeinschaft (Vater/Sohn 18J) (GK/KK)
Wenemar antwortete auf Judgedeath's Thema in Waffenrecht
Was hat Jäger vs. Sportschütze mit "Erlaubnisniveau" zu tun? Hier könnte ich einen Unterschied im "Bedürfnisniveau" nachvollziehen. Sollte aber bzgl. gemeinsamer Aufbewahrung irrelevant sein, wenn beide Personen gleiche Waffenkategorien besitzen. -
Geschosse aus USA und England mitbringen lassen
Wenemar antwortete auf kurzwaffen's Thema in Allgemein
Kann so etwas ansatzweise Sinn machen? Mit z.B. 2.000 Jagdgeschossen komme ich eine ganze Zeit hin, aber wir reden über bereits gut 20 kg! Wegen vielleicht 2.000 Kurzwaffengeschosse würde ich mir keinerlei Gedanken bzgl. "Import" von Übersee machen, außer ich lebe in Afrika oder vergleichbaren, ggf. alternativlosen Gegenden. Falls Dein Besuch "Containerlieferungen" ermöglicht, bin ich gern dabei.... -
Pass bitte auf: Tresoraußenmaße beziehen sich u.U. auf den "nackten" Tresorkörper. Ein hochwertiges Elektronikschloss wird da ggf. noch ordentlich "auftragen".
-
137 km; da müsste es doch etwas Näheres geben.
-
Notgroschen nicht Notorischen
-
Du bist der Vater aller drei Töchter? Dann sind alle erbberechtigt (Pflichtteil). Ein Testament brauchst Du nicht beim Amtsgericht zu hinterlegen, kann auch bei einem guten Freund sein. Lässt sich dann vielleicht schneller austauschen bei Änderung Lebenssituation. Notorischen? Über wie viel reden wir? 2.000 Euro oder 2 Mio Euro? Bei Ersterem würde ich mir keine Gedanken machen über die Verwendung nach meinem Tod. Bei Letzterem würde ich mir unbedingt außerhalb dieses Forums fachmännische Hilfe holen.
-
Hier gab es doch mal eine Verlinkung zu einem Clip, in dem ein Vertreter des österreichischen Generalstabes das Risiko eines großen blackouts in den nächsten 5 Jahren mit 100 % einschätzte. Kann mir bitte jemand zeigen, wo ich diesen Clip finde?
-
Alfred, ich liebe Deinen Sinn für Detail!
-
Eine Lebensmüde geht zu einem Schießstand, leiht sich eine Waffe und richtet diese vor der Aufsicht stehend auf sich selbst. Das Geschoss durchschlägt den Körper der Lebensmüden und trifft die dahinter stehende (sehr erfahrene, 65 jährige) Aufsicht. Reicht das?
-
Waffe beim Preisschießen zu gewinnen - und dann?
Wenemar antwortete auf Shiva's Thema in Waffenrecht
Du könntest die Pistole ggf. über egun verkaufen. Gesendet von meinem SM-J510FN mit Tapatalk -
Kann man da auch Pulver kaufen, wie in Rheinberg am Stand?
-
Was für eine Karriere?
-
Munition privat versenden - wie gesetzeskonform?
Wenemar antwortete auf Wenemar's Thema in Waffenrecht
Vielen Dank für Eure Antworten. Nochmal: Ich wollte wissen, wie man als Privatmann in D Munition gesetzeskonform (und damit hoffentlich risikofrei im Sinne der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit) versendet. AGB von Transportunternehmen helfen mir nicht zwingend weiter, da Firmen ggf. Munitionstransport in den AGB ausschließen, obwohl ein solcher Transport gesetzeskonform wäre. Der Hinweis von callahan44er http://www.waffenkur...andfeuerwaffen/ erscheint mir interessant: In deren Erläuterung steht: "Vorschriften für den Versand von Munition! Wie das Gesetz es fordert, sind die Pakete so zu verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und dass auch Dritten keine Schäden entstehen. Der Absender hat ebenfalls dafür zu sorgen, dass jegliche Schlussfolgerung zum Inhalt des Paketes augenscheinlich nicht erkennbar ist. Aufkleber, außer den Adressen, gehören nicht auf das Paket. Selbst die Worte Waffen oder Munition z. B. dürfen nicht im Adressfeld vorkommen. Der Karton muss völlig neutral ohne jeglichen Aufdruck sein, so wie es das Gesetz vorsieht. Die Abholung erfolgt am Tag nach Bestellungseingang und wird dann am darauffolgenden Arbeitstag in der Regel dem berechtigten Empfänger persönlich übergeben (§34 Abs. 1 Waffengesetz). Nationaler Expressversand von Munition in Mindermengen: Nach Auffassung des ADR können Gegenstände der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S (Munition) bis zu einem Gewicht von 5 kg von Express-Unternehmen (Kuriere) national befördert werden. Alle Vorschriften des ADR/RID/ADN bis auf deren Verpackungsrichtlinien 4.1.1.1 bis 4.1.1.8 können dabei vernachlässigt werden. Derartig begrenzte Mengen verpackter Güter, die üblicherweise den Vorschriften von ADR/RID/ADN unterliegen sind von der Vorschrift ausgenommen. Was in keinem Fall vernachlässigt werden kann, ist die besondere Verpackungsart auf diese Gegenstände. Nachzulesen unter „Verpacken Güterklasse I (4.1.5)“ im Internet. Daraus lese ich zwischen den Zeilen, dass ich ein stabiles, ungekennzeichnetes Paket mit Kleinmengen an Munition zum nächsten Paketdienst bringen kann. Vielleicht verletzte ich deren AGB, aber waffenrechtlich relevant wäre es wohl nicht. Na ja, beruhigt bin ich nicht.... Gruß Wenemar -
Auch ich habe gespendet, obwohl ich gar keine HA besitze. Doch das Thema geht uns alle an. Heute sind es die HA, morgen die Kurzwaffen, dann kommen die Mehrlader dran.... Ich bin heilfroh, dass sich irgendjemand der Sache annimmt. Ich möchte es nicht machen, wüsste nicht einmal, an wen ich mich wenden sollte. Da sind 100 Euro eine für mich leicht aufzubringende Unterstützung. Ich hätte das Geld natürlich auch in Munition anlegen können, die ich dann vielleicht irgendwann nicht mehr brauchen kann...
-
Mich interessiert, wie man als Privatmann ein paar hundert Patronen gesetzeskonform versendet. Insbesondere: Ist das Paket entsprechend zu kennzeichnen? Wenn ja, wie? Ist das Transportunternehmen entsprechend zu informieren? Kann mir irgendjemand Info liefern? Mich interessiert strikt, was ist gesetzeskonform, nicht wie Ihr Munition versendet. Und ja, ich habe vor langer Zeit mal Sachkunde gemacht und gerade die Suchfunktion benutzt. Vielen Dank! Gruß Wenemar
-
Versehentliche doppelte Registrierung von Waffen (D/I)
Wenemar antwortete auf Empty8sh's Thema in Waffenrecht
Kannst Du die auch darlegen?